Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
16.08.16, 18:06
Aktualisiert
16.08.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 29.07.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-171/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 13.Juli 2016 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag zur Errichtung
einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle , Gemarkung Wenau, Flur 11, Flurstück 47
eingegangen.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. § 35 BauGB im Außenbereich.
Nach § 35 (1) BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil
der Betriebsfläche einnimmt.
Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass es sich
hierbei um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung handelt, die Erschließung
gesichert ist und die überbaute Fläche mit 525 m² nur einen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche einnimmt.
Planungsrechtlich bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen
ist daher zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Drucksache VL-171/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)