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Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen; 1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 2. Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
05.02.16, 18:07
Aktualisiert
05.02.16, 18:07
Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen;
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten     
    Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 
2. Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen;
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten     
    Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 
2. Feststellungsbeschluss)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 29.01.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-16/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen; 1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 2. Feststellungsbeschluss Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 die erneute Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 4 a (3) BauGB beschlossen. Die erneute Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 15.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.12.2015 über die erneute Offenlegung in Kenntnis gesetzt. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken zu der Planung vorgetragen worden. Für den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung ist eine Abwägung und Beratung über alle, d. h. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie über die während der ersten und zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken erforderlich. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechendem Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat abgeben. Der Plan zur Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung und sonstigen Anlagen sind ebenfalls beigefügt. Drucksache VL-16/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat, 1.über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie der ersten und zweiten Offenlage vorgebachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen zu entscheiden, 2. die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen zu beschließen. Der Bürgermeister (Göbbels)