Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
16.08.16, 18:06
Aktualisiert
16.08.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.08.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Mie.
Vorlagennummer: VL-174/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Erstellung eines Calisthenics-/Fitnessparks auf dem Gelände des
Bolzplatzes in Heistern (Zum Knabbert)
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 23.06.2016 ist bei der Verwaltung ein Antrag zur Erstellung eines
Calisthenics-/Fitnessparks auf dem Gelände des Bolzplatzes in Heistern, Zum Knabbert,
eingegangen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Der Antragsteller beabsichtigt, auf einem Teil des Bolzplatzes eine sog. DoppelKlimmzugstange sowie eine Doppel-Dip-Bar zu errichten. Dabei handelt es sich um
Outdoor-Sportgeräte für Erwachsene.
Die Sportgeräte unterliegen –ähnlich wie auch die Spielgeräte auf Kinderspielplätzen –
einer besonderen Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers, der für die
technische Sicherheit auf seinen Anlagen verantwortlich ist. Wird dem Antrag zugestimmt,
dann obliegt der Gemeinde diese Verkehrssicherungspflicht und die Geräte müssen in
regelmäßigen Abständen durch sachkundige Mitarbeiter kontrolliert und dauerhaft Instand
gehalten werden.
Der Anlegung des Calisthenics-Parks kann unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt
werden:
1.
Die aufzubauenden Geräte müssen den einschlägigen DIN-Vorschriften für
standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich entsprechen und mit dem vorgeschriebenen Fallschutz versehen werden.
2.
Die Anlegung des Parks einschließlich der Geräte erfolgt in enger Abstimmung mit
dem Bauamt.
3.
Der Gemeinde dürfen für die Errichtung des Calisthenics-Parks keine Kosten
entstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gemeinde entstehen Folgekosten durch erforderliche Kontroll- und Unterhaltungsarbeiten.
Drucksache VL-174/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt der beantragten Errichtung
eines Calisthenics-Parks unter den o.g. Voraussetzungen zu.
Der Bürgermeister
(Göbbels)