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Mitteilungsvorlage (Errichtung eines Gotteswaldes in Nöthen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.04.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 205-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Errichtung eines Gotteswaldes in Nöthen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Das Vorhaben wurde bereits in der letzten Legislaturperiode im Bau- und Feuerwehrausschuss der Stadt Bad Münstereifel beraten. Gegenstand der Beratungen im Ausschuss vom 10.06.2008 war die Absicht der Kath. Kirchengemeinde St. Willibrordus Nöthen, u. a. auf dem Waldgrundstück Gem. Nöthen, Flur 11, Flurstück Nr. 37 unter der Bezeichnung „Gotteswald“ einen Friedhof für Urnenbeisetzungen zu errichten. Ebenso ist eine weitere Urnengrabanlage auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück Gem. Roderath, Flur 4, Flurstück 39/1 beantragt, welches im Gemeindegebiet Nettersheim liegt. Zuständig für die Genehmigung dieser Maßnahme ist gem. § 2 Abs. 1 BestG NRW die Bezirksregierung. Diese muss bei Friedhöfen von Religionsgemeinschaften, hier der kath. Kirchengemeinde, das Benehmen gem. § 2 Abs. 2 BestG NRW mit der zuständigen Gemeinde herstellen. Ein Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist in diesem Falle nicht erforderlich, da es sich nicht um eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme handelt. Die betreffenden Grundstücke liegen gem. §35 BauGB im Außenbereich und sind im wirksamen Flächennutzungsplan als forstwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Zudem liegen sie im Landschaftsschutzgebiet. Seite 2 von Ratsdrucksache 205-IX Die wegemäßige Erschließung der Grundstücke soll, ausgehend von der K36 (BouderathKolvenbach) ausschließlich über Waldwege erfolgen. Die beiden unmittelbar an die betreffenden Grundstücke angrenzenden Wege befinden sich in städtischem Eigentum und sind als Holzabfuhrwege ausgewiesen. Bei beabsichtigter Nutzung müsste hier eine Umwidmung erfolgen. Des Weiteren kam man nach eingehender Prüfung des Antrages zur Auffassung, dass dem öffentlichen Interesse nach alternativen Bestattungsformen im Wald bereits durch die Errichtung eines FriedWaldes Rechnung getragen wurde. Ein weiterer öffentlicher Bedarf an Bestattungsmöglichkeiten im Wald ist nicht erkennbar. Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes kam der Ausschuss in der oben genannten Sitzung zum Beschluss, das Benehmen gem. § 2 Absatz 2 Bestattungsgesetz NRW nicht herzustellen. Ein entsprechendes Schreiben wurde über den Kreis Euskirchen, Abt. Sicherheit und Ordnung, mit Datum vom 11.06.2008 an die Bezirksregierung übersandt. Ebenso hat auch die Gemeinde Nettersheim das Benehmen zum beantragten Vorhaben nicht hergestellt. Zwischenzeitlich ergibt sich folgender Sachverhalt: In Abstimmungsgesprächen der beiden betreffenden Kommunen sowie den zuständigen Fachbehörden und der kath. Kirchengemeinde St. Willibrordus wurde das Vorhaben nochmals eingehend erörtert. Speziell wurde ein Augenmerk auf die wegemäßige Erschließung gelegt, die derzeit nicht gesichert ist. Hierzu bedarf es unter anderem der Umwidmung städtischer Wegeparzellen. Die von der Kirchengemeinde vorgeschlagene Lösung, Shuttle-Busse einzusetzen, kann nicht als annehmbare Lösung gesehen werden. Die in den Gesprächen vorgetragenen Bedenken durch die Kommunen konnten nach Auffassung der Bezirksregierung Köln kein Hinderungsgrund zur Erteilung der Genehmigung dieses „Gotteswaldes“ nach Bestattungsrecht sein, so dass mit Datum vom 17.02.2010 die Genehmigung erteilt wurde. Versehen mit dem Hinweis, dass die Genehmigung sonstige erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse (wegemäßige Erschließung – Befahren von Waldwegen) nicht einschließt. Am 17.03.2010 wurde zwischen den Bürgermeistern Büttner und Pracht die Erteilung der Genehmigung nochmals erörtert. Ergebnis dieser Besprechnung ist die gemeinsame Auffassung, dass eine zusätzliche Bestattungsanlage im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel nicht erforderlich und an der geplanten Stelle nicht sinnvoll ist. Überlegt ist zunächst die Wald- und Wirtschaftswege für den Verkehr zum geplanten Gotteswald zu sperren, nötigenfalls durch die Errichtung von Pfosten. Zudem wurde dem Regierungspräsidenten das beigefügte Schreiben der Bürgermeister übersandt, mit der Bitte, in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt und die Bedenken der Kommunen vortragen und besprechen zu dürfen. Dieses Gespräch fand am 23. April 2010 in Bad Münstereifel statt. Bei einer Ortsbesichtigung am 30.03.2010 durch städtische Mitarbeiter zwecks Sperrung der Wald- und Wirtschaftswege wurde festgestellt, dass ein Befahren dieser Wege mit „normalen“ PKW nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Zudem erfolgt die Zuwegung der betreffenden Grundstücke ohnehin zum Großteil über das Gemeindegebiet Nettersheim. Hier waren zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung noch keine Pfosten errichtet, die diese Wege absperren. Seitens der zuständigen Mitarbeiter im Haus wird eine solche Maßnahme derzeit als noch nicht erforderlich angesehen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass diese Wege größtenteils als Holzabfuhrwege genutzt werden. Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt von der Errichtung von Pfosten noch abgesehen werden. Ein weiteres Gespräch der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim und der Stadt Bad Münstereifel mit der katholischen Kirchengemeinde St. Willibrordus Nöthen ist geplant, konnte aber krankheitsbedingt noch nicht stattfinden. Seite 3 von Ratsdrucksache 205-IX Dem Ausschuss zur Kenntnis. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel