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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
82 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 19 /X.L. Datum: 28.08.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60 erst dann zuzustimmen, wenn seitens des Antragstellers ein mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmter landschaftspflegerischer Begleitplan zur Eingrünung dieses Geräteschuppens vorgelegt wurde. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60 befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Der Eigentümer nutzt einen Teil dieser Fläche derzeit noch zur Brennholzlagerung, die jedoch zeitnah abgeräumt und gänzlich zur Beweidung verpachtet werden soll. Der auf dem Grundstück vorhandene landwirtschaftliche Geräteschuppen ist bislang baurechtlich nicht genehmigt. Durch den nunmehr vorliegenden Bauantrag des Pächters und Antragstellers soll dieser Geräteschuppen legalisiert werden. Der Antragsteller betreibt einen Zuchtbetrieb mit Highland-Rindern im Nebenerwerb. Der Betrieb befindet sich derzeit im Aufbau. Die Herde umfasst derzeit 11 Mutterkühe mit Nachzucht, Ziel ist ein Bestand von 30 St. Vieh. Bereits im vergangenen Jahr wurde seitens des Kreises Euskirchen für den Betrieb die Privilegierung im Rahmen eines ähnlichen Bauvorhabens (Heulager und Geräteschuppen) in der Gemarkung Zingsheim festgestellt. Die Landwirtschaftskammer stimmt in ihrer Stellungnahme der Legalisierung des jetzigen Bauvorhabens nur zu, wenn als Baulast eine Bindung an den landwirtschaftlichen Betrieb erwirkt wird. Sie bestätigt jedoch gleichzeitig, dass Landwirtschaft im Sinne des § 201 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegt. Die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen erklärt, dass sie beabsichtigt, zunächst eine befristete Baugenehmigung für die Dauer der abgeschlossenen Pachtverträge von 12 Jahren zu erteilen. Der für die Eingrünung erforderliche landschaftspflegerische Begleitplan liegt bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen zur Abstimmung und 3 Genehmigung vor. Es wird daher vorgeschlagen, der Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 60 erst dann zuzustimmen, wenn seitens des Antragstellers ein mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmter landschaftspflegerischer Begleitplan zur Eingrünung dieses Geräteschuppens vorgelegt wurde. Das betroffene Grundstück ist im beigefügten Planauszug kenntlich gemacht. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister