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Beschlussvorlage (22_Graner_Schalltechnisches Gutachten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
4,2 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
27.06.16, 18:06
Aktualisiert
27.06.16, 18:06

Inhalt der Datei

Ru A5328 160127 sbear-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 29.01.2016 SCHALLTECHNISCHE BEARBEITUNG Bebauungsplan Nr. E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen", Langerwehe Projekt: Durchführung einer Geräuschkontingentierung zum Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" sowie auf das Plangebiet einwirkenden Geräusche, Langerwehe Auftraggeber: VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Str. 8 41812 Erkelenz Projekt-Nr.: A5328 BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung ..................................................................................................... 4 2. Grundlagen ……………… ......................................................................................................... 5 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung ........................................... 6 3.1. Allgemeines ......................................................................................................................................... 6 3.2. Orientierungswerte der DIN 18005 ...................................................................................................... 6 3.3. TA Lärm ……… .................................................................................................................................. 7 3.4. Vor-Zusatz-Gesamtbelastung.............................................................................................................. 8 4. Beschreibung des Plangebietes .................................................................................................... 9 4.1. Allgemeines ......................................................................................................................................... 9 4.2. Immissionspunkte ................................................................................................................................ 9 5. Emissionskontingentierung ......................................................................................................... 10 5.1. Allgemeines ....................................................................................................................................... 10 5.2. Planwerte ........................................................................................................................................... 11 5.2.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 11 5.2.2. Ermittlung der Vorbelastung .................................................................................................. 11 5.2.3. Ermittlung der Planwerte ....................................................................................................... 11 5.3. Ermittlung der Emissionskontingente ................................................................................................ 12 5.4. Ergebnisse der Kontingentierung ...................................................................................................... 13 6. Ermittlung der Geräuscheinwirkungen ........................................................................................ 14 6.1. Verkehrslärmeinwirkungen ................................................................................................................ 14 6.1.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 14 6.1.2. Verkehrsaufkommen der Straßen ......................................................................................... 15 6.1.3. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................ 16 6.1.4. Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 ......................................................... 16 6.1.5. Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 ................................................................................... 17 6.2. Gewerbliche Geräuscheinwirkungen ................................................................................................. 18 6.2.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 18 6.2.2. Ansatz der Schallemissionen ................................................................................................ 18 6.2.3. Berechnung der Geräuschimmissionen ................................................................................ 20 6.2.4. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................ 22 7. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ............................................................................ 22 7.1. Geräuschkontingentierung ................................................................................................................ 22 -2- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 7.2. Wohnungen im Gewerbegebiet ......................................................................................................... 23 7.3. Lärmpegelbereiche ............................................................................................................................ 23 8. Zusammenfassung ...................................................................................................................... 24 Anlagen -3- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 1. 29.01.2016 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Langerwehe plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E10 "Am Steinchen" nördlich der Hauptstraße an der in Anlage A dargestellten Position. Innerhalb des Plangebietes sollen ein Gewerbegebiet sowie Mischgebietsflächen und ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Zur Vermeidung von zukünftigen schalltechnischen Konflikten zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den schutzbedürftigen Nutzungen angrenzend an das Plangebiet, sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens die schalltechnischen Auswirkungen aufgrund schallemittierender Betriebe im Plangebiet zu untersuchen und anhand der einschlägigen Beurteilungsgrundlagen zu bewerten. Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dar. Durch die Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige Schallabstrahlung der Bebauungsplanflächen ermittelt und durch die Festsetzung von Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt. Ziel hierbei ist es, zu gewährleisten, dass bei Belegung aller Flächen innerhalb des Gewerbegebietes durch die Summe der im Bebauungsplangebiet vorhandenen Nutzungen und der damit verbundenen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden. Gleichzeitig soll auf den unterschiedlichen Nutzungszonen eine möglichst wenig eingeschränkte Betriebstätigkeit sichergestellt werden. Hierzu wurden bereits mit Datum vom 26.02.2014 sowie vom 24.02.2015 schalltechnische Prognosegutachten vorgelegt. Da nun die Planung weiter fortgeschritten ist, haben sich die Flächeneinteilungen teilweise geändert, so dass im vorliegenden schalltechnischen Gutachten auf die aktuelle Planung eingegangen wird und die Emissionskontingente auf Basis der DIN 45691 als Vorgabe für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ermittelt werden. Darüber hinaus sind die einwirkenden Verkehrsgeräusche durch die öffentlichen Straßen sowie die Geräuschimmissionen durch benachbarte Gewerbebetriebe zu ermitteln. -4- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 2. 29.01.2016 Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - Planzeichnung des Bebauungsplangebietes im Maßstab 1:1000, Stand: 05.03.20015 Ortstermin vom 19.12.2013 Besprechung bei der Fa. Schain vom 07.07.2015 Besprechung bei der Gemeinde Langerwehe vom 30.01.2014 und 17.09.2015 Verkehrstechnisches Gutachten durch Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH vom 10.02.2015 inkl. Nachtrag vom 15.01.2016 Schalltechnisches Gutachten SI-LW 08/124/04-E1 durch SWA GmbH vom Januar 2008 Schalltechnische Immissionsprognose zu 6 geplanten Windenergieanlagen in Düren-Echtz – Nachtrag 3 durch Ingenieurbüro Pies vom 18.06.2013 Vorschriften und Richtlinien: BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Fassung TA Lärm (1998) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998 DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 -5- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straße, Ausgabe 1990 Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995 Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2006 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1. Allgemeines In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h., dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. 3.2. Orientierungswerte der DIN 18005 Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab. Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel Leq (= Mittelungspegel LAm) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt (Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1- Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. -6- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt: Gebietsart Orientierungswert tags nachts Reines Wohngebiet (WR) 50 dB(A) 40/35 dB(A) Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) 45/40 dB(A) Mischgebiet (MI) 60 dB(A) 50/45 dB(A) Gewerbegebiet (GE) 65 dB(A) 55/50 dB(A) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist. 3.3. TA Lärm Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Südlich des Plangebietes grenzt ein gemäß Bebauungsplan E9 ausgewiesenes Gewerbegebiet (GE) an die Flächen an. Südwestlich befinden sich im Wesentlichen Wohnnutzungen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Darüber hinaus werden im westlichen Plangebiet ein Misch- sowie ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten: Immissionsrichtwert in dB(A) Gebietseinstufung Tag Nacht (06.00 - 22.00 Uhr) (22.00 - 06.00 Uhr) in Gewerbegebieten 65 50 In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 45 in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 40 -7- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diese IRW um nicht mehr als tags nachts 30 dB(A) 20 dB(A) überschreiten. Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die Ruhezeit angerechnet. Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr sonn- / feiertags: 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. 3.4. Vor-Zusatz-Gesamtbelastung Gemäß Ziffer 3.2.1 der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2 - 5 sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet. Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Dementsprechend bestimmt Ziffer 3.2.1 im 6. Absatz, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraussetzt. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. -8- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Da sich südlich des Plangebietes weitere Gewerbebetriebe befinden, ist eine Vorbelastung sowohl tags als auch nachts nicht auszuschließen. 4. Beschreibung des Plangebietes 4.1. Allgemeines Das Plangebiet befindet sich gemäß Darstellung in Anlage A im nordöstlichen Bereich von Langerwehe. Südlich des Plangebietes befindet sich bereits ein großflächiges Gewerbegebiet mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen. Westlich sowie südwestlich grenzen im Wesentlichen Wohnnutzungen an das Plangebiet, welche innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes liegen. Das Plangebiet wird von der - B264 im Norden und Nordosten, der L12 im Osten und der Hauptstraße und der Straße "Am Steinchen" im Süden sowie dem Mühlenweg im Westen eingegrenzt. Innerhalb des Plangebietes sind unterschiedliche Gewerbegebietsflächen, ein Sondergebiet im Süden sowie Mischgebietsflächen im Westen und ein allgemeines Wohngebiet im Nordwesten geplant. Das Plangebiet kann insgesamt als relativ eben bezeichnet werden, ohne besondere topografische Gegebenheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung haben. 4.2. Immissionspunkte Die Geräuschkontingentierung verfolgt das Schutzziel, die Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes Nr. E10 "Am Steinchen" unter Berücksichtigung der nicht auszuschließenden Vorbelastung durch das bestehende Gewerbegebiet sowie der nordöstlich gelegenen Windkraftanlagen zu unterschreiten. Bei der Durchführung der Geräuschkontingentierung wurden die nachfolgenden Immissionspunkte IP 1 bis IP 7 berücksichtigt (siehe Anlage 1): -9- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 IP 1: Betriebsleiterwohnungen Fa. Schain (GE) IP 2: Mühlenweg 1 (WA) IP 3: Barbarastraße 1 (WA) IP 4: Geplantes Mischgebiet (MI) IP 5: Geplantes Mischgebiet (MI) IP 6: Geplantes Mischgebiet (MI) IP 7: Geplantes allgemeines Wohngebiet (WA) 5. Emissionskontingentierung 5.1. Allgemeines Der Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" der Gemeinde Langerwehe muss die Gewerbelärmproblematik durch entsprechende Regelungen bewältigen. Hierzu ist es erforderlich, ein schalltechnisches Konzept zur Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den bestehenden und geplanten angrenzenden Nutzungen zu erarbeiten. Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen des Bebauungsplangebietes dar. Im Rahmen der Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige Schallemission der einzelnen Flächen GE 1 bis GE 3 ermittelt und durch die Festsetzung von Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt. Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es, zu gewährleisten, dass bei späterer vollständiger Belegung der Flächen im Gewerbegebiet die Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen, unter Berücksichtigung einer Vorbelastung durch vorhandene Gewerbebetriebe, eingehalten werden und somit keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Nutzungen im Bebauungsplangebiet hervorgerufen werden. -10- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 5.2. Planwerte 5.2.1. Allgemeines 29.01.2016 Als Planwert LPI wird gemäß DIN 45691 der Wert bezeichnet, den der Beurteilungspegel aller auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem Immissionsort nicht überschreiten darf. Wenn für den jeweiligen Immissionsort keine Vorbelastungen durch gewerbliche Geräusche und Anlagen vorhanden sind, die außerhalb des Bebauungsplanes liegen ("planerische Vorbelastung"), entspricht der Planwert den zulässigen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm (siehe Ziffer 3.3). Wenn Vorbelastungen durch weitere Gewerbebetriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bereits bestehen, sind diese bei der Ermittlung der Geräuschkontingentierung entsprechend zu berücksichtigen. 5.2.2. Ermittlung der Vorbelastung Im vorliegenden Fall sind Vorbelastungen durch das südwestlich angrenzende Gewerbegebiet sowie den südlich gelegenen Betrieb nicht auszuschließen. Darüber hinaus werden weitere Geräuscheinwirkungen durch die nordöstlich gelegenen Windenergieanlagen als Vorbelastung berücksichtigt. Die Vorbelastung wird gemäß TA Lärm durch einen Pauschalansatz berücksichtigt. Die Emissionskontingente werden entsprechend so ausgelegt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB unterschritten werden. 5.2.3. Ermittlung der Planwerte Wenn, wie im vorliegenden Fall, Vorbelastungen durch weitere gewerbliche Anlagen oder Betriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bestehen, sind diese bei der Ermittlung der Geräuschkontingente LEK entsprechend zu berücksichtigen. Gemäß DN 45691 ergeben sich die Planwerte LPI durch energetische Substraktion entsprechend der Formel LPI,j = 10 lg (100,1 LGI,j - 100,1 Lvor,j) mit: LGI = Gesamtimmissionswert -11- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Lvor = Pegel der Vorbelastung Die berechneten Planwerte sind auf ganze Dezibel zu runden. Danach ergeben sich folgende Planwerte: Immissionspunkt 5.3. Immissionsrichtwerte in dB(A) Planwerte LPI in dB(A) tags nachts tags nachts (06.00-22.00 Uhr) (22.00-06.00 Uhr) (06.00-22.00 Uhr) (22.00-06.00 Uhr) IP 1 65 50 59 44 IP 2 55 40 49 34 IP 3 55 40 49 34 IP 4 60 45 54 39 IP 5 60 45 54 39 IP 6 60 45 54 39 IP 7 55 40 49 34 Ermittlung der Emissionskontingente Bei der Ermittlung der maximalen Schallabstrahlung der Flächen des Bebauungsplangebietes werden für den Tag (06.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 06.00 Uhr) gesonderte Berechnungen durchgeführt. Dabei wird bei der Geräuschkontingentierung ein iterativer Prozess angewandt, um die zulässigen Emissionskontingente LEK zu ermitteln. Im vorliegenden Fall wird das Bebauungsplangebiet in unterschiedliche Teilflächen SO, GE 1 bis GE 3 unterteilt und für jede der Teilflächen das maximal zulässige Emissionskontingent ermittelt. Dabei wurde für die einzelnen Teilflächen jeweils eine Flächenschallquelle gemäß DIN 45691 in dem dreidimensionalen Berechnungsmodell generiert. Die Darstellung der Flächenschallquellen inklusive der angelegten Richtungssektoren ist in Anlage 1 angegeben. Zur Festlegung der zulässigen Emissionskontingente sind iterative Berechnungen durchgeführt worden und die Schallleistungen im Bereich des Bebauungsplangebietes bis zur Erreichung der Planwerte gemäß Ziffer 5.2 schrittweise erhöht worden, um die zulässigen Emissionskontingente festzulegen. Dabei ergeben sich zusammengefasst folgende Emissionskontingente LEK für den Tages- und Nachtzeitraum. -12- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe Teilfläche SO 1 SO 2 GE 1 GE 2-1 GE 2-2 GE 2-3 GE 3 29.01.2016 LEK, T in dB(A)/m2 60 56 60 51 55 55 58 LEK, N in dB(A)/m2 45 41 45 36 40 40 43 Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus: Richtungssektor Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A) tags (06.00 - 22.00 Uhr) nachts (22.00 - 06.00 Uhr) 10 4 10 4 A B Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die o. g. Emissionskontingente die in der Nachbarschaft einwirkenden Schallimmissionspegel durch den tatsächlichen Betrieb der innerhalb des Bebauungsplangebietes vorgesehenen gewerblichen, geräuschabstrahlenden Anlagen eingehalten werden. Die Berechnung der Emissionskontingente erfolgte auf Basis der DIN 45691 ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandmaßes. 5.4. Ergebnisse der Kontingentierung Die Ergebnisse der Geräuschkontingentierung der B-Plan-Flächen verdeutlichen die Charakteristik eines eingeschränkten Gewerbegebietes. Aufgrund der relativ geringen Emissionskontingente sind bei der späteren Belegung der Flächen mit Gewerbebetrieben schalltechnisch optimierte Planungen, ggf. unter Ausnutzung von abschirmenden Gebäudekörpern bzw. aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. In Anlage 7 (Tag) und Anlage 8 (Nacht) sind die farbigen Schallausbreitungsmodelle der Geräuschkontingentierung dokumentiert. Die unter Berücksichtigung der Emissionskontingente ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionspunkten IP1 – IP7 können folgender Tabelle sowie den Anlagen 9 ff entnommen werden. -13- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Immissionspunkt IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 IP6 IP7 Beurteilungspegel in dB(A) tags (06.00 – 22.00 Uhr) nachts (22.00 – 06.00 Uhr) 54,3 39,3 48,5 33,5 47,5 32,5 50,4 35,4 53,8 38,8 52,1 37,1 47,0 32,0 6. Ermittlung der Geräuscheinwirkungen 6.1. Verkehrslärmeinwirkungen 6.1.1. Allgemeines Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am 10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr. Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr und Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr. Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird. -14- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet: Lm = Lm,E + DS + DBM + DB mit Lm,E = Emissionspegel DS = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption DBM = Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung DB = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DSTr.O + DStG + DE DV = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten:  50 km/h DStr.O = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen DStG = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle DE = Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m Rasterweite ausgelegt wird. Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS 90. 6.1.2. Verkehrsaufkommen der Straßen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier die Verkehrssituation im Bereich des Vorhabens analysiert und der zukünftige Verkehr unter Berücksichtigung der geplanten Entwicklung ermittelt. -15- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Danach ist für die Prognose mit folgenden Verkehrszahlen und Parametern zu rechnen. Straße DTV (Kfz/24 h) B264 L12 14.520 16.660 15.080 Lkw-Anteil zul. Höchst- Straßen- (%) geschwindigkeit oberfläche Tag/Nacht (km/h) 20/20 100 70 50 dB(A) Tag/Nacht nicht geriffelter Asphalt nicht 20/10 Lm,E geriffelter Asphalt 70,9/63,5 69,4/62,0 68,0/57,0 67,6/56,6 nicht Hauptstraße 10.510 10/3 50 geriffelter 63,8/53,5 Asphalt nicht Am Steinchen – Ost 1.580 10/3 50 geriffelter 55,5/45,3 Asphalt nicht Am Steinchen – Mitte 1.630 10/3 50 geriffelter 55,7/45,4 Asphalt nicht Am Steinchen – West 610 10/3 50 geriffelter 51,4/41,2 Asphalt nicht Planstraße A 3.100 10/3 50 geriffelter 58,5/48,2 Asphalt * Die Lkw-Anteile wurden entsprechend der Straßengattung nach den Vorgaben der RLS 90 angesetzt. 6.1.3. Berechnungsergebnisse 6.1.4. Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 Die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind in den Anlagen 4 und 5 als farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- bzw. Nachtzeitraum dargestellt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) um bis zu 4 dB tags und 6 dB nachts überschritten werden. Innerhalb des geplanten Mischgebietes werden die Orientierungswerte tagsüber um ca. 1 dB und nachts um bis zu 3 dB überschritten. Innerhalb des Gewerbegebietes werden die Orientierungswerte teilweise, im Nahbereich der B264 um ca. 6 dB überschritten. -16- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Aufgrund der vorhandenen Abstände zu den öffentlichen Straßen ist eine effiziente Abschirmung durch aktive Schallschutzmaßnahmen kaum möglich. Aus diesem Grund wurden die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 zur Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen ermittelt. 6.1.5. Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegung von Mindestwerten der Schalldämmung von Außenbauteilen Pegelbereiche I – VII festgelegt. Tabelle 8: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (erf. R´w,res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen) Spalte 1 2 3 4 5 Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Raumarten dB(A) Büroräume 1) und ähnliches erf. R´w,res. des Außenbauteils in dB 1 I bis 55 35 30 - 2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 6 VI 76 bis 80 2) 50 45 > 80 2) 2) 50 7 1) VII An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 2) Tabelle 9: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG Spalte/ Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 S(W-F)/SG 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 2 Korrektur +5 +4 +3 +2 +1 0 -1 -2 -3 S(W+F): S(G): Gesamtfläche des Außenbauteiles eines Aufenthaltsraumes in m², bezogen auf Wand + Fenster Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m². -17- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Hinweise: Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen. Vorgenannte Schalldämm-Maße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach den Regelungen der DIN 4109. Dabei wurde in den Anlagen 4 - 5 die Situation ohne die schallabschirmende Wirkung der geplanten Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes berücksichtigt. Hierin sind noch nicht die gemäß DIN 4109 anzusetzenden Zuschläge von 3 dB enthalten, diese wurden in Anlage 6 zur Darstellung der Lärmpegelbereiche berücksichtigt. Hieraus wird ersichtlich, dass den Plangrundstücken die Lärmpegelbereiche II – V zugeordnet werden müssen. 6.2. Gewerbliche Geräuscheinwirkungen 6.2.1. Allgemeines Bei der Ermittlung der gewerblichen Geräuscheinwirkungen sind die folgenden unterschiedlichen Emittenten zu berücksichtigen: a) Gewerbegebiet innerhalb des Bebauungsplangebietes E9 mit den Emissionskontingenten b) Betrieb der Fa. Schain oHG c) Betrieb der Windenergieanlagen nordwestlich des Plangebietes 6.2.2. Ansatz der Schallemissionen Bei den Berechnungen der Geräuscheinwirkungen wurden folgende Ansätze der Schallemission für die unterschiedlichen Emittenten berücksichtigt: a) Für die Gewerbegebietsflächen wurden entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan E9 der Gemeinde Langerwehe die Emissionskontingente wie folgt in Ansatz gebracht: -18- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 LEK, T in dB(A)/m2 55 60 Teilfläche GE 1 (E9) GE 2 (E9) LEK, N in dB(A)/m2 43 45 b) Die Firma Schain oHG betreibt am Standort Langerwehe ein Transport- und Logistikunternehmen. Nach den Angaben der Unternehmensleitung unterliegen die Betriebszeiten zur Tages- und Nachtzeit grundsätzlich keinen Restriktionen. Die Wesentlichen Schallquellen der Firma Schain sind: o LKW Fahrverkehr o LKW Ladebetrieb o LKW Rangiertätigkeiten Bei den schalltechnischen Ausbreitungsberechnungen wurden somit folgende Ansätze in Abstimmung mit der Fa. Schain sowie der Gemeinde Lagerwehe getroffen: Für die Geräuschemission im Außenbereich wurden Flächenschallquellen in das digitale Berechnungsmodell integriert und jeweils mit einem Schallleistungspegel von LwA = 100 dB(A) während 9 Stunden innerhalb des Tageszeitraumes beaufschlagt. Hierin sind Geräusche im Zusammenhang mit den Ladetätigkeiten, Staplerverkehr Rangierbetrieb der Lkw etc. eingeschlossen. Nachts wird für das Warmlaufen der Lkw auf der östlichen Fläche (Lkw-Hof B) ein Schallleistungspegel von LwA = 94 dB(A) zugrunde gelegt. Für die Geräuschemission fahrender Lkw wird entsprechend des Heftes 192 / Heft 3 des Hessischen Landesamtes für Umwelt eine Linienschallquelle mit einer längenbezogenen Schallleistung von LwA',1h = 63 dB(A)/m in Ansatz gebracht. Dabei ist von u. g. Lkw-Frequentierung auszugehen. tags: nachts: 32 Lkw-Bewegungen 4 Lkw-Bewegungen in der ungünstigsten Nachtstunde. -19- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 c) Der Betrieb der Windenergieanlagen wurde durch das schalltechnische Ingenieurbüro Pies im Juni 2013 untersucht. Gemäß Nachtrag 3 zur „schalltechnischen Immissionsprognose zu den Geräuschen von 6 geplanten Windenergieanlagen im Bereich Düren-Echtz“ ist für das Plangebiet E10 im Gemeindebereich Langerwehe mit maximalen Geräuscheinwirkungen von Lr = 35 dB(A) tags und nachts zu rechnen. Diese Einwirkungen wurden Pauschal für das gesamte Plangebiet tagsüber und nachts bei der Berechnung der farbigen Schallausbreitungsmodelle berücksichtigt. 6.2.3. Berechnung der Geräuschimmissionen Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien ermittelt. Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc Hierin bedeuten: LfT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A) Lw : Schallleistungspegel in dB(A) Dc = Do + Di + Domega: Richtwirkungskorrektur in dB = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) Adiv: Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB -20- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 29.01.2016 Aatm: Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB (bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur) Agr: Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB (Berechnung mit einer Bodendämpfung G = 0,4) Abar: Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB (die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt) Amisc: Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im vorliegenden Fall nicht relevant) LAT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm (A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen. Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt: LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet Cmet = C0 · (1 - 10 · mit hs  hr ) dp C0: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt hs: Höhe der Schallquelle in Metern hr: Höhe des Immissionspunktes in Metern dp: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt. -21- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 6.2.4. 29.01.2016 Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse sind in den Anlagen 2 und 3 als farbige Schallausbreitungsmodelle dokumentiert. Der Inhalt ergibt sich hierbei wie folgt: Anlage 2: farbiges Schallausbreitungsmodell Gewerbelärm, Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr) Berechnungshöhe h= 5,60 m (1.OG) Anlage 3: farbiges Schallausbreitungsmodell Gewerbelärm, ungünstigste Nachtstunde (22:00 – 06:00 Uhr) Berechnungshöhe h= 5,60 m (1.OG) Die Darstellungen zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm innerhalb des Plangebietes durch den Betrieb außerhalb unterschritten, also eingehalten werden. Hierbei werden mögliche Abschirmwirkungen von geplanten Gebäuden nicht berücksichtigt, so dass der ungünstigste Fall dokumentiert wird. Die vorhandenen Abstände zeigen, dass auch von der Einhaltung der zulässigen Maximalpegel der TA Lärm auszugehen ist. 7. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 7.1. Geräuschkontingentierung Gemäß DIN 45691:2006-12 wird folgende Formulierung für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan für die Emissionskontingentierung empfohlen: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 06.00 Uhr) überschreiten. Teilfläche LEK, T in dB(A)/m2 LEK, N in dB(A)/m2 SO 1 60 45 SO 2 56 41 GE 1 60 45 GE 2-1 51 36 GE 2-2 55 40 GE 2-3 55 40 GE 3 58 43 Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus: -22- BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe Richtungssektor 29.01.2016 Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A) tags (06.00 - 22.00 Uhr) nachts (22.00 - 06.00 Uhr) 10 4 10 4 A B Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte im Richtungssektor LEK durch LEK, i durch LEK, i + LEK, zus, k zu ersetzen ist. 7.2. Wohnungen im Gewerbegebiet Die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sind im GE 2 nicht zulässig. 7.3. Lärmpegelbereiche Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Bebauung innerhalb des Plangebietes den Lärmpegelbereichen II - V zugeordnet werden muss (siehe Anlage 6). Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) kann dann im konkreten Einzelfall (im nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahren) aus den Tabellen 8 – 10 der DIN 4109 die Anforderung an die Luftschalldämmung der Außenbauteile abgeleitet werden. Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße, verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich weitergehend das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß für die einzelnen Teilflächen der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.). Hinweise zu Lüftung: Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über die sog. "Stoßbelüftung" oder "indirekte Belüftung" über Nachbarräume sichergestellt -23- 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 Richtungssektor A IP 7 IP 6 IP 3 GE 3 IP 4 36.0 IP 5 GE 2-3 40.0 GE 2-2 GE 2-2 40.0 IP 2 43.0 GE 2-1 -Ho f A Vorh. GE1 43.0 65.0 LKW IP 1 SO 2 41.0 LKW-Hof B GE 1 45.0 Vorh. GE2 45.0 65.0 45.0 SO 1 Richtungssektor B -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_TALärm_2016-01-21.cna Anlage 1 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Digitalisierter Lageplan Legende: Linienquelle Flächenquelle Straße Kreuzung Bplan-Quelle Haus Immissionspunkt Rechengebiet Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 LKW -Ho f A Vorh. GE1 55.0 LKW-Hof B Vorh. GE2 60.0 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_TALärm_2016-01-21.cna Anlage 2 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG) Legende: Beurteilungspegel gemäß TA Lärm > 30.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 LKW -Ho f A Vorh. GE1 43.0 LKW-Hof B Vorh. GE2 45.0 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_TALärm_2016-01-21.cna Anlage 3 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG) Legende: Beurteilungspegel gemäß TA Lärm > 30.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 B2 64 Am S tein c hen Hauptstraße -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna Anlage 4 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG) Verkehrsgeräusche Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 > 0.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 B2 64 Am S tein c hen Hauptstraße -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna Anlage 5 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG) Verkehrsgeräusche Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 > 0.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 B2 64 LPB V V BI LP LPB III LPB II Am S tein c hen Hauptstraße -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna Anlage 6 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG) Verkehrsgeräusche Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 ... <= 56 dB(A) 56 < ... <= 61 dB(A) 61 < ... <= 66 dB(A) 66 < ... <= 71 dB(A) 71 < ... <= 76 dB(A) 76 < ... <= 80 dB(A) 80 < ... dB(A) Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 Richtungssektor A GE 3 51.0 GE 2-3 55.0 58.0 GE 2-1 GE 2-2 55.0 GE 2-2 SO 2 56.0 GE 1 60.0 Richtungssektor B 60.0 SO 1 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna Anlage 7 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG) Geräuschkontingentierung Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 > 30.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 Richtungssektor A GE 3 36.0 GE 2-3 40.0 43.0 GE 2-1 GE 2-2 40.0 GE 2-2 SO 2 41.0 GE 1 45.0 Richtungssektor B 45.0 SO 1 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna Anlage 8 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 0 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880 -140 -120 -100 -80 -60 -40 -20 Projekt-Nr.: A5328 Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG) Geräuschkontingentierung Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 > 0.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:2500 Stand: 29.01.16 Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc. Projekt: Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 Inhalt: Anlage: 9 Projekt Nr.: A5328 Datum: 29.01.16 Immissionen Beurteilungspegel durch die Geräuschkontingentierung Immissionspunkt Bezeichnung X Koordinaten Y IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 IP 5 IP 6 IP 7 262.49 79.30 62.23 122.92 217.94 270.43 198.02 434.41 507.41 560.98 556.70 515.57 610.73 634.93 Nutzung Planwert (LPl) Z 5.60 5.60 5.60 5.60 5.60 5.60 5.60 tags dB(A) 59 49 49 54 54 54 49 GE WA WA MI MI MI WA Immissionskontingent (LIK) tags nachts dB(A) dB(A) 54.3 39.3 48.5 33.5 47.5 32.5 50.4 35.4 53.8 38.8 52.1 37.1 47.0 32.0 nachts dB(A) 44 34 34 39 39 39 34 Differenz (LIK-LPl) tags nachts dB(A) dB(A) -4.7 -4.7 -0.5 -0.5 -1.5 -1.5 -3.6 -3.6 -0.2 -0.2 -1.9 -1.9 -2.0 -2.0 Teilpegel Tag/Nacht Quelle Bezeichnung SO 1 SO 2 GE 1 GE 2-1 GE 2-2 GE 2-3 GE 3 M. ID !05! !05! !05! !05! !05! !05! !05! IP 1 Tag 49.2 48.0 44.9 40.7 37.1 33.0 48.8 IP 2 Nacht 34.2 33.0 29.9 25.7 22.1 18.0 33.8 Tag 40.0 31.2 34.0 33.0 35.9 45.8 40.9 IP 3 Nacht 25.0 16.2 19.0 18.0 20.9 30.8 25.9 Tag 38.5 29.8 32.9 32.3 33.8 45.0 40.3 Nacht 23.5 14.8 17.9 17.3 18.8 30.0 25.3 Teilpegel Kontingente IP 4 Tag Nacht 39.8 24.8 31.6 16.6 34.5 19.5 35.0 20.0 38.4 23.4 48.3 33.3 42.3 27.3 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 IP 5 Tag Nacht 43.0 28.0 36.6 21.6 38.5 23.5 43.2 28.2 51.2 36.2 38.0 23.0 47.0 32.0 IP 6 Tag Nacht 39.9 24.9 32.7 17.7 36.1 21.1 48.2 33.2 34.4 19.4 33.1 18.1 48.8 33.8 IP 7 Tag Nacht 38.8 23.8 30.9 15.9 34.2 19.2 37.6 22.6 34.5 19.5 35.4 20.4 44.3 29.3 Projekt: Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Berechnungskonfigurationen Inhalt: Anlage: 10 Projekt Nr.: A5328 Datum: 29.01.16 Schallquellen Straßen Bezeichnung M. B 264 B 264 B 264 L 12 L 12 Hauptstraße Hauptstraße Am Steinchen Am Steinchen Am Steinchen Planstraße A Bebauungsplanquellen Bezeichnung M. SO 1 SO 2 GE 1 GE 2-1 GE 2-2 GE 2-3 GE 3 ID !03! !03! !03! !03! !03! !03! !03! !03! !03! !03! !03! ID !05! !05! !05! !05! !05! !05! !05! Tag (dBA) 70.9 69.4 71.3 68.0 67.6 63.8 63.3 55.5 55.7 51.4 58.5 Zeitraum Tag Lw'' Lw (dBA) (dBA) 60.0 99.6 56.0 89.5 60.0 93.9 51.0 90.3 55.0 87.7 55.0 88.9 58.0 100.7 Lme Abend (dBA) -0.1 -3.9 -3.9 -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 Zeitraum Lw'' (dBA) 45.0 41.0 45.0 36.0 40.0 40.0 43.0 Nacht (dBA) 63.5 62.0 63.9 57.0 56.6 53.5 53.1 45.3 45.4 41.2 48.2 Nacht Lw (dBA) 84.6 74.5 78.9 75.3 72.7 73.9 85.7 DTV 14520 14520 22360 16660 15080 10510 9530 1580 1630 610 3100 Zähldaten Str.gatt. Bundesstraße Bundesstraße Bundesstraße Landesstraße Landesstraße Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße zul. Geschw. Pkw Lkw (km/h) (km/h) 100 70 70 50 50 50 50 50 50 50 50 Fläche (m²) 9145.40 2239.09 2456.52 8497.24 1881.17 2472.97 18656.50 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 RQ Abst. RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 RQ 14 Straßenoberfl. Dstro Art (dB) 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Steig. (%) 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Mehrfachrefl. Drefl Hbeb Abst. (dB) (m) (m) 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Projekt: Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Berechnungskonfigurationen Inhalt: Linienquellen Bezeichnung M. ID LKW Fahrspur 11 Projekt Nr.: A5328 Datum: 29.01.16 Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) (min) (min) (min) (dB) (Hz) !02! 90.5 90.5 93.5 66.0 66.0 69.0 Lw' 63 3.0 3.0 6.0 780.00 180.0 60.00 0.0 500 (keine) Flächenquellen Bezeichnung M. ID LKW-Hof B LKW-Hof A Anlage: Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) (m²) !02! 100.0 100.0 94.0 68.2 68.2 62.2 Lw 100 0.0 0.0 -6.0 !02! 100.0 100.0 100.0 75.9 75.9 75.9 Lw 100 0.0 0.0 0.0 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Bew. Punktquellen Anzahl Geschw. Tag Abend Nacht (km/h) Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Ruhe Nacht (min) (min) (min) (dB) (Hz) 540.00 0.00 60.00 0.0 500 (keine) 540.00 0.00 0.00 0.0 500 (keine) Bew. Punktquellen Anzahl Tag Abend Nacht Projekt: Inhalt: Bebauungsplan E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen" in Langerwehe Berechnungskonfigurationen Anlage: 12 Projekt Nr.: A5328 Datum: 29.01.16 Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Max. Fehler (dB) Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm Aufteilung Rasterfaktor Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (%) Proj. Linienquellen Proj. Flächenquellen Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (dB) Zuschlag Ruhezeit (dB) Zuschlag Nacht (dB) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Reflexion max. Reflexionsordnung Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Abschirmung (benutzerdefiniert) 0.00 2000.00 0.00 0.50 1000.00 1.00 0.00 An An 960.00 480.00 0.00 6.00 0.00 0.00 Triangulation 1 100.00 100.00 1000.00 1000.00 1.00 1.00 0.10 Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 Temperatur (°C) rel. Feuchte (%) Bodenabsorption G Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (1990)) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB mehrere Obj An ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) 3.0 20.0 0.0 10 70 0.40 3.0 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Projekt: Inhalt: Bebauungsplan E10 “Am Steinchen” Langerwehe Darstellung des Bebauungsplanentwurfes Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Anlage: Projekt Nr.: Datum: A A5328 29.01.2016