Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 277-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von
Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel
Hohn/Kolvenbach
hier: Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 277-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Auf der Parzelle 224, um deren Fläche die Abrundunssatzung in der Ortslage Kolvenbach
erweitert werden soll, ist Bewuchs entfernt worden. Es handelt sich dabei um Fichtenbestand an
der nördlichen Grundstücksgrenze und 2 Einzelbäume.
Hinsichtlich der im Verfahren vom Kreis geforderten Erhaltung der alten Heckenstruktur und der
Einzelbäume wurde ein Gespräch mit der Unteren Landschaftbehörde geführt.
Fest zu halten ist folgendes:
Gegen die Entfernung der Fichten bestehen keine Bedenken. Für die entfernten Einzelbäume ist
Ersatz zu leisten. Details hierzu sind zwischen der Unteren Landschaftsbehörde und dem
Eigentümer im Baugenehmigungsverfahren abzustimmen.