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Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2016)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.02.2016 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: HPL2016 Vorlagennummer: VL-44/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2016 Sachdarstellung: Zum Ende des Jahres 2015 wurden die Hebesätze für die Realsteuern in unveränderter Höhe für das Jahr 2016 beschlossen. Es bestand jedoch bereits Einigkeit darüber, dass eine Erhöhung unumgänglich sein würde. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Langerwehe empfiehlt die Verwaltung dem Rat eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze, um so einen genehmigungsfähigen Haushaushalt 2016 aufstellen zu können. Die Erhöhung ist wie folgt vorgesehen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer von 240 % von 413 % von 413% auf 340 % auf 560 % auf 493 % Die Hebesätze sollen gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz rückwirkend zum 01.01.2016 festgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich dadurch in der Planung folgende Mehrerträge: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer bisher: 39.750 € bisher: 1.778.150 € bisher: 3.550.000 € neu: 56.300 € neu: 2.411.100 € neu: 4.237.700 € Mehrertrag 16.550 € Mehrertrag 632.950 € Mehrertrag 687.700 € Drucksache VL-44/2016 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2016 und damit die rückwirkende Erhöhung der Hebesätze zum 01.01.2016. Der Bürgermeister (Göbbels)