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Beschlussvorlage (Neufassung der Hauptsatzung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
103 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
20.06.14, 15:00
Aktualisiert
20.06.14, 15:00
Beschlussvorlage (Neufassung der Hauptsatzung
hier:	Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2014) Beschlussvorlage (Neufassung der Hauptsatzung
hier:	Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 2 /X.L. Z.2 Datum: 20.06.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neufassung der Hauptsatzung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Antrag der SPD-Fraktion vom 20.06.2014 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung am 23.06.2014 über den gestellten Antrag der SPD-Fraktion. Begründung: Mit Schreiben vom 19.06.2014, hier eingegangen am 20.06.2014, legt die SPDFraktion den beigefügten Antrag auf Ergänzung bzw. Änderung der Hauptsatzung betreffend der Vertretungsfolge in den nach Hauptsatzung zu bildenden Ausschüssen vor. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung hat folgenden Wortlaut: „Die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse sowie deren Zusammensetzung wird zu Beginn jeder Wahlperiode für deren Dauer durch Beschluss des Rates festgelegt“. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, keine Änderung bzw. Ergänzung der Hauptsatzung vorzunehmen. Empfohlen wird die beantragte Vertretungsfolgeregelung unter Punkt 7 der Tagesordnung (Bestimmung der Mitgliederzahl der nach der Hauptsatzung zu bildenen Ausschüsse) durch Beschluss des Gemeinderates für die X. Legislaturperiode des Rates festzulegen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister