Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Städtebauliches Konzept für das ehemalige Betriebsgelände der Fa.
Zervos im Bereich Carl-Schurz-Straße /Brühler Straße
1.
Allgemeines
Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Liblar, Flur 12, Flurstücke Nr. 81, 458
und 459 beantragt die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes für das Gelände
des ehemaligen Bauhofs im Bereich Carl-Schurz-Straße / Brühler Straße.
Es wird angestrebt auf dem Gelände eine gemischte Bebauung zu realisieren. Im
nordöstlichen Bereich soll ein Wohnprojekt für ältere Menschen des Vereins ALTERnatives Wohnen Erftstadt realisiert werden. Es sollen barrierefreie Wohnungen in
verschiedenen Größenordnungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen unter einem
Dach angeboten werden. Das Angebot kann durch medizinische Einrichtungen, wie
Praxen und ambulante Pflegedienste ergänzt werden.
Für den übrigen Bereich wird eine zweigeschossige Bebauung angestrebt, die neben
dem Wohnen auch kleinere gewerbliche Einrichtungen aufnehmen kann.
1.1
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Nordosten von Liblar, südwestlich der Max-Planck-Straße.
Das Gelände grenzt unmittelbar an das Gelände des Ville-Express, ein Zugrestaurant mit Außengastronomie. Im Eckbereich Max-Planck-Straße / Carl-Schurz-Straße
befindet sich ein Wohnmobilstellplatz. Das Gebiet umfasst einschließlich der geplanten Zufahrten ca. 7.500 qm.
Im Weiteren ist das Gebiet im Wesentlichen von Wohnbebauung umgeben. Im Osten
grenzt das Gebiet an die Holzhandlung Preiter.
Luftbild, genordet, ohne Maßstab
© Geobasisdaten: Land NRW, Bonn
Stadt Erftstadt, Bauleitplanung Carl-Schurz-Straße / Brühler Straße
1.2
2
Vorhandenes Planungsrecht
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt stellt das Plangebiet als
Mischbaufläche dar.
Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es für den Bereich nicht. Im Nordosten
grenzt der Bebauungsplan Nr. 96 „Am Vogelsang“ an, der das Gelände des VilleExpress als - Bahnanlage - festsetzt. Der Wohnmobilparkplatz (1. Änderung) ist als
Sondergebiet „Servicestation Wohnmobile“ festgesetzt.
1.3
Verfahren
Das Verfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte zum 1. Januar 2007 besteht die Möglichkeit, gemäß §13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung unter folgenden
Voraussetzungen im so genannten „beschleunigten“ Verfahren durchzuführen:
1. der Bebauungsplan muss für die Wiedernutzbarmachung von Flächen der
Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt
werden,
2. die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten (im
Einzelfall bis 70.000 m²),
3. es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen,
4. es dürfen keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH – oder Vogelschutzrichtlinie betroffen sein.
Die vorliegende Planung erfordert gem. § 13a Abs. 1 BauGB keine Vorprüfung des
Einzelfalls, da die Größe der Grundfläche bzw. die zukünftig versiegelte Fläche den
Schwellenwert von 20.000 qm bei weitem nicht erreicht.
Im beschleunigten Verfahren können die Regelungen über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB angewendet werden.
Eine Umweltprüfung ist nach den Maßgaben des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht
erforderlich. Eingriffe die durch die Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind
gelten nach den Bestimmungen des § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als erfolgt oder zulässig.
Unabhängig davon werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung auf verschiedene Umweltbelange untersucht werden. Gegenstand der Betrachtung sind dabei insbesondere die immissionsschutzrechtlichen Belange (Schallschutz).
Stadt Erftstadt, Bauleitplanung Carl-Schurz-Straße / Brühler Straße
2.
3
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Das Betriebsgeschehen innerhalb des Plangebietes wurde bereits Mitte der 1990er
Jahre aufgegeben. Inzwischen sind die meisten Gebäude zurückgebaut worden.
Bereits 2004 wurde ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes und Einfamilienhäusern gestellt und der Beschluss zur Aufstellung eines Vorhabensbezogenen Bebauung gefasst. Dieses Verfahren wurde dann aber nicht weiter verfolgt.
Inzwischen wird von Seiten des Eigentümers der Fläche eine neue Konzeption geprüft, die unter Punkt 1 beschrieben ist.
Zur Absicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll das Bauleitplanverfahren daher neu aufgenommen werden.
3.
Städtebauliches Konzept
Die Erschließung des Gebietes soll zum einem von der Max-Planck-Straße aus erfolgen. In der Örtlichkeit ist dort auch bereits eine Zufahrt vorhanden. Eine weitere
Anbindung erfolgt über das Flurstück Nr. 81 zur Brühler Straße. Die innere Erschließung wird durch einen Stichweg in Richtung Südosten ergänzt. An die Erschließungsstraßen sollen Besucherparkplätze angeboten.
Im nordöstlichen Bereich ist ein Wohnprojekt des Vereins ALTERnatives Wohnen
Erftstadt geplant. Es sollen barrierefreie Wohnungen in verschiedenen Größenordnungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen unter einem Dach angeboten werden.
Das Gebäude soll mit 3 Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss oder alternativ mit
einem ausgebauten Dach realisiert werden. Für den übrigen Bereich sind zweigeschossige Gebäude als Hausgruppe oder Doppelhaus geplant.
Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Stellplatzanlage entlang der Zufahrtsstraße bzw. durch Garagen und Stellplätze auf den einzelnen Grundstücken nachgewiesen.
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist zur Carl-Schurz-Straße und zur Brühler
Straße möglich.
4.0
Geplante Festsetzungen des Bebauungsplanes
Es ist vorgesehen, das Baugebiet als Mischgebiet (MI) gem. § 6 BauGB und / oder
als allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen.
Die zulässige Grundflächenzahl wird mit GRZ 0,4 festgesetzt.
Gemäß dem städtebaulichen Konzept wird für den nordöstlichen Bereich eine dreigeschossige Bebauung (zuzüglich Dachausbau / Staffel) und für den übrigen Bereich
eine zweigeschossige Bebauung festgesetzt.
Die geplanten Erschließungsanlagen werden als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Stadt Erftstadt, Bauleitplanung Carl-Schurz-Straße / Brühler Straße
5.0
Auswirkungen der Planung
5.1
Boden bzw. Altlasten
4
Der Rückbau der Betriebsgebäude wurde gutachterlich begleitet. Vorhandene festgestellte Kontaminationen, die lokal sehr begrenzt waren, wurden ausgehoben und
sachgerecht entsorgt. Entsprechende Nachweise liegen vor.
5.2
Immissionsschutz
Östlich des Untersuchungsgebietes liegt an der Brühler Straße die Holzhandlung
Preiter. Im Norden grenzt der Ville-Express, ein Restaurant mit Biergarten an.
Die Auswirkungen dieser Nutzungen auf die geplante Bebauung und eventuelle notwendige Schutzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht.
5.3
Artenschutz
Die artenschutzrechtlichen Belange, werden soweit aufgrund der vorhandenen Strukturen überhaupt betroffen, im weiteren Verfahren untersucht.
Aufgestellt: 22. Mai 2012
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Euskirchen