Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
124 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 11 /X.L.
Datum: 04.09.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
16.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2013
hier: Eigenbetrieb Abwasser
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2013 Abwasser
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Beschlussvorschlag:
1)
Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2013 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2)
Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von
18.397,65 EUR ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
3)
Zudem wird beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht
getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 79.837,44 EUR beim
Eigenbetrieb Abwasser im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Allgemeinen Rücklage zuzustimmen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2013
aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn hat in der Zeit von Juni bis
August die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden
rechtzeitig vor der Betriebsausschusssitzung zu.
a) Jahresfehlbetrag gemäß Passivseite der Bilanz:
Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft
sich im Jahr 2013 auf insgesamt 18.397,65 EUR.
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer erheblich
gesunkenen Schmutzwassermenge gesunken.
Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes
eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 24.000 € erstattet.
Für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen bis einschließlich zum Jahr 2012 eine jährliche Niederschlagswassergebühr in
Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten.
Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen, dass die jährlich durch den
Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landes-
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und Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird. Mit der Einmalzahlung hat sich die Gemeinde bis zur Grunderneuerung
einverstanden erklärt, dass sie zukünftig gegenüber dem Bund/Land keine regelmäßig wiederkehrenden Gebühren, Beiträge oder Abgaben aufgrund gemeindlicher Satzung oder des Kommunalabgabenrechts, Abwasserabgabenrechts, Wasserrechts erheben wird, soweit es das Sammeln und schadlose Ableiten von
Straßenoberflächenwasser von Bundes-/Landesstraßen betrifft. Mit der Zahlung
der Beiträge sind sämtliche Ansprüche der Gemeinde für Vergangenheit und Zukunft gegenüber dem Bund/Land auf Kostenbeteiligung und Unterhaltungsablösung abgegolten, die sich auf bislang mitbenutzte Kanalisationsanlagen und Kläranlagen der Gemeinde beziehen.
Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde
Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt.
Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte
Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die
im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2013 abgeschlossenen Baumaßnahmen angefallen sind.
Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr.
Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-,
Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an
den Erftverband bewegte sich mit einem Betrag von TEUR 95 rd. 2,3 TEUR über
der Umlage des Vorjahres. Demgegenüber reduzierten sich die Umlageaufwendungen an den Wasserverband Eifel-Rur wegen Wegfalls bestimmter Abschreibungsbeträge und günstigerer Zinskonditionen aufgrund von Umschuldungen um
rd. TEUR 18 gegenüber dem Vorjahr.
Die Abwasserabgaben für Vorjahre betreffen Nachveranlagungen für die Jahre
2011 und 2012.
Die ausstehende Abwasserabrechnung betrifft die voraussichtliche Nachzahlung
für das Jahr 2013. Der Betrag wird in den Rückstellungen ausgewiesen.
Der Personalaufwand in Höhe von rd. TEUR 207 resultiert aus der Zuordnung
von bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde.
Die Personalkosten stiegen gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 13, dies herrührend aus einem höheren eigenen Arbeitsaufwand im Rahmen der Abwicklung von
Investitionsmaßnahmen und spiegelt sich entsprechend auch in einem Anstieg
bei den aktivierten Eigenleistungen wieder.
Das Jahresergebnis im Jahr 2013 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. TEUR
13,2 verschlechtert und schließt mit einem Verlust von rd. TEUR 18,4 ab. Ohne
Berücksichtigung der Einmaleffekte aus den Abwasserabgaben der Vorjahre von
insgesamt TEUR 15 hätte sich trotz der gesunkenen Schmutzwassermenge ein
fast ausgeglichenes Ergebnis ergeben.
b)
Verrechnung Verlustvortrag aus Vorjahren mit dem kommenden
Jahresabschluss 2014
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage:
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Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2009
Verlustvortrag 2009
Verlustvortrag 2010
Zuführung 2011
Verlustvortrag 2012
Verlustvortrag 2013
Verlustvortrag 2009 – 2013
297.032,39 €
-34.991,78 €
-38.947,02 €
17.628,68 €
-5.129,67 €
-18.397,65 €
-79.837,44 €
Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein nach Ablauf
von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht
der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Der Eigenbetrieb Abwasser hat mit der Schlussbilanz zum 31.12.2009 letztmalig
den bis dahin auf neue Rechnung vorgetragenen Verlustvortrag aus den Vorjahren mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Seither sind bis auf das Jahr 2011 erneut Jahresverluste in Höhe von insgesamt
79.837,44 € entstanden, die in den letzten fünf Jahren nicht getilgt werden konnten und deshalb im Zuge des kommenden zu erstellenden Jahresabschlusses
zum 31.12.2014 mit der Allgemeinen Rücklage, deren Wert sich aktuell auf
297.032,39 € beläuft, verrechnet werden sollen. Nach dieser Verrechnung wird
dann die Allgemeine Rücklage bei 217.194,95 € liegen.
Es wird daher vorgeschlagen, mit Erstellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2014 die Verrechnung des Verlustvortrages aus den vorangegangenen fünf
Jahren nach § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW vorzunehmen, da die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes Abwasser eine solche Verrechnung zulässt.
c)
Gebührenbedarf
Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 hatte eine Kostenüberdeckung von rd. TEUR 9,7 ergeben, so dass für den Gebührenausgleich eine
Rückstellung in Höhe von TEUR 9 gebildet wurde, die innerhalb von 4 Jahren aufzulösen ist. Da die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 schon vor dem endgültigen Ergebnis des Jahres 2012 erstellt wurde, konnte eine Rückstellungsauflösung erstmals in der Kalkulation für das Jahr 2014 berücksichtigt werden.
Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 ergibt eine Unterdeckung in Höhe von rd. TEUR 1,6.
Mit dem Wirtschaftsplan 2012 wurde eine Gebührenanpassung von 27 Cent pro
cbm vorgenommen.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zeigte, dass auf der Basis des vorgelegten
Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von
317.000 cbm die Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm auskömmlich und damit eine
weitere Gebührenänderung nicht erforderlich war. Die tatsächliche Schmutzwassermenge lag allerdings tatsächlich nur bei rd. 313.500 cbm.
Auch wurde mit dem Wirtschaftsplan 2014 keine Gebührenanpassung vorgenommen, da zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung 2014 die tatsächlichen
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Verbräuche 2013 noch nicht vorlagen, so dass auf der Basis der Verbrauchsmenge 2012 von einer Schmutzwassermenge von 320.000 cbm ausgegangen wurde.
Sollte sich die Schmutzwassermenge in 2014 in ähnlicher Höhe wie 2013 bewegen, muss derzeit davon ausgegangen werden, dass erneut die geplante Höhe an
Kanalvollanschlussgebühren nicht erreicht wird, so dass ggf. mit dem kommenden Wirtschaftsplan die Entscheidung über eine weitere Gebührenanpassung getroffen werden muss, sollte der zur Verfügung stehende Restbetrag aus der
Rückstellung für den Gebührenausgleich nicht ausreichen, um die Unterdeckung
auszugleichen. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf den Zwischenbericht
2014 des Eigenbetriebes Abwasser und die Vorlage zur Gebührenentwicklung in
den drei Eigenbetrieben verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister