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Beschlussvorlage (02 Abwägung Behörden Ausschuss)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
363 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06

Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB 1 IHK Aachen ........................................................................................................................................ 1 1.1 Mit Schreiben vom 12.05.2016 ......................................................................................................... 1 1.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1 2 Westnetz GmbH ................................................................................................................................. 1 2.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 ......................................................................................................... 1 2.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1 3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 ................................................................................................ 2 3.1 Mit Schreiben vom 10.05.2016 ......................................................................................................... 2 3.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 2 4 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 ................................................................................................ 2 4.1 5 Mit Schreiben vom 04.05.2016 ......................................................................................................... 2 Erftverband ........................................................................................................................................ 3 5.1 Mit Schreiben vom 11.05.2016 ......................................................................................................... 3 5.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 3 6 Kreis Düren ........................................................................................................................................ 4 6.1 Mit Schreiben vom 31.05.2016 ......................................................................................................... 4 6.1.a Einleitende Worte ........................................................................................................................... 4 6.1.b Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 4 6.1.c Immissionsschutz ........................................................................................................................... 5 6.1.d Bodenschutz .................................................................................................................................. 5 6.1.e Abgrabungen ................................................................................................................................. 6 6.1.f Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 6 7 Regionetz GmbH ............................................................................................................................... 6 7.1 Mit Schreiben vom 27.05.2016 ......................................................................................................... 6 7.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 6 8 Straßen NRW ..................................................................................................................................... 7 8.1 Mit Schreiben vom 10.05.2016 ......................................................................................................... 7 8.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7 9 Wasserverband Eifel-Rur.................................................................................................................. 7 9.1 Mit Schreiben vom 01.06.2016 ......................................................................................................... 7 9.1.a Entwässerung Teilgebiet zum Geicher Bach ................................................................................. 7 9.1.b Entwässerung Teilgebiet zum Wehebach .................................................................................... 10 10 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen............................ 12 10.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 ....................................................................................................... 12 10.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12 11 11.1 Unitymedia ....................................................................................................................................... 13 Mit Schreiben vom 03.05.2016 ....................................................................................................... 13 I / II Inhaltsverzeichnis 11.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 13 12 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien ............................................................................................... 13 12.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 ....................................................................................................... 13 12.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 13 13 Fernleitungsbetriebsgesellschaft .................................................................................................. 14 13.1 Mit Schreiben vom 02.05.2016 ....................................................................................................... 14 13.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 14 14 Pledoc GmbH................................................................................................................................... 14 14.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 ....................................................................................................... 14 14.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 14 15 Amprion GmbH ................................................................................................................................ 16 15.1 Mit Schreiben vom 03.05.2016 ....................................................................................................... 16 15.1.a Rückfrage Ausgleichsflächen ....................................................................................................... 16 15.2 Mit Schreiben vom 18.05.2016 ....................................................................................................... 16 15.2.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 16 16 Kupferstadt Stolberg....................................................................................................................... 17 16.1 Mit Schreiben vom 25.05.2016 ....................................................................................................... 17 16.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 17 17 Wasserzweckverband Langerwehe ............................................................................................... 17 17.1 Mit Schreiben vom 24.05.2016 ....................................................................................................... 17 17.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 17 18 18.1 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst ................................................... 17 Mit Schreiben vom 25.04.2016 ....................................................................................................... 17 II / II Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen 1 Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Bei dem zitierten Schreiben handelt es sich um eine Abstimmung bezüglich des Stationstandortes. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis IHK Aachen 1.1 Mit Schreiben vom 12.05.2016 1.1.a Keine Bedenken Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. 2 Abwägungsvorschlag Westnetz GmbH 2.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 2.1.a Keine Bedenken Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Niederund Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Gegen die angekündigten Änderungen und die damit verbundene 2. Offenlage des BP E 10 bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir verweisen hier aber noch einmal auf unser Schreiben vom 08.07.2015, unser Zeichen: DRW-V- WP/Rö, an die VDH Projektmanagment GmbH, welches Ihnen vorliegen sollte. Des Weiteren weisen wir auf die im nördlichen Bereich des Plangebietes verlaufende Hochspannungsfreileitung hin. Wir haben die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet. Von dort aus „Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.07.2015 und den darin aufgeführten alternativen Stationsstandort „B“ für die Errichtung einer Ortsnetztransformatorenstation. Der Standort „B“ kann als Stationsstandort genutzt werden. Die Größe der Station beträgt 3,00 m (Breite) x 1,50 m (Tiefe). Um gefahrlose Arbeiten an der Station durchführen zu 1 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag wird Ihnen eine gesonderte Stellungnahme zugehen. können, wird eine Gesamtfläche von 20 m² benötigt. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Wie in Ihrem beigefügten Plan dargestellt, würde die Station dann quer zur Straße „Am Steinchen“ errichtet werden und die Stationstüren öffnen sich zur Planstraße A hin. Gerne stimmen wir die Einzelheiten bei einem Ortstermin mit Ihnen ab.“ Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen nicht. Da Nebenanlagen, die der Versorgung dienen im Gewerbegebiet zulässig sind, müssen diese im Bebauungsplan nicht gesondert festgesetzt werden. Die weitere Abstimmung des Stationsstandortes erfolgt außerhalb des Planverfahrens. 3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 3.1 Mit Schreiben vom 10.05.2016 3.1.a Keine Bedenken Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. 4 Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 4.1 Mit Schreiben vom 04.05.2016 Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014 erläuterte ich, dass meine Beteiligung als Obere Wasserbehörde (Dezernat 54 der BR Köln) im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann erforderlich ist, sofern durch die Planungen oder Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu neh- 2 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Vorhaben Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis men. 1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und/oder dessen festgesetztes/vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet, 2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers, Rur, Wupper), 3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o.g. Gewässern, 4. ein geplantes Wasserschutzgebiet oder 5. eine Rohrfernleitung betroffen sind und somit meine unmittelbare Zuständigkeit vorliegt. Weiterhin bat ich darum, in Ihrem Beteiligungs-Anschreiben auf den konkreten Umstand meiner Betroffenheit (s.o. Punkte 1-5) einzugehen. Aus Ihrem o.g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in dem konkreten Fall darzulegen. Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich zukünftig abzusehen. 5 Erftverband 5.1 Mit Schreiben vom 11.05.2016 5.1.a Keine Bedenken Gegen die Inhalte des Bebauungsplanes E 10 bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine weiteren Bedenken. Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. 3 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen 6 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Die wasserrechtliche Erlaubnis betrifft das sich anschließende Genehmigungsverfahren. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis Kreis Düren 6.1 Mit Schreiben vom 31.05.2016 6.1.a Einleitende Worte Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: − Kämmerei − Straßenverkehrsamt − Kreisentwicklung und -straßen − Recht, Bauordnung und Wohnungswesen − Brandschutz − Umweltamt − Wasserwirtschaft 6.1.b Wasserwirtschaft Die wasserwirtschaftlichen Belange wurden vom Grundsatz her ausreichend berücksichtigt. Niederschlagswasserbeseitigung Die Einleitung der Niederschlagswässer in den Langerweher Mühlengraben stellt einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz dar. Daher ist ein entsprechender Antrag bei der unteren Wasserbehörde vorzulegen. Hierin sind die Detailfragen der Entwässerung zu klären. Ein Teil der Entwässerung wird dem Geicher Bach zugeführt. Hier ist zu prüfen, in wie weit wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. 4 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Hierbei handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, der zum Satzungsbeschluss korrigiert wird. Der Festsetzung ist eindeutig zu entnehmen, dass Wohnungen für Aufsichtsund Bereitschaftspersonen im gesamten GE2 auszuschließen sind. Dies wird entsprechend klargestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung bezüglich Ausschluss von Wohnungen zu folgen. Hierbei handelt es sich um die Stellungnahme der Offenlage, welche wie folgt abgewogen wurde: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung bezüglich Bodenschutz teilweise zu folgen. Abstimmungsergebnis Genehmigungen entsprechend angepasst werden müssen. 6.1.c Immissionsschutz Die immissionsschutzrechtlichen Belange wurden berücksichtigt. Hinweis ln den textlichen Festsetzungen werden unter der Ziff. 1.3.2 im letzten Absatz die Gewerbeflächen aufgezählt, in denen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen nicht zulässig sind. Hier wird die Fläche GE 2-1 2mal, jedoch die Fläche GE 22 nicht genannt. Es wird angeregt auch die Fläche GE 2-2 von den v.g. Wohnungen frei zu halten. 6.1.d Bodenschutz Auf die Stellungnahme vom 06.05.2015 wird verwiesen. Auf den Aspekt Bodenschutz wird im Umweltbericht eingegangen. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt keine separate Berücksichtigung. Es werden als Kompensationsmaßnahmen jedoch auch Maßnahmen vorgeschlagen, die zu einer Aufwertung der Böden beitragen. Teilweise können die schutzwürdigen Böden bei Umsetzung der Planung erhalten bleiben, da diese teilweise in den Ausgleichsflächen bzw. in den Grünflächen liegen. Für die übrigen Bereiche ist ein Erhalt aufgrund der konkurrierenden Nutzungsansprüche nicht möglich. Jedoch liegen auch außerhalb des Plangebietes viele dieser schutzwürdigen Böden vor. Der Bodentyp ist demnach in Langerwehe weit verbreitet und kann somit nicht überall erhalten werden. 5 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen 6.1.e Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 6.1.f Abstimmungsergebnis Natur und Landschaft Zum o.g. Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen liegen neben der Begründung ein Umweltbericht, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPB) und eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) vor. Anhand der vorliegenden Unterlagen ist festzustellen, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ermittelt und in die Planung eingestellt worden sind. Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur öffentlich-rechtlichen Absicherung wird noch vor Satzungsbeschluss ein entsprechender Vertrag zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Kreis Düren als Untere Landschaftsbehörde geschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung bezüglich Natur und Landschaft zu folgen. Aus den v.g. Gründen bestehen gegen die o.g. Planung aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass die notwendigen planexternen Kompensationsmaßnahmen noch vor Rechtsetzung des Bebauungsplanes einer geeigneten öffentlich-rechtlichen Absicherung bedürfen. 7 Regionetz GmbH 7.1 Mit Schreiben vom 27.05.2016 7.1.a Keine Bedenken Wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen Hierbei handelt es sich um die Schreiben aus der frühzeiti- Der Ausschuss 6 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag hierzu mit, dass unsererseits gegen die 2. Offenlegung des Bebauungsplanes E 10 grundsätzlich keine Bedenken bestehen. gen Beteiligung sowie der Offenlage, die wie folgt abgewogen wurden: ln diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Schreiben vom 12.04.2014 und 21.04.2015. Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 8 Abstimmungsergebnis Straßen NRW 8.1 Mit Schreiben vom 10.05.2016 8.1.a Keine Bedenken Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern durch die Aufrechterhaltung der teilweise verkehrsunverträglichen Erschließung aus dem Gebiet "Balduindreieck" keine Verkehrsgefahrdung sämtlicher Verkehrsteilnehmer auf der L 12 entstehen. 9 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Die Unterlagen bezüglich der Entwässerung wurden vor der erneuten Offenlage überarbeitet. Die genauen Unterlagen liegen dem Entwurf des Bebauungsplanes bei. Die den Planunterlagen im Rahmen der erneuten Offenlage beigefügte Entwässerungsplanung wird seitens des Wasserverbandes Eifel Rur in den Grundzügen akzeptiert. Jedoch Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung bezüglich Entwässerung zu Wasserverband Eifel-Rur 9.1 Mit Schreiben vom 01.06.2016 9.1.a Entwässerung Teilgebiet zum Geicher Bach Das Plangebiet "Am Steinchen" soll teils Richtung Geicher Bach, teils Richtung Wehebach entwässern. Der Ansatz zur Entwässerung wird in seinen Grundzügen akzeptiert, aufgrund von einigen Unklarheiten bestehen jedoch zunächst Bedenken gegen das Vorhaben. 7 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Für die Entwässerung in Richtung Geicher Bach wurde vom WVER eine Voruntersuchung durchgeführt und eine Versiegelung vorgegeben. Die versiegelte Größe ist im vorliegenden Antrag größer als geplant. Als Ausgleich wird eine Rückhaltung in Kombination mit einer Pumpe vorgesehen. Die Ausführungen hierzu im Antrag sind nicht nachvollziehbar formuliert (vgl. z. B. "Textliche Festsetzungen" Kapitel 4.3). Des Weiteren ist die angesetzte Spende von 163,9 l/s/ha zu erläutern. werden Bedenken vorgebracht, weshalb das Entwässerungskonzept vor dem Satzungsbeschluss noch einmal mit dem Wasserverband Eifel-Rur abgestimmt wurde: folgen. Abstimmungsergebnis „Sehr geehrter Herr Hoppmann, aufrund Ihrer Stellungnahme zu oben genanntem Vorhaben habe ich die angesetzte Spende von 10 l/s/ha auf 6 l/s/ha reduziert. Die neue Berechnung ist als Anhang beigefügt. Nach Rücksprache mit Frau Weißhaupt erfolgt hiermit eine Klarstellung der Rückhaltung als Kompensation für die Überschreitung der angeschlossenen Fläche an den Geicher Bach: Im GE 3-Gebiet kann die Teilfläche 1 (siehe Teilungsplan) nicht mehr im Freispiegelgefälle an den Geicher Bach angeschlossen werden. Daher muss für diesen Bereich eine Pumpenanlage installiert werden. Normalerweise würde hier ein kleiner Vorlagebehälter für diese Pumpe installiert und die Ableitung ungedrosselt in den Kanal gepumpt werden. Technisch ist es daher hier am einfachsten die Rückhaltung vorzusehen. Die Pumpenleistung wird auf die zulässige Wassermenge gedrosselt. Hierdurch wird dann ein Rückhalteraum von ca. 81 m³ erforderlich. Um den Rückhalteraum bemessen zu können muss ein Grenzwert angesetzt werden. Dieser Wert ist die 163,9 l/s/ha welcher einem 15 minütigen Regenereignis mit einer Jährigkeit von 5 Jahren entspricht. Dieser Wert wird zur Bemessung von Freispiegelkanälen angesetzt sofern keine Einschränkungen bestehen. Aufrund der Beschränkung auf 26.400 m² versiegelte Fläche wird daher die Pumpenleistung von 163,9 l/s/ha reduziert um dann insgesamt auf die zulässige Einleitmenge zu kommen. Von der Teilfläche 1 (8431 m²) mit 6070 m² reduzierter Fläche dürften noch 4560 m² reduzierte Fläche ungehindert abgeleitet werden, das entspricht 4560 m² x 163,9 l/s/ha = 8 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 74,78 l/s (= angesetzte Pumpenleistung) für diese Parzelle. Ich habe hierzu dynamische Vergleichsrechnungen gemäß Berechnung nach ATV-DVWK-A 117 und 138 für den Hochwasserschutz (100 Jahre) durchgeführt. Jeweils für die zugelassene A red von 26.400 m² und für die tatsächlich angeschlossene Fläche A red von 27.910 m². Hierbei ergibt sich eine maximale Differenz von ca. 50 m³. Somit liegt die angewandte Berechnungsmethode mit einer Rückhaltung von 81 m³ auf der sicheren Seite. Durch die reduzierte Pumpenleistung für die Entwässerung der Teilfläche 1 wird daher die zu große Fläche (Flächenüberschuss) von 1510 m² (27.910 -26400 m²) ausreichend gedrosselt. Das in Rede stehende Grundstück ist der angefügten Skizze zu entnehmen. Sollten weitere Unklarheiten bestehen können Sie mich gerne kontaktieren. Sollten die Punkte hiermit geklärt sein, bitte ich Sie mir die Aufhebung der Bedenken Ihrer Stellungnahme bis zum 17. 6. 2016 zu bestätigen, da wir im laufenden Verfahren an Termine gebunden sind.“ Die Zustimmung des Wasserverbandes Eifel Rur zu der angepassten Berechnung wurde mit Schreiben vom 20.06.2016 erteilt. „nach Rücksprache mit meiner Kollegin Frau Weißhaupt sind unsere gewünschten Verbesserungen/Erläuterungen umgesetzt worden. Daher bestehen seitens des WVER nun keine Bedenken mehr. Freundliche Grüße Im Auftrag Arno Hoppmann“ Die Bedenken des Wasserverbandes Eifel-Rur konnten somit ausgeräumt werden. 9 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen 9.1.b Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Unterlagen bezüglich der Entwässerung wurden vor der erneuten Offenlage überarbeitet. Die genauen Unterlagen liegen dem Entwurf des Bebauungsplanes bei. Die den Planunterlagen im Rahmen der erneuten Offenlage beigefügte Entwässerungsplanung wird seitens des Wasserverbandes Eifel Rur in den Grundzügen akzeptiert. Jedoch werden Bedenken vorgebracht, weshalb das Entwässerungskonzept vor dem Satzungsbeschluss noch einmal mit dem Wasserverband Eifel-Rur abgestimmt wurde: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung bezüglich Entwässerung zu folgen. Abstimmungsergebnis Entwässerung Teilgebiet zum Wehebach Für die Entwässerung in Richtung Wehebach (über den Mühlengraben Langerwehe) ist der Rückhalt auf den potenziell natürlichen Abfluss geplant. Die im Antrag angesetzte Spende ist mit 10 l/s/ha zu groß. Aus Vorgaben der Bezirksregierung und Auswertungen des hydrologischen Modells ergibt sich eine einzuhaltende Spende von 6 l/s/ha. Die Dimensionierung der Rückhaltung ist mit diesem Wert neu durchzuführen. „Sehr geehrter Herr Hoppmann, aufrund Ihrer Stellungnahme zu oben genanntem Vorhaben habe ich die angesetzte Spende von 10 l/s/ha auf 6 l/s/ha reduziert. Die neue Berechnung ist als Anhang beigefügt. Nach Rücksprache mit Frau Weißhaupt erfolgt hiermit eine Klarstellung der Rückhaltung als Kompensation für die Überschreitung der angeschlossenen Fläche an den Geicher Bach: Im GE 3-Gebiet kann die Teilfläche 1 (siehe Teilungsplan) nicht mehr im Freispiegelgefälle an den Geicher Bach angeschlossen werden. Daher muss für diesen Bereich eine Pumpenanlage installiert werden. Normalerweise würde hier ein kleiner Vorlagebehälter für diese Pumpe installiert und die Ableitung ungedrosselt in den Kanal gepumpt werden. Technisch ist es daher hier am einfachsten die Rückhaltung vorzusehen. Die Pumpenleistung wird auf die zulässige Wassermenge gedrosselt. Hierdurch wird dann ein Rückhalteraum von ca. 81 m³ erforderlich. Um den Rückhalteraum bemessen zu können muss ein Grenzwert angesetzt werden. Dieser Wert ist die 163,9 l/s/ha welcher einem 15 minütigen Regenereignis mit einer Jährigkeit von 5 Jahren entspricht. Dieser Wert wird zur Bemessung von 10 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Freispiegelkanälen angesetzt sofern keine Einschränkungen bestehen. Aufrund der Beschränkung auf 26.400 m² versiegelte Fläche wird daher die Pumpenleistung von 163,9 l/s/ha reduziert um dann insgesamt auf die zulässige Einleitmenge zu kommen. Von der Teilfläche 1 (8431 m²) mit 6070 m² reduzierter Fläche dürften noch 4560 m² reduzierte Fläche ungehindert abgeleitet werden, das entspricht 4560 m² x 163,9 l/s/ha = 74,78 l/s (= angesetzte Pumpenleistung) für diese Parzelle. Ich habe hierzu dynamische Vergleichsrechnungen gemäß Berechnung nach ATV-DVWK-A 117 und 138 für den Hochwasserschutz (100 Jahre) durchgeführt. Jeweils für die zugelassene A red von 26.400 m² und für die tatsächlich angeschlossene Fläche A red von 27.910 m². Hierbei ergibt sich eine maximale Differenz von ca. 50 m³. Somit liegt die angewandte Berechnungsmethode mit einer Rückhaltung von 81 m³ auf der sicheren Seite. Durch die reduzierte Pumpenleistung für die Entwässerung der Teilfläche 1 wird daher die zu große Fläche (Flächenüberschuss) von 1510 m² (27.910 -26400 m²) ausreichend gedrosselt. Das in Rede stehende Grundstück ist der angefügten Skizze zu entnehmen. Sollten weitere Unklarheiten bestehen können Sie mich gerne kontaktieren. Sollten die Punkte hiermit geklärt sein, bitte ich Sie mir die Aufhebung der Bedenken Ihrer Stellungnahme bis zum 17. 6. 2016 zu bestätigen, da wir im laufenden Verfahren an Termine gebunden sind.“ Die Zustimmung des Wasserverbandes Eifel Rur zu der angepassten Berechnung wurde mit Schreiben vom 20.06.2016 erteilt. „nach Rücksprache mit meiner Kollegin Frau Weißhaupt sind unsere gewünschten Verbesserungen/Erläuterungen umgesetzt worden. Daher bestehen seitens des WVER nun 11 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis keine Bedenken mehr. Freundliche Grüße Im Auftrag Arno Hoppmann“ Die Bedenken des Wasserverbandes Eifel-Rur konnten somit ausgeräumt werden. 10 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 10.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 10.1.a Keine Bedenken Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) am Bauleitplanverfahren und bitten um Prüfung und gegebenenfalls Stellungnahme. Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV nicht erforderlich. Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Das betrifft auch Verfahren bei denen der Geltungsbereich eines Landschaftsplans einbezogen ist (vergleiche RdErl. des MUNLV 111-5-606.00.11.50-0003 vom 27.02.2009). ln der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen, wie z. B. bei einer Betroffenheit streng geschützter und besonders geschützter Arten, kann das LANUV als Fachdienststelle i. d. R. von den o. g. Be- 12 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis hörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt werden. Allgemeine Hinweise zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die einzelnen planungsrelevanten Arten in Nordrhein-Westfalen sind dem Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" des MKULNV (http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/downloads) zu entnehmen. Ich bitte, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen Sachstand anzupassen. 11 Unitymedia 11.1 Mit Schreiben vom 03.05.2016 11.1.a Keine Bedenken Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 12 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien 12.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 12.1.a Keine Bedenken Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstel- Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur 13 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lungnahme: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Kenntnis zu nehmen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Abstimmungsergebnis 13 Fernleitungsbetriebsgesellschaft 13.1 Mit Schreiben vom 02.05.2016 13.1.a Keine Bedenken Wir danken für die Beteiligung an im Betreff genanntem Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung der zugesandten Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten Anlagen betroffen sind. 14 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Pledoc GmbH 14.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 14.1.a Keine Bedenken Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: 14 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen • Viatel GmbH, Frankfurt Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 15 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen 15 Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Seitens der Gemeinde wurde Amprion mit folgender Mail ein entsprechender Lageplan zugesandt: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis Amprion GmbH 15.1 15.1.a Mit Schreiben vom 03.05.2016 Rückfrage Ausgleichsflächen Aus den veröffentlichten Unterlagen zu o. g. Bauleitplanung geht hervor, dass Ausgleichsmaßnahmen für diesen Bebauungsplan in der Gemarkung Langerwehe, Flur 21, Flurstücke 559, 597, 598, 596, 63 und 38 geplant sind. Da wir eine mögliche Betroffenheit unserer Versorgungsanlagen auch auf den Flächen prüfen müssen, die für Ausgleichsmaßnahme herangezogen werden, bitte ich Sie, mir einen entsprechenden Lageplan zukommen zu lassen, aus dem die Lage der Ausgleichsflächen hervorgeht. „Anbei ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, mit den benannten Ausgleichsflächen. Die im Plan schaffierte Fläche wird aller Voraussicht nach ebenfalls als Ausgleichsfläche benötigt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch an mich wenden.“ Bedenken wurde durch Amprion nicht vorgebracht. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. 15.2 15.2.a Mit Schreiben vom 18.05.2016 Keine Bedenken Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die anderen Versorgungsunternehmen wurden ebenfalls beteiligt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 16 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Gegen die vorgelegte Bauleitplanung der Gemeinde Langerwehe bestehen von Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Seiten der Kupferstadt Stolberg keine Bedenken. Anregungen zur Planung werden nicht vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. 16 Abstimmungsergebnis Kupferstadt Stolberg 16.1 16.1.a Mit Schreiben vom 25.05.2016 Keine Bedenken Um weitere Beteiligung im Verfahren wird gebeten. 17 Wasserzweckverband Langerwehe 17.1 17.1.a Mit Schreiben vom 24.05.2016 Keine Bedenken Seitens des Wasserleitungszweckverbandes Langerwehe bestehen zu der beabsichtigen Planung keine Bedenken. Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 18 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst 18.1 Mit Schreiben vom 25.04.2016 Im o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Bereich eine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung mit Kampfmitteln vorzunehmen. Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Anregung zur 17 / 18 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche, die ich bereits ausgewertet habe. Ich verweise daher auf die alten Stellungnahmen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur Kampfmittelbelastung für den beantragten Bereich ergeben. 18 / 18