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Beschlussvorlage (Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich; hier: Beratung über eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW sowie Prioritätenliste zur Sanierung der Wirtschaftswege in der Gemeinde)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
93 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
Beschlussvorlage (Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich;
hier:	Beratung über eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW sowie Prioritätenliste zur Sanierung der Wirtschaftswege in der Gemeinde) Beschlussvorlage (Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich;
hier:	Beratung über eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW sowie Prioritätenliste zur Sanierung der Wirtschaftswege in der Gemeinde) Beschlussvorlage (Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich;
hier:	Beratung über eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW sowie Prioritätenliste zur Sanierung der Wirtschaftswege in der Gemeinde)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 07.04.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 780-33 Loe/Gö. Vorlagennummer: VL-91/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich; hier: Beratung über eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW sowie Prioritätenliste zur Sanierung der Wirtschaftswege in der Gemeinde Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 21. 10. 2015 hat ein Bürger eine Anregung nach § 24 GO NRW zur Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Geich-Obergeich, Flur 1, Nr. 293 und 163 eingereicht. Der Antrag und ein Lageplan waren der Einladung zur letzten Sitzung als Anlage beigefügt. Da der Haupt- und Finanzausschuss für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden (§ 14 Abs. 4 der Hauptsatzung) zuständig ist, wurde die Angelegenheit zunächst dort beraten und dann zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Bau- und Planungsausschuss verwiesen. Ferner wurde die Verwaltung gebeten, über verschiedene Punkte zu berichten. 1. Wie viele Kilometer Wirtschaftswege sind vorhanden? Die ca.-Länge der in den verschiedenen Gemarkungen vorhandenen Wirtschaftswege sind: a) Gem. Wenau 28.230 m b) Gem. Langerwehe 13.195 m c) Gem. Jüngersdorf 11.873 m d) Gem. Merode 18.493 m e) Gem. Schlich-D’horn 8.853 m f) Gem. Geich-Obergeich 15.088 m g) Gem. Luchem 16.197 m insgesamt ca. 111.929 m = 111,929 km 2. Wer ist Straßenbaulastträger? Straßenbaulastträger der Wirtschaftswege ist die Gemeinde Langerwehe. Drucksache VL-91/2016 Seite - 2 - 3. Wer ist Nutzungsberechtigter? Nutzungsberechtige an Wirtschaftswegen sind die angrenzenden Grundstückseigentümer, die Bewirtschafter der landwirtschaftlich genutzten Flurstücke, Wanderer und Radfahrer. 4. Gibt es Einzelverträge für gewerbliche Veranstaltungen? Es besteht eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung bestimmter Wirtschaftswege für gewerbliche Veranstaltungen in der Gemarkung Merode. 5. Nachrichtlich Höhe der Haushaltsmittel Für die Unterhaltung der Wirtschaftswege wurden in 2012 12.500,00 € 2013 7.500,00 € 2014 7.500,00 € 2015 15.000,00 € 2016 30.000,00 € bereitgestellt bzw. für 2016 angemeldet. 6. Welche Vereinbarungen mit Landwirten gibt es? Es bestehen keine Vereinbarungen mit Landwirten. Unabhängig von der Anregung des Bürgers befürwortet gemäß einer Mail vom 23. 06. 2015 auch die Landwirtschaft des Ausbau dieses Weges. Der Ausschuss hat über die Angelegenheit bereits in seiner Sitzung am 16.02.2016 beraten und beschlossen, den Tagesordnungspunkt bis zur heutigen Sitzung zurückzustellen. In der Zwischenzeit sollte eine Prioritätenliste für alle Wirtschaftswege im Gemeindegebiet erstellt werden, um einen Überblick über die gesamten Schäden und eine Grundlage für die weitere Beratung zu schaffen. Aufgrund der Kürze der Zeit konnte die Prioritätenliste nicht für alle Wirtschaftswege der Gemeinde erstellt werden. Aus diesem Grund wurden fünf Wirtschaftswege selektiert, die sich mit Abstand im schlimmsten Zustand befinden. Dabei handelt es sich um folgende Wirtschaftswege in entsprechenden Priorisierungen: 1.) Wirtschaftsweg in Geich, Herrengarten in Richtung Luchem (1. Teilstück, ca. 500 m), 2.) Wirtschaftsweg in Schlich, von der Kreisstraße 27 zum Wilhelmshof, 3.) Wirtschaftsweg in Heistern, hinter der Kläranlage in Richtung Holzheimer Graben, 4.) Wirtschaftsweg in Heistern, „Am Nierchen“, 5.) Wirtschaftsweg in Obergeich, am „Merkener Weg“. Die beiden ersten Wege wurden gemeinsam mit dem Ausschussvorsitzenden in Augenschein genommen und von der Verwaltung wurden die Sanierungskosten auf der Grundlage vorliegender Einheitspreise geschätzt. Drucksache VL-91/2016 Seite - 3 - Für den Wirtschaftsweg Nr. 1 wurden die Kosten für die Sanierung auf einer Länge von 500 m (fräsen, streckenweise neuer Unterbau und neue Tragdeckschicht) auf 25.000,00 € geschätzt. Für den Wirtschaftsweg Nr. 2 wurden die Kosten für die Sanierung auf der gesamten Länge (fräsen, beiarbeiten aufbringen einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise – DSK-) auf 45.000,00 € geschätzt. Finanzielle Auswirkungen: Für die Unterhaltung und Reparatur von Wirtschaftswegen wurden für das Haushaltsjahr 2016 insgesamt 30.000,00 € angemeldet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, in diesem Jahr nur die Sanierung des Wirtschaftsweges Nr. 1 auf einer Länge von ca. 500 m durchzuführen, da 2016 Haushaltsmittel nur in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung stehen. Der Bürgermeister (Göbbels)