Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
136 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:06
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 25.11.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-263/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.2002 zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014
Sachdarstellung:
Die Kanalgebühren werden derzeit auf der Grundlage der Gebührensatzung vom 12.
Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14. März
2014 erhoben.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte
Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, wenn die
Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sind Kosten, die durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken sind, nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anerkannten
Kosten.
Auf folgende wesentliche Punkte innerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ist
hinzuweisen:
a) Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgt - wie bisher - nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
b) Nach dem geltenden Recht ist dagegen die kalkulatorische Verzinsung des für die
kostenrechnenden Einrichtungen eingesetzten Kapitals von den Anschaffungs/Herstellungswerten vorgenommen worden.
c) Die Verzinsung des Anlagevermögens wurde mit einem Zinssatz von 6,5 % vorgenommen (Vorjahr 7%).
d) Für die Kalkulation der Gebührenermittlung 2017 ist der voraussichtliche Wasserverbrauch des Jahres 2016 geschätzt worden und mit den Vorjahresverbräuchen eine
Prognose für 2017 getroffen wurden (Durchschnittsermittlung).
e) Die vorjährigen Angaben der angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen sind
aktualisiert worden.
Drucksache VL-263/2016
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Die Gebührenkalkulation ist als Anlage beigefügt. Die errechneten Gebührensätze
belaufen sich auf:
3,16 € pro m³ Schmutzwasser (Vorjahr 3,24 €) und
0,55 € pro m² befestigte Fläche (Vorjahr 0,53 €).
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
B) Der Rat beschließt
Den Erlass der 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12.12.2002 zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 mit folgender
Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01.01.2017 in § 6 der Satzung:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Frischwasserbezug
3,16 €
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm angeschlossener bebauter und
befestigter Grundstücksfläche
0,55 €
Der Bürgermeister
(Göbbels)