Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Erstellung eines Calisthenics-/Fitnessparks auf dem Gelände des Bolzplatzes in Heistern (Zum Knabbert))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
16.08.16, 18:06
Aktualisiert
16.08.16, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Erstellung eines Calisthenics-/Fitnessparks auf dem Gelände des Bolzplatzes in Heistern (Zum Knabbert)) Beschlussvorlage (Antrag auf Erstellung eines Calisthenics-/Fitnessparks auf dem Gelände des Bolzplatzes in Heistern (Zum Knabbert))

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.08.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie. Vorlagennummer: VL-174/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Erstellung eines Calisthenics-/Fitnessparks auf dem Gelände des Bolzplatzes in Heistern (Zum Knabbert) Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 23.06.2016 ist bei der Verwaltung ein Antrag zur Erstellung eines Calisthenics-/Fitnessparks auf dem Gelände des Bolzplatzes in Heistern, Zum Knabbert, eingegangen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antragsteller beabsichtigt, auf einem Teil des Bolzplatzes eine sog. DoppelKlimmzugstange sowie eine Doppel-Dip-Bar zu errichten. Dabei handelt es sich um Outdoor-Sportgeräte für Erwachsene. Die Sportgeräte unterliegen –ähnlich wie auch die Spielgeräte auf Kinderspielplätzen – einer besonderen Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers, der für die technische Sicherheit auf seinen Anlagen verantwortlich ist. Wird dem Antrag zugestimmt, dann obliegt der Gemeinde diese Verkehrssicherungspflicht und die Geräte müssen in regelmäßigen Abständen durch sachkundige Mitarbeiter kontrolliert und dauerhaft Instand gehalten werden. Der Anlegung des Calisthenics-Parks kann unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden: 1. Die aufzubauenden Geräte müssen den einschlägigen DIN-Vorschriften für standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich entsprechen und mit dem vorgeschriebenen Fallschutz versehen werden. 2. Die Anlegung des Parks einschließlich der Geräte erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bauamt. 3. Der Gemeinde dürfen für die Errichtung des Calisthenics-Parks keine Kosten entstehen. Finanzielle Auswirkungen: Der Gemeinde entstehen Folgekosten durch erforderliche Kontroll- und Unterhaltungsarbeiten. Drucksache VL-174/2016 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt der beantragten Errichtung eines Calisthenics-Parks unter den o.g. Voraussetzungen zu. Der Bürgermeister (Göbbels)