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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg; Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
47 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg;
Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg;
Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 208/2012 Az.: 61.20-20 / 8. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.05.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: 30.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg; Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die 08. Änderung des Flächennutzungsplanes, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, und im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager Raiba, zur Aufstellung beschlossen. Mit der Flächennutzungsplan-Änderung 08 und dem Bebauungsplan Nr. 164 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes und der damit verbundenen Umstrukturierung (Getreideannahme, -lager und -vermarktung) geschaffen werden. Die Raiffeisenbank Gymnich plant zur Reduzierung des hohen Fracht- und Prozessaufwandes, die externen Lagerkapazitäten schrittweise an der Bestandsanlage am Kehler Weg zusammenzufassen. Hierzu bedarf es der Erweiterung des Betriebsgeländes. Zur weiteren Begründung wird auf die V 207 / 2012 (Bebauungsplan Nr.164, E. Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung RaiBa) verwiesen. Auf der Grundlage der in der Bürgerversammlung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der schriftlich vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in Abstimmung mit der Verwaltung und unter Beratung eines Fachanwaltes für Planungsrecht vom Stadtplanungsbüro Schniewind ein Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Die Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz ist in Aussicht gestellt. Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der vorliegende Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Anlagen  Anlageplan  Niederschrift der Bürgerversammlung  Stellungnahmen  Niederschrift  Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes (in verkleinerter Fassung) und Begründung (incl. Umweltbericht und artenschutzrechtliche Vorprüfung)  Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes im Originalmaßstab (1:5000) an die Fraktionen und Sachkundigen Einwohnern (Dr. Rips) -2-