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Beschlussvorlage (Straßenzustandsbericht und Straßenbauprogramm 2016 des Kreises Düren)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
23 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.11.16, 18:05
Aktualisiert
25.11.16, 18:05
Beschlussvorlage (Straßenzustandsbericht und Straßenbauprogramm 2016 des Kreises Düren) Beschlussvorlage (Straßenzustandsbericht und Straßenbauprogramm 2016 des Kreises Düren)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 03.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Gö. Vorlagennummer: VL-229/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Straßenzustandsbericht und Straßenbauprogramm 2016 des Kreises Düren Sachdarstellung: Mit Beschluss des Bauausschusses des Kreises Düren vom 07.07.2016 wurde das Erneuerungs- und Ausbauprogramm 2016 ff. festgelegt. Dieses Programm umfasst insgesamt elf Straßenabschnitte auf Kreisstraßen. Ein Bestandteil dieses Maßnahmenprogramms ist die Ortsdurchfahrt Hamich der K 23, die priorisiert als zweite Maßnahme durchgeführt werden soll. Der Kreis Düren beabsichtigt, die komplette Fahrbahn einschl. Unterbau in der K 23 Ortsdurchfahrt Hamich- auszutauschen. Die voraussichtliche Umsetzung erfolgt ab 2019. Die Gemeinde wird im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme gebeten, notwendige Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere im Kanalnetz oder in den Nebenanlagen, zu benennen. Ziel ist es, diese einhergehend mit der Straßenbaumaßnahme umzusetzen, um Synergien zu nutzen und nachträgliche Eingriffe in den Straßenkörper zu vermeiden. Folgende Maßnahmen kommen in Betracht/sind denkbar: 1.) Streckenweise Erneuerung der Nebenanlagen mit dem Ziel, die Bürgersteigbreite in Teilabschnitten zu vergrößern (Bild 1-5), alternativ: Kompletterneuerung der Nebenanlagen mit der Möglichkeit gestalterischer Einflussnahme. Für die Maßnahme an den bestehenden Nebenanlagen fallen Beiträge für die Erweiterungen und Verbesserungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nach § 8 KAG an. Drucksache VL-229/2016 Seite - 2 - Dabei werden bei Gehwegen 40 % des umlagefähigen Aufwandes von der Gemeinde getragen; bei Parkflächen trägt die Gemeinde 30 % des umlagefähigen Aufwandes. Die übrigen Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen entsprechend der Satzung verteilt. 2.) Erstmalige Herstellung des Gehweges im Bereich Heisterner Straße 1-7 (Bild 6) Für diese Maßnahme fallen Erschließungsbeiträge gemäß Satzung an. 3.) Vorzeitige Erneuerung der öffentlichen Mischwasserkanalisation. Zu diesem Punkt wird das entsprechende Zahlenwerk für die nächste Sitzung vorbereitet. 4.) Aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet ist für private Grundstückseigentümer gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen vom 17.10.2013 eine Zustands- und Funktionsprüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis spätestens zum 31.12.2020 durchzuführen. Evtl. erforderliche Sanierungen an privaten Grundstücksanschlussleitungen könnten in offener Bauweise ohne Kostenanteil der Oberfläche durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung mit dem Kreis Düren Gespräche aufzunehmen, eine streckenweise Erneuerung der Nebenanlagen mit dem Ziel die Bürgersteigbreite in Teilbereichen zu vergrößern, in den Maßnahmenplan mit aufzunehmen. Der Bürgermeister (Göbbels)