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Beschlussvorlage ( 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen; 1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 2. Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Beschlussvorlage (
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen;
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen;
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen;
1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie
2. Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 09.02.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-40/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen; 1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 2. Feststellungsbeschluss Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebietes Am Steinchen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Am 30.01.2014 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ im Parallelverfahren mit der 34. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat daraufhin am 29.04.2014 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend § 4 (1) BauGB angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 28.05.2014 gebeten. Nach Abwägung der im o. g. Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Offenlage der 34.Flächenutzungsplanänderung beschlossen. Die Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.03.2015 über die Offenlegung in Kenntnis gesetzt. Drucksache VL-40/2016 Seite - 2 - Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken musste die Entwurfsplanung für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan in zwei Teilbereichen geändert werden, was eine erneute Offenlegung erforderlich machte. Aufgrund des hohen Realisierungsdrucks hatte die Verwaltung dem Ausschuss empfohlen, das Parallelverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) zu trennen und zunächst den erneuten Offenlagebeschluss nur für die Flächennutzungsplanänderung zu fassen (siehe hierzu auch VL-198/2015). Aus diesem Grund hatte der Ausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2015 die erneute Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen gemäß § 4 a (3) BauGB beschlossen. Die erneute Offenlegung erfolgte in der Zeit vom 15.12.2015 bis einschließlich 22.01.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.12.2015 über die erneute Offenlegung in Kenntnis gesetzt. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken zu der Planung vorgetragen worden. Für den Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung ist eine Abwägung und Beratung über alle, d. h. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie über die während der ersten und zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken erforderlich. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten wird in seiner Sitzung am 16.02.2016 über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat abgeben. Das Ergebnis wird in der Ratssitzung am 25.02.2016 mitgeteilt. Der Rat muss ebenfalls über jede Anregung einzeln beraten und beschließen. Der Plan zur Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung und sonstigen Anlagen sind ebenfalls beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie der ersten und zweiten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen, 2. die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen. Drucksache VL-40/2016 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 3 -