Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
158 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
Messtischblatt
Deutschland
■ europäische Vogelart
51043
Nordrhein-Westfalen
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■ atlantische Region
kontinentale Region
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Eingriffsgebiet (Intensiväcker) möglich.
Weiterführende Kartierungen sind zu empfehlen.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Auf Basis der Kartierergebnisse können zielgerichtete Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen entwickelt werden.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Unter Berücksichtigung der Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen werden
keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
ja
■ nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
Kurze Darstellung der Bedeutung der Lebensstätten bzw. der betroffenen
Populationen der Art (lokale Population und Population in der biogeografischen
Region) sowie der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,
die für den Plan/das Vorhaben sprechen.
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
Kurze Bewertung der geprüften Alternativen bzgl. Artenschutz und Zumutbarkeit.
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
Kurze Angaben zu den vorgesehenen Kompensatorischen Maßnahmen, ggf.
Maßnahmen des Risikomanagements und zu dem Zeitrahmen für deren
Realisierung; ggf. Verweis auf andere Unterlagen. Ggf. Angaben zu den
„außergewöhnlichen Umständen“, die für die Erteilung einer Ausnahme sprechen
(bei FFH-Anhang IV-Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand).