Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:06
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 02.11.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
750-00/Ne
Vorlagennummer: VL-226/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der
Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996
Sachdarstellung:
Die Bestattungsarten auf den Friedhöfen der Gemeinde sind zwischenzeitlich erweitert
worden. Seit dem 26. Oktober 2016 besteht nunmehr die Möglichkeit, Urnenbestattungen
in Urnenstelen vorzunehmen. Die Urnenstelen stehen auf den Friedhöfen D’horn und
Heistern zur Verfügung.
Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe wird
zum besseren Verständnis der Beerdigungsgebühren wie folgt geändert:
C. Beerdigungsgebühren
(1)
Die Beerdigungsgebühren betragen:
a)
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
b)
für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr
c)
für Urnen
d)
für Fehl- und Totgeburten
e)
für Fehl- und Totgeburten in eine vorhandene Grabstätte
280,00 €
560,00 €
400,00 €
280,00 €
60,00 €
Mit den Gebühren zu a) bis d) e) sind abgegolten:
Ausheben und Verfüllen des Grabes und die Ausschmückung des Grabes
bzw. Öffnen und Verschließen der Urnennische in der Urnenstele.
Die entsprechenden Änderungen zu den Beerdigungsgebühren sind in Fett- und
Kursivschrift dargestellt.
Der komplette Entwurf der IX. Änderungssatzung ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt.
Drucksache VL-226/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die IX. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom
06.09.1996 in der beratenen Entwurffassung zu erlassen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)