Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
26.09.14, 13:00
Aktualisiert
26.09.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 18 /X.L. Z.1
Datum: 22.09.2014
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich.
2. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 27.05.2014 zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Restaurierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Baudenkmälern
in der Gemeinde Nettersheim für einen weiteren Antrag zur konstruktiven Sicherung und Instandsetzung der Fassade sowie Erneuerung des Daches am
Baudenkmal in Pesch, Lindenweg 9, einen Zuschuss von 10.000,00 € bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 43.000,00 € zu gewähren. Hierbei kann eine
Spende in Höhe von 4.500,00 € auf den zu erbringenden gemeindlichen Eigenanteil angerechnet werden.
Begründung:
Ergänzend zur Vorlage Nr. 18 vom 28.08.2014 kann nunmehr auf Antrag einem
weiteren Objektinhaber ein Zuschuss aus Pauschalzuweisungsmitteln zur konstruktiven Sicherung und Instandsetzung der Fassade sowie Erneuerung des Daches am Baudenkmal in Pesch, Lindenweg 9, gewährt werden.
Die in einem ersten Bauabschnitt vorgesehenen Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Fachwerkfassade sowie am Dach des Wohnhauses wurden
mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Laufe d. J. abgestimmt. Die mit dem Antrag vorgelegten Kostenvoranschläge belaufen sich auf rd. 43.000,00 €. Bei den
auszuführenden Arbeiten handelt es sich ausschließlich um Gewerke, die durch
Fachfirmen auszuführen sind.
Eine Kumulativförderung im Rahmen der Dorferneuerung ist bei den beantragten
Maßnahmen nicht vorgesehen. Der vorgeschlagene und dargelegte Förderungsbetrag ist unter Abwägung der Wertigkeit des Baudenkmals (es ist Teil mehrerer
Fachwerkwinkelhofanlagen im historischen Ortskern von Pesch, Oberdorf), der
Bedeutung für das Ortsbild, des Anteils an bestandserhaltenden Restaurierungs-
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maßnahmen, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Objektinhaberin sowie
des vorgesehenen Eigenleistungsanteils ermittelt. Bei den auszuführenden Gewerken sind weitestgehend Fachfirmen zu beauftragen, so dass vorgeschlagen
wird, einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € (Landesanteil und kommunaler
Anteil) zu gewähren. Die Bezirksregierung Köln hat auf Antrag der Gemeinde
vom 04.09.2014 einer Ausnahme von der max. Förderhöhe von 2.500,00 € zugestimmt.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag zur konstruktiven Sicherung und Instandsetzung der Fassade sowie Erneuerung des Daches am Baudenkmal in
Pesch, Lindenweg 9, einen Zuschuss von 10.000,00 € bei Gesamtkosten in Höhe
von rd. 43.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister