Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 8 /X.L.
Datum: 02.09.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für den Ort Nettersheim eine dritte Erweiterung des
bisher förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für die Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes (Schul- und Sportzentrum) in Nettersheim, Schulstraße/Höhenweg, vorzunehmen und hierzu eine Satzung gem. § 142 As. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren zu erlassen.
Des Weiteren wird beschlossen, den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen
Plandarstellungen mit Begründung und Kosten- und Finanzierungsübersicht an
das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach Einholen eines Honorarangebotes
zu erteilen.
Begründung:
Im Jahre 1991 wurde für den Bereich Bahnhofstraße/Steinfelder Straße und Am
Kirchberg eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Nettersheim erlassen. Diese Satzung wurde im Jahre 2008 um den Bereich des
ehemaligen Herz-Jesu-Klosters Nettersheim und im Jahre 2009 um den Bereich
„Holzentwicklungspark, Urftstraße“ erweitert. Die Gemeinde Nettersheim ist aufgrund dessen in der Lage, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Ortskern von
Nettersheim durchzuführen und hierfür u. a. Städtebauförderungsmittel in Anspruch zu nehmen.
Anlässlich einer Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Köln zum Thema
„Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes“ im Mai d. J. wurden die
Kommunen über die diesbezüglich in Vorbereitung befindlichen Förderrichtlinien
im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms in Kenntnis gesetzt. Dabei sollen
vorrangig Maßnahmen zur Umnutzung und Modernisierung bestehender Gebäude
entsprechend den Prinzipien der erhaltenden Stadterneuerung gefördert werden.
Entsprechend den Zielen der Landesregierung gilt für eine Bewertung der Förderanträge folgende Prioritätenfolge hinsichtlich der Nutzungen:
1. Bildungseinrichtungen mit zusätzlichen Quartiersfunktionen
2. Kulturelle und soziale Versorgung sowie Sportstätten (Schul- und Breitensport)
3
3. Administrative Versorgung/Verwaltungsgebäude
Voraussetzung ist jedoch, dass sich die kommunalen Gebäude innerhalb eines
förmlich festgelegten Sanierungsgebietes befinden und die Herleitung der Maßnahme aus einem integrierten Handlungskonzept (Masterplan) erfolgt. Um auch
hier für die künftigen Entwicklungsziele und -maßnahmen imund am kommunalen
Gebäudebestand (Schul- und Sportzentrum) der Schulstraße und des Höhenweges Förderungen in Anspruch nehmen zu können, wird daher die dritte Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim angestrebt. Dabei ist ein Fördersatz
von bis zu 70 % denkbar.
Es wird vorgeschlagen, für den Ort Nettersheim eine dritte Erweiterung des bisher förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für die Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes (Schul- und Sportzentrum) für den Teilbereich Schulstraße/Höhenweg vorzunehmen und hierzu eine Satzung gem. § 142 Abs. 4 BauGB
im vereinfachten Sanierungsverfahren zu erlassen.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Plandarstellungen mit Begründung und Kosten- und Finanzierungsübersicht
an das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach Einholen eines Honorarangebotes zu erteilen.
Aus dem beigefügten Planauszug ist der Bereich für die 3. Erweiterung der Sanierungssatzung Nettersheim ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister