Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
06.09.16, 18:05
Aktualisiert
06.09.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 24.08.2016
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung.
Vorlagennummer: VL-182/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz " Alte Kirche"
Antrag des TuS 08 Langerwehe e.V.
Sachdarstellung:
Der TuS 08 Langerwehe e.V. legte am 23.08.2016 ein Konzept zum Bau eines Kunstrasenplatze auf dem Sportplatzgelände Alte Kirche vor. Dem beiliegendem Konzept sind
verschiedene Kostenaufstellungen zu entnehmen (Anlage 1). Die Kosten für den Bau
belaufen sich je nach Anbieter zwischen 262.194,60€ und 419.292,62€. Nach vorliegenden Unterlagen des TuS 08 Langerwehe beläuft sich die Finanzierungslücke auf
179.604,33€, welche Seitens der Gemeinde Langerwehe aufgebracht werden soll.
In der 8. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten wurde die
Verwaltung beauftragt, eine Darstellung der Unterstützungsmöglichkeiten für den TuS 08
Langerwehe zum Bau eines Kunstrasenplatzes aufzuzeigen. Die Gemeinde Langerwehe
verfügt über die jährliche Sportpauschale in Höhe von 40.000,00€, welche dem Verein
unter Berücksichtigung der Vergabemodalitäten zugesprochen werden könnte. Eine
finanzielle Unterstützung durch Mittel aus dem derzeitigen gültigen Haushalt ist nicht ohne
eine entsprechende Gegendarstellung möglich. Demnach müssten finanzielle Mittel,
welche aus dem gemeindlichen Haushalt für den Bau eines Kunstrasenplatzes verausgabt werden, mit einer Einnahme (z.B. durch Einsparungen) im selbigen belegt werden.
Eine Bezuschussung mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsfördergesetz NRW ist
nach Auslegung des Landes möglich, weil der weiterreichende Investitionsbegriff des
Bundes angewendet werden kann (siehe hierzu Anlage 2 und Seite 15/25 Anlage 3).
Insgesamt steht eine Summe in Höhe von 653.380,12€ zur Verfügung, diese ist nach
derzeitigem Stand bis zum Ende des Jahres 2018 zu verausgaben. Es besteht eine ein
Mindesteigenanteil am Finanzierungsvolumen der Investition im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes in Höhe von 10% (siehe Anlage 4 Seite 7 sowie Anlage 3
Seite 7/25). Über die Höhe der finanziellen Mittel ist im Ausschuss für Schul- und
Sportangelegeheiten zu beraten und zu beschließen.
Drucksache VL-182/2016
Seite - 2 -
Für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes ist nach Aussage des Kreises Düren eine
Baugenehmigung erforderlich. Durch die Umwandlung sind neben dem Bauordnungsamtes des Kreises, andere Ämter im Hause zu beteiligen.
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „Sport- und Parkanlage“ dargestellt. Dies ist mit den heute dort
genehmigten Nutzungen kompatibel.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Bereitstellung von Mittel aus dem Investitionsfördergesetz NRW wird die zur
Verfügung stehende Summe zur Sanierung anderer Objekte geschmälert. Die Verwendung der Mittel aus dem Investitionsfördergesetz NRW setzt einen 10% Eigenanteil der
Gemeinde Langerwehe voraus. Eine Zuteilung von Mittel aus der Sportpauschale unter
Berücksichtigung der Vergabemodalitäten ist möglich und durch den Ausschuss für Schul
und Sportangelegenheiten zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss sowie dem Rat der Gemeinde Langerwehe , die zuvor beratene Höhe
der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde Langerwehe für den Bau des
Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatzgelände an der Alten Kirche zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)