Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
05.02.16, 18:07
Aktualisiert
05.02.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 29.01.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-16/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den
Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen;
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten
Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Feststellungsbeschluss
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
03.12.2015 die erneute Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für
den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen
Anlagen gemäß § 4 a (3) BauGB beschlossen.
Die erneute Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 15.12.2015 bis einschließlich
22.01.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 09.12.2015 über die erneute Offenlegung in Kenntnis gesetzt.
Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen
und Bedenken zu der Planung vorgetragen worden.
Für den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung ist eine Abwägung und
Beratung über alle, d. h. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie über die während
der ersten und zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken erforderlich.
Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung sowie einem entsprechendem Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über
jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat
abgeben.
Der Plan zur Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung und sonstigen Anlagen
sind ebenfalls beigefügt.
Drucksache VL-16/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und dem
Vorhabenträger zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat,
1.über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie der ersten und zweiten Offenlage
vorgebachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen zu entscheiden,
2. die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes
Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)