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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung)

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Inhalt der Datei

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ( Hebesatz-Satzung ) der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2 0 1 6 vom 09.12.2015 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung am _____________ folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: Artikel I § 1 wird wie folgt neu gefasst: Der Hebesatz für die Grundsteuer A ( land- und forstwirtschaftliche Betriebe ) wird für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt auf 340 vH. Artikel II § 2 wird wie folgt neu gefasst: Der Hebesatz für die Grundsteuer B ( Grundstücke ) wird für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt auf 560 vH. Artikel III § 3 wird wie folgt neu gefasst: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt auf Artikel III Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. 493 vH.