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Beschlussvorlage (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Beschlussvorlage (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 277-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach hier: Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 277-IX 1. Sachverhalt: Die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung für die Ortslage Hohn/Kolvenbach hat gem. § 3 Abs. „ BauGB offengelegen. Ebenfalls erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen. Die in diesen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind beigefügt. Im Weiteren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. Aufgrund der Stellungnahmen des Erftverbandes und des Kreises Euskirchen, Untere Landschaftsbehörde wurden Festsetzungen zur Gestaltung des überschwemmungsgefährdeten Bereichs sowie zum Erhalt bestehender Bäume und Heckenstrukturen aufgenommen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonsitger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl: I S. 2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Erweiterung der Ortlagenabrundungssatzung Hohn/Kolvenbach (Ergänzungssatzung) beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftgragt, die Ergänzungssatzung bekannt zu machen.