Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
82 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 15:00
Aktualisiert
05.09.14, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Pie
Vorlage 72 /X.L.
Datum: 05.09.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung Masterplan Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Fortschreibung des Masterplans Nettersheim zustimmend zur
Kenntnis.
Begründung:
Seit dem Jahre 2010 wurden der Gemeinde im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Nettersheim eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen für den Zentralort
Nettersheim bewilligt. Diese sind überwiegend bereits umgesetzt und abgeschlossen. Mit weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise Rinnensanierung im Bereich der Bahnhofstraße in Nettersheim, wurde zwischenzeitlich begonnen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen, wie Straßenraumgestaltung im Bereich der
Urftbrücke sowie Umsetzung des Info-Leitsystems, zeitnah realisiert werden.
Noch nicht konkret beplant sind derzeit nachstehende Maßnahmen:
1. Parkanlage Bahnhofstraße / Urftufer (Kirmesplatz)
2. Bahnhofstraße Straßenraumgestaltung, punktuelle Maßnahmen
3. Rosenthalstraße, punktuelle Maßnahmen
4. Denkmalgerechte Sanierung ehemalige Kuranstalt – Anlage Kurpark
Nettersheim
Da der Bewilligungszeitraum für diese Maßnahmen endet, andererseits eine zeitnahme Umsetzung dieser Maßnahmen nicht möglich ist, hat die Gemeinde nunmehr bei der Bezirksregierung einen neuen Antrag eingereicht mit dem Ziele,
dass vorgenannte Maßnahmen in den Bewilligungszeitraum 2015 bis 2018 neu
aufgenommen werden.
In die Umsetzung ist dann sicherlich auch das beabsichtigte neue Förderprogramm der Stadterneuerung „Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes“
mit einzubeziehen (siehe Vorlage 8).
gez. Pracht
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Bürgermeister