Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
80 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 24 /X.L.
Datum: 10.09.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
16.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenentwicklung in den drei Eigenbetrieben der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der
aktuellen Wirtschaftsführung 2014 der Eigenbetriebe und der konkreten Planerstellung für das Wirtschaftsjahr 2015 eine Gebührenanpassung ab 01.01.2015 zu
überprüfen.
Begründung:
Abwasser:
Bereits mit dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2013
wurde im Rahmen der Gebührennachkalkulation auf der Basis der Ist-Werte eine
Gebührenunterdeckung von rd. 1,6 TEUR festgestellt.
Im Zwischenbericht zur aktuellen Wirtschaftsführung 2014 des Eigenbetriebes
Abwasser zeigt sich für das prognostizierte Jahresergebnis (ohne der einmaligen
Auflösung der Rückstellung für den Gebührenausgleich aus dem Jahresabschluss
2012) eine Gebührenunterdeckung der Schmutzwassergebühr von 6 Cent pro
cbm Frischwasserbezug. Die Niederschlagswassergebühr ist weiterhin auskömmlich.
Sollte allein die Schmutzwassermenge um weitere rd. 3.000 cbm zurückgehen,
so würde sich bei gleichbleibender Kostenstruktur eine Gebührenunterdeckung
von 10 Cent pro cbm ergeben.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, in den nächsten Wochen
den Frischwasserbezug und die Entwicklung der Wasserverlustmenge zu kontrollieren, um auf dieser Grundlage eine realistische Wirtschaftsplanung und hierauf
basierende Gebührenkalkulation zu erstellen. Es zeichnet sich jedoch bereits ab,
dass eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr sehr wahrscheinlich ist.
Biowärme:
Mit dem Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim wurde
im Rahmen der Gebührennachkalkulation auf der Basis der Ist-Werte eine Gebührenunterdeckung von insgesamt 6,3 TEUR ermittelt.
Mit den für dieses Jahr prognostizierten Ergebniszahlen im Eigenbetrieb
Biowärme ergibt sich für die Verbrauchsgebühr eine Unterdeckung von rd. 57
Cent je Mw/h Wärmeabnahmemenge (insgesamt rd. 2 TEUR) und bei der Grundund Bereitstellungsgebühr eine Unterdeckung von insgesamt rd. 5 TEUR.
Es bleibt abzuwarten wie sich die Wärmeverbrauchsmenge tatsächlich entwickeln
wird. Allein eine Reduzierung von z. B. 50 Mw/h würde bei der Verbrauchsgebühr
eine Unterdeckung von 1,50 je Mw/h ausmachen. Gegebenenfalls wird es im weiteren Jahresverlauf erforderlich sein per Stichproben Zwischenablesungen vorzunehmen, um hier eine Konkretisierung für die Wirtschaftsplanerstellung vornehmen zu können.
Es zeichnet sich auch hier ab, dass eine Gebührenerhöhung vermutlich nicht verhindert werden kann.
3
Wasser:
Im Zuge des Jahresabschlusses 2013 des Gemeindewasserwerkes wurde eine
Gebührenunterdeckung in Höhe von 5,5 TEUR ermittelt.
Bereits im Zwischenbericht zum voraussichtlichen Wirtschaftsjahrergebnis 2014
wurde dargelegt, dass sich bei der Verbrauchsgebühr auf der Basis einer gleichen
Verbrauchsmenge wie im Vorjahr eine Unterdeckung in Höhe von 14 Cent pro
cbm Frischwasserbezug ergeben wird. Die Grundgebühr zeigt sich weiterhin auskömmlich.
Eine weitere Reduzierung des Wasserverbrauchs macht beispielsweise pro rd.
2.000 cbm eine weitere Unterdeckung von 1 Cent aus.
Es wird auch hier vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, in den nächsten
Wochen den Frischwasserbezug und die Entwicklung der Wasserverlustmenge zu
kontrollieren, um auf dieser Grundlage eine realistische Wirtschaftsplanung und
hierauf basierende Gebührenkalkulation zu erstellen. Es ist jedoch bereits jetzt
davon auszugehen, dass eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr sehr wahrscheinlich ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister