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Beschlussvorlage (Kommunalwahl am 13.09.2015 (Bürgermeisterwahl); hier: Vorprüfung der eventuell gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
18.01.2016
Erstellt
06.01.16, 18:06
Aktualisiert
06.01.16, 18:06
Beschlussvorlage (Kommunalwahl am 13.09.2015 (Bürgermeisterwahl);
hier: Vorprüfung der eventuell gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen) Beschlussvorlage (Kommunalwahl am 13.09.2015 (Bürgermeisterwahl);
hier: Vorprüfung der eventuell gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.12.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-232/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Kommunalwahl am 13.09.2015 (Bürgermeisterwahl); hier: Vorprüfung der eventuell gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen Sachdarstellung: Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 16.Oktober 2015 (ein Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Internet und an der Bekanntmachungstafel am Rathaus) konnten Einsprüche gegen die Kommunalwahl erhoben werden. Einsprüche sind bei der Verwaltung nicht eingegangen. Seitens der Verwaltung wurden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die von den Wahlvorständen am Wahltag festgestellten Ergebnisse in den einzelnen Stimmbezirken wurden vom Wahlausschuss in der Sitzung am 16.09.2015 als ordnungsgemäß und richtig bestätigt und als offizielles Wahlergebnis festgestellt und durch den Wahlleiter bekannt gemacht. Die gesetzlichen Vorschriften a) § 40 Kommunalwahlgesetz NRW b) § 46b und § 46e Kommunalwahlgesetz NRW b) § 66 Kommunalwahlordnung sind zur Kenntnis als Anlagen beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine Drucksache VL-232/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Wahlprüfungsausschuss beschließt, dass bei der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen durch den Ausschuss keine der in § 40 (1) Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz NRW aufgeführten Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten vorliegen und schlägt dem Rat vor, die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 zu beschließen. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)