Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
92 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.11.16, 18:05
Aktualisiert
25.11.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 18.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-246/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Repowering Halde Nierchen"
hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
23.10.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering
Halde Nierchen“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
In seiner Sitzung am 19.04.2016 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde
Nierchen“ in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“
umgewandelt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung hat so dann in der Zeit vom 23.05.2016 bis einschließlich
27.06.2016 stattgefunden. Zudem hat am 12.05.2016 eine gemeinsam mit der Stadt
Eschweiler durchgeführte Bürgerversammlung in der Festhalle Weisweiler stattgefunden,
an der ca. 170 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben.
Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind
zahlreiche Anregungen und Bedenken vorgetragen worden.
Seitens der Öffentlichkeit sind 171 Eingabeschreiben eingegangen, teilweise mit
gleichlautendem Inhalt; aber auch zahlreiche individuelle Einzelschreiben. Auf Grund der
Vielzahl der Eingaben wird auf einen Versand mit dieser Sitzungsvorlage verzichtet, sie
können aber jederzeit bei der Verwaltung eingesehen werden.
Die hierbei vorgetragenen Anregungen und Bedenken beinhalteten z. B.:
- die Höhe der geplanten Anlagen,
- den Schall sowie denn Infraschall,
- den Schattenwurf,
- die optisch bedrängende Wirkung,
- die visuellen Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich,
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- die Befeuerung der Windenergieanlagen,
- die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes,
- die Wertminderung der umliegenden Immobilien,
- die Störung des Erholungswertes,
- die Auswirkungen auf die Tierwelt.
Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden u. a. folgende
Anregungen und Bedenken vorgetragen:
- Kreis Düren
Wasserwirtschaft/Erschließung: eine Verrohrung von Fließgewässern ist unzulässig. Bei
einer erforderlichen Querung ist ein Verfahren nach § 99 Landeswassergesetz erforderlich.
- Städteregion Aachen
Immissionsschutz: gemäß der Stellungnahme des LANUV ist zum Schallgutachten eine
Überarbeitung und Ergänzung der Prognose erforderlich. Das überarbeitete Gutachten ist
dem LANUV erneut zur Prüfung vorzulegen. Gemäß der Stellungnahme des LANUV zur
Schattenwurfprognose wird dem Ergebnis des Gutachtens gefolgt.
Natur und Landschaft: der Einsatz von Bewegungsmeldern sollte auf jeden Fall unterbleiben.
- LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Es bestehen denkmalpflegerische Bedenken. Diese betreffen insbesondere die negativen
Auswirkungen auf das Baudenkmal Gut Merberich.
- RWE – Abteilung Bergschäden
Die Halde Nierchen besteht aus aufgeschüttetem Boden. Die Gründung der einzelnen
Bauwerke muss der jeweils durch ein Bodengutachten festgestellten Tragfähigkeit des
Bodens angepasst werden. Darüber hinaus ist beim Bauen im Kippbereich mit ungleichmäßigen Setzungen zu rechnen. Versickerungsanlagen benötigen zu allen Bauwerken
einen Mindestabstand von 20 m.
- Bundesamt für Infrastruktur
Richtfunkstrecken: grundsätzlich ist in den genannten Bereichen die Errichtung von
Windenergieanlagen möglich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es auf Grund der
Nähe zu der in den genannten Bereichen verlaufenden militärischen Richtfunkstrecken zu
Einschränkungen (z. B. Höhenbegrenzungen) sowie zu Ablehnung von Bauanträgen
kommen kann.
Der Sachverhalt und die damit verbundenen Probleme wurden in intensiven Gesprächen
der Verwaltungen Langerwehe und Eschweiler mit dem Investor diskutiert. Im Ergebnis
hat sich der Investor weder auf eine Reduzierung der Anzahl der Windenergieanlagen
noch auf eine Verringerung der Anlagenhöhe eingelassen und beabsichtigt, das Projekt in
der bisher vorgelegten Ausprägung weiterzuführen. Unter diesen Umständen wird eine
Fortsetzung des Verfahrens von den Verwaltungen aus Langerwehe und Eschweiler nicht
als zielführend angesehen.
Des Weiteren sind für den Bau der Windenergieanlagen Ausgleichsflächen anzulegen.
Der Eigentümer der bisher vorgesehenen Ausgleichsflächen hat zwischenzeitlich mit
einem Schreiben seiner Anwälte mitgeteilt, dass seine Flächen nicht für den Ausgleich
des Projektes zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten,
das Bauleitplanverfahren nicht weiterzuführen und alle bisherigen Beschlüsse zur
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1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ sowie zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ aufzuheben.
Hinweis der Verwaltung: Gemäß § 1 (3) S. 2 BauGB hat niemand Anspruch auf
Aufstellung von Bauleitplänen oder städtebaulichen Satzungen. Diese Vorschrift schließt
sowohl einen Anspruch auf Fortführung eines eingeleiteten Planungsverfahrens wie auch
einen Fortbestand eines Bauleitplanes aus (kein sog. „Plangewährleistungsanspruch“).
D. h., dass im Falle der Aufhebung der bisherigen Beschlüsse keine Schadensansprüche
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden können.
Die Stadt Eschweiler wird in ihrer Sitzung am 08.12.2016 über einen gleich lautenden
Beschluss entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. die Verwaltung zu beauftragen, das Bauleitplanverfahren zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ nicht weiterzuführen,
2. die Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde
Nierchen“ vom 23.10.2014 sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering
Halde Nierchen“ vom 19.04.2016 aufzuheben.
Der Bürgermeister
(Göbbels)