Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
18.01.2016
Erstellt
06.01.16, 18:06
Aktualisiert
06.01.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 10.12.2015
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-232/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Wahlprüfungsausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Kommunalwahl am 13.09.2015 (Bürgermeisterwahl);
hier: Vorprüfung der eventuell gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie über
die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen
Sachdarstellung:
Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 16.Oktober 2015 (ein Monat nach Bekanntgabe
des Wahlergebnisses im Internet und an der Bekanntmachungstafel am Rathaus) konnten
Einsprüche gegen die Kommunalwahl erhoben werden.
Einsprüche sind bei der Verwaltung nicht eingegangen.
Seitens der Verwaltung wurden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl keine
Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die von den Wahlvorständen am Wahltag festgestellten
Ergebnisse in den einzelnen Stimmbezirken wurden vom Wahlausschuss in der Sitzung
am 16.09.2015 als ordnungsgemäß und richtig bestätigt und als offizielles Wahlergebnis
festgestellt und durch den Wahlleiter bekannt gemacht.
Die gesetzlichen Vorschriften
a) § 40 Kommunalwahlgesetz NRW
b) § 46b und § 46e Kommunalwahlgesetz NRW
b) § 66 Kommunalwahlordnung
sind zur Kenntnis als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Drucksache VL-232/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt, dass bei der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl
von Amts wegen durch den Ausschuss keine der in § 40 (1) Buchstabe a) bis c)
Kommunalwahlgesetz NRW aufgeführten Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten vorliegen und
schlägt dem Rat vor, die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 zu
beschließen.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)