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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Repowering Halde Nierchen" hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
92 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.11.16, 18:05
Aktualisiert
25.11.16, 18:05
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Repowering Halde Nierchen"
hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Repowering Halde Nierchen"
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-246/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Repowering Halde Nierchen" hier: Aufhebung der bisherigen Beschlüsse Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 23.10.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. In seiner Sitzung am 19.04.2016 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ umgewandelt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat so dann in der Zeit vom 23.05.2016 bis einschließlich 27.06.2016 stattgefunden. Zudem hat am 12.05.2016 eine gemeinsam mit der Stadt Eschweiler durchgeführte Bürgerversammlung in der Festhalle Weisweiler stattgefunden, an der ca. 170 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind zahlreiche Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. Seitens der Öffentlichkeit sind 171 Eingabeschreiben eingegangen, teilweise mit gleichlautendem Inhalt; aber auch zahlreiche individuelle Einzelschreiben. Auf Grund der Vielzahl der Eingaben wird auf einen Versand mit dieser Sitzungsvorlage verzichtet, sie können aber jederzeit bei der Verwaltung eingesehen werden. Die hierbei vorgetragenen Anregungen und Bedenken beinhalteten z. B.: - die Höhe der geplanten Anlagen, - den Schall sowie denn Infraschall, - den Schattenwurf, - die optisch bedrängende Wirkung, - die visuellen Auswirkungen auf das Denkmal Gut Merberich, Drucksache VL-246/2016 Seite - 2 - - die Befeuerung der Windenergieanlagen, - die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, - die Wertminderung der umliegenden Immobilien, - die Störung des Erholungswertes, - die Auswirkungen auf die Tierwelt. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden u. a. folgende Anregungen und Bedenken vorgetragen: - Kreis Düren Wasserwirtschaft/Erschließung: eine Verrohrung von Fließgewässern ist unzulässig. Bei einer erforderlichen Querung ist ein Verfahren nach § 99 Landeswassergesetz erforderlich. - Städteregion Aachen Immissionsschutz: gemäß der Stellungnahme des LANUV ist zum Schallgutachten eine Überarbeitung und Ergänzung der Prognose erforderlich. Das überarbeitete Gutachten ist dem LANUV erneut zur Prüfung vorzulegen. Gemäß der Stellungnahme des LANUV zur Schattenwurfprognose wird dem Ergebnis des Gutachtens gefolgt. Natur und Landschaft: der Einsatz von Bewegungsmeldern sollte auf jeden Fall unterbleiben. - LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland Es bestehen denkmalpflegerische Bedenken. Diese betreffen insbesondere die negativen Auswirkungen auf das Baudenkmal Gut Merberich. - RWE – Abteilung Bergschäden Die Halde Nierchen besteht aus aufgeschüttetem Boden. Die Gründung der einzelnen Bauwerke muss der jeweils durch ein Bodengutachten festgestellten Tragfähigkeit des Bodens angepasst werden. Darüber hinaus ist beim Bauen im Kippbereich mit ungleichmäßigen Setzungen zu rechnen. Versickerungsanlagen benötigen zu allen Bauwerken einen Mindestabstand von 20 m. - Bundesamt für Infrastruktur Richtfunkstrecken: grundsätzlich ist in den genannten Bereichen die Errichtung von Windenergieanlagen möglich. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es auf Grund der Nähe zu der in den genannten Bereichen verlaufenden militärischen Richtfunkstrecken zu Einschränkungen (z. B. Höhenbegrenzungen) sowie zu Ablehnung von Bauanträgen kommen kann. Der Sachverhalt und die damit verbundenen Probleme wurden in intensiven Gesprächen der Verwaltungen Langerwehe und Eschweiler mit dem Investor diskutiert. Im Ergebnis hat sich der Investor weder auf eine Reduzierung der Anzahl der Windenergieanlagen noch auf eine Verringerung der Anlagenhöhe eingelassen und beabsichtigt, das Projekt in der bisher vorgelegten Ausprägung weiterzuführen. Unter diesen Umständen wird eine Fortsetzung des Verfahrens von den Verwaltungen aus Langerwehe und Eschweiler nicht als zielführend angesehen. Des Weiteren sind für den Bau der Windenergieanlagen Ausgleichsflächen anzulegen. Der Eigentümer der bisher vorgesehenen Ausgleichsflächen hat zwischenzeitlich mit einem Schreiben seiner Anwälte mitgeteilt, dass seine Flächen nicht für den Ausgleich des Projektes zur Verfügung stehen. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten, das Bauleitplanverfahren nicht weiterzuführen und alle bisherigen Beschlüsse zur Drucksache VL-246/2016 Seite - 3 - 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ aufzuheben. Hinweis der Verwaltung: Gemäß § 1 (3) S. 2 BauGB hat niemand Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen oder städtebaulichen Satzungen. Diese Vorschrift schließt sowohl einen Anspruch auf Fortführung eines eingeleiteten Planungsverfahrens wie auch einen Fortbestand eines Bauleitplanes aus (kein sog. „Plangewährleistungsanspruch“). D. h., dass im Falle der Aufhebung der bisherigen Beschlüsse keine Schadensansprüche gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden können. Die Stadt Eschweiler wird in ihrer Sitzung am 08.12.2016 über einen gleich lautenden Beschluss entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. die Verwaltung zu beauftragen, das Bauleitplanverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ nicht weiterzuführen, 2. die Beschlüsse zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ vom 23.10.2014 sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ vom 19.04.2016 aufzuheben. Der Bürgermeister (Göbbels)