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Beschlussvorlage (Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes; 1.) Rücknahme nicht verwertbarer Reserveflächen 2.) Neuausweisung einer Gewerbe- und Industriefläche)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
89 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 18:06
Aktualisiert
27.09.16, 18:06
Beschlussvorlage (Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes;
1.) Rücknahme nicht verwertbarer Reserveflächen
2.) Neuausweisung einer Gewerbe- und Industriefläche) Beschlussvorlage (Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes;
1.) Rücknahme nicht verwertbarer Reserveflächen
2.) Neuausweisung einer Gewerbe- und Industriefläche) Beschlussvorlage (Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes;
1.) Rücknahme nicht verwertbarer Reserveflächen
2.) Neuausweisung einer Gewerbe- und Industriefläche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 07.09.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-192/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes; 1.) Rücknahme nicht verwertbarer Reserveflächen 2.) Neuausweisung einer Gewerbe- und Industriefläche Sachdarstellung: Rücknahme nicht verwertbarer Reserveflächen Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat sich gegen das geplante, interkommunale Gewerbegebiet mit der Stadt Düren ausgesprochen. Ansinnen der Gemeinde ist nun, eigenständig ein Gewerbe- und Industriegebiet zusammen mit einem Vorhabenträger auszuweisen. Um dies zu realisieren, ist der Bezirksregierung Köln (BZR Köln) ein sog. „Bedarf“ nachzuweisen. In der dieser Vorlage beigefügten Karte sind die vorhandenen, im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen dargestellt (Anlage 1). Hierzu folgende Erläuterung: 1. Gewerbegebiet „Am Steinchen“ Bebauungsplan rechtsverbindlich. Vermarktung läuft 2. Gewerbegeiet „Balduin-Dreieck“ Bebauungsplan rechtsverbindlich. Vermarktung läuft. 3. Entwicklungsfläche „Fa. Schain“ Betriebsgebunden, d. h. nicht verfügbar. 4. Tankstelle/Möbel Herten/Dursty Areal vollständig bebaut. 5. Bebauungsplan E 2 „Im Gewerbegebiet“ Areal vollständig bebaut. 6. Bebauungsplan E 3 „Am Parir“ Areal vollständig bebaut. 7. Erweiterungsfläche „Am Parir“ Drucksache VL-192/2016 Seite - 2 - Eigentümer möchte nicht verkaufen. 8. Betriebsfläche „Fa. Schoeller“ Betriebsgebunden, d. h. nicht verfügbar. Die Situation ist mit der BZR Köln erörtert worden. Diese erkennt einen Bedarf an, wenn das Gewerbegebiet „Am Steinchen“ „nahezu“ bebaut ist. Um jedoch kurzfristig gewerbliche Bauflächen ausweisen zu können, besteht die Möglichkeit, eine heute im Regionalplan dargestellte Gewerbe- und Industriefläche (GI-Fläche) als Tauschfläche zur Verfügung zu stellen. Die Fläche befindet sich im Anschluss an die Erweiterungsfläche „Am Parir“ (7a) und ist so aufgrund der fehlenden Erschließung nicht umsetzbar. Die Erschließung war ursprünglich über Fläche 7 geplant. Da der Eigentümer keine Bereitschaft zum Verkauf zeigt, kann der dahinter liegende Bereich nicht erschlossen werden. Eine Erschließung über die B 264 ist nicht möglich. Um die Rücknahme rechtlich zu fußen ist ein Ratsbeschluss über die Rücknahme der nicht verwertbaren Reservefläche erforderlich. Für den erforderlichen Bedarfsnachweis wird seitens der BZR Köln eine regionale Kooperation, z. B. mit weiteren Indelandkommunen oder der RWE power AG empfohlen, da ein entsprechender Bedarf durch die Gemeinde alleine zunächst nicht begründbar ist. Neuausweisung einer Gewerbe- und Industriefläche Im Zuge des Braunkohlenplans für die Umsiedlung Pier wurde die in diesem Zusammenhang erforderliche Umsiedlung von zwei Pierer Betrieben eine Fläche im Bereich der B 264/L 12 n im Braunkohlenplan Inden – Sachlicher Teilabschnitt Umsiedlung Pier – landesplanerisch als GI-Fläche ausgewiesen. Die betroffenen Industriebereiche haben sich mittlerweile an andere Stelle angesiedelt. Die BZR Köln teile hierzu mit, dass diese Fläche nun im Sinne des Braunkohlenplans landesplanerisch verwirkt sei. Daher hat die Verwaltung mit Datum vom 26.07.2016 eine erneute landesplanerische Anfrage nach § 34 LPIG für den v. g. Bereich gestellt. Die Abgrenzung der Fläche ist in dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt (Anlage 2). Aufgrund der zunächst anvisierten Flächengröße von 7 ha kann eine Gebietsausweisung im Zuge der Bauleitplanung ohne Regionalplanänderung erfolgen. Im Sinne einer bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer sukzessiven Weiterentwicklung des GI-Gebietes über die seinerzeitige Gebietsangrenzung innerhalb des Braunkohlenplans hinaus. Die BZR Köln hat bei einer Rücknahme der nicht verwertbaren Reservefläche die positive Anpassungsbestätigung in Aussicht gestellt. Nach Vorliegen der Anpassungsbestätigung kann das Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplanes) beginnen. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 beraten und empfiehlt dem Rat, die Rücknahme der nicht verwertbarern Reservefläche (Fläche 7a in Anlage 1). Finanzielle Auswirkungen: keine Drucksache VL-192/2016 Seite - 3 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Rücknahme der nicht verwertbaren Reservefläche (Fläche 7a in Anlage 1). Der Bürgermeister (Göbbels)