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Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen hier: - Beratung über die während der zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
152 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
hier:
- Beratung über die während der zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
hier:
- Beratung über die während der zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
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- Beratung über die während der zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
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- Beratung über die während der zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
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- Beratung über die während der zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 21.06.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-148/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen hier: - Beratung über die während der zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Am 30.01.2014 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen im Parallelverfahren mit der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen durchzuführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) S. 1 BauGB hat am 29.04.2014 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 28.05.2014 gebeten. Während der o. g. Beteiligungsverfahren sind verschiedene Anregungen und Bedenken vorgetragen worden über die der Ausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2015 beraten und beschlossen hat. Weiterhin hat der Ausschuss am 19.03.2015 die Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Gegenüber der ursprünglichen Entwurfsplanung haben sich folgende Änderungen ergeben: Drucksache VL-148/2016 Seite - 2 - - Die Innere Erschließung erfolgt über den östlichen gewerblichen Teil durch die Planstraße A, sowie die ausgebaute Straße „Am Steinchen“. Der Bereich des Misch- und Wohngebietes im westlichen Teil wird über den bestehenden Mühlenweg und eine ringförmige Erschließungsstraße erschlossen. Die Erschließung des Innenbereichs des hierdurch entstehenden Blocks erfolgt durch einen Weg, der durch einen deutlich reduzierten Querschnitt ausschließlich diese Erschließungsfunktion erfüllen soll. In die geplanten Gewerbegebiete wird es zukünftig zwei Sticherschließungen geben. Die verkehrstechnische Machbarkeit dieser Anbindung wurde in einem Verkehrsgutachten untersucht und nachgewiesen. Die Anbindung der Planstraße A an die Hauptstraße (Kreuzung mit der Straße „Im Gewerbegebiet“) kann ohne Regelung einer Lichtsignalanlage umgesetzt werden und erfolgt zukünftig durch einen Kreisverkehr. Die Kreuzung der L 12 mit der Hauptstraße ist im Bebauungsplan E 8 als Kreisverkehr festgesetzt worden. Diese Lösung ist verkehrstechnisch auch nach Realisierung des hier geplanten Gebiets möglich. Die Anbindung der Straße „Am Steinchen“ an die L 12 erfordert keine Signalisierung, da hier der Verkehr nur abfließt. - Weiterhin wurde der Bereich, der zukünftig als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll, vergrößert und damit verbunden, die ehemals geplante gemischte Baufläche verkleinert. Der nördliche Teil des Plangebietes, der ursprünglich komplett mit gewerblicher Baufläche ausgewiesen werden sollte, wird aufgrund der dort stark abfallenden Geländesituation zurückgenommen und zukünftig als Fläche für „Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Die Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 31.03.2015 über die Offenlegung in Kenntnis gesetzt. Im Ergebnis musste der Entwurfsplan des Bebauungsplanes in mehreren Bereichen nach der Offenlage geändert werden. Gegenüber dem Stand aus der ersten Offenlage wurden im Entwurf des Bebauungsplanes E 10 zur erneuten Offenlage folgende Änderungen vorgenommen: - Im Plangebiet sind nur noch zwei Einzelhandelsbetriebe der Nahversorgung (Lebensmittelvollsortimenter mit 1.700 qm VK und Getränkemarkt mit 800 qm VK) vorgesehen. Der nicht-großflächige Drogeriemarkt ist nichtmehr Bestandteil der Planung, da der Bedarf in Langerwehe vor dem Hintergrund des neuen Rossmann-Marktes nicht vorhanden ist. - Die Allgemeine Wohngebiet wurden aus immissionsschutzrechtlichen Gründen deutlich reduziert. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass in Langerwehe insbesondere der Bedarf nach Fläche für nicht störende Gewerbebetriebe besteht. Demgemäß wurden die Mischgebiete und Gewerbegebiete deutlich ausgeweitet. Entsprechend des höheren Flächenbedarfs von gewerblichen Nutzungen, werden die Grundflächenzahlen und überbaubaren Grundstücksflächen angepasst. Nur noch ein Teilbereich des Plangebietes soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. - Die Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden entsprechend des aktualisierten schalltechnischen Gutachtens angepasst. - Aufgrund der geänderten Gebietsfestlegungen ändert sich der zulässige Eingriff. Die Grundflächenzahl in Misch- und Gewerbegebieten sind höher als in den seinerzeit geplanten Allgemeinen Wohngebieten. Da der zulässige Eingriff vergrößert wurde, wird ebenso der erforderliche Ausgleich größer. - Der Erschließungsstich im östlichen Teilbereich (GE 3) soll lediglich eine Länge von Drucksache VL-148/2016 Seite - 3 - 35 m aufweisen, um die gewerbliche Baufläche nicht unnötig zu zerschneiden. Dadurch wird die größtmögliche Nutzbarkeit der nördlich im GE 3 gelegenen Fläche, die ohnehin aufgrund des Bodendenkmales eingeschränkt ist, gewährleistet. Eine private Erschließung innerhalb der gewerblichen Baufläche ist realisierbar. - Der südöstliche Teilbereich des Plangebietes wurde neu geordnet. Zwar sind hier weiterhin zwei Sondergebiete und ein Gewerbegebiet vorgesehen allerdings wurden die Anordnung, die Dimensionierung und die Zweckbestimmung der Sondergebiete angepasst. Diese Anpassung ergibt sich insbesondere aus den Ergebnissen der aktualisierten Auswirkungsanalyse, welche Bestandteil der Planunterlagen ist. - Der Geltungsbereich des Plangebietes wurde im Südosten geringfügig erweitert. Bisher grenzten der Bebauungsplan E 10 und der benachbarte Bebauungsplan E 8 nicht unmittelbar aneinander. Da jedoch der im Bebauungsplan E 10 vorgesehene Kreisverkehr im Zusammenhang mit dem im Bebauungsplan E 8 geplanten Kreisverkehr steht und beide Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang umgesetzt werden, wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans bis an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 8 herangezogen. - Im Bebauungsplan-Entwurf (Stand zur 1. Offenlage) waren aufgrund der worst-case Bewertung der Artenschutzprüfung der Stufe 1 (ASP 1) Maßnahmen für den Artenschutz vorgesehen. Die ASP 1 erfolgte bereits in einem frühen Planungsstadium. Die ASP 1 kam zu dem Ergebnis, dass für folgende Arten das Eintreten von Verbotstatbeständen i. S. d. § 44 BNatSchG im Vorfeld nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann: Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz, Feldreche. Zudem kam die ASP 1 zu dem Ergebnis, dass der Feldhamster im Messtischblatt zwar nicht gelistet ist, die Ackerflächen jedoch ein potentielles Habitat darstellen. Als worst-case Bewertung wurden im Rahmen der ASP 1 durch den Artenschutzgutachter zunächst folgende Maßnahmen empfohlen: M 1: Baufeldfreimachung zwischen September und Februar C 1: Ersatzlebensräume für Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche und Kiebitz Um eine zeit- und kostenintensive Umsetzung von ggf. rechtlich unnötigen Maßnahmen zu vermeiden und stattdessen zielgerichtete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen abzuleiten, wurden nach der 1. Offenlage weiterführende Untersuchungen durchgeführt. Zum tatsächlichen Nachweis von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche und Feldhamster wurden im Jahr 2015 insgesamt sechs Kartiergänge durchgeführt. Im Zuge der Kartierungen konnten keine planungsrelevanten Vogelarten oder der Feldhamster festgestellt werden. Vermeidungs-, Minderungs- oder CEF-Maßnahmen sind nach Aussage des Artenschutzgutachters vorliegend nicht notwendig. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände i. S. d. § 44 BNatSchG ist bei der Umsetzung des Vorhabens auszuschließen. Die im Rahmen der ASP 1 als worst-case Bewertung vorgeschlagenen Maßnahmen sind zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach Aussage der vertiefenden Prüfung (ASP II) nicht erforderlich. Die Hinweise zum Artenschutz wurden somit aus den Planunterlagen gestrichen. - Gemäß der Stellungnahme des LVR wurden archäologische Untersuchungen zur genauen Abgrenzung des Bodendenkmals vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in die Planung eingeflossen. - Zwischen den Gewerbegebieten GE 3 und GE2-1 wurde der bestehende Wirtschaftsweg als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, um die Zugänglichkeit der geplanten Ausgleichsfläche dauerhaft zu erhalten und die im Boden vorhandene Wasserleitung dauerhaft zu sichern. Nach Norden wird in Verlängerung des Wirtschaftsweges ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. - Diverse Hinweise, die im Rahmen der Beteiligung eingegangen sind, wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Drucksache VL-148/2016 Seite - 4 - - Sämtliche Gutachten wurden fortgeschrieben und an die aktualisierte Planung angepasst. - Zudem wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich jedoch nicht inhaltlich auf den Entwurf des Bebauungsplanes E 10 auswirken. Wird der Entwurfsplan des Bauleitplans nach den Verfahren nach § 3 (2) oder § 4 (2) BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneute einzuholen. Aus diesem Grund hat der Ausschuss am 19.04.2016 1. hinsichtlich der während der ersten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen, 2. die erneute Offenlegung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB beschlossen. Hinweis: Mit Beschluss des Ausschusses vom 03.12.2015 hatte der Ausschuss bereits die erneute Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen beschlossen. Hintergrund hierzu war, dass seinerzeit der Bebauungsplan noch nicht die erforderliche Planreife hatte und das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes „vorgezogen“ wurde. Das Verfahren ist also ab diesem Zeitpunkt getrennt von einander behandelt worden. Der Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen ist weiterhin aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Das Entwicklungsgebot wird eingehalten. Die erneute Offenlegung hat in der Zeit vom 28.04.2016 bis einschließlich 31.05.2016 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 21.04.2016 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt worden. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über jede Anregung beraten und dem Rat eine Beschlussempfehlung abgeben. Die Planverkleinerung, die Begründung, die textlichen Festsetzungen sowie alle sonst vorhandenen Unterlagen zum Bebauungsplan sind als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Vorhabenträger. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat, 1. die während der 2. Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen abzuwägen. 2. den Bebauungsplan E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Drucksache VL-148/2016 Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder) Seite - 5 -