Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführer)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
71 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
20.06.14, 15:00
Aktualisiert
20.06.14, 15:00
Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführer) Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführer)

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 1 /X.L. Datum: 12.06.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung der Schriftführer Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die beiden Bediensteten Herr Gemeindeoberamtsrat Alfred Piehler und Frau Andrea Züll werden zu Schriftführern in der X. Legislaturperiode des Rates der Gemeinde Nettersheim bestellt. Begründung: Die Fassung der Niederschrift und die Bestellung des Schriftführers bestimmt sich nach § 52 Absatz 1 GO NW und § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Nettersheim. Der Schriftführer wird vom Rat bestellt. Soll ein Bediensteter der Gemeinde bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird. Die Bestellung des Schriftführers kann entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen oder aber für jede einzelne Ratssitzung erfolgen. Im letzteren Falle hat die Bestimmung spätestens vor Eintritt in die Tagesordnung zu geschehen. Es empfiehlt sich jedoch – wie auch in vorangegangenen Legislaturperioden – einen Schriftführer für längere Fristen zu bestimmen. In der Regel sollte ein an den Rats- und Ausschusssitzungen regelmäßig teilnehmender Gemeindebediensteter bestellt werden. Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung des Vertretungsfalles zwei Schriftführer zu bestellen und zwar die beiden Bediensteten Herrn Gemeindeoberamtsrat Alfred Piehler sowie Frau Andrea Züll, die diese Aufgabe für den Zeitraum der X. Legislaturperiode des Rates der Gemeinde Nettersheim übernehmen sollen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister