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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Abschussplanerfüllung Rotwild - Jagdjahr 2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.08.14, 11:00
Aktualisiert
29.08.14, 11:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Abschussplanerfüllung Rotwild - Jagdjahr 2014) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Abschussplanerfüllung Rotwild - Jagdjahr 2014) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier:	Abschussplanerfüllung Rotwild - Jagdjahr 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 50 /X.L. Datum: 26.08.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 02.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Abschussplanerfüllung Rotwild - Jagdjahr 2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Abschussplanerfüllung Rotwild im Jagdjahr 2014 zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung intensiv darauf hinzuwirken, dass die Abschüsse, insbesondere beim weiblichen Wild und Kälbern, in den jeweiligen Revieren erfolgt. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat beschlossen (s. VL 1150/IX.L.), dass die Rotwildabschüsse im Jagdjahr 2014/2015 weiterhin auf dem erforderlich hohen Niveau von 2013/2014 erfolgen sollen. Obwohl die Rotwildhegegemeinschaft gefordert hatte, in den Revieren Marmagen Wald West, Mürel und Tondorf die Abschussfreigaben für das Jagdjahr 2014/2015 zu reduzieren, hat die Untere Jagdbehörde die Zahlen, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 08.04.2014, mit dem erforderlich hohen Niveau von 2013/2014 festgesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, war es jedoch erforderlich, dass mit den Pächtern der betroffenen Reviere Einzelgespräche geführt werden mussten, da diese vorerst dem Vorschlag der Hegegemeinschaft gefolgt waren. Wie bereits in der Vorlage 1150/IX.L. beschrieben ist es erforderlich die Jagdmethoden dahingehend zu verbessern, dass eine Erfüllung der Abschüsse auch erfolgt. Ein besonderer Fokus liegt hier auf den weiblichen Stücken und den Kälbern. Die Jagdausübungsberechtigten wurden aufgrund dessen Ende Juni angeschrieben, um die Notwendigkeit der Ausnutzung der gesamten Jagdzeit zu erklären. Desweiteren wurden die Jagdpächter animiert, grenzübergreifend in ihren Revieren an Bewegungsjagden der selbstverwalteten Eigenjagd Nettersheim Wald teilzunehmen. Leider hat die Gemeinde bis heute keine Rückmeldung zur möglichen Teilnahme an revierübergreifenden Bewegungsjagden erhalten. Die Erfüllung der Notwendigkeit, die gesamte Jagdzeit zu nutzen, stellt sich in den Revieren bzw. Begehungsscheinbereichen wie folgt dar: Stand Ende August 2014 (festgestellt anhand der Abschussnachweise der Jagdausübungsberechtigten und körperlichem Nachweis) Revier Stk./ gesamt Stk./100 ha Marmagen Wald West 3 0,96 Marmagen Wald Ost gesamt 18 4,47 davon: Teil I 0 0 Teil II + III 11 4,44 Teil IV 7 8,86 Nettersheim Wald 9 2,25 Mürel 3 1,09 Tondorf 4 1,37 Baumbusch 0 0 3 Wie aus v.g. Aufstellung erkennbar ist, haben die Jagdausübungsberechtigten in unterschiedlicher Intensität von der frühzeitigen Bejagung vor der Rotwildbrunft Gebrauch gemacht. Der Rat beauftragt daher weiterhin die Verwaltung, Maßnahmen zur Abschusserfüllung zu ergreifen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister