Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
101 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
08.04.14, 13:01
Aktualisiert
08.04.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1185 /IX.L.
Datum: 19.03.2014
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO
NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2012 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst
das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses 2012 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
3.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 GO
NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
In der Sitzung vom 18.02.2014 wurde dem Gemeinderat die bestätigte Entwurfsfassung des zum damaligen Zeitpunkt in Prüfung befindlichen Jahresabschlusses
2012 zugeleitet.
Der Rat hat das seinerzeit noch ungeprüfte Jahresergebnis 2012 zur Kenntnis
genommen und ihn gemäß § 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 101
Absatz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemäß § 101 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt.
Er hat die Buchführung, die Inventur und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht
zu erstellen.
Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein
Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
3
Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss für
die Prüfung des Jahresabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. – soweit
eine solche nicht besteht – kann er sich Dritter gem. § 103 Absatz 5 bedienen.
Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06. Juni 2007
wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung
und Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Prüfungsaufgaben zugestimmt wird.
Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 29.01.2014 hat der Gemeinderat unter Beteiligung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Beauftragung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zugestimmt. Dieser Dringlichkeitsbeschluss wurde in der Ratssitzung vom 18.02.2014 genehmigt.
Die Hauptprüfungsarbeiten haben im Februar und März in den Verwaltungsräumen der Gemeinde in Nettersheim-Zingsheim stattgefunden. Die abschließenden
Arbeiten wurden im März in den Geschäftsräumen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.
Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Dies
bedeutet, dass die Prüfung so geplant und durchgeführt wurde, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Schulden- Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungsbezogenen internieren Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht sowie Inventur, Inventar und die Übersicht über
örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsansätze und der wesentlichen Einschätzungen der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes.
Im Zuge der Prüfung wurden kleinere Korrekturen erforderlich. Diese umfassen
Umgliederung noch nicht verwendeter Pauschalzuweisungen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale)
von Sonderposten auf erhaltene Anzahlungen
Erfassung des Jagdpachtsammelkontos im Zuge der Geschäftsführung
durch die Gemeindeverwaltung als fremde Finanzmittel
Nacherfassung des Genossenschaftsanteils an der VR-Bank Nordeifel eG
Nacherfassung eines Mietkautionskontos
Ausweiskorrekturen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen
4
Nacherfassung der fremden Finanzmittel des Jagdpachtsammelkontos in
der Finanzrechnung und des kurzfristigen Liquiditätskredites über den Jahreswechsel
Weitere Festwertanpassungen im Zuge von Bestandswertermittlungen
Zusätzliche Einzelwertberichtigungen bei den Forderungen
Periodenabgrenzung bei den Zinsaufwendungen
Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen und Zuführungen
Hierdurch veränderte sich das Jahresergebnis gegenüber der Entwurfsfassung
von einem Überschuss in Höhe von 94.576,51 EUR auf ein geprüftes Jahresergebnis von 109.392,94 EUR.
In Anbetracht der o. a. Änderungen ist die Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung sowie die Bilanz in der geprüften Fassung zur Kenntnisnahme beigefügt.
Zu weiteren Details wird auf den beigefügten Prüfberichtsentwurf verwiesen, der
in den nächsten Tagen als Gesamtdruckwerk mit dem eigentlichen Jahresabschluss 2012 an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses nachgereicht
wird.
Zum Hergang und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung wird der Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 01. April berichten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt laut beigefügtem Prüfberichtsentwurf
zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW berät
der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner
Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.
Hierzu wurde der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk im Entwurf vorbereitet.
Gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss
2012, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt.
Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Hierzu wird nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit Nr. 1186
eine separate Vorlage erfolgen.
gez. Pracht
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Bürgermeister