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Mitteilungsvorlage (Eintragung von zwei Bodendenkmälern in die Denkmalliste der Gemeinde)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
11 kB
Datum
17.02.2016
Erstellt
05.02.16, 18:07
Aktualisiert
05.02.16, 18:07
Mitteilungsvorlage (Eintragung von zwei Bodendenkmälern in die Denkmalliste der Gemeinde)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.02.2016 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-29/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Eintragung von zwei Bodendenkmälern in die Denkmalliste der Gemeinde Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 26.10.2015 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zwei Anträge auf Eintragung von Bodendenkmälern in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 207 und DN 208, Deckungsgraben, Schützengraben, bei der Gemeinde Langerwehe eingereicht. Die Eintragungsverfahren (Anhörung der Eigentümer etc.) werden derzeit für das Bodendenkmal DN 207 durch die Bezirksregierung Köln (da hier das Land NRW Eigentümer etlicher Flächen ist) und für das Bodendenkmal DN 208 durch die Gemeinde Langerwehe durchgeführt. Die beiden Anträge nebst Anlagen sind dieser Vorlage zur Kenntnis beigefügt. Der Bürgermeister (Göbbels)