Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
363 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06
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Inhalt der Datei
Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange aus der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
1
IHK Aachen ........................................................................................................................................ 1
1.1
Mit Schreiben vom 12.05.2016 ......................................................................................................... 1
1.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
2
Westnetz GmbH ................................................................................................................................. 1
2.1
Mit Schreiben vom 26.04.2016 ......................................................................................................... 1
2.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
3
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 ................................................................................................ 2
3.1
Mit Schreiben vom 10.05.2016 ......................................................................................................... 2
3.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 2
4
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 ................................................................................................ 2
4.1
5
Mit Schreiben vom 04.05.2016 ......................................................................................................... 2
Erftverband ........................................................................................................................................ 3
5.1
Mit Schreiben vom 11.05.2016 ......................................................................................................... 3
5.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 3
6
Kreis Düren ........................................................................................................................................ 4
6.1
Mit Schreiben vom 31.05.2016 ......................................................................................................... 4
6.1.a Einleitende Worte ........................................................................................................................... 4
6.1.b Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 4
6.1.c Immissionsschutz ........................................................................................................................... 5
6.1.d Bodenschutz .................................................................................................................................. 5
6.1.e Abgrabungen ................................................................................................................................. 6
6.1.f Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 6
7
Regionetz GmbH ............................................................................................................................... 6
7.1
Mit Schreiben vom 27.05.2016 ......................................................................................................... 6
7.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 6
8
Straßen NRW ..................................................................................................................................... 7
8.1
Mit Schreiben vom 10.05.2016 ......................................................................................................... 7
8.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 7
9
Wasserverband Eifel-Rur.................................................................................................................. 7
9.1
Mit Schreiben vom 01.06.2016 ......................................................................................................... 7
9.1.a Entwässerung Teilgebiet zum Geicher Bach ................................................................................. 7
9.1.b Entwässerung Teilgebiet zum Wehebach .................................................................................... 10
10
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen............................ 12
10.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 ....................................................................................................... 12
10.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 12
11
11.1
Unitymedia ....................................................................................................................................... 13
Mit Schreiben vom 03.05.2016 ....................................................................................................... 13
I / II
Inhaltsverzeichnis
11.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 13
12
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien ............................................................................................... 13
12.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 ....................................................................................................... 13
12.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 13
13
Fernleitungsbetriebsgesellschaft .................................................................................................. 14
13.1 Mit Schreiben vom 02.05.2016 ....................................................................................................... 14
13.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 14
14
Pledoc GmbH................................................................................................................................... 14
14.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016 ....................................................................................................... 14
14.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 14
15
Amprion GmbH ................................................................................................................................ 16
15.1 Mit Schreiben vom 03.05.2016 ....................................................................................................... 16
15.1.a Rückfrage Ausgleichsflächen ....................................................................................................... 16
15.2 Mit Schreiben vom 18.05.2016 ....................................................................................................... 16
15.2.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 16
16
Kupferstadt Stolberg....................................................................................................................... 17
16.1 Mit Schreiben vom 25.05.2016 ....................................................................................................... 17
16.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 17
17
Wasserzweckverband Langerwehe ............................................................................................... 17
17.1 Mit Schreiben vom 24.05.2016 ....................................................................................................... 17
17.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................................... 17
18
18.1
Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst ................................................... 17
Mit Schreiben vom 25.04.2016 ....................................................................................................... 17
II / II
Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
1
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der
Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Bei dem zitierten Schreiben handelt es sich um eine Abstimmung bezüglich des Stationstandortes.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
IHK Aachen
1.1
Mit Schreiben vom 12.05.2016
1.1.a
Keine Bedenken
Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen
Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und
Handelskammer Aachen keine Bedenken.
2
Abwägungsvorschlag
Westnetz GmbH
2.1
Mit Schreiben vom 26.04.2016
2.1.a
Keine Bedenken
Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Niederund Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und
ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Gegen die angekündigten Änderungen und die damit verbundene 2. Offenlage des BP E 10 bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir verweisen hier aber noch einmal auf unser Schreiben vom 08.07.2015, unser Zeichen: DRW-V- WP/Rö, an die
VDH Projektmanagment GmbH, welches Ihnen vorliegen sollte.
Des Weiteren weisen wir auf die im nördlichen Bereich des
Plangebietes verlaufende Hochspannungsfreileitung hin. Wir
haben die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen an
die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet. Von dort aus
„Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute
Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des
Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.07.2015 und den
darin aufgeführten alternativen Stationsstandort „B“ für die
Errichtung einer Ortsnetztransformatorenstation.
Der Standort „B“ kann als Stationsstandort genutzt werden.
Die Größe der Station beträgt 3,00 m (Breite) x 1,50 m (Tiefe). Um gefahrlose Arbeiten an der Station durchführen zu
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
wird Ihnen eine gesonderte Stellungnahme zugehen.
können, wird eine Gesamtfläche von 20 m² benötigt.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Wie in Ihrem beigefügten Plan dargestellt, würde die Station dann quer zur Straße „Am Steinchen“ errichtet werden
und die Stationstüren öffnen sich zur Planstraße A hin.
Gerne stimmen wir die Einzelheiten bei einem Ortstermin
mit Ihnen ab.“
Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen nicht. Da
Nebenanlagen, die der Versorgung dienen im Gewerbegebiet zulässig sind, müssen diese im Bebauungsplan nicht
gesondert festgesetzt werden. Die weitere Abstimmung des
Stationsstandortes erfolgt außerhalb des Planverfahrens.
3
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
3.1
Mit Schreiben vom 10.05.2016
3.1.a
Keine Bedenken
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
4
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54
4.1
Mit Schreiben vom 04.05.2016
Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014 erläuterte ich, dass
meine Beteiligung als Obere Wasserbehörde (Dezernat 54 der
BR Köln) im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann erforderlich ist, sofern durch die Planungen oder
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu neh-
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Vorhaben
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
men.
1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und/oder dessen
festgesetztes/vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet,
2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers, Rur, Wupper),
3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o.g. Gewässern,
4. ein geplantes Wasserschutzgebiet oder
5. eine Rohrfernleitung
betroffen sind und somit meine unmittelbare Zuständigkeit vorliegt.
Weiterhin bat ich darum, in Ihrem Beteiligungs-Anschreiben auf
den konkreten Umstand meiner Betroffenheit (s.o. Punkte 1-5)
einzugehen.
Aus Ihrem o.g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht
erkennen; ich bitte Sie, diese in dem konkreten Fall darzulegen.
Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich
zukünftig abzusehen.
5
Erftverband
5.1
Mit Schreiben vom 11.05.2016
5.1.a
Keine Bedenken
Gegen die Inhalte des Bebauungsplanes E 10 bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine
weiteren Bedenken.
Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
6
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht.
Die wasserrechtliche Erlaubnis betrifft das sich anschließende Genehmigungsverfahren.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
Kreis Düren
6.1
Mit Schreiben vom 31.05.2016
6.1.a
Einleitende Worte
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der
Kreisverwaltung Düren beteiligt:
−
Kämmerei
−
Straßenverkehrsamt
−
Kreisentwicklung und -straßen
−
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
−
Brandschutz
−
Umweltamt
−
Wasserwirtschaft
6.1.b
Wasserwirtschaft
Die wasserwirtschaftlichen Belange wurden vom Grundsatz her
ausreichend berücksichtigt.
Niederschlagswasserbeseitigung
Die Einleitung der Niederschlagswässer in den Langerweher
Mühlengraben stellt einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz dar. Daher
ist ein entsprechender Antrag bei der unteren Wasserbehörde
vorzulegen. Hierin sind die Detailfragen der Entwässerung zu
klären.
Ein Teil der Entwässerung wird dem Geicher Bach zugeführt.
Hier ist zu prüfen, in wie weit wasserrechtliche Erlaubnisse bzw.
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Hierbei handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, der
zum Satzungsbeschluss korrigiert wird. Der Festsetzung ist
eindeutig zu entnehmen, dass Wohnungen für Aufsichtsund Bereitschaftspersonen im gesamten GE2 auszuschließen sind. Dies wird entsprechend klargestellt.
Der Ausschuss
empfiehlt dem
Rat, der Anregung
bezüglich Ausschluss von Wohnungen zu folgen.
Hierbei handelt es sich um die Stellungnahme der Offenlage, welche wie folgt abgewogen wurde:
Der Ausschuss
empfiehlt dem
Rat, der Anregung
bezüglich Bodenschutz teilweise
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
Genehmigungen entsprechend angepasst werden müssen.
6.1.c
Immissionsschutz
Die immissionsschutzrechtlichen Belange wurden berücksichtigt.
Hinweis
ln den textlichen Festsetzungen werden unter der Ziff. 1.3.2 im
letzten Absatz die Gewerbeflächen aufgezählt, in denen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen nicht zulässig
sind. Hier wird die Fläche GE 2-1 2mal, jedoch die Fläche GE 22 nicht genannt. Es wird angeregt auch die Fläche GE 2-2 von
den v.g. Wohnungen frei zu halten.
6.1.d
Bodenschutz
Auf die Stellungnahme vom 06.05.2015 wird verwiesen.
Auf den Aspekt Bodenschutz wird im Umweltbericht eingegangen. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs
erfolgt keine separate Berücksichtigung. Es werden als
Kompensationsmaßnahmen jedoch auch Maßnahmen vorgeschlagen, die zu einer Aufwertung der Böden beitragen.
Teilweise können die schutzwürdigen Böden bei Umsetzung der Planung erhalten bleiben, da diese teilweise in
den Ausgleichsflächen bzw. in den Grünflächen liegen. Für
die übrigen Bereiche ist ein Erhalt aufgrund der konkurrierenden Nutzungsansprüche nicht möglich. Jedoch liegen
auch außerhalb des Plangebietes viele dieser schutzwürdigen Böden vor. Der Bodentyp ist demnach in Langerwehe
weit verbreitet und kann somit nicht überall erhalten werden.
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
6.1.e
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
6.1.f
Abstimmungsergebnis
Natur und Landschaft
Zum o.g. Bebauungsplan mit zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen liegen neben der Begründung ein Umweltbericht,
ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPB) und eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) vor.
Anhand der vorliegenden Unterlagen ist festzustellen, dass die
Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
des Artenschutzes ermittelt und in die Planung eingestellt worden sind.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zur öffentlich-rechtlichen Absicherung wird noch vor Satzungsbeschluss ein entsprechender Vertrag zwischen der
Gemeinde Langerwehe und dem Kreis Düren als Untere
Landschaftsbehörde geschlossen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem
Rat, der Anregung
bezüglich Natur
und Landschaft zu
folgen.
Aus den v.g. Gründen bestehen gegen die o.g. Planung aus
landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die notwendigen planexternen
Kompensationsmaßnahmen noch vor Rechtsetzung des Bebauungsplanes einer geeigneten öffentlich-rechtlichen Absicherung
bedürfen.
7
Regionetz GmbH
7.1
Mit Schreiben vom 27.05.2016
7.1.a
Keine Bedenken
Wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen
Hierbei handelt es sich um die Schreiben aus der frühzeiti-
Der Ausschuss
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
hierzu mit, dass unsererseits gegen die 2. Offenlegung des Bebauungsplanes E 10 grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
gen Beteiligung sowie der Offenlage, die wie folgt abgewogen wurden:
ln diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Schreiben
vom 12.04.2014 und 21.04.2015.
Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung.
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren
zu beteiligen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8
Abstimmungsergebnis
Straßen NRW
8.1 Mit Schreiben vom 10.05.2016
8.1.a
Keine Bedenken
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern durch die
Aufrechterhaltung der teilweise verkehrsunverträglichen Erschließung aus dem Gebiet "Balduindreieck" keine Verkehrsgefahrdung sämtlicher Verkehrsteilnehmer auf der L 12 entstehen.
9
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Unterlagen bezüglich der Entwässerung wurden vor der
erneuten Offenlage überarbeitet. Die genauen Unterlagen
liegen dem Entwurf des Bebauungsplanes bei. Die den
Planunterlagen im Rahmen der erneuten Offenlage beigefügte Entwässerungsplanung wird seitens des Wasserverbandes Eifel Rur in den Grundzügen akzeptiert. Jedoch
Der Ausschuss
empfiehlt dem
Rat, der Anregung
bezüglich Entwässerung zu
Wasserverband Eifel-Rur
9.1
Mit Schreiben vom 01.06.2016
9.1.a
Entwässerung Teilgebiet zum Geicher Bach
Das Plangebiet "Am Steinchen" soll teils Richtung Geicher
Bach, teils Richtung Wehebach entwässern. Der Ansatz zur
Entwässerung wird in seinen Grundzügen akzeptiert, aufgrund
von einigen Unklarheiten bestehen jedoch zunächst Bedenken
gegen das Vorhaben.
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Für die Entwässerung in Richtung Geicher Bach wurde vom
WVER eine Voruntersuchung durchgeführt und eine Versiegelung vorgegeben. Die versiegelte Größe ist im vorliegenden
Antrag größer als geplant. Als Ausgleich wird eine Rückhaltung
in Kombination mit einer Pumpe vorgesehen. Die Ausführungen
hierzu im Antrag sind nicht nachvollziehbar formuliert (vgl. z. B.
"Textliche Festsetzungen" Kapitel 4.3). Des Weiteren ist die
angesetzte Spende von 163,9 l/s/ha zu erläutern.
werden Bedenken vorgebracht, weshalb das Entwässerungskonzept vor dem Satzungsbeschluss noch einmal mit
dem Wasserverband Eifel-Rur abgestimmt wurde:
folgen.
Abstimmungsergebnis
„Sehr geehrter Herr Hoppmann,
aufrund Ihrer Stellungnahme zu oben genanntem Vorhaben
habe ich die angesetzte Spende von 10 l/s/ha auf 6 l/s/ha
reduziert. Die neue Berechnung ist als Anhang beigefügt.
Nach Rücksprache mit Frau Weißhaupt erfolgt hiermit eine
Klarstellung der Rückhaltung als Kompensation für die
Überschreitung der angeschlossenen Fläche an den Geicher Bach:
Im GE 3-Gebiet kann die Teilfläche 1 (siehe Teilungsplan)
nicht mehr im Freispiegelgefälle an den Geicher Bach angeschlossen werden. Daher muss für diesen Bereich eine
Pumpenanlage installiert werden. Normalerweise würde
hier ein kleiner Vorlagebehälter für diese Pumpe installiert
und die Ableitung ungedrosselt in den Kanal gepumpt werden. Technisch ist es daher hier am einfachsten die Rückhaltung vorzusehen. Die Pumpenleistung wird auf die zulässige Wassermenge gedrosselt. Hierdurch wird dann ein
Rückhalteraum von ca. 81 m³ erforderlich. Um den Rückhalteraum bemessen zu können muss ein Grenzwert angesetzt werden. Dieser Wert ist die 163,9 l/s/ha welcher einem 15 minütigen Regenereignis mit einer Jährigkeit von 5
Jahren entspricht. Dieser Wert wird zur Bemessung von
Freispiegelkanälen angesetzt sofern keine Einschränkungen bestehen. Aufrund der Beschränkung auf 26.400 m²
versiegelte Fläche wird daher die Pumpenleistung von
163,9 l/s/ha reduziert um dann insgesamt auf die zulässige
Einleitmenge zu kommen.
Von der Teilfläche 1 (8431 m²) mit 6070 m² reduzierter
Fläche dürften noch 4560 m² reduzierte Fläche ungehindert
abgeleitet werden, das entspricht 4560 m² x 163,9 l/s/ha =
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
74,78 l/s (= angesetzte Pumpenleistung) für diese Parzelle.
Ich habe hierzu dynamische Vergleichsrechnungen gemäß
Berechnung nach ATV-DVWK-A 117 und 138 für den
Hochwasserschutz (100 Jahre) durchgeführt. Jeweils für
die zugelassene A red von 26.400 m² und für die tatsächlich angeschlossene Fläche A red von 27.910 m². Hierbei
ergibt sich eine maximale Differenz von ca. 50 m³. Somit
liegt die angewandte Berechnungsmethode mit einer Rückhaltung von 81 m³ auf der sicheren Seite. Durch die reduzierte Pumpenleistung für die Entwässerung der Teilfläche
1 wird daher die zu große Fläche (Flächenüberschuss) von
1510 m² (27.910 -26400 m²) ausreichend gedrosselt.
Das in Rede stehende Grundstück ist der angefügten Skizze zu entnehmen.
Sollten weitere Unklarheiten bestehen können Sie mich
gerne kontaktieren. Sollten die Punkte hiermit geklärt sein,
bitte ich Sie mir die Aufhebung der Bedenken Ihrer Stellungnahme bis zum 17. 6. 2016 zu bestätigen, da wir im
laufenden Verfahren an Termine gebunden sind.“
Die Zustimmung des Wasserverbandes Eifel Rur zu der
angepassten Berechnung wurde mit Schreiben vom
20.06.2016 erteilt.
„nach Rücksprache mit meiner Kollegin Frau Weißhaupt
sind unsere gewünschten Verbesserungen/Erläuterungen
umgesetzt worden. Daher bestehen seitens des WVER nun
keine Bedenken mehr.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Arno Hoppmann“
Die Bedenken des Wasserverbandes Eifel-Rur konnten
somit ausgeräumt werden.
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
9.1.b
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Unterlagen bezüglich der Entwässerung wurden vor der
erneuten Offenlage überarbeitet. Die genauen Unterlagen
liegen dem Entwurf des Bebauungsplanes bei. Die den
Planunterlagen im Rahmen der erneuten Offenlage beigefügte Entwässerungsplanung wird seitens des Wasserverbandes Eifel Rur in den Grundzügen akzeptiert. Jedoch
werden Bedenken vorgebracht, weshalb das Entwässerungskonzept vor dem Satzungsbeschluss noch einmal mit
dem Wasserverband Eifel-Rur abgestimmt wurde:
Der Ausschuss
empfiehlt dem
Rat, der Anregung
bezüglich Entwässerung zu
folgen.
Abstimmungsergebnis
Entwässerung Teilgebiet zum Wehebach
Für die Entwässerung in Richtung Wehebach (über den Mühlengraben Langerwehe) ist der Rückhalt auf den potenziell natürlichen Abfluss geplant. Die im Antrag angesetzte Spende ist
mit 10 l/s/ha zu groß. Aus Vorgaben der Bezirksregierung und
Auswertungen des hydrologischen Modells ergibt sich eine einzuhaltende Spende von 6 l/s/ha. Die Dimensionierung der
Rückhaltung ist mit diesem Wert neu durchzuführen.
„Sehr geehrter Herr Hoppmann,
aufrund Ihrer Stellungnahme zu oben genanntem Vorhaben
habe ich die angesetzte Spende von 10 l/s/ha auf 6 l/s/ha
reduziert. Die neue Berechnung ist als Anhang beigefügt.
Nach Rücksprache mit Frau Weißhaupt erfolgt hiermit eine
Klarstellung der Rückhaltung als Kompensation für die
Überschreitung der angeschlossenen Fläche an den Geicher Bach:
Im GE 3-Gebiet kann die Teilfläche 1 (siehe Teilungsplan)
nicht mehr im Freispiegelgefälle an den Geicher Bach angeschlossen werden. Daher muss für diesen Bereich eine
Pumpenanlage installiert werden. Normalerweise würde
hier ein kleiner Vorlagebehälter für diese Pumpe installiert
und die Ableitung ungedrosselt in den Kanal gepumpt werden. Technisch ist es daher hier am einfachsten die Rückhaltung vorzusehen. Die Pumpenleistung wird auf die zulässige Wassermenge gedrosselt. Hierdurch wird dann ein
Rückhalteraum von ca. 81 m³ erforderlich. Um den Rückhalteraum bemessen zu können muss ein Grenzwert angesetzt werden. Dieser Wert ist die 163,9 l/s/ha welcher einem 15 minütigen Regenereignis mit einer Jährigkeit von 5
Jahren entspricht. Dieser Wert wird zur Bemessung von
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Freispiegelkanälen angesetzt sofern keine Einschränkungen bestehen. Aufrund der Beschränkung auf 26.400 m²
versiegelte Fläche wird daher die Pumpenleistung von
163,9 l/s/ha reduziert um dann insgesamt auf die zulässige
Einleitmenge zu kommen.
Von der Teilfläche 1 (8431 m²) mit 6070 m² reduzierter
Fläche dürften noch 4560 m² reduzierte Fläche ungehindert
abgeleitet werden, das entspricht 4560 m² x 163,9 l/s/ha =
74,78 l/s (= angesetzte Pumpenleistung) für diese Parzelle.
Ich habe hierzu dynamische Vergleichsrechnungen gemäß
Berechnung nach ATV-DVWK-A 117 und 138 für den
Hochwasserschutz (100 Jahre) durchgeführt. Jeweils für
die zugelassene A red von 26.400 m² und für die tatsächlich angeschlossene Fläche A red von 27.910 m². Hierbei
ergibt sich eine maximale Differenz von ca. 50 m³. Somit
liegt die angewandte Berechnungsmethode mit einer Rückhaltung von 81 m³ auf der sicheren Seite. Durch die reduzierte Pumpenleistung für die Entwässerung der Teilfläche
1 wird daher die zu große Fläche (Flächenüberschuss) von
1510 m² (27.910 -26400 m²) ausreichend gedrosselt.
Das in Rede stehende Grundstück ist der angefügten Skizze zu entnehmen.
Sollten weitere Unklarheiten bestehen können Sie mich
gerne kontaktieren. Sollten die Punkte hiermit geklärt sein,
bitte ich Sie mir die Aufhebung der Bedenken Ihrer Stellungnahme bis zum 17. 6. 2016 zu bestätigen, da wir im
laufenden Verfahren an Termine gebunden sind.“
Die Zustimmung des Wasserverbandes Eifel Rur zu der
angepassten Berechnung wurde mit Schreiben vom
20.06.2016 erteilt.
„nach Rücksprache mit meiner Kollegin Frau Weißhaupt
sind unsere gewünschten Verbesserungen/Erläuterungen
umgesetzt worden. Daher bestehen seitens des WVER nun
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
keine Bedenken mehr.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Arno Hoppmann“
Die Bedenken des Wasserverbandes Eifel-Rur konnten
somit ausgeräumt werden.
10
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
10.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016
10.1.a
Keine Bedenken
Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) am Bauleitplanverfahren und bitten um Prüfung und gegebenenfalls Stellungnahme.
Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV nicht erforderlich.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Das betrifft auch Verfahren bei denen der Geltungsbereich eines
Landschaftsplans einbezogen ist (vergleiche RdErl. des MUNLV
111-5-606.00.11.50-0003 vom 27.02.2009).
ln der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle
Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen.
Bei besonderen Problemstellungen, wie z. B. bei einer Betroffenheit streng geschützter und besonders geschützter Arten,
kann das LANUV als Fachdienststelle i. d. R. von den o. g. Be-
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
hörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt
werden.
Allgemeine Hinweise zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen für
die einzelnen planungsrelevanten Arten in Nordrhein-Westfalen
sind dem Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen"
des
MKULNV
(http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/downloads) zu entnehmen.
Ich bitte, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen
Sachstand anzupassen.
11 Unitymedia
11.1 Mit Schreiben vom 03.05.2016
11.1.a
Keine Bedenken
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
12 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien
12.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016
12.1.a
Keine Bedenken
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG
bevollmächtigtes
Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstel-
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Kenntnis zu nehmen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine
Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
13 Fernleitungsbetriebsgesellschaft
13.1 Mit Schreiben vom 02.05.2016
13.1.a
Keine Bedenken
Wir danken für die Beteiligung an im Betreff genanntem Vorhaben und teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung der zugesandten
Planunterlagen keine der von unserer Gesellschaft betreuten
Anlagen betroffen sind.
14
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Pledoc GmbH
14.1 Mit Schreiben vom 26.04.2016
14.1.a
Keine Bedenken
Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in
dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten
Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere
Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und
nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt
auf.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
•
Open Grid Europe GmbH, Essen
•
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
•
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg
•
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
•
Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH (METG), Essen
•
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
•
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen
•
Viatel GmbH, Frankfurt
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen.
Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind
bei den
jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
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Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Seitens der Gemeinde wurde Amprion mit folgender Mail
ein entsprechender Lageplan zugesandt:
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
Amprion GmbH
15.1
15.1.a
Mit Schreiben vom 03.05.2016
Rückfrage Ausgleichsflächen
Aus den veröffentlichten Unterlagen zu o. g. Bauleitplanung geht
hervor, dass Ausgleichsmaßnahmen für diesen Bebauungsplan
in der Gemarkung Langerwehe, Flur 21, Flurstücke 559, 597,
598, 596, 63 und 38 geplant sind.
Da wir eine mögliche Betroffenheit unserer Versorgungsanlagen
auch auf den Flächen prüfen müssen, die für Ausgleichsmaßnahme herangezogen werden, bitte ich Sie, mir einen entsprechenden Lageplan zukommen zu lassen, aus dem die Lage der
Ausgleichsflächen hervorgeht.
„Anbei ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, mit den
benannten Ausgleichsflächen.
Die im Plan schaffierte Fläche wird aller Voraussicht nach
ebenfalls als Ausgleichsfläche benötigt. Bei Fragen können
Sie sich gerne auch telefonisch an mich wenden.“
Bedenken wurde durch Amprion nicht vorgebracht.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Für Fragen stehe ich
Ihnen gern zur Verfügung.
15.2
15.2.a
Mit Schreiben vom 18.05.2016
Keine Bedenken
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von
Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen
des 220- und 380-kV-Netzes.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Die anderen Versorgungsunternehmen wurden ebenfalls
beteiligt.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Gegen die vorgelegte Bauleitplanung der Gemeinde Langerwehe bestehen von
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Seiten der Kupferstadt Stolberg keine Bedenken. Anregungen
zur Planung werden nicht vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Abstimmungsergebnis
Kupferstadt Stolberg
16.1
16.1.a
Mit Schreiben vom 25.05.2016
Keine Bedenken
Um weitere Beteiligung im Verfahren wird gebeten.
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Wasserzweckverband Langerwehe
17.1
17.1.a
Mit Schreiben vom 24.05.2016
Keine Bedenken
Seitens des Wasserleitungszweckverbandes Langerwehe bestehen zu der beabsichtigen Planung keine Bedenken.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
Kenntnis zu nehmen.
Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst
18.1
Mit Schreiben vom 25.04.2016
Im o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Bereich eine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung
mit Kampfmitteln vorzunehmen.
Es werden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
die Anregung zur
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Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche, die ich bereits ausgewertet habe. Ich verweise daher auf die alten Stellungnahmen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis
Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur
Kampfmittelbelastung für den beantragten Bereich ergeben.
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