Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 5/2012 1. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 23.05.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
14.06.2012
vorberatend
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
14.06.2012
vorberatend
Schulausschuss
14.06.2012
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
14.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
30.05.2012
Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung
gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Das in der Anlage dargestellte Konzept für die Nutzung der Gebäude der ehemaligen CarlSchurz-Hauptschule wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der von den städtischen Gremien
beschlossenen Maßgaben, das Konzept zu konkretisieren, die entsprechenden Planungen zu
erstellen und die Kosten der Baumaßnahmen zu ermitteln.
3. Die Objekte Marienschule, Carl-Schurz-Straße, und Musikschule, Heidebroichstraße, werden
nach Aufgabe der städtischen Nutzungen veräußert.
Begründung:
Die städtischen Gremien haben sich in verschiedenen Sitzungen mit dem Konzept für künftige
Nutzung der Räume der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule befasst. Die Verwaltung wurde um
verschiedenen Prüfungen gebeten.
1. Aufteilung der Sanierungskosten auf die jeweiligen Nutzer
Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 5,5 Mio. Euro teilen sich auf in 3,6 Mio. Euro für
den Bereich Neubau sowie 1,9 Mio. Euro für den Altbau. Im Altbau soll nach dem Vorschlag der
Verwaltung die VHS untergebracht werden. Von den Kosten in Höhe von 1,9 Mio. Euro
entfallen 1,3 Mio. auf den Bereich der VHS, einschließlich der Räume im Erdgeschoss, und 0,6
Mio. Euro auf den Teilbereich, der von der AWO, dem Stadtsportverband, der BSG und dem
Musikverein genutzt werden sollen.
2. Kennziffern
Für die Sanierung von Bestandsgebäuden gibt es kaum geeignete Kennziffern, die die
Wirtschaftlichkeit einer Sanierungsmaßnahme bzw. einen Vergleich mit einer
Neubaumaßnahme ermöglichen. Für den Bereich des Altbaus habe ich das Verhältnis der
Nutz- zu den Nebenflächen ermitteln lassen. Der Anteil der Nutzflächen beträgt ca. 70 %, der
Anteil der Nebenflächen ca. 30 %. Für den vor wenigen Jahren errichteten Anbau am Ville
Gymnasium beträgt dieses Verhältnis 72 % zu 28 %. Der Anteil der Nebenflächen im Altbau ist
somit nicht so groß, dass unter diesem Aspekt der Abbruch des Gebäudes und ein Neubau
wirtschaftlicher als eine Sanierung wären.
3. Jugendräume
Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten, ob in das Nutzungskonzept Jugendräume integriert
werden können.
Da die Jugendkulturhalle nicht mehr realisiert wird, schlägt die Verwaltung des Jugendamtes
vor, folgende Räume zu realisieren, die vermindert um die 200 qm große Veranstaltungshalle/den
überdachten Spielplatz im Rahmen der Jugendkulturhalle vorgesehen waren:
-
Jugendcafe von ca. 80 -100 m² + Außenfläche für Cafebetrieb im Sommer
Bandproberaum 20 m²
2 Räume für Gruppenarbeit, Workshops etc. mit je 25 m²
1 Küche 10 m²
1 Büro für 2 Personen 12 m²
Toiletten
Nutzung Schulhof für Tischtennis, Basketball etc.
Die Verwaltung des Jugendamtes sieht die Gefahr, dass ein Jugendtreff im Schulzentrum von den
jugendlichen Nutzern nicht akzeptiert werden könnte. In deren Wahrnehmung kann die
deckungsgleiche Örtlichkeit mit dem Pflicht- und Disziplinierungscharakter der Schule
gleichgesetzt werden. "Frei"-zeit hat aber einen anderen Wert und ist an "freie" Räume
gebunden.
Daneben rekrutiert sich die Hauptzielgruppe der offenen Jugendarbeit aus Haupt- und
Berufschülern. Die Identifikation dieser Gruppe mit dem gymnasialen und RealschulEinzugsbereich ist in der Regel nicht vorhanden. Im Gegenteil, Abgrenzungstendenzen herrschen
vor.
Aus diesem Grund hält das Jugendamt diese Örtlichkeit für nicht gut. Ein Jugendtreff im EKZ wird
bevorzugt.
Um dennoch bei dieser Alternative den eigenständigen Charakter so gut wie möglich
hervorzuheben und Konflikte im Vielnutzerbereich (VHS, Sporthalle, andere freie Nutzer)
weitestgehend zu vermeiden, sollte der Jugendtreff im von der Bahnhofstraße über einen eigenen
Eingang zugänglichen Bereich entstehen. Der Außenbereich zum Spielen und Aufhalten sollte
zwischen Bahnhofstraße und Gebäude angesiedelt sein. Damit wäre auch eine Außencafènutzung
intendiert. Die unmittelbare Verbindung zur Halfe-pipe ist gegeben.
Zusätzlich soll ein Kellerraum mit eigenem Zugang im gegenüberliegenden Schultrakt als
Bandproberaum (2 Räume) genutzt werden. Die darüber liegende Mensa könnte in Abstimmung
mit der Schule für größere Veranstaltungen aber auch als Übungsraum (Tanzen) genutzt werden.
Der Jugendtreff wäre damit unterhalb der Verwaltungsräume der VHS untergebracht. Das
Raumprogramm kann dort im vollen Umfang abgedeckt werden.
-2-
Die quasi gemeinsame Nutzung eines Gebäudes durch die VHS und durch Jugendliche birgt
natürlich ein Konfliktpotential. Durch bauliche Maßnahmen muss dieses möglichst minimiert
werden. Beide Einrichtungen würden über eigene Eingänge verfügen, die räumlich voneinander
getrennt sind. Durch eine Bepflanzung – nicht durch Zäune – sollten die beiden Bereiche
abgegrenzt werden. Die Jugendräume würde ab ca. 16.00 Uhr genutzt. Zu diesem Zeitpunkt
werden auch die Seminarräume der VHS verstärkt genutzt. Bei der Sanierung der Räume, die
in jedem fall einen Austausch der Fenster auf der betreffenden Gebäudeseite beinhaltet, muss
dann auf ein hohes Schalldämmmaß Wert gelegt werden.
4. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Für die Beurteilung des Nutzungskonzeptes können nicht nur die Sanierungskosten
herangezogen werden. Wie bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um Baukosten von
Kindergärten ausgeführt, sind die Betriebskosten ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit
einer Immobilie. Einsparungen können somit nicht dadurch erzielt werden, dass Sanierungen
unterlassen werden. Vielmehr muss die Gebäudefläche, die von der Stadt unterhalten wird,
verringert werden.
Ich habe für alle Schulen der Stadt Erftstadt die jährlichen Betriebskosten, einschließlich der
Abschreibung, jedoch ohne Verzinsung, ermitteln lassen. Diese betragen im Mittel für alle
Schulen ca. 70 €/m² Bruttogeschossfläche (BGF). Bei modernisierten Gebäuden sind die
Kosten etwas geringer. Für die weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit den Gebäuden
der Hauptschule rechne ich mit 60,- €/m² BGF. Zusätzlich sind dann noch die
Finanzierungskosten und die Abschreibung für die Sanierungsaufwendungen zu
berücksichtigen. Diese habe ich mit 3,5 % für die Zinsen und 2 % für die Abschreibung
angesetzt.
a) Vorschlag der Verwaltung
Der Neubau hat eine BGF von 3.548 m². Die Kosten der Grundsanierung betragen 3,6 Mio.
Euro. Damit ergeben sich für diesen Gebäudeteil jährliche Folgekosten in Höhe von 411.000,€.
Die BGF im Altbau beträgt 2.040,- m². Bei geschätzten Sanierungskosten in Höhe von 1,9 Mio.
Euro ergeben sich Folgekosten in Höhe von 227.000,- € pro Jahr.
In allen weiteren Varianten wird davon ausgegangen, dass der Neubau erhalten bleibt und
saniert wird. Für den Vergleich werden daher nur die Kosten für den Altbau bzw. für diesen
Gebäudeteil mögliche Alternativen dargestellt.
b) Teilabriss des Altbaus
Um die Nutzfläche und somit die Folgekosten zu reduzieren, muss die zu bewirtschaftende
Fläche verringert werden. Sofern die Stadtbücherei in den jetzigen Räumen verbleibt, könnten
die AWO, der Stadtsportverband und die BSG im Neubau untergebracht werden. Dadurch
könnte der Teil des Altbaus, in dem bisher die AWO untergebracht werden sollte, abgebrochen
werden. Damit reduzieren sich die BGF auf 1.440 m² und die Sanierungskosten auf 1.380.000,€. Weiterhin müssen Abbruchkosten in Höhe von 55.000,- € und Kosten für die Anmietung des
Ladenlokals in der Bahnhofstraße in Höhe von 27.300,- € berücksichtigt werden. Damit
ergeben sich Folgekosten in Höhe von 192.000,- € pro Jahr.
c) Neubau der VHS
Die Kosten für einen Neubau der VHS sollten ermittelt werden. Die Stadtbücherei würden in
den bisherigen Räumen verbleiben. Die AWO und die anderen Nutzer würden im Neubau
untergebracht. In diesem Fall könnte der Altbau vollständig beseitigt werden. Die Kosten für
einen Neubau mit einer BGF von 1.382 m² betragen ca. 2.200.000,- €. Für den vollständigen
Abbruch ist ein Betrag in Höhe von 184.500,- € aufzuwenden. Weiterhin wäre Miete für die
Bücherei zu zahlen. Die Folgekosten belaufen sich in diesem Fall auf 238.000,- € pro Jahr.
Bei dieser Lösung werden keine Jugendräume geschaffen.
d) Abbruch Altbau, Erhalt der Marienschule
-3-
Die Stadtbücherei würde in den bisherigen Räumen verbleiben. Damit wäre Platz für die AWO
im Neubau, der Altbau könnte vollständig beseitigt werden. Die Marienschule müsste in diesem
Fall vollständig saniert werden. Das Gebäude ist nicht barrierefrei. Toilettenanlagen sind nur im
Hof vorhanden. Eine energetische Sanierung wäre zwingend. Damit ergeben sich
Sanierungskosten in Höhe von 1.700.000,- €. Hinsichtlich der Folgekosten wären die
Aufwendungen für den Abbruch zu berücksichtigen. Die Miete für die Bücherei wäre weiter zu
entrichten. Aus dem Grundstück der Marienschule könnte nur eine Teilfläche veräußert werden.
Die möglichen Einnahmen würden sich um 500.000,- € vermindern. Damit ergeben sich bei
dieser Lösung jährlich Folgekosten in Höhe von 231.000,- € pro Jahr.
Auch bei dieser Variante werden keine Jugendräume geschaffen.
e) Teilsanierung des Altbaus
Unter baulichen Gesichtspunkten wäre eine Grundsanierung des Altbaus wünschenswert. Die
Stadt müsste in diesem Fall erheblich Mittel für die Sanierung eines Gebäudeteils aufwenden,
für den sie selbst keinen Bedarf mehr hat und der anderen externen Nutzern unentgeltlich
überlassen werden soll. Das Dach des Altbaus ist vor einigen Jahren saniert worden. Die
Fenster wurden teilweise vor ca. 15 Jahren erneuert. Für diesen Gebäudeteil ist technisch auch
eine Lösung vertretbar, bei der die Gebäudehülle nicht energetisch saniert wird. Es wären alle
alten Fenster zu erneuern. Im Innern würde der für die VHS und die Jugendräume
vorgesehene Gebäudeteil vollständig saniert. Dazu zählt bei der VHS auch die barrierefrei
Erschließung. In dem für die AWO vorgesehenen Gebäudeteil wäre lediglich die Heizung zu
erneuern. Bei dieser Variante werden Jugendräume zur Verfügung gestellt und die
Stadtbücherei könnte im Neubau untergebracht werden. Die Sanierungskosten verringern sich
auf 1.200.000,- €. Damit ergeben sich Folgekosten in Höhe von 188.400,- € pro Jahr. Weiterhin
würde kein vorhandener Schulraum abgebrochen, der bei einer Veränderung der
Schullandschaft oder bei einem Anstieg der Schülerzahlen ggf. noch benötigt wird.
5. Mensa im Erdgeschoss
Die Anordnung der Mensa im Erdgeschoss würde für den Betrieb der Einrichtung Vorteile
bringen. Die Nutzungsmöglichkeiten würden verbessert. Eine Nutzung des Außengeländes für
den Mensabetrieb wäre möglich. Die derzeit im Erdgeschoss untergebrachten Fachräume
müssten dann im Zuge der Sanierung in das erste Obergeschoss verlagert werden. Dadurch
entstehen Mehrkosten in Höhe von 80.000,- €, die zusätzliche Folgekosten in Höhe von 4.400,€ pro Jahr verursachen.
6. Betriebkosten Stadtbücherei
Die Kosten für die Unterbringung der Stadtbücherei in den Räumen der ehemaligen
Hauptschule sollen die Kosten für die Anmietung am bestehenden Standort gegenüber gestellt
werden. Bei einer Unterbringung der Stadtbücherei im Neubau vergrößert sich die zur
Verfügung stehende Fläche von 280 m² auf 400 m². Dies entspricht einem Anteil von ca. 14 %
der Gesamtnutzfläche in dem Gebäude. Dementsprechend würden sich für die Bücherei
Folgekosten in Höhe von 58.000,- € pro Jahr, von denen 30.000,- € auf den Betrieb und
28.000,- € aus Zinsen und Abschreibung für die Sanierung entfallen.
Für die Anmietung der Räume in der Bahnhofstraße fallen derzeit jährliche Kosten in Höhe von
27.300,- € an.
Im Neubau steht ausreichend Nutzfläche zur Verfügung, um allen Belangen der Schulen
Rechnung zu tragen. Bedarf für eine andere Nutzung sehe ich in diesen Räumen nicht. Somit
könnte die Fläche für schulische Zwecke vorgehalten oder aber für die Bücherei genutzt
werden. In beiden Fällen entstehen die o.a. Folgekosten. Durch eine Unterbringung der
Stadtbücherei im Neubau spart die Stadt somit jährlich 27.300,- €.
Die Schulleiterin der Realschule und der Schulleiter des Gymnasiums haben sich nachdrücklich
für eine Nutzung der Räume durch die Stadtbücherei ausgesprochen. Sie sehen darin viele
Vorteile im Schulbetrieb, insbesondere im Ganztag.
7. Anmerkungen
-4-
Für die Sanierung von Schulen werden keine Zuschüsse gezahlt, die Stadt erhält jährlich eine
Zahlung als Schulpauschale. Sonderprogramme, wie sie zur Sanierung der Gottfried-KinkelRealschule genutzt werden konnten, sind derzeit nicht aufgelegt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfordert eine Kraftanstrengung in den kommenden Jahren.
Die Sanierung von Schulgebäuden ist eine Aufgabe des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft. In
den Wirtschaftsplänen 2013 bis 2015 müssten die Mittel auf diesen Bereich konzentriert
werden. Zusätzliche Mietzahlungen werden nach dem bisherigen Mieter-Vermieter-Modell für
solche Maßnahmen nicht fällig. Eine solche Vorgehensweise halte ich auch für sinnvoll. Dieses
Prinzip kann aber nicht beibehalten werden, wenn dem Betrieb erzielte Einsparungen, z.B. im
Hausmeisterbereich, als Abführung an den Kernhaushalt entzogen werden.
Bisher wurden lediglich Kostenschätzungen erstellt. Diese sind ausreichend, um eine
Entscheidung über die zu bevorzugende Variante zu fällen. Im Rahmen des weiteren
Verfahrens müssen die Gebäude noch grundlegend untersucht und die Kosten genauer
berechnet werden.
Nach der prinzipiellen Entscheidung über die weitere Vorgehensweise ist die Beauftragung von
Architekten erforderlich. Für die Sanierung des Neubaus liegt das Honorar deutlich über
200.000,- €. Damit ist ein europaweites Vergabeverfahren nach der VOF zwingend
vorgeschrieben. Das Honorar für die Sanierung des Neubaus wird im Bereich zwischen
100.000,- € und 200.000,- € liegen. Nach den vom Rat beschlossenen Kriterien ist auch für
diese Vergabe ein VOF-Verfahren oder ein Wettbewerb erforderlich.
Hinsichtlich der unterzubringenden Nutzungen wurde auch die Südschule als möglicher
Standort angesprochen. Die Schülerzahlen an der Südschule haben sich erheblich reduziert.
Die Südschule hat die frei werdenden Räume zur Verbesserung der Lernbedingungen genutzt.
Gem. dem Raumprogramm nach BASS stehen in dem Gebäude derzeit 13 Klassenräume
mehr zur Verfügung, als von der Schule benötigt werden. Davon sind vier Räume zwei
Vereinen zur Nutzung überlassen. Rein rechnerisch könnte die VHS in den Räumen der
Südschule untergebracht werden. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten würde dies aber für
beide Nutzer erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Die Südschule müsste sinnvolle
Nutzungen wieder aufgeben. Für eine außerschulische Nutzung bietet sich in der Südschule
der an den Kindergarten angrenzende Gebäudetrakt mit insgesamt vier Klassenräumen an. Ich
lasse derzeit prüfen, ob dort ein Kindergarten untergebracht werden könnte.
8. Fazit
Das von mir vorgelegte Konzept für die Nutzung der Gebäude der ehemaligen Carl-SchurzHauptschule halte ich weiterhin für schlüssig. Die von der Politik angeregten Varianten sind
durchaus diskussionswürdig. Die für diese Erörterung erforderlichen Daten habe ich zur
Verfügung gestellt. Aufgrund der ungewissen Situation wie sich die Schullandschaft in den
kommenden Jahren entwickelt, rate ich von einem Abriss von Teilflächen derzeit ab. Sofern die
baufachlich sinnvolle Grundsanierung beider Gebäudeteile finanziell nicht dargestellt werden
kann, bevorzuge ich die o.a. Variante 4a mit Teilsanierung des Altbaus. Für die Nutzung des
Gebäudes durch die VHS ergeben sich dadurch keine Nachteile.
(Dr. Rips)
-5-