Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
113 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.02.2016
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-45/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
08.12.2015
3
Erlass einer 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember
2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Langerwehe vom
14.03.2014
Der Rat beschließt den
Erlass der 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember
2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Langerwehe vom 14. März
2014 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze
mit Wirkung ab 01. Januar
2016 in § 6 der Satzung
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Frischwasserbezug 3,24 €.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je angeschlossener bebauter und
befestigter Grundstücksfläche 0,53 €
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
08.12.2015
4
9. Änderungssatzung vom
...... Dezember 2015 zur
Satzung über die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe
vom 01. Dezember 2006
Der Rat beschließt den
Erlass der 9. Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde
Langerwehe vom
01.12.2006 in der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-45/2016
Seite - 2 -
08.12.2015
5
9. Änderung vom ...... zur
Abfallgebührensatzung vom
14.12.2006 zur Satzung
über die Abfallentsorgung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.12.2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie
das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils
gültigen Fassungen
Der Rat beschließt den
Erlass der 9. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom
14.12.2006 zur Satzung
über die Abfallentsorgung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.12.2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie
das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils
gültigen Fassungen in der
beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
08.12.2015
6
Erlass der Satzung über die
Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie
Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften,
anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber
und anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler
sowie die Erhebung von
Benutzungsgebühren als
Unterbringungs- und
Verbrauchsgebühren
(Unterbringungs- und
Gebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe
Der Rat beschließt den
Erlass der Satzung über
die Unterbringung von
obdachlosen Personen,
ausländischen Flüchtlingen
sowie Aussiedlern und
Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten
Übergangsheimen für
Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen
für Aussiedler sowie die
Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungsund Gebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe in
der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
08.12.2015
7
Gebühren für die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung
Der Rat beschließt
1. die Festsetzung der
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen aus
Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben
a) bei Sammelabfuhren:
53,00 €/m³ (bisher 50,00
€/m³)
b) bei Einzelabfuhren 56,00
€/m³ (bisher 57,00 €/m³
abgefahrenen Grubeninhaltes
2. den Erlass der 6. Änderungssatzung zur Satzung
über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Langerwehe in
der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
08.12.2015
8
Friedhofsgebühren für das
Haushaltsjahr 2016;
Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer
8. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in
der Gemeinde Langerwehe
vom 06.09.1996
Der Rat beschließt, der
Gebührenkalkulation 2016
zuzustimmen und den
Erlass der 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der
Friedhöfe in der Gemeinde
Langerwehe vom
06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-45/2016
Seite - 3 -
08.12.2015
9
Erweiterung der Bestattungsangebote auf den
Friedhöfen D’horn und
Heistern; Erlass einer
neuen Friedhofssatzung
Der Rat beschließt den
Erlass der Friedhofssatzung in der vorgelegten
Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
08.12.2015
10
Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe beschließt die
vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012.
Der Steuersatz bei einem
Hund wird von bisher
85,00 € auf 102,00 €, bei
zwei Hunden, je Hund von
108,00 € auf 120,00 €, ab
drei Hunden, je Hund von
132,00 € auf 144,00 € und
bei gefährlichen Hunden, je
Hund von bisher 453,40 €
(1.) und 561,60 € (ab 2.)
auf 840,00 € erhöht.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
08.12.2015
11
1. Änderungssatzung vom
...... Dezember 2015 zur
ordnungsbehördlichen
Verordnung über die
Verlängerung, Aufhebung
und Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit für
Schank- und Speisewirtschaften und für öffentliche
Vergnügungs-stätten sowie
für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Schützenfeste, Maifeste und ähnliche
Veranstaltungen für das
Gebiet der Gemeinde
Langerwehe vom
16. Dezember 2010
(Sperrzeitverordnung)
Der Rat beschließt den
Erlass der 1. Änderungssatzung zur ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Verlängerung,
Aufhebung und Verkürzung
der allgemeinen Sperrzeit
für Schank- und Speisewirtschaften und für
öffentliche Vergnügungsstätten sowie für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Schützenfeste,
Maifeste und ähnliche
Veranstaltungen für das
Gebiet der Gemeinde
Langerwehe vom
16.12.2010
(Sperrzeitverordnung).
Die 1. Änderung zur ordnungsbeördlichen Verordnung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht.
08.12.2015
12
1. Änderungssatzung vom
...... Dezember 2015 zur
ordnungsbehördlichen
Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom
Verbot der Störung der
Nachtruhe und vom Verbot
der Lärmbelästigung durch
Tonwiedergabegeräte aus
Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von
Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen
Veranstaltungen in der
Gemeinde Langerwehe
vom 16. Dezember 2010
(Lärmverordnung)
Der Rat beschließt den
Erlass einer 1. Änderungssatzung zur ordnungsbehördlichen Verordnung
über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der
Störung der Nachtruhe und
vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des
Jahreswechsels, während
der Karnevalstage und
anlässlich von Volksfesten,
Volksbelustigungen und
ähnlichen Veranstaltungen
in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember
2010 (Lärmverordnung).
Die 1. Änderung zur ordnungsbehördlichen Verordnung wurde
zwischenzeitlich öffentlich bekannt
gemacht.
08.12.2015
13
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für
das Haushaltsjahr 2016
Der Rat der Gemeinde
beschließt die Satzung
über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze
(Hebesatzsatzung) für das
Haushaltsjahr 2016 in der
vorgelegten Fassung.
Siehe TOP
Drucksache VL-45/2016
08.12.2015
16
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 4 -
6. Änderung des
Bebauungsplanes A 1
Hamich
hier: Beratung über die
während der Offenlage
eingegangenen Anregungen und Bedenken
sowie Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
Der Rat beschließt,
1.) hinsichtlich der während
der Offenlage vorgebrachten Anregungen und
Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen,
2.) die 6. Änderung des
Bebauungsplanes A 1
Hamich gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung.
Die 6. Änderung des Bebauunsplanes A 1 Hamich ist durch
Bekanntmachung rechtsverbindlich
geworden.