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Beschlussvorlage (3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 8 /X.L. Datum: 02.09.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für den Ort Nettersheim eine dritte Erweiterung des bisher förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für die Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes (Schul- und Sportzentrum) in Nettersheim, Schulstraße/Höhenweg, vorzunehmen und hierzu eine Satzung gem. § 142 As. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren zu erlassen. Des Weiteren wird beschlossen, den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Plandarstellungen mit Begründung und Kosten- und Finanzierungsübersicht an das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach Einholen eines Honorarangebotes zu erteilen. Begründung: Im Jahre 1991 wurde für den Bereich Bahnhofstraße/Steinfelder Straße und Am Kirchberg eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nettersheim erlassen. Diese Satzung wurde im Jahre 2008 um den Bereich des ehemaligen Herz-Jesu-Klosters Nettersheim und im Jahre 2009 um den Bereich „Holzentwicklungspark, Urftstraße“ erweitert. Die Gemeinde Nettersheim ist aufgrund dessen in der Lage, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Ortskern von Nettersheim durchzuführen und hierfür u. a. Städtebauförderungsmittel in Anspruch zu nehmen. Anlässlich einer Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Köln zum Thema „Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes“ im Mai d. J. wurden die Kommunen über die diesbezüglich in Vorbereitung befindlichen Förderrichtlinien im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms in Kenntnis gesetzt. Dabei sollen vorrangig Maßnahmen zur Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude entsprechend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung gefördert werden. Entsprechend den Zielen der Landesregierung gilt für eine Bewertung der Förderanträge folgende Prioritätenfolge hinsichtlich der Nutzungen: 1. Bildungseinrichtungen mit zusätzlichen Quartiersfunktionen 2. Kulturelle und soziale Versorgung sowie Sportstätten (Schul- und Breitensport) 3 3. Administrative Versorgung/Verwaltungsgebäude Voraussetzung ist jedoch, dass sich die kommunalen Gebäude innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes befinden und die Herleitung der Maßnahme aus einem integrierten Handlungskonzept (Masterplan) erfolgt. Um auch hier für die künftigen Entwicklungsziele und -maßnahmen imund am kommunalen Gebäudebestand (Schul- und Sportzentrum) der Schulstraße und des Höhenweges Förderungen in Anspruch nehmen zu können, wird daher die dritte Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim angestrebt. Dabei ist ein Fördersatz von bis zu 70 % denkbar. Es wird vorgeschlagen, für den Ort Nettersheim eine dritte Erweiterung des bisher förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für die Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes (Schul- und Sportzentrum) für den Teilbereich Schulstraße/Höhenweg vorzunehmen und hierzu eine Satzung gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Sanierungsverfahren zu erlassen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Plandarstellungen mit Begründung und Kosten- und Finanzierungsübersicht an das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach Einholen eines Honorarangebotes zu erteilen. Aus dem beigefügten Planauszug ist der Bereich für die 3. Erweiterung der Sanierungssatzung Nettersheim ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister