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Beschlussvorlage (Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel; hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e.V.)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
20.09.16, 18:06
Aktualisiert
20.09.16, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel;
hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e.V.) Beschlussvorlage (Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel;
hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e.V.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.09.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi/Gö. Vorlagennummer: VL-197/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag zum Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel; hier: Antrag des Vereins Jugendsport Wenau e.V. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 03.08.2016 beantragt der Verein Jugendsport Wenau e.V. den Bau von behindertengerechten Sanitäranlagen für das Sportheim Wenau, An der Dostel, durch die Gemeinde. Der Antrag, die Kostenschätzung eines Ingenieurbüros sowie eine verkleinerte Ablichtung der Vorplanung sind als Anlage beigefügt. Die Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt des Kreises Düren wurde mit Datum vom 14.07.2016 erteilt. Über die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Bauvorhaben hatte der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 23.06.2016 beraten. Seinerzeit wurde das Vorhaben als begrüßungswerte Erweiterung der Sportanlage bewertet. Da die Gemeinde Langerwehe Eigentümerin des Objektes ist, wird nunmehr beantragt, dass die Gemeinde die notwendigen Um- und Neubauarbeiten in Auftrag gibt, damit den auf der Sportanlage beheimateten 35 Behindertensportlern der „Handicap Mannschaft“ in absehbarer Zeit die notwendigen behindertengerechten Sanitäranlagen zur Verfügung stehen. Für die Maßnahme entstehen nach der durch die Verwaltung geprüften Kostenschätzung voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 75.000,00 € netto (90.000,00 € brutto) incl. Architektenhonorar. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 25.08.2016 die Durchführung der Maßnahme befürwortet und sie zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verwiesen. Drucksache VL-197/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe von 90.000,00 €, die im Haushalt 2017 bereitgestellt werden müssten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die erforderlichen Mittel im Haushalt 2017 bereitzustellen. Der Bürgermeister (Göbbels)