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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
113 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.02.2016 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-45/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 08.12.2015 3 Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 Der Rat beschließt den Erlass der 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14. März 2014 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2016 in § 6 der Satzung a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Frischwasserbezug 3,24 €. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,53 € Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 4 9. Änderungssatzung vom ...... Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006 Der Rat beschließt den Erlass der 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01.12.2006 in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-45/2016 Seite - 2 - 08.12.2015 5 9. Änderung vom ...... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Der Rat beschließt den Erlass der 9. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 6 Erlass der Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungsund Gebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 7 Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsberechnung Der Rat beschließt 1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben a) bei Sammelabfuhren: 53,00 €/m³ (bisher 50,00 €/m³) b) bei Einzelabfuhren 56,00 €/m³ (bisher 57,00 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes 2. den Erlass der 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 8 Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2016; Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Der Rat beschließt, der Gebührenkalkulation 2016 zuzustimmen und den Erlass der 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-45/2016 Seite - 3 - 08.12.2015 9 Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D’horn und Heistern; Erlass einer neuen Friedhofssatzung Der Rat beschließt den Erlass der Friedhofssatzung in der vorgelegten Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 10 Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012 Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012. Der Steuersatz bei einem Hund wird von bisher 85,00 € auf 102,00 €, bei zwei Hunden, je Hund von 108,00 € auf 120,00 €, ab drei Hunden, je Hund von 132,00 € auf 144,00 € und bei gefährlichen Hunden, je Hund von bisher 453,40 € (1.) und 561,60 € (ab 2.) auf 840,00 € erhöht. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 11 1. Änderungssatzung vom ...... Dezember 2015 zur ordnungsbehördlichen Verordnung über die Verlängerung, Aufhebung und Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und für öffentliche Vergnügungs-stätten sowie für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Schützenfeste, Maifeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Sperrzeitverordnung) Der Rat beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung zur ordnungsbehördlichen Verordnung über die Verlängerung, Aufhebung und Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und für öffentliche Vergnügungsstätten sowie für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Schützenfeste, Maifeste und ähnliche Veranstaltungen für das Gebiet der Gemeinde Langerwehe vom 16.12.2010 (Sperrzeitverordnung). Die 1. Änderung zur ordnungsbeördlichen Verordnung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 12 1. Änderungssatzung vom ...... Dezember 2015 zur ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung) Der Rat beschließt den Erlass einer 1. Änderungssatzung zur ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung). Die 1. Änderung zur ordnungsbehördlichen Verordnung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 08.12.2015 13 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016 Der Rat der Gemeinde beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016 in der vorgelegten Fassung. Siehe TOP Drucksache VL-45/2016 08.12.2015 16 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 4 - 6. Änderung des Bebauungsplanes A 1 Hamich hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Der Rat beschließt, 1.) hinsichtlich der während der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen, 2.) die 6. Änderung des Bebauungsplanes A 1 Hamich gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Die 6. Änderung des Bebauunsplanes A 1 Hamich ist durch Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden.