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Beschlussvorlage (18_Kreutz_ASP II)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
161 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06
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Inhalt der Datei

Bearbeiter: Dipl. Biol. Sven Kreutz Robert-Koch-Str. 10 52477 Alsdorf Büro Kreutz Naturschutz ● Planung ● Recht tel.: 02404-9144544 mobil: 0162-3315314 fax.: 02404-9144544 info@buerokreutz.de www.buerokreutz.de B-Plan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“, Langerwehe Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II Kartierergebnisse Stand: 26. Mai 2015 Gutachten im Auftrag von B-Plan „Am Steinchen“, Langerwehe Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II 1 BÜRO KREUTZ Stand: 26.05.2015 Einleitung und Vorhabensbeschreibung Die Gemeinde Langerwehe beabsichtigt im Osten des Hauptortes die Aufstellung und Umsetzung des B-Planes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ mit einer Flächengröße von ca. 14 Hektar. Das Gebiet wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt (Mais und Gerste). Geplant ist die Entwicklung von Wohn-, Misch-, Sonder- und Gewerbegebieten. Die spätere Zuwegung kann über bestehende Straßen sowie Feldwege erfolgen (s. Abb. 1 & 2). Gehölzfällungen sind nicht notwendig. Zur Feststellung des potenziellen Eintretens von Verbotstatbeständen i. S. des § 44 BNatSchG wurde im Januar 2015 eine artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I angefertigt. Diese kam zu dem Schluss, dass im Rahmen der Umsetzung des Projektes potenzielle Beeinträchtigungen folgender planungsrelevanter Arten nicht auszuschließen sind: Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche und Feldhamster. Zum tatsächlichen Nachweis der Arten wurden 2015 insgesamt sechs Kartierdurchgänge durchgeführt. Umspannwerk Ext. Grünland 500 Meter Abb. 1: Geltungsbereich des B-Planes (rote Linie). Quelle Luftbild: Googleearth. B-Plan „Am Steinchen“, Langerwehe Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II 2 BÜRO KREUTZ Stand: 26.05.2015 Methodik Das Untersuchungsgebiet wurde an insgesamt sechs Terminen begangen und auf Hinweise des Vorkommens planungsrelevanter Arten untersucht. Die avifaunistischen Erfassungen fanden früh morgens oder abends statt (Rebhuhn und Wachtel wurden mit Klangatrappe kartiert). Tabelle 1 zeigt eine Übersicht: Tab. 1: Übersicht der durchgeführten Untersuchungen. Datum 11.04.15 19.04.15 21.04.15 02.05.15 11.05.15 26.05.15 3 Arten Vögel Rebhuhn, Feldhamster Vögel Vögel Vögel Wachtel Wetter 12°C, 100% Bew. 10°C, 0% Bew. 22°C, 0% Bew. 18°C, 10% Bew. 20°C, 20% Bew. 14°C, 0% Bew. Ergebnisse Im Zuge der Kartierungen konnten keine planungsrelevanten Vogelarten oder der Feldhamster festgestellt werden. Vermeidungs-, Minderungs- oder CEF-Maßnahmen sind nicht notwendig. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände i. S. des § 44 BNatSchG ist bei der Umsetzung des Vorhabens auszuschließen. Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Dipl. Biol. Sven Kreutz Alsdorf, den 26.05.2015