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Beschlussvorlage (Holzmarktsituation)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
105 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
29.08.14, 11:00
Aktualisiert
29.08.14, 11:00
Beschlussvorlage (Holzmarktsituation) Beschlussvorlage (Holzmarktsituation)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 49 /X.L. Datum: 26.08.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 02.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Holzmarktsituation Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Holzmarktlage zur Kenntnis. Begründung: Holzmarkt Nadelholz Fichtenstammholz Die Absatzmengen und Preise sind beim Fichtenstammholz stabil. Nachdem die Preise in der Vergangenheit stetig gestiegen sind, hat es nunmehr eine Preiskorrektur von 2 €/fm nach unten gegeben. Dieser geringfügige Preisnachlass ist begründet durch den Preisverfall der Sägewerksnebenprodukte. Papier- und Spanholz Der Papierholzpreis liegt bei stabilen 36,00 €/Rm o.R. (entspricht 60 €/fm o.R.) frei Waldweg. Beim Spanholz hat es wie bei den Sägewerksnebenprodukten eine leichte Preisreduzierung gegeben. Die Preistendenz bis Ende des Jahres ist wiederum steigend. Holzmarkt Laubholz Stammholz Die Buchenstammholzpreise und der Absatz sind stabil auf niedrigem Niveau. Das Eichenstammholz erzielt gute Preise bei gutem Absatz. Brennholz Beim Brennholz ist die im Frühjahr erwartete Marktbelebung eingetreten. Die derzeitigen Brennholzpreise frei Waldweg liegen zwischen 57,00 bis 60,00 €/fm (zzgl. MWST). Die Gemeinde Nettersheim veräußert das Brennholz frei Waldweg an die Bürger für 49,00 €/fm (zzgl. MWST). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister