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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013 hier: Eigenbetrieb Abwasser)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
124 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013
hier: Eigenbetrieb Abwasser) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013
hier: Eigenbetrieb Abwasser) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013
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hier: Eigenbetrieb Abwasser)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 11 /X.L. Datum: 04.09.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 16.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2013 hier: Eigenbetrieb Abwasser Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2013 Abwasser 2 Beschlussvorschlag: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2013 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 18.397,65 EUR ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. 3) Zudem wird beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 79.837,44 EUR beim Eigenbetrieb Abwasser im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Allgemeinen Rücklage zuzustimmen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2013 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn hat in der Zeit von Juni bis August die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig vor der Betriebsausschusssitzung zu. a) Jahresfehlbetrag gemäß Passivseite der Bilanz: Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft sich im Jahr 2013 auf insgesamt 18.397,65 EUR. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer erheblich gesunkenen Schmutzwassermenge gesunken. Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 24.000 € erstattet. Für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen bis einschließlich zum Jahr 2012 eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten. Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen, dass die jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landes- 3 und Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird. Mit der Einmalzahlung hat sich die Gemeinde bis zur Grunderneuerung einverstanden erklärt, dass sie zukünftig gegenüber dem Bund/Land keine regelmäßig wiederkehrenden Gebühren, Beiträge oder Abgaben aufgrund gemeindlicher Satzung oder des Kommunalabgabenrechts, Abwasserabgabenrechts, Wasserrechts erheben wird, soweit es das Sammeln und schadlose Ableiten von Straßenoberflächenwasser von Bundes-/Landesstraßen betrifft. Mit der Zahlung der Beiträge sind sämtliche Ansprüche der Gemeinde für Vergangenheit und Zukunft gegenüber dem Bund/Land auf Kostenbeteiligung und Unterhaltungsablösung abgegolten, die sich auf bislang mitbenutzte Kanalisationsanlagen und Kläranlagen der Gemeinde beziehen. Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt. Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2013 abgeschlossenen Baumaßnahmen angefallen sind. Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr. Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-, Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an den Erftverband bewegte sich mit einem Betrag von TEUR 95 rd. 2,3 TEUR über der Umlage des Vorjahres. Demgegenüber reduzierten sich die Umlageaufwendungen an den Wasserverband Eifel-Rur wegen Wegfalls bestimmter Abschreibungsbeträge und günstigerer Zinskonditionen aufgrund von Umschuldungen um rd. TEUR 18 gegenüber dem Vorjahr. Die Abwasserabgaben für Vorjahre betreffen Nachveranlagungen für die Jahre 2011 und 2012. Die ausstehende Abwasserabrechnung betrifft die voraussichtliche Nachzahlung für das Jahr 2013. Der Betrag wird in den Rückstellungen ausgewiesen. Der Personalaufwand in Höhe von rd. TEUR 207 resultiert aus der Zuordnung von bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde. Die Personalkosten stiegen gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 13, dies herrührend aus einem höheren eigenen Arbeitsaufwand im Rahmen der Abwicklung von Investitionsmaßnahmen und spiegelt sich entsprechend auch in einem Anstieg bei den aktivierten Eigenleistungen wieder. Das Jahresergebnis im Jahr 2013 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. TEUR 13,2 verschlechtert und schließt mit einem Verlust von rd. TEUR 18,4 ab. Ohne Berücksichtigung der Einmaleffekte aus den Abwasserabgaben der Vorjahre von insgesamt TEUR 15 hätte sich trotz der gesunkenen Schmutzwassermenge ein fast ausgeglichenes Ergebnis ergeben. b) Verrechnung Verlustvortrag aus Vorjahren mit dem kommenden Jahresabschluss 2014 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage: 4 Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2009 Verlustvortrag 2009 Verlustvortrag 2010 Zuführung 2011 Verlustvortrag 2012 Verlustvortrag 2013 Verlustvortrag 2009 – 2013 297.032,39 € -34.991,78 € -38.947,02 € 17.628,68 € -5.129,67 € -18.397,65 € -79.837,44 € Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Der Eigenbetrieb Abwasser hat mit der Schlussbilanz zum 31.12.2009 letztmalig den bis dahin auf neue Rechnung vorgetragenen Verlustvortrag aus den Vorjahren mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Seither sind bis auf das Jahr 2011 erneut Jahresverluste in Höhe von insgesamt 79.837,44 € entstanden, die in den letzten fünf Jahren nicht getilgt werden konnten und deshalb im Zuge des kommenden zu erstellenden Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit der Allgemeinen Rücklage, deren Wert sich aktuell auf 297.032,39 € beläuft, verrechnet werden sollen. Nach dieser Verrechnung wird dann die Allgemeine Rücklage bei 217.194,95 € liegen. Es wird daher vorgeschlagen, mit Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 die Verrechnung des Verlustvortrages aus den vorangegangenen fünf Jahren nach § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW vorzunehmen, da die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes Abwasser eine solche Verrechnung zulässt. c) Gebührenbedarf Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 hatte eine Kostenüberdeckung von rd. TEUR 9,7 ergeben, so dass für den Gebührenausgleich eine Rückstellung in Höhe von TEUR 9 gebildet wurde, die innerhalb von 4 Jahren aufzulösen ist. Da die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 schon vor dem endgültigen Ergebnis des Jahres 2012 erstellt wurde, konnte eine Rückstellungsauflösung erstmals in der Kalkulation für das Jahr 2014 berücksichtigt werden. Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 ergibt eine Unterdeckung in Höhe von rd. TEUR 1,6. Mit dem Wirtschaftsplan 2012 wurde eine Gebührenanpassung von 27 Cent pro cbm vorgenommen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zeigte, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 317.000 cbm die Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm auskömmlich und damit eine weitere Gebührenänderung nicht erforderlich war. Die tatsächliche Schmutzwassermenge lag allerdings tatsächlich nur bei rd. 313.500 cbm. Auch wurde mit dem Wirtschaftsplan 2014 keine Gebührenanpassung vorgenommen, da zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung 2014 die tatsächlichen 5 Verbräuche 2013 noch nicht vorlagen, so dass auf der Basis der Verbrauchsmenge 2012 von einer Schmutzwassermenge von 320.000 cbm ausgegangen wurde. Sollte sich die Schmutzwassermenge in 2014 in ähnlicher Höhe wie 2013 bewegen, muss derzeit davon ausgegangen werden, dass erneut die geplante Höhe an Kanalvollanschlussgebühren nicht erreicht wird, so dass ggf. mit dem kommenden Wirtschaftsplan die Entscheidung über eine weitere Gebührenanpassung getroffen werden muss, sollte der zur Verfügung stehende Restbetrag aus der Rückstellung für den Gebührenausgleich nicht ausreichen, um die Unterdeckung auszugleichen. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf den Zwischenbericht 2014 des Eigenbetriebes Abwasser und die Vorlage zur Gebührenentwicklung in den drei Eigenbetrieben verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister