Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
02.08.16, 18:06
Aktualisiert
02.08.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 04.07.2016
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Ho.
Vorlagennummer: VL-160/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Haushaltsanträge der CDU-Fraktion
hier: Stellungnahme zur Parkraumbewirtschaftung sowie zur Einführung von
Anwohnerparkausweisen
Sachdarstellung:
1. Parkraumbewirtschaftung auf den Pendlerparkplätzen
Aufgrund einer Mitteilung des hies. Bauamtes bestehen hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung auf den zur Verfügung stehenden Pendlerparkplätzen folgenden Einschränkungen:
1. P+R-Parkplatz Leo-Höxter-Straße
Der Parkplatz wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert. Laut Zuwendungsbescheid sind die
Stellplätze den Nutzern grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtbeachtung droht die Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung der Fördermittel.
Mit Vorlage des Verwendungsnachweises im Juni 2009 begann die 20-jährige Zweckbindung. Diese läuft somit im Juni 2029 aus. Danach wäre ggf. eine Bewirtschaftung möglich.
2. P+R-Parkplatz Ulhaus
Die Parkplatzanlage steht noch im Eigentum der Euregio Verkehrsschienennetz GmbH,
die im Rahmen der Gesamtmaßnahme Ausbau Schienenstrecke Langerwehe –
Weisweiler auch Fördermittel erhalten hat.
Erst nach Ablauf der 20-jährigen Zweckbindung kann die Fläche in das Eigentum der
Gemeinde übergehen.
3. Parkplatz vor dem Bahnhof
Der Parkplatz wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Ausbau Bahnhofsvorplatz,
Anlegung einer Rettungszufahrt zum Gleis“ gefördert. Wegen eines Kostenänderungsantrages konnte der Verwendungsnachweis bislang nicht vorgelegt werden. Erst nach
Entscheidung des Fördergebers NVR über diesen Antrag kann auch der Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Auch hier beträgt die Bindungsfrist 20 Jahre.
Drucksache VL-160/2016
Seite - 2 -
Laut Zuwendungsbescheid sind die Stellplätze den Nutzern grundsätzlich kostenfrei zur
Verfügung zu stellen. Bei Nichtbeachtung droht die Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung der
Fördermittel.
Somit scheidet eine Parkraumbewirtschaftung bis zum Ablauf der jeweiligen Zweckbindung aus.
2. Einführung von Anwohnerparkausweisen
Aufgrund der Kürze der Zeit ist die Erarbeitung eines ausführlichen Konzeptes zum
Anwohnerparken nicht möglich.
Im Übrigen wäre es sinnvoll, dass seitens der politischen Gremien die Bereiche festgelegt
werden, für die ein Anwohnerparken gewünscht wird.
Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass sinnvollerweise vor einer Einführung
die betroffenen Anwohner seitens der Verwaltung angehört werden.
Darüber hinaus sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass die Einnahmen für die
Ausstellung der erforderlichen Anwohnerparkausweise, welche derzeit bei 30 € jährlich
liegen, vollständig an den Kreis Düren zu zahlen sind.
Eine Einnahmeerzielung durch die Gemeinde entfällt somit komplett. Vielmehr würden der
Gemeinde im Falle einer Einrichtung von Anwohnerparkbereichen Kosten für die
erforderliche Beschilderung entstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Bürgermeister
(Göbbels)