Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 277-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von
Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel
Hohn/Kolvenbach
hier: Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 277-IX
1. Sachverhalt:
Die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung für die Ortslage Hohn/Kolvenbach hat gem. § 3
Abs. „ BauGB offengelegen.
Ebenfalls erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.
Die in diesen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind
beigefügt.
Im Weiteren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu
fassen.
Aufgrund der Stellungnahmen des Erftverbandes und des Kreises Euskirchen, Untere
Landschaftsbehörde wurden Festsetzungen zur Gestaltung des überschwemmungsgefährdeten
Bereichs sowie zum Erhalt bestehender Bäume und Heckenstrukturen aufgenommen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung
der Behörden und sonsitger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl: I S.
2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die
Erweiterung der Ortlagenabrundungssatzung Hohn/Kolvenbach (Ergänzungssatzung)
beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftgragt, die Ergänzungssatzung bekannt zu machen.