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Beschlussvorlage (Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz " Alte Kirche" Antrag des TuS 08 Langerwehe e.V.)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
06.09.16, 18:05
Aktualisiert
06.09.16, 18:05
Beschlussvorlage (Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz " Alte Kirche"
Antrag des TuS 08 Langerwehe e.V.) Beschlussvorlage (Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz " Alte Kirche"
Antrag des TuS 08 Langerwehe e.V.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 24.08.2016 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Jung. Vorlagennummer: VL-182/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz " Alte Kirche" Antrag des TuS 08 Langerwehe e.V. Sachdarstellung: Der TuS 08 Langerwehe e.V. legte am 23.08.2016 ein Konzept zum Bau eines Kunstrasenplatze auf dem Sportplatzgelände Alte Kirche vor. Dem beiliegendem Konzept sind verschiedene Kostenaufstellungen zu entnehmen (Anlage 1). Die Kosten für den Bau belaufen sich je nach Anbieter zwischen 262.194,60€ und 419.292,62€. Nach vorliegenden Unterlagen des TuS 08 Langerwehe beläuft sich die Finanzierungslücke auf 179.604,33€, welche Seitens der Gemeinde Langerwehe aufgebracht werden soll. In der 8. Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten wurde die Verwaltung beauftragt, eine Darstellung der Unterstützungsmöglichkeiten für den TuS 08 Langerwehe zum Bau eines Kunstrasenplatzes aufzuzeigen. Die Gemeinde Langerwehe verfügt über die jährliche Sportpauschale in Höhe von 40.000,00€, welche dem Verein unter Berücksichtigung der Vergabemodalitäten zugesprochen werden könnte. Eine finanzielle Unterstützung durch Mittel aus dem derzeitigen gültigen Haushalt ist nicht ohne eine entsprechende Gegendarstellung möglich. Demnach müssten finanzielle Mittel, welche aus dem gemeindlichen Haushalt für den Bau eines Kunstrasenplatzes verausgabt werden, mit einer Einnahme (z.B. durch Einsparungen) im selbigen belegt werden. Eine Bezuschussung mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsfördergesetz NRW ist nach Auslegung des Landes möglich, weil der weiterreichende Investitionsbegriff des Bundes angewendet werden kann (siehe hierzu Anlage 2 und Seite 15/25 Anlage 3). Insgesamt steht eine Summe in Höhe von 653.380,12€ zur Verfügung, diese ist nach derzeitigem Stand bis zum Ende des Jahres 2018 zu verausgaben. Es besteht eine ein Mindesteigenanteil am Finanzierungsvolumen der Investition im Rahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes in Höhe von 10% (siehe Anlage 4 Seite 7 sowie Anlage 3 Seite 7/25). Über die Höhe der finanziellen Mittel ist im Ausschuss für Schul- und Sportangelegeheiten zu beraten und zu beschließen. Drucksache VL-182/2016 Seite - 2 - Für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes ist nach Aussage des Kreises Düren eine Baugenehmigung erforderlich. Durch die Umwandlung sind neben dem Bauordnungsamtes des Kreises, andere Ämter im Hause zu beteiligen. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Parkanlage“ dargestellt. Dies ist mit den heute dort genehmigten Nutzungen kompatibel. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Bereitstellung von Mittel aus dem Investitionsfördergesetz NRW wird die zur Verfügung stehende Summe zur Sanierung anderer Objekte geschmälert. Die Verwendung der Mittel aus dem Investitionsfördergesetz NRW setzt einen 10% Eigenanteil der Gemeinde Langerwehe voraus. Eine Zuteilung von Mittel aus der Sportpauschale unter Berücksichtigung der Vergabemodalitäten ist möglich und durch den Ausschuss für Schul und Sportangelegenheiten zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Gemeinde Langerwehe , die zuvor beratene Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde Langerwehe für den Bau des Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatzgelände an der Alten Kirche zu beschließen. Der Bürgermeister (Göbbels)