Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.02.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-40/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den
Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen;
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten
Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Feststellungsbeschluss
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 15.03.2012
die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebietes Am Steinchen gemäß § 2 (1)
BauGB beschlossen.
Am 30.01.2014 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten die Verwaltung
beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan E 10
„Gewerbegebiet Am Steinchen“ im Parallelverfahren mit der 34. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat daraufhin am 29.04.2014
stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend
§ 4 (1) BauGB angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 28.05.2014 gebeten.
Nach Abwägung der im o. g. Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken hat der
Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 19.03.2015 die
Offenlage der 34.Flächenutzungsplanänderung beschlossen.
Die Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.03.2015
über die Offenlegung in Kenntnis gesetzt.
Drucksache VL-40/2016
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Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken musste die Entwurfsplanung für den
Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan in zwei Teilbereichen geändert werden, was
eine erneute Offenlegung erforderlich machte.
Aufgrund des hohen Realisierungsdrucks hatte die Verwaltung dem Ausschuss empfohlen,
das Parallelverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) zu trennen und zunächst
den erneuten Offenlagebeschluss nur für die Flächennutzungsplanänderung zu fassen (siehe
hierzu auch VL-198/2015).
Aus diesem Grund hatte der Ausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2015 die erneute
Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen gemäß § 4 a (3) BauGB beschlossen.
Die erneute Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 15.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.12.2015
über die erneute Offenlegung in Kenntnis gesetzt.
Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen
und Bedenken zu der Planung vorgetragen worden.
Für den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung ist eine Abwägung und
Beratung über alle, d. h. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie über die während
der ersten und zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken erforderlich.
Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss für Bau- und
Planungsangelegenheiten wird in seiner Sitzung am 16.02.2016 über jede einzelne Anregung
beraten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat abgeben. Das Ergebnis
wird in der Ratssitzung am 25.02.2016 mitgeteilt. Der Rat muss ebenfalls über jede Anregung
einzeln beraten und beschließen.
Der Plan zur Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung und sonstigen Anlagen sind
ebenfalls beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und dem
Vorhabenträger zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie der ersten und zweiten Offenlage
vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen,
2. die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes
Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen.
Drucksache VL-40/2016
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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