Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
161 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Bearbeiter:
Dipl. Biol. Sven Kreutz
Robert-Koch-Str. 10
52477 Alsdorf
Büro Kreutz
Naturschutz ● Planung ● Recht
tel.: 02404-9144544
mobil: 0162-3315314
fax.: 02404-9144544
info@buerokreutz.de
www.buerokreutz.de
B-Plan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am
Steinchen“, Langerwehe
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II
Kartierergebnisse
Stand: 26. Mai 2015
Gutachten im Auftrag von
B-Plan „Am Steinchen“, Langerwehe
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II
1
BÜRO KREUTZ
Stand: 26.05.2015
Einleitung und Vorhabensbeschreibung
Die Gemeinde Langerwehe beabsichtigt im Osten des Hauptortes die Aufstellung
und Umsetzung des B-Planes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ mit einer Flächengröße von ca. 14 Hektar. Das Gebiet wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt
(Mais und Gerste). Geplant ist die Entwicklung von Wohn-, Misch-, Sonder- und
Gewerbegebieten. Die spätere Zuwegung kann über bestehende Straßen sowie
Feldwege erfolgen (s. Abb. 1 & 2). Gehölzfällungen sind nicht notwendig.
Zur Feststellung des potenziellen Eintretens von Verbotstatbeständen i. S. des § 44
BNatSchG wurde im Januar 2015 eine artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I angefertigt. Diese kam zu dem Schluss, dass im Rahmen der Umsetzung des Projektes potenzielle Beeinträchtigungen folgender planungsrelevanter Arten nicht auszuschließen sind:
Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche und Feldhamster.
Zum tatsächlichen Nachweis der Arten wurden 2015 insgesamt sechs Kartierdurchgänge durchgeführt.
Umspannwerk
Ext. Grünland
500 Meter
Abb. 1: Geltungsbereich des B-Planes (rote Linie). Quelle Luftbild: Googleearth.
B-Plan „Am Steinchen“, Langerwehe
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II
2
BÜRO KREUTZ
Stand: 26.05.2015
Methodik
Das Untersuchungsgebiet wurde an insgesamt sechs Terminen begangen und auf
Hinweise des Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht. Die avifaunistischen Erfassungen fanden früh morgens oder abends statt (Rebhuhn und Wachtel
wurden mit Klangatrappe kartiert). Tabelle 1 zeigt eine Übersicht:
Tab. 1: Übersicht der durchgeführten Untersuchungen.
Datum
11.04.15
19.04.15
21.04.15
02.05.15
11.05.15
26.05.15
3
Arten
Vögel
Rebhuhn, Feldhamster
Vögel
Vögel
Vögel
Wachtel
Wetter
12°C, 100% Bew.
10°C, 0% Bew.
22°C, 0% Bew.
18°C, 10% Bew.
20°C, 20% Bew.
14°C, 0% Bew.
Ergebnisse
Im Zuge der Kartierungen konnten keine planungsrelevanten Vogelarten oder der
Feldhamster festgestellt werden. Vermeidungs-, Minderungs- oder CEF-Maßnahmen
sind nicht notwendig.
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände i. S. des § 44 BNatSchG
ist bei der Umsetzung des Vorhabens auszuschließen.
Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Dipl. Biol. Sven Kreutz
Alsdorf, den 26.05.2015