Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderungssatzung
zur
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
( Hebesatz-Satzung )
der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2 0 1 6
vom 09.12.2015
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), des § 25 des Grundsteuergesetzes
(GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes
(GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167),
jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in seiner
Sitzung am _____________ folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung
der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
Artikel I
§ 1 wird wie folgt neu gefasst:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A ( land- und forstwirtschaftliche Betriebe )
wird für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt auf
340 vH.
Artikel II
§ 2 wird wie folgt neu gefasst:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B ( Grundstücke )
wird für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt auf
560 vH.
Artikel III
§ 3 wird wie folgt neu gefasst:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer
wird für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt auf
Artikel III
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft.
493 vH.