Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
28.06.16, 18:07
Aktualisiert
28.06.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderungssatzung vom …. Juli 2016
zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Gebiet der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010
Aufgrund des § 27 Abs. 1 und Abs. 4 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der
Ordnungsbehörden für das Land Nordrhein‐Westfalen – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528) in der zurzeit gültigenden Fassung
hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in der Sitzung am 07. Juli 2016 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Zu § 3 Abs. 2 wird hinzugefügt:
(g) Böschungen, Gräben, Bankette oder Rasenkanten zu überackern und abzupflügen;
Bekanntmachungsanordnung:
Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens‐ und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‐
Westfalen kann gegen vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht
mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form‐ und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Langerwehe, den ….. Juli 2016
Der Bürgermeister
( Göbbels )