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Beschlussvorlage (Besetzung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW))

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
135 kB
Datum
18.09.2014
Erstellt
15.08.14, 19:07
Aktualisiert
15.08.14, 19:07
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Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 10/2014 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 02.1 Sachbearbeiter: Ilsemarie Bewernick vom 30.07.2014 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 28.08.2014 18.09.2014 Besetzung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW) I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat. II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Nach § 67 LPVG NRW ist bei jeder oberen Dienststelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Der Personalrat und der Gemeinderat als oberste Beschlussorgane haben sich auf die Person des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle sowie über die Zahl der Beisitzer zu einigen. Die Beisitzer werden je zur Hälfte vom Gemeinderat und vom Personalrat gestellt. Die Beisitzer der Einigungsstelle müssen dem Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes angehören. Die Kriterien für die Auswahl der vorsitzenden Person und deren Stellvertretung sollten insbesondre kommunikative Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick und Kenntnisse des Personalvertretungsrechts sowie Fach- und Rechtskenntnisse sein Da der ehemalige Vorsitzende Peter Rubel, Nörvenich aus Altersgründen nicht mehr bei der Kreisverwaltung Düren beschäftigt ist, wird nunmehr dem Gemeinderat empfohlen, Herrn Dirk Hürtgen, Am Weißenberg 18, 52372 Kreuzau – Untermaubach, Dezernent in der Kreisverwaltung Düren , zum 1. Vorsitzenden zu bestellen. Bis dato war Herr RA Heinz Reifferscheidt, Aachener Str. 45, 52382 Niederzier zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt worden. Zum stellvertretenden Vorsitzenden sollte aus Nörvenich Herr RA Stephan Jaroschek, Am Johannes Junker 6, 52388 Nörvenich bestellt werden. Beide stellen sich für das jeweilige Amt zur Verfügung. Sowohl der Gemeinderat als auch der Personalrat sollten – wie bisher – jeweils 3 Beisitzer benennen. Von Seiten des Personalrates werden als Beisitzer die Damen Dagmar Wegner, Manuela Stadler sowie Herr Volker Dreschmann benannt. . III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, Herrn/Frau………………..zum Vorsitzenden und Herrn/ Frau …………..zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu benennen. Der Einigungsstelle sollen 6 Beisitzer angehören, von denen der Rat folgende 3 Beisitzer benennt: ……………………… ……………………… ………………………