Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
47 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 208/2012
Az.: 61.20-20 / 8. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 16.05.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
30.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Flächennutzungsplanänderung Nr. 08, E. - Gymnich, Kehler Weg;
Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 08, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung
Getreidelager RaiBa, als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und
Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 die 08. Änderung des
Flächennutzungsplanes, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, und im
Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 164, E. - Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung
Getreidelager Raiba, zur Aufstellung beschlossen.
Mit der Flächennutzungsplan-Änderung 08 und dem Bebauungsplan Nr. 164 sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes
und der damit verbundenen Umstrukturierung (Getreideannahme, -lager und -vermarktung)
geschaffen werden.
Die Raiffeisenbank Gymnich plant zur Reduzierung des hohen Fracht- und Prozessaufwandes, die
externen Lagerkapazitäten schrittweise an der Bestandsanlage am Kehler Weg
zusammenzufassen. Hierzu bedarf es der Erweiterung des Betriebsgeländes.
Zur weiteren Begründung wird auf die V 207 / 2012 (Bebauungsplan Nr.164, E. Gymnich, Kehler
Weg, Erweiterung RaiBa) verwiesen.
Auf der Grundlage der in der Bürgerversammlung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) und der schriftlich
vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie der Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in Abstimmung mit der
Verwaltung und unter Beratung eines Fachanwaltes für Planungsrecht vom Stadtplanungsbüro
Schniewind ein Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Die Anpassungsbestätigung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 34
Landesplanungsgesetz ist in Aussicht gestellt.
Nach der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) kann nunmehr der vorliegende
Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4. Abs. 2 BauGB
beschlossen werden.
Anlagen
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
Stellungnahmen
Niederschrift
Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes (in verkleinerter Fassung) und Begründung (incl.
Umweltbericht und artenschutzrechtliche Vorprüfung)
Vorentwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes im Originalmaßstab (1:5000) an die Fraktionen und
Sachkundigen Einwohnern
(Dr. Rips)
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