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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom ...... Dezember 2015 zur ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom ...... Dezember 2015 zur ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung)) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom ...... Dezember 2015 zur ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 24.11.2015 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-216/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderungssatzung vom ...... Dezember 2015 zur ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung) Sachdarstellung: Die 1. Änderungssatzung zur Lärmverordnung ist als Anlage beigefügt. Die o.a. Lärmverordnung wurde auf Grund der Änderung des Veranstaltungsstandortes für das Schützenfest in Pier angepasst. Ferner wird nach Ablauf der Geltungsdauer der o.a. Lärmverordnung zum 31. Dezember 2015 diese nunmehr unbefristet erlassen. Finanzielle Auswirkungen: ./. Drucksache VL-216/2015 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Erlass der o.a. Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -