Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
71 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
20.06.14, 15:00
Aktualisiert
20.06.14, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 1 /X.L.
Datum: 12.06.2014
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
23.06.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestellung der Schriftführer
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die beiden Bediensteten Herr Gemeindeoberamtsrat Alfred Piehler und Frau
Andrea Züll werden zu Schriftführern in der X. Legislaturperiode des Rates der
Gemeinde Nettersheim bestellt.
Begründung:
Die Fassung der Niederschrift und die Bestellung des Schriftführers bestimmt
sich nach § 52 Absatz 1 GO NW und § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung der
Gemeinde Nettersheim.
Der Schriftführer wird vom Rat bestellt. Soll ein Bediensteter der Gemeinde
bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister.
Über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse ist eine
Niederschrift aufzunehmen, die vom Bürgermeister und einem vom Rat zu
bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.
Die Bestellung des Schriftführers kann entweder für einen bestimmten Zeitraum
oder für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen oder aber für jede einzelne
Ratssitzung erfolgen. Im letzteren Falle hat die Bestimmung spätestens vor
Eintritt in die Tagesordnung zu geschehen. Es empfiehlt sich jedoch – wie auch in
vorangegangenen Legislaturperioden – einen Schriftführer für längere Fristen zu
bestimmen. In der Regel sollte ein an den Rats- und Ausschusssitzungen
regelmäßig teilnehmender Gemeindebediensteter bestellt werden.
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung des Vertretungsfalles zwei
Schriftführer zu bestellen und zwar die beiden Bediensteten Herrn
Gemeindeoberamtsrat Alfred Piehler sowie Frau Andrea Züll, die diese Aufgabe
für den Zeitraum der X. Legislaturperiode des Rates der Gemeinde Nettersheim
übernehmen sollen.
gez. Pracht
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Bürgermeister