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Beschlussvorlage (Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:06
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996) Beschlussvorlage (Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.11.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Ne Vorlagennummer: VL-226/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Sachdarstellung: Die Bestattungsarten auf den Friedhöfen der Gemeinde sind zwischenzeitlich erweitert worden. Seit dem 26. Oktober 2016 besteht nunmehr die Möglichkeit, Urnenbestattungen in Urnenstelen vorzunehmen. Die Urnenstelen stehen auf den Friedhöfen D’horn und Heistern zur Verfügung. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe wird zum besseren Verständnis der Beerdigungsgebühren wie folgt geändert: C. Beerdigungsgebühren (1) Die Beerdigungsgebühren betragen: a) für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr b) für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr c) für Urnen d) für Fehl- und Totgeburten e) für Fehl- und Totgeburten in eine vorhandene Grabstätte 280,00 € 560,00 € 400,00 € 280,00 € 60,00 € Mit den Gebühren zu a) bis d) e) sind abgegolten: Ausheben und Verfüllen des Grabes und die Ausschmückung des Grabes bzw. Öffnen und Verschließen der Urnennische in der Urnenstele. Die entsprechenden Änderungen zu den Beerdigungsgebühren sind in Fett- und Kursivschrift dargestellt. Der komplette Entwurf der IX. Änderungssatzung ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Drucksache VL-226/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: - keine - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurffassung zu erlassen. Der Bürgermeister (Göbbels)