Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
23 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
25.11.16, 18:05
Aktualisiert
25.11.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 03.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-229/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Straßenzustandsbericht und Straßenbauprogramm 2016 des Kreises Düren
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Bauausschusses des Kreises Düren vom 07.07.2016 wurde das
Erneuerungs- und Ausbauprogramm 2016 ff. festgelegt. Dieses Programm umfasst
insgesamt elf Straßenabschnitte auf Kreisstraßen. Ein Bestandteil dieses Maßnahmenprogramms ist die Ortsdurchfahrt Hamich der K 23, die priorisiert als zweite Maßnahme
durchgeführt werden soll.
Der Kreis Düren beabsichtigt, die komplette Fahrbahn einschl. Unterbau in der K 23 Ortsdurchfahrt Hamich- auszutauschen.
Die voraussichtliche Umsetzung erfolgt ab 2019.
Die Gemeinde wird im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme gebeten, notwendige
Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, insbesondere im Kanalnetz oder in den
Nebenanlagen, zu benennen.
Ziel ist es, diese einhergehend mit der Straßenbaumaßnahme umzusetzen, um Synergien
zu nutzen und nachträgliche Eingriffe in den Straßenkörper zu vermeiden.
Folgende Maßnahmen kommen in Betracht/sind denkbar:
1.)
Streckenweise Erneuerung der Nebenanlagen mit dem Ziel, die Bürgersteigbreite in
Teilabschnitten zu vergrößern (Bild 1-5),
alternativ:
Kompletterneuerung der Nebenanlagen mit der Möglichkeit gestalterischer
Einflussnahme.
Für die Maßnahme an den bestehenden Nebenanlagen fallen Beiträge für die Erweiterungen und Verbesserungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nach § 8 KAG an.
Drucksache VL-229/2016
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Dabei werden bei Gehwegen 40 % des umlagefähigen Aufwandes von der Gemeinde
getragen; bei Parkflächen trägt die Gemeinde 30 % des umlagefähigen Aufwandes. Die
übrigen Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke nach deren Flächen
entsprechend der Satzung verteilt.
2.)
Erstmalige Herstellung des Gehweges im Bereich Heisterner Straße 1-7 (Bild 6)
Für diese Maßnahme fallen Erschließungsbeiträge gemäß Satzung an.
3.)
Vorzeitige Erneuerung der öffentlichen Mischwasserkanalisation.
Zu diesem Punkt wird das entsprechende Zahlenwerk für die nächste Sitzung vorbereitet.
4.)
Aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet ist für private Grundstückseigentümer
gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen vom
17.10.2013 eine Zustands- und Funktionsprüfung entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben bis spätestens zum 31.12.2020 durchzuführen.
Evtl. erforderliche Sanierungen an privaten Grundstücksanschlussleitungen könnten in
offener Bauweise ohne Kostenanteil der Oberfläche durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung mit dem
Kreis Düren Gespräche aufzunehmen, eine streckenweise Erneuerung der Nebenanlagen
mit dem Ziel die Bürgersteigbreite in Teilbereichen zu vergrößern, in den Maßnahmenplan
mit aufzunehmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)