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Beschlussvorlage (Gebührenentwicklung in den drei Eigenbetrieben der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
80 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 24 /X.L. Datum: 10.09.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 16.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenentwicklung in den drei Eigenbetrieben der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der aktuellen Wirtschaftsführung 2014 der Eigenbetriebe und der konkreten Planerstellung für das Wirtschaftsjahr 2015 eine Gebührenanpassung ab 01.01.2015 zu überprüfen. Begründung: Abwasser: Bereits mit dem Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2013 wurde im Rahmen der Gebührennachkalkulation auf der Basis der Ist-Werte eine Gebührenunterdeckung von rd. 1,6 TEUR festgestellt. Im Zwischenbericht zur aktuellen Wirtschaftsführung 2014 des Eigenbetriebes Abwasser zeigt sich für das prognostizierte Jahresergebnis (ohne der einmaligen Auflösung der Rückstellung für den Gebührenausgleich aus dem Jahresabschluss 2012) eine Gebührenunterdeckung der Schmutzwassergebühr von 6 Cent pro cbm Frischwasserbezug. Die Niederschlagswassergebühr ist weiterhin auskömmlich. Sollte allein die Schmutzwassermenge um weitere rd. 3.000 cbm zurückgehen, so würde sich bei gleichbleibender Kostenstruktur eine Gebührenunterdeckung von 10 Cent pro cbm ergeben. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, in den nächsten Wochen den Frischwasserbezug und die Entwicklung der Wasserverlustmenge zu kontrollieren, um auf dieser Grundlage eine realistische Wirtschaftsplanung und hierauf basierende Gebührenkalkulation zu erstellen. Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr sehr wahrscheinlich ist. Biowärme: Mit dem Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim wurde im Rahmen der Gebührennachkalkulation auf der Basis der Ist-Werte eine Gebührenunterdeckung von insgesamt 6,3 TEUR ermittelt. Mit den für dieses Jahr prognostizierten Ergebniszahlen im Eigenbetrieb Biowärme ergibt sich für die Verbrauchsgebühr eine Unterdeckung von rd. 57 Cent je Mw/h Wärmeabnahmemenge (insgesamt rd. 2 TEUR) und bei der Grundund Bereitstellungsgebühr eine Unterdeckung von insgesamt rd. 5 TEUR. Es bleibt abzuwarten wie sich die Wärmeverbrauchsmenge tatsächlich entwickeln wird. Allein eine Reduzierung von z. B. 50 Mw/h würde bei der Verbrauchsgebühr eine Unterdeckung von 1,50 je Mw/h ausmachen. Gegebenenfalls wird es im weiteren Jahresverlauf erforderlich sein per Stichproben Zwischenablesungen vorzunehmen, um hier eine Konkretisierung für die Wirtschaftsplanerstellung vornehmen zu können. Es zeichnet sich auch hier ab, dass eine Gebührenerhöhung vermutlich nicht verhindert werden kann. 3 Wasser: Im Zuge des Jahresabschlusses 2013 des Gemeindewasserwerkes wurde eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 5,5 TEUR ermittelt. Bereits im Zwischenbericht zum voraussichtlichen Wirtschaftsjahrergebnis 2014 wurde dargelegt, dass sich bei der Verbrauchsgebühr auf der Basis einer gleichen Verbrauchsmenge wie im Vorjahr eine Unterdeckung in Höhe von 14 Cent pro cbm Frischwasserbezug ergeben wird. Die Grundgebühr zeigt sich weiterhin auskömmlich. Eine weitere Reduzierung des Wasserverbrauchs macht beispielsweise pro rd. 2.000 cbm eine weitere Unterdeckung von 1 Cent aus. Es wird auch hier vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, in den nächsten Wochen den Frischwasserbezug und die Entwicklung der Wasserverlustmenge zu kontrollieren, um auf dieser Grundlage eine realistische Wirtschaftsplanung und hierauf basierende Gebührenkalkulation zu erstellen. Es ist jedoch bereits jetzt davon auszugehen, dass eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr sehr wahrscheinlich ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister