Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.02.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
HPL2016
Vorlagennummer: VL-44/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2016
Sachdarstellung:
Zum Ende des Jahres 2015 wurden die Hebesätze für die Realsteuern in unveränderter
Höhe für das Jahr 2016 beschlossen. Es bestand jedoch bereits Einigkeit darüber, dass
eine Erhöhung unumgänglich sein würde.
Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Langerwehe empfiehlt die Verwaltung
dem Rat eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze, um so einen genehmigungsfähigen
Haushaushalt 2016 aufstellen zu können.
Die Erhöhung ist wie folgt vorgesehen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
von 240 %
von 413 %
von 413%
auf 340 %
auf 560 %
auf 493 %
Die Hebesätze sollen gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz rückwirkend zum 01.01.2016 festgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich dadurch in der Planung folgende Mehrerträge:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
bisher:
39.750 €
bisher: 1.778.150 €
bisher: 3.550.000 €
neu:
56.300 €
neu: 2.411.100 €
neu: 4.237.700 €
Mehrertrag 16.550 €
Mehrertrag 632.950 €
Mehrertrag 687.700 €
Drucksache VL-44/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über
die Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2016 und damit die rückwirkende Erhöhung der
Hebesätze zum 01.01.2016.
Der Bürgermeister
(Göbbels)