Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.08.14, 11:00
Aktualisiert
29.08.14, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 50 /X.L.
Datum: 26.08.2014
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
02.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Abschussplanerfüllung Rotwild - Jagdjahr 2014
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Abschussplanerfüllung Rotwild im Jagdjahr
2014 zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung intensiv darauf hinzuwirken, dass die Abschüsse, insbesondere beim weiblichen Wild und Kälbern, in den jeweiligen Revieren erfolgt.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat beschlossen (s. VL 1150/IX.L.), dass die
Rotwildabschüsse im Jagdjahr 2014/2015 weiterhin auf dem erforderlich hohen Niveau von 2013/2014 erfolgen sollen.
Obwohl die Rotwildhegegemeinschaft gefordert hatte, in den Revieren Marmagen
Wald West, Mürel und Tondorf die Abschussfreigaben für das Jagdjahr 2014/2015
zu reduzieren, hat die Untere Jagdbehörde die Zahlen, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.04.2014, mit dem erforderlich hohen Niveau von 2013/2014
festgesetzt.
Um dieses Ziel zu erreichen, war es jedoch erforderlich, dass mit den Pächtern der
betroffenen Reviere Einzelgespräche geführt werden mussten, da diese vorerst dem
Vorschlag der Hegegemeinschaft gefolgt waren.
Wie bereits in der Vorlage 1150/IX.L. beschrieben ist es erforderlich die Jagdmethoden dahingehend zu verbessern, dass eine Erfüllung der Abschüsse auch erfolgt.
Ein besonderer Fokus liegt hier auf den weiblichen Stücken und den Kälbern.
Die Jagdausübungsberechtigten wurden aufgrund dessen Ende Juni angeschrieben,
um die Notwendigkeit der Ausnutzung der gesamten Jagdzeit zu erklären.
Desweiteren wurden die Jagdpächter animiert, grenzübergreifend in ihren Revieren
an Bewegungsjagden der selbstverwalteten Eigenjagd Nettersheim Wald teilzunehmen. Leider hat die Gemeinde bis heute keine Rückmeldung zur möglichen Teilnahme an revierübergreifenden Bewegungsjagden erhalten.
Die Erfüllung der Notwendigkeit, die gesamte Jagdzeit zu nutzen, stellt sich in den
Revieren bzw. Begehungsscheinbereichen wie folgt dar:
Stand Ende August 2014 (festgestellt anhand der Abschussnachweise der Jagdausübungsberechtigten und körperlichem Nachweis)
Revier
Stk./ gesamt
Stk./100 ha
Marmagen Wald West
3
0,96
Marmagen Wald Ost gesamt
18
4,47
davon: Teil I
0
0
Teil II + III
11
4,44
Teil IV
7
8,86
Nettersheim Wald
9
2,25
Mürel
3
1,09
Tondorf
4
1,37
Baumbusch
0
0
3
Wie aus v.g. Aufstellung erkennbar ist, haben die Jagdausübungsberechtigten in
unterschiedlicher Intensität von der frühzeitigen Bejagung vor der Rotwildbrunft Gebrauch gemacht.
Der Rat beauftragt daher weiterhin die Verwaltung, Maßnahmen zur Abschusserfüllung zu ergreifen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister