Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
104 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06
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Dipl.-Geol. Michael Eckardt
Büro für
Ingenieur- und Hydrogeologie
Boden- und Felsmechanik
Umweltgeotechnik
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________
Johanniterstraße 23
52064 Aachen
Telefon 0241/402028
Telefax 0241/402027
Dipl.-Geol. Michael Eckardt Johanniterstraße 23 52064 Aachen
VDH Projektmanagement GmbH
Maastrichter Straße 8
41812 Erkelenz
.
.
Aachen, den
2903-2
__
Rahmenplanung Langerwehe Nord-Ost, Teil 2
Ergebnis der Bodenerkundung
Inhalt
1.
2.
3.
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5.
6.
6.1
6.2
6.3
7.
8.
9.
10.
Aufgabenstellung
Bauvorhaben
Baugrunderkundung
Baugrund
Allgemeines
Bodenschichtung
Bodenfestigkeit
Wasser- und Frostempfindlichkeit
Bodenklassifizierung
Grundwasser
Auswertung
Kanäle
Verkehrsflächen
Hochbauten
Erdarbeiten
Versickerung von Niederschlagswasser
Bergschadensicherung
Weiteres Vorgehen
Sparkasse Aachen Konto-Nr. 10 004 620 (BLZ 390 500 00)
11.02.2014
- 2 -
Anlagen:
1
2-7
8
9
10
1.
Lageplan
Schnitte durch den Untergrund
Wassergehalte
Fundamentbemessung
Feinkorngehalt und Durchlässigkeitsbeiwert
Aufgabenstellung
Die VDH Projektmanagement GmbH stellt die Rahmenplanung Langerwehe
Nord-Ost auf. Als Grundlage für diese Planung wurde eine Baugrunderkundung mit folgender Aufgabenstellung beauftragt:
Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Bodenklassifizierung nach DIN 18196 und DIN 18300, Angabe der zur Aufstellung
der statischen Berechnung erforderlichen Bodenkennwerte, Gründungsvorschlag mit Angabe der zulässigen Bodenpressung in Abhängigkeit von den Fundamentabmessungen, Hinweise für die Anlage
der Verkehrsflächen, Hinweise für die Bauausführung, Angabe der
für die hydrologische Berechnung erforderlichen Bodenkennwerte.
Für die Ausarbeitung wurde mir ein Rahmenplan M.: 1:1.000 mit
Angabe der Untersuchungsstellen zur Verfügung gestellt.
2.
2.1
Bauvorhaben
Umfang
Vorgesehen sind nach derzeitigem Planungsstand Flächen für Allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiete.
- 3 -
2.2
Konstruktion und Lasten
Angaben liegen zur Zeit nicht vor.
2.3
Höhen
Die Geländehöhen wurden aus dem Rahmenplan entnommen. Weitere
Angaben liegen nicht vor.
3.
Baugrunderkundung
Zur Erkundung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse wurden in
der Zeit vom 06.01. bis 14.01.2014 an bauseits vorgegebenen
Stellen 16 Rammkernbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 (B9-B25)
ausgeführt. In neun dieser Bohrungen wurden Versickerungsversuche
nach USBR Earth-Manual ausgeführt.
Die Lage der Bohrungen wurde eingemessen. Die Ansatzpunkte finden
sich auf Anlage 1.
Die Ergebnisse sind nach DIN 4023 und DIN EN ISO 22476 in
Schnitten durch den Untergrund auf den Anlagen 2 bis 4 zusammengestellt.
In die Schnitte wurden auch die Bohrungen B1 und B8 sowie die
Sondierung DPH 1 aus Bericht 2903-1 übernommen.
Im bodenmechanischen Labor wurden an ausgesuchten Proben die
Wassergehalte nach DIN 18121 und die Kornverteilung nach DIN 18123
bestimmt.
- 4 -
4.
Baugrund
4.1
Allgemeines
Das Gelände liegt südöstlich des Braunkohletagebaus Inden, östlich
des Wehebachtales und nördlich des Geicher Baches.
Das Gelände wird umschlossen von den Straßen Am Steinchen und der
Hauptstraße im Süden, der Knotstraße im Südosten, der Umgehungsstraße im Nordosten und Norden sowie dem Mühlenweg im Westen.
Nach geologischen Karten stehen im Untergrund tertiäre Sande, Tone
und Braunkohlen an, die von Terrassensedimenten, Löß- und Tallehm
überlagert werden.
Die Fläche wurde bisher landwirtschaftlich genutzt.
Die Bodenkarte weist für den Nordwestteil (Mühlenweg) Kolluvisol
(Schwemmböden), für den übrigen Bereich tonig-schluffige Parabraunerde in einer Mächtigkeit zwischen 0,3 m und 1,0 m aus.
Nach DIN EN 1998 gehört Langerwehe zur Erdbebenzone 3 sowie zur
Untergrundklasse T (Baugrundklasse C-T).
4.2
Bodenschichtung
Schicht 1
Deckschicht
Unter Mutterboden (Oberboden) trafen die Bohrungen auf Löß-,
Schwemm- und Tallehm in der Kornverteilung von feinsandigem bis
stark sandigem und kiesigem und tonigem Schluff.
Die Bohrung B8 traf bis 2,0 m unter GOK auf angefüllte Schluffe
und kiesige Schluffe mit geringen Beimengungen an Ziegel (Bombentrichter?). Derartige Störungen sind auch an anderen Stellen möglich.
Angaben zur Mächtigkeit finden sich in der nachfolgenden Tabelle.
- 5 -
Bohrung
B1
*B8
B9
B10
B11
B12
B13
B14
B15
B16
B17
B18
B19
B20
B21
B22
B23
B24
min
max
mittel
Schichtuntergrenzen und Endtiefen in m unter GOK und m NN
GOK
Oberboden
Deckschicht
Talkies/Endtiefe
Tertiär/Endtiefe
m NN m GOK m NN m GOK m NN m GOK m NN m GOK m NN
138,6
0,3
138,3
0,7
137,9
5,0
133,6
138,6
*2,0
136,6
3,0
135,6
5,0
133,6
140,3
0,3
140,0
2,0
138,3
4,0
136,3
139,8
0,3
139,6
1,0
138,8
4,0
135,8
138,7
0,4
138,3
1,0
137,7
5,0
133,7
131,3
0,4
130,9
5,0
126,3
133,2
0,2
133,0
2,6
130,6
3,0
130,2
134,8
0,6
134,2
1,0
133,8
3,0
131,8
128,4
0,5
127,9
2,2
126,2
3,0
125,4
5,0
123,4
133,6
0,3
133,3
2,0
131,6
3,0
130,6
138,7
0,4
138,3
0,8
137,9
2,0
136,7
138,3
0,4
137,9
0,8
137,5
5,0
133,3
126,1
0,5
125,6
2,0
124,1
3,0
123,1
126,7
0,4
126,3
2,2
124,5
4,4
122,3
4,8
121,9
128,1
0,4
127,7
3,5
124,6
4,2
123,9
5,0
123,1
127,5
0,4
127,1
2,9
124,6
5,0
122,5
126,3
0,4
125,9
2,0
124,3
3,8
122,5
4,8
121,5
138,5
0,4
138,1
0,9
137,7
5,0
133,5
126,1
0,2
125,6
0,7
124,1
2,0
122,3
4,8
121,5
140,3
2,0
140,0
5,0
138,8
5,0
136,7
5,0
123,4
133,8
0,5
133,3
2,0
131,8
4,0
129,9
4,9
122,5
* Auffüllung
Die Deckschicht wurde von der Bohrung B12 bis 5 m unter GOK
(126,3 m NN) nicht durchstoßen. Es handelt sich hier um eine mit
Schwemmlehm gefüllte Erosionsrinne, deren weiterer Verlauf mit den
bisher ausgeführten Bohrungen nicht erkundet wurde.
Schicht 2
Terrassensedimente
Die Terrassensedimente wurden in der Kornverteilung von schluffigen bis stark schluffigen und sandigen bis stark sandigen Kiesen
erbohrt. Örtlich muß in dieser Schicht mit mächtigeren Schlufflagen und mit groben Geröllen und Blöcken gerechnet werden.
- 6 -
Bei der Auswertung der Kornverteilungskurven ist zu beachten daß
Kieskorn Ø > 25 mm mit dem Rammkernrohr nur bruchstückweise gefördert werden kann.
An Proben aus den Bohrungen, in denen die Versickerungsversuche
ausgeführt worden sind, wurden folgende Kornverteilungen bestimmt:
Körnungslinien nach DIN 18123
B10, 3,0-4,0 m
B11, 4,0-5,0 m
B18, 4,0-5,0 m
B19, 2,0-3,0 m
B21, 3,5-4,2 m
B22, 3,0-4,0 m
B23, 2,0-3,0 m
B24, 4,0-5,0 m
B20, 2,2-3,0 m
100
Massenanteile der Körner < d in % der Gesamtmasse
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
0,001
0,01
0,1
1
10
100
Korndurchmesser d in mm
Die Kornverteilungskurven lassen sich wie folgt auswerten:
Bohrung
Nr.
B10
B11
B18
B19
B20
B21
B22
B23
B24
Tiefe
m
3,0 - 4,0
4,0 - 5,0
4,0 - 5,0
2,0 - 3,0
2,2 - 3,0
3,5 - 4,2
3,0 - 4,0
2,0 - 3,0
4,0 - 5,0
min
max
mittel
Kies
Gew.-%
37,4
45,6
47,0
65,2
64,6
61,5
67,2
65,3
61,9
37,4
67,2
57,3
Sand
Gew.-%
28,6
30,8
33,2
22,7
23,4
23,1
22,1
21,3
24,3
21,3
33,2
25,5
Schluff
Gew.-%
34,0
23,7
19,8
12,1
12,0
15,4
10,6
13,3
13,8
10,6
34,0
17,2
Bodengruppe
DIN 18196
SU*
GU*
GU*
GU
GU
GU*
GU
GU
GU
- 7 -
Schicht 3
Tertiär
Das Tertiär wurde nur an der Westseite erbohrt. In den Bohrungen
B15, B20, B21 und B23 wurden die Terrassensedimente durchstoßen
und die tertiären Schichten aufgeschlossen:
Bohrung
Terrassenkies
Tertiär
Nr.
Dicke
Untergrenze
Obergrenze
Bodenart
B15
0,8 m
3,0 m u. GOK
125,4 m NN
Schluff, Braunkohle
B20
2,2 m
4,4 m u. GOK
122,3 m NN
Schluff, Braunkohle
B21
0,7 m
4,2 m u. GOK
123,9 m NN
Braunkohle
B23
1,8 m
3,8 m u. GOK
122,5 m NN
Braunkohle
4.3 Bodenfestigkeit
Schicht 1
Deckschicht
Mit natürlichen Wassergehalten zwischen 8 % und 25 %, im Mittel
bei 19 % (Anlage 8), hatten die Schluffe zum Zeitpunkt der Baugrunderkundung überwiegend weiche bis steife Konsistenz.
Die Schluffe haben damit nur geringe Festigkeit. Als Berechnungswerte können angesetzt werden:
Raumgewicht
Scherfestigkeit
Steifemodul
Tragwert
Schicht 2
'
c'
Es
EV2
=
=
=
=
<
19 kN/m³, '
= 9 kN/m³,
27,5°
0-5 kN/m²
7 MN/m² (± 20 %)
20 MN/m²
Terrassensedimente
Die Kiese sind waren überwiegend schwer bis sehr schwer, lagenweise auch mittel bohrbar. Sie sind damit mindestens mitteldicht
gelagert. Festigkeitsmindernd wirken Schlufflagen.
Als Berechnungswerte können angesetzt werden:
- 8 -
Raumgewicht
Scherfestigkeit
Steifemodul, Kies
Schlufflagen
Schicht 3
= 20 kN/m³, ' = 10 kN/m³,
= 35°
ES 50 MN/m²
ES 9 MN/m²
Tertiär
Für die Schluffe können die Berechnungswerte der Schicht 1 angesetzt werden. Für die Braunkohlen können folgende Berechnungswerte angesetzt werden:
Raumgewicht
Scherfestigkeit
Steifemodul
4.4
'
c'
Es
= 14 kN/m³ ' = 4 kN/m³
= 20°
= 10 kN/m²
=
8 MN/m²
Wasser- und Frostempfindlichkeit
Die Schluffe sind wegen ihrer geringen Plastizität sehr wasserempfindlich. Sie weichen bei Wasserzutritt und/oder dynamischer
Belastung schnell unter Verlust an Festigkeit auf.
Die Schluffe und die schluffigen Kiese sind ferner sehr frostempfindlich (Klasse F3 nach ZTV E-StB 09).
4.5
Bodenklassifizierung
Bodenschicht
Mutterboden (Oberboden)
Schluffe
Terrassensedimente
Steine, Blöcke
DIN 18196
Gruppe
TL, TM SU*
GU*, GU, SU, SU*
DIN 18300
Klasse
1
4 (2)
3-5
6-7
- 9 -
Die Konsistenz der Schluffe kann sich nach dem Lösen durch Wasserzufuhr ändern. Für die Bodenklassen 2 (fließende Bodenarten),
6 und 7 (Steine und Blöcke) sind Bedarfspositionen vorzusehen.
Die Braunkohlen sind gesondert zu erfassen.
5.
Grundwasser
5.1
Grundwasserstand
Grundwasser wurde im Januar 2014 in folgenden Tiefen erbohrt:
Bohrung
Nr.
B15
B19
B20
B21
B22
B23
GOK
m NN
128,4
126,1
126,7
128,1
127,5
126,3
Wasserstand
m u. GOK
m NN
3,9
124,5
2,7
123,4
3,0
123,7
3,1
125,0
3,6
123,9
2,7
123,6
Datum
13.01.2014
14.01.2014
Der Grundwasserspiegel fällt erwartungsgemäß in nordwestlicher
Richtung ab. In der Mitte des Winterhalbjahres kann von einem
mittleren Grundwasserstand ausgegangen werden.
In den Bohrungen B15 und B21 war das Grundwasser unter der
lehmigen Deckschicht gespannt.
Aus Grundwassergleichenkarten kann ein Grundwasserspiegel von ca.
130 m NN im Südosten bis 125 m NN in Nordwesten entnommen werden.
In Naßzeiten ist in dem geschichteten Baugrund mit Staunässe und
Schichtenwasser bis GOK zu rechnen.
In der Bohrung B8 wurde am 03.06.2013 bei 1,75 m unter GOK
Schichtenwasser erbohrt.
- 10 -
5.2
Wasserdurchlässigkeit
Der Durchlässigkeitsbeiwert der Deckschicht kann auf der Grundlage
örtlicher Erfahrungen zu kf 10-6 m/s abgeschätzt werden.
Der Durchlässigkeitsbeiwerte der Terrassenkiese wurde in Feldversuchen wie folgt bestimmt:
Versickerungsversuch nach USBR Earth-Manual. Des. 7300, Cond. 1 (oberhalb des Grundwasserspiegels)
Bohrung
Nr.
Tiefe
m
4,00
5,00
5,00
5,00
m u. GOK
2,67
4,00
4,00
4,00
m
0,02
0,02
0,025
0,02
Wasserspiegel
Radius der Bohrung
B10
B11
B18
B24
Versuchswasserstand
m
1,33
1,00
1,00
1,00
Sickermenge
m³
2,14E-04
1,50E-03
1,50E-03
1,50E-03
Sickerzeit
sec
2400
189
1680
784
Durchlässigkeitsbeiwert
m/s
3,1E-08
4,6E-06
4,8E-07
1,1E-06
*Bemessungswert
m/s
6,3E-08
9,2E-06
9,7E-07
2,2E-06
*nach DWA-A 138, Tabelle B1, ist der Bemessungswert bei Feldversuchen mit einem Korrekturfaktor = 2,0 zu ermitteln.
Versickerungsversuch nach USBR Earth-Manual. Des. 7300, Cond. 3 (im Grundwasser)
(Versickerungsbecken)
Bohrung
Nr.
B19
B20
B21
B22
B23
Tiefe der Bohrung
m
3,00
3,00
5,00
4,00
3,00
Radius der Bohrung
m
0,025
0,025
0,025
0,02
0,025
Versuchswasserspiegel
m u. GOK
2,19
2,50
2,10
3,50
2,00
Grundwasserspiegel
m u. GOK
2,70
3,00
3,10
3,60
2,65
Wasserstand
m
0,81
0,50
2,90
0,50
1,00
ungesättigte Zone
m
0,51
0,50
1,00
0,10
0,65
Sickermenge
m³
3,73E-04
1,50E-03
1,50E-03
1,50E-03
1,50E-03
Sickerzeit
sec
720
243
768
216
586
Durchlässigkeitsbeiwert
m/s
5,3E-07
7,8E-06
4,3E-07
6,5E-05
1,7E-06
*Bemessungswert
m/s
1,1E-06
1,6E-05
8,7E-07
1,3E-04
3,5E-06
Mittelwert
m/s
*Nach DWA-A 138, Tabelle B1, ist der Bemessungswert bei Feldversuchen mit einem Korrekturfaktor = 2,0 zu ermitteln.
Die Durchlässigkeiten entsprechen näherungsweise den nach-
- 11 -
gewiesenen Feinkorngehalten (Anlage 10).
- 12 -
6.
Auswertung
6.1
Kanäle
6.1.1 Bodenschichtung
Nach den Anlagen 2 bis 7 sind in den Grabensohlen bis 2 m Tiefe
bei den Bohrungen B9, B12, B13, B15, B16 und B19 Schluffe und bei
den Bohrungen B10, B11, B14, B17 und B18 Kiese zu erwarten.
Örtlich können Auffüllungen unter die Grabensohle reichen.
6.1.2 Standfestigkeit der Grabenwände
Die Grabenwände sind oberhalb des Schichten- und Grundwassers
überwiegend als vorübergehend standfest einzuschätzen. In den
Auffüllungen und wasserführenden Böden sind die Grabenwände auch
in kleinen Tiefenabschnitten nicht standfest.
6.1.3 Böschungen
Unbelastete Böschungen können unter 60° angelegt werden. Im Bereich von Auffüllungen und rolligen Kiesen sind Abflachungen erforderlich.
In wasserführenden Schichten ist ein Verbau erforderlich.
6.1.4 Verbau
Die Grabenverbaugeräte sind entsprechend den Einsatzvoraussetzungen nach DIN 4124 und BG-BAU-Regelwerken auszuwählen und
einzusetzen.
Die Grabenwände müssen vollflächig verbaut werden. Ausbrüche in
den Grabenwänden müssen kraftschlüssig hinterfüllt werden. Bei
Sickerwasserzutritt sind die Hohlräume zwischen Verbauelementen
filterstabil zu stopfen (z.B. Geotextil).
- 13 -
6.1.5 Rohrauflager
Das Rohrauflager ist entsprechend DIN EN 1610, ATV A127 und den
Vorschriften der Rohrhersteller auszubilden. Schluffe weisen insbesondere in Naßzeiten nicht die zur Auflagerung erforderliche
Festigkeit auf. Hier kann unter dem Rohrauflager ein Bodenaustausch erforderlich werden.
6.1.6 Rohrstatik
Die Rohre sind in Abhängigkeit von der gewählten Ausführung nach
DWA-A 127 zu bemessen. Eventuelle Bergschadensicherungen sind zu
berücksichtigen (s.u.).
6.1.7 Wasserhaltung
Soweit in der in der Grabensohle Schluff ansteht, kann Schichtenwasser in die kiesigen Schichten abgeleitet werden.
Für Gräben, die ins Grundwasser einbinden, wird ein wasserdichter
Verbau und eine Grundwasserabsenkung erforderlich.
Oberflächenwasser ist von den Gräben fernzuhalten.
6.1.8 Verfüllen der Gräben
Für das Verfüllen der Gräben gelten die ZTV E-StB 09 und die
ZTV A-StB 12. Die Eignung des für den Einbau vorgesehenen
Materials ist nachzuweisen. Die erzielte Verdichtung ist laufend
zu kontrollieren.
Da Rammsondierungen nur indirekte Aufschlüsse über den erzielten
Verdichtungsgrad geben, sind zu Baubeginn Versuchsfelder zur Eichung der Sondierungen anzulegen. Im Planum von Straßenflächen ist
die Tragfestigkeit zusätzlich durch Plattendruckversuche nach DIN
18134 zu kontrollieren.
- 14 -
6.2
Verkehrsflächen
6.2.1 Bodenschichten im Untergrund
Der Mutterboden (Oberboden) ist im Bereich der Verkehrsflächen zu
entfernen. Darunter stehen überwiegend Schluffe der Deckschicht,
örtlich bereits verlehmte Kiese der Schicht 2 an.
6.2.2 Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus
Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus ist nach RStO 12 in
Abhängigkeit von der Belastungsklasse nach folgenden örtlichen
Kriterien festzulegen:
Langerwehe ist der Frosteinwirkungszone I zuzuordnen.
Der Untergrund ist, soweit Schluff oder schluffige Sande und Kiese
anstehen, der Frostempfindlichkeitsklasse F3 zuordnen.
Im Bereich bis 1,5 m unter Planum ist zeitweise mit Schichtenwasser zu rechnen.
6.2.3 Tragfähigkeit des Untergrundes
Nach ZTV E-StB 09 werden bis 0,5 m unter Planum gefordert:
Bodengruppen
GU*, GT*, SU*, ST*
U, T
GW, GI, GE, GU, GT
SW, SI, SE, SU, ST
45 MN/m²
100 MN/m²
Verdichtungsgrad DPr
97 %
100 %
Luftgehalt na
12 %
Tragwert Ev2
Die anstehenden bindigen Schichten weisen diese Festigkeit nicht
auf und können, außer bei lang anhaltender trockener Witterung,
auch nicht auf diese Werte verdichtet werden.
Die Festigkeit der verlehmten Kiese reicht als Auflager für die
Frostschutzschicht aus.
- 15 -
Daher sind über den frostsicheren Ausbau hinaus zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Baugrundes erforderlich. Hierzu kommen
eine Bodenverbesserung nach dem Merkblatt über Bodenverfestigungen
und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln (FGSV 551) oder der Einbau einer ca. 30-50 cm dicken Zwischenschicht aus grobem, sich gut
verzahnendem Material in Frage.
Bei einer Bodenverbesserung ist die erforderliche Zugabemenge an
Kalk in Eignungsversuchen zu bestimmen.
Die Dicke der Zwischenschicht wird durch Plattendruckversuche in
Versuchsfeldern ermittelt. Die Zwischenschicht kann auch als Baustraße genutzt werden.
Der Oberbau ist nach RStO 12 auszubilden.
6.2.4
Planumsentwässerung
Wegen der Wasserempfindlichkeit der Schluffe ist auf eine sorgfältige Entwässerung des Erdplanums besonderer Wert zu legen.
Hinweise finden sich in den Richtlinien für die Anlage von Straßen
(RAS-EW).
6.2.5
Bauausführung
Die Erdarbeiten sind witterungsabhängig.
Die schluffigen Böden sind nur in Trockenzeiten mit Reifenfahrzeugen befahrbar.
In Naßzeiten werden besondere Baustraßen erforderlich.
Hierfür kann der wiederverfüllte Kanalgraben oder die zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Erdplanums vorgeschlagene
Zwischenschicht herangezogen werden.
- 16 -
6.3
Hochbauten
6.3.1 Gründungsboden
Generell unterschieden werden können drei Bereiche:
Gründung im Schluff (Schicht 1)
In der Gründungssohle von nicht unterkellerten Bauwerke im Bereich
der Bohrungen B9, B12, B13, B15, B16 und B19 stehen Schluffe der
Schicht 1 an.
Gründung im Kies (Schicht 2)
In der Gründungssohle von nicht unterkellerten Bauwerken im Bereich der Bohrungen B10, B11, B14, B17 und B18 sowie unterkellerter Bauwerke im Bereich der vorgenannten Bohrungen außer B12
und B15 stehen verlehmte Kiese der Schicht 2 an.
Gründung im Kies über Braunkohle (Schicht 2/Schicht 3)
Dies trifft für den Bereich der Bohrungen B19-B23 zu, der derzeit
nicht als Baufläche ausgewiesen ist.
6.3.2 Gründungsart
Nach DIN EN 1998 sollen Flachgründungen als Streifenfundamente mit
Längsbewehrung oder als kreuzweise bewehrte Fundamentplatten ausgeführt werden. Bei Einzelfundamenten sind die Gründungskörper
zug- und druckfest miteinander zu verbinden.
Zu vermeiden sind Gründungen in unterschiedlichen Tiefen und auf
unterschiedlichen Gründungselementen.
Die besonderen Regeln der DIN EN 1998 sind zu beachten.
Alle Fundamente müssen frostfrei einbinden oder angedeckt werden.
- 17 -
6.3.3 Bemessungswerte
Für den Vorentwurf können die Bemessungswerte des Sohlwiderstandes
wie folgt angesetzt werden:
Gründung in Schicht 1:
Gründung in Schicht 2:
Gründung in Schicht2/3:
s. Anlage 9, Seite 1
s. Anlage 9, Seite 2
s. Anlage 9, Seite 3
Den Diagrammen sind in Abhängigkeit von den Fundamentbreiten der
Bemessungswert des Sohlwiderstandes und die zugehörige Setzung zu
entnehmen.
Der Bemessungswert des Sohlwiderstandes R,d nach DIN EN 1997 ist
nicht identisch mit der zulässigen Bodenpressung zul nach DIN
1054. Näherungsweise gilt R,d ≈ 1,4*zul.
Einzelheiten sind objektbezogen auf der Grundlage weiterer Aufschlüsse festzulegen.
6.3.4 Abdichtung
Wenn OK Rohfußboden oberhalb der Geländeoberfläche liegt, ist eine
Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit nach DIN 18195-4 hinreichend.
Bauteile, die in den Boden einbinden und unterkellerte Bauwerke,
sind nach DIN 18195-6, Abschnitt 9, gegen aufstauendes Sickerwasser abzudichten (Gründungssohle < 3 m unter GOK).
Bei Gründungstiefen > 3,0 m und Bauwerken, die ins Grundwasser
eintauchen, ist eine Abdichtung gegen drückendes Wasser nach Abschnitt 8 der DIN 18195 erforderlich.
Bei der Ausbildung einer weißen Wanne ist zu beachten, daß wasserdichter Beton nicht diffusionsdicht ist.
Oberflächenwasser ist durch Geländegestaltung von den Bauwerken
fernzuhalten.
Einzelheiten sind objektbezogen festzulegen.
- 18 -
7.
Erdarbeiten
7.1
Allgemeines
Bei allen Erdarbeiten ist die besondere Wasserempfindlichkeit der
Schluffe zu beachten. Die Erdarbeiten sind in hohem Maße witterungsabhängig.
Der Bauablauf ist so zu planen, daß ungeschützte Flächen nicht
längere Zeit freiliegen.
Der Bodenaushub muß in Naßzeiten rückschreitend mit dem Tieflöffelbagger erfolgen.
In Naßzeiten können Arbeitsunterbrechungen erforderlich werden.
Für alle Erdarbeiten sollte die ZTV E-StB 09 als Vertragsbestandteil mit in die Ausschreibung aufgenommen werden.
7.2
Baustraßen
Die schluffigen Böden sind insbesondere in Naßzeiten für Reifenfahrzeuge nicht befahrbar. Für den Bedarfsfall sind Baustraßen aus
grobem, scharfkantigem Material auf Geotextil vorzusehen.
7.3
Baugruben
Die Fundamentgruben können bei Tiefen bis 1,25 m nach DIN 4124
auch senkrecht angelegt werden. Bei größeren Tiefen sind die Baugrubenwände unter 60° abzuböschen. Abflachungen sind beim Anschneiden von Schichtenwasser vorzusehen.
Die Gründungssohlen sind zum Schutz vor Witterungseinflüssen sofort mit Beton abzudecken. Aufgeweichte Schichten, gestörte Böden
und Auffüllungen sind durch Beton zu ersetzen.
Da örtliche Störungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden
können, ist eine Abnahme der Gründungssohlen erforderlich.
- 19 -
7.4
Wasserhaltung
Für den Bedarfsfall ist zur Ableitung von Schichtenwasser in den
Fundament- und Arbeitsgruben eine offene Wasserhaltung vorzusehen.
Oberflächenwasser ist von den Baugruben fernzuhalten.
Niederschlagswasser versickert in Schluffen und stark schluffigen
Kiesen nur sehr langsam. Es ist zu fassen und abzuleiten. Das
Erdplanum ist daher überall mit einem ausreichenden Quergefälle so
anzulegen, daß Niederschlagswasser abfließen kann.
7.5
Deponierbarkeit
Abgesehen von den Auffüllungen in der Bohrung B8 (s. Bericht
2903-1) wurde nur gewachsener Boden erbohrt, der nach organoleptischer Prüfung unauffällig war. Daher wurden keine chemischen
Analysen ausgeführt.
Chemische Analysen können im Bedarfsfall bei Antreffen auffälliger
Schicht ausgeführt werden.
7.6
Wiedereinbaufähigkeit
Für die als Bodenaushub anfallenden Böden liegen die für die Verdichtbarkeit maßgebenden Werte des Proctorversuchs in folgender
Größenordnung:
Bodenart
Proctordichte Pr
Wassergehalt w
Schluffe
1,70-1,80 t/m³
14-16 %
Kiese
1,70-2,10 t/m³
6-12 %
Die Wassergehalte der Schluffe liegen bei fast allen Proben oberhalb des optimalen Wassergehaltes.
- 20 -
Die Schluffe können daher nur bei trockener Witterung und nach
Abtrocknen wieder eingebaut werden. Die Einbaufähigkeit kann durch
Bodenverbesserung (z.B. mit Feinkalk) verbessert werden. In
Naßzeiten können die Schluffe nicht wieder eingebaut werden.
Sandige Kiese und kiesige Sande kommen, sofern sie beim Aushub
getrennt gewonnen werden, für den Wiedereinbau in Frage. Sie
eignen sich jedoch nicht für den Einbau in Leitungszonen und
Frostschutzschichten.
Die Kiese fallen in die Verdichtbarkeitsklassen V1 und V2.
8.
Versickerung von Niederschlagswasser
Regeln für die Bemessung von Versickerungsanlagen finden sich im
Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV).
Maßgeblich ist hier das Arbeitsblatt DWA-A 138 "Planung, Bau und
Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser".
Für Versickerungsanlagen wird ein Durchlässigkeitsbeiwert
kf 1*10-6 m/s gefordert.
Dieser Wert wurde nur in zwei von vier Versuchen in Tiefen
zwischen 4 m und 5 m unter GOK erreicht.
Bei kf-Werten < 1*10-6 m/s ist eine Entwässerung ausschließlich
durch Versickerung mit zeitweiliger Speicherung nicht von vorneherein gewährleistet, so daß eine ergänzende Ableitungsmöglichkeit
vorzusehen ist.
In dem Runderlaß des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft (MURL) vom 18.05.1998, Niederschlagsbeseitigung
gemäß § 51a Landeswassergesetz, ist als Grenzdurchlässigkeitsbeiwert kf 5 * 10-6 m/s festgesetzt. Dieser Wert wurde oberhalb des
Grundwasserspiegels in den Bohrungen B10, B11, B18 und B24 nicht
nachgewiesen.
Bei einer geringeren Durchlässigkeit kann keine Versickerung im
Sinne des § 51a LWG gefordert werden. Sie ist aber zulässig, wenn
die erforderlichen höheren Aufwendungen in Kauf genommen werden.
- 21 -
Für zentrale Versickerungsanlagen (Versickerungsbecken), die als
hydraulisch hoch belastet gelten, wird in der Regel ein Durchlässigkeitsbeiwert kf > 1*10-5 m/s gefordert.
Im Bereich des geplanten Versickerungsbeckens (B19-B23) wurde
dieser Wert in einem von fünf Versuchen erreicht.
Hier ist bei den weiteren Planungen auch der hohe Grundwasserstand
zu berücksichtigen.
9.
Bergschadensicherung
Dieser Bericht befaßt sich nicht mit Bergschadensicherung.
Eine entsprechende Anfrage ist an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2,
50935 Köln zu richten.
10.
Weiteres Vorgehen
Der Bericht ist dem Planungsfortgang entsprechend nach Erfordernis
zu ergänzen.
Verteiler: VDH GmbH 2-fach und als Datei.