Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
19.04.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
18.04.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 92/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 29.02.2012
gez. Dr. Risthaus
07.03.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
20.03.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
19.04.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. zukünftiger Darstellung über
Bewirtschaftungskosten bei Neibauvorhaben
die
zu
erwartenden
Bau-und
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vom Antragsteller angeregte Vorgehensweise ist seit mehr als 10 Jahren gängige Praxis im
Bereich der Stadt Erftstadt.
Vor jeder Entscheidung über ein Neubauvorhaben legt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft eine
Schätzung über die voraussichtlichen Baukosten und insbesondere über die sich aus dem Betrieb
des Gebäudes ergebenden Folgekosten vor.
Entsprechend der Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt zum Mieter-Vermieter-Modell
sind die jeweiligen Fachämter bzw. Nutzer und dementsprechend die jeweiligen Fachausschüsse
dafür zuständig, den Raumbedarf und die Anforderungen an die Ausstattung der Räume
festzulegen. Die vom Antragsteller geforderte ausführliche Dokumentation, die die
Unausweichlichkeit der Baumaßnahme begründet, wird in diesem Zusammenhang erstellt. Es wird
u.a. auf die Bedarfsplanung für den Ausbau der U3-Betreuung (Vorlage 88/2009) und die aktuell in
der Beratung befindliche Vorlage zur Inklusion in Kindergärten (Vorlage 8/2012) verwiesen.
(Dr. Rips)