Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
4,2 MB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ru A5328
160127 sbear-1
Ansprechpartner:
Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13
29.01.2016
SCHALLTECHNISCHE BEARBEITUNG
Bebauungsplan Nr. E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen", Langerwehe
Projekt:
Durchführung einer Geräuschkontingentierung zum
Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" sowie auf das
Plangebiet einwirkenden Geräusche,
Langerwehe
Auftraggeber:
VDH Projektmanagement GmbH
Maastrichter Str. 8
41812 Erkelenz
Projekt-Nr.:
A5328
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Inhaltsverzeichnis
1. Situation und Aufgabenstellung ..................................................................................................... 4
2. Grundlagen
……………… ......................................................................................................... 5
3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung ........................................... 6
3.1. Allgemeines ......................................................................................................................................... 6
3.2. Orientierungswerte der DIN 18005 ...................................................................................................... 6
3.3. TA Lärm ……… .................................................................................................................................. 7
3.4. Vor-Zusatz-Gesamtbelastung.............................................................................................................. 8
4. Beschreibung des Plangebietes .................................................................................................... 9
4.1. Allgemeines ......................................................................................................................................... 9
4.2. Immissionspunkte ................................................................................................................................ 9
5. Emissionskontingentierung ......................................................................................................... 10
5.1. Allgemeines ....................................................................................................................................... 10
5.2. Planwerte ........................................................................................................................................... 11
5.2.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 11
5.2.2. Ermittlung der Vorbelastung .................................................................................................. 11
5.2.3. Ermittlung der Planwerte ....................................................................................................... 11
5.3. Ermittlung der Emissionskontingente ................................................................................................ 12
5.4. Ergebnisse der Kontingentierung ...................................................................................................... 13
6. Ermittlung der Geräuscheinwirkungen ........................................................................................ 14
6.1. Verkehrslärmeinwirkungen ................................................................................................................ 14
6.1.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 14
6.1.2. Verkehrsaufkommen der Straßen ......................................................................................... 15
6.1.3. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................ 16
6.1.4. Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 ......................................................... 16
6.1.5. Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 ................................................................................... 17
6.2. Gewerbliche Geräuscheinwirkungen ................................................................................................. 18
6.2.1. Allgemeines ........................................................................................................................... 18
6.2.2. Ansatz der Schallemissionen ................................................................................................ 18
6.2.3. Berechnung der Geräuschimmissionen ................................................................................ 20
6.2.4. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................ 22
7. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ............................................................................ 22
7.1. Geräuschkontingentierung ................................................................................................................ 22
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
7.2. Wohnungen im Gewerbegebiet ......................................................................................................... 23
7.3. Lärmpegelbereiche ............................................................................................................................ 23
8. Zusammenfassung ...................................................................................................................... 24
Anlagen
-3-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
1.
29.01.2016
Situation und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Langerwehe plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E10 "Am
Steinchen" nördlich der Hauptstraße an der in Anlage A dargestellten Position.
Innerhalb des Plangebietes sollen ein Gewerbegebiet sowie Mischgebietsflächen und
ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Zur Vermeidung von zukünftigen
schalltechnischen Konflikten zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den
schutzbedürftigen Nutzungen angrenzend an das Plangebiet, sind im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens die schalltechnischen Auswirkungen aufgrund schallemittierender Betriebe im Plangebiet zu untersuchen und anhand der einschlägigen
Beurteilungsgrundlagen zu bewerten.
Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele
stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dar. Durch die Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige
Schallabstrahlung der Bebauungsplanflächen ermittelt und durch die Festsetzung
von Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt.
Ziel hierbei ist es, zu gewährleisten, dass bei Belegung aller Flächen innerhalb des
Gewerbegebietes durch die Summe der im Bebauungsplangebiet vorhandenen
Nutzungen und der damit verbundenen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft
keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden.
Gleichzeitig soll auf den unterschiedlichen Nutzungszonen eine möglichst wenig eingeschränkte Betriebstätigkeit sichergestellt werden.
Hierzu wurden bereits mit Datum vom 26.02.2014 sowie vom 24.02.2015 schalltechnische Prognosegutachten vorgelegt. Da nun die Planung weiter fortgeschritten ist,
haben sich die Flächeneinteilungen teilweise geändert, so dass im vorliegenden
schalltechnischen Gutachten auf die aktuelle Planung eingegangen wird und die
Emissionskontingente auf Basis der DIN 45691 als Vorgabe für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ermittelt werden. Darüber hinaus sind die einwirkenden Verkehrsgeräusche durch die öffentlichen Straßen sowie die
Geräuschimmissionen durch benachbarte Gewerbebetriebe zu ermitteln.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
2.
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Grundlagen
Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und
Regelwerken:
Technische Grundlagen:
-
Planzeichnung des Bebauungsplangebietes im Maßstab 1:1000,
Stand: 05.03.20015
Ortstermin vom 19.12.2013
Besprechung bei der Fa. Schain vom 07.07.2015
Besprechung bei der Gemeinde Langerwehe vom 30.01.2014 und 17.09.2015
Verkehrstechnisches Gutachten durch Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K.
Hamburgier GmbH vom 10.02.2015 inkl. Nachtrag vom 15.01.2016
Schalltechnisches Gutachten SI-LW 08/124/04-E1 durch SWA GmbH vom
Januar 2008
Schalltechnische Immissionsprognose zu 6 geplanten Windenergieanlagen in
Düren-Echtz – Nachtrag 3 durch Ingenieurbüro Pies vom 18.06.2013
Vorschriften und Richtlinien:
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der
derzeit gültigen Fassung
TA Lärm (1998)
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, 28. August 1998
DIN 18005 Teil 1
Schallschutz im Städtebau, Juli 2002
Beiblatt 1 zu
DIN 18005 Teil 1
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche
Planung, Mai 1987
DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
DIN 45691
Geräuschkontingentierung, Dezember 2006
DIN 45641
Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
RLS 90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straße, Ausgabe 1990
Heft 192
Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und
Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der
Hessischen Landesanstalt für Umwelt, 1995
Heft 3
Technischer Bericht zur Untersuchung der
Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und
Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche
insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt
für Umwelt und Geologie, 2006
3.
Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung
3.1.
Allgemeines
In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden,
d. h., dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang,
jedoch keinen Vorrang ein.
3.2.
Orientierungswerte der DIN 18005
Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter
Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der
Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab.
Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel Leq
(= Mittelungspegel LAm) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes
im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt
(Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1- Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil
der Norm.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
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Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt:
Gebietsart
Orientierungswert
tags
nachts
Reines Wohngebiet (WR)
50 dB(A)
40/35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet (WA)
55 dB(A)
45/40 dB(A)
Mischgebiet (MI)
60 dB(A)
50/45 dB(A)
Gewerbegebiet (GE)
65 dB(A)
55/50 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur
TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu
berücksichtigen ist.
3.3.
TA Lärm
Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort
sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich
einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender
Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen.
Südlich des Plangebietes grenzt ein gemäß Bebauungsplan E9 ausgewiesenes
Gewerbegebiet (GE) an die Flächen an. Südwestlich befinden sich im Wesentlichen
Wohnnutzungen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Darüber hinaus werden im
westlichen Plangebiet ein Misch- sowie ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen.
Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1
der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten:
Immissionsrichtwert in dB(A)
Gebietseinstufung
Tag
Nacht
(06.00 - 22.00 Uhr)
(22.00 - 06.00 Uhr)
in Gewerbegebieten
65
50
In Kerngebieten, Dorfgebieten
und Mischgebieten
60
45
in allgemeinen Wohngebieten
und Kleinsiedlungsgebieten
55
40
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster
eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen,
einzuhalten.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diese IRW um nicht mehr als
tags
nachts
30 dB(A)
20 dB(A)
überschreiten.
Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die
Ruhezeit angerechnet.
Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen:
werktags:
06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
sonn- / feiertags:
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die
Anlage maßgebend beiträgt.
3.4.
Vor-Zusatz-Gesamtbelastung
Gemäß Ziffer 3.2.1 der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2 - 5 sichergestellt,
wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet.
Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die
sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Dementsprechend bestimmt Ziffer 3.2.1 im 6. Absatz, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung
voraussetzt.
Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen
der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 um mindestens
6 dB(A) unterschreiten.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
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Da sich südlich des Plangebietes weitere Gewerbebetriebe befinden, ist eine Vorbelastung sowohl tags als auch nachts nicht auszuschließen.
4.
Beschreibung des Plangebietes
4.1.
Allgemeines
Das Plangebiet befindet sich gemäß Darstellung in Anlage A im nordöstlichen Bereich von Langerwehe.
Südlich des Plangebietes befindet sich bereits ein großflächiges Gewerbegebiet mit
unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen. Westlich sowie südwestlich grenzen im
Wesentlichen Wohnnutzungen an das Plangebiet, welche innerhalb eines
allgemeinen Wohngebietes liegen.
Das Plangebiet wird von der
-
B264 im Norden und Nordosten, der
L12 im Osten und der
Hauptstraße und der Straße "Am Steinchen" im Süden sowie dem
Mühlenweg im Westen
eingegrenzt.
Innerhalb des Plangebietes sind unterschiedliche Gewerbegebietsflächen, ein Sondergebiet im Süden sowie Mischgebietsflächen im Westen und ein allgemeines
Wohngebiet im Nordwesten geplant.
Das Plangebiet kann insgesamt als relativ eben bezeichnet werden, ohne besondere
topografische Gegebenheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung
haben.
4.2.
Immissionspunkte
Die Geräuschkontingentierung verfolgt das Schutzziel, die Immissionsrichtwerte an
den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes Nr. E10 "Am Steinchen" unter Berücksichtigung der nicht auszuschließenden Vorbelastung durch das bestehende Gewerbegebiet sowie der
nordöstlich gelegenen Windkraftanlagen zu unterschreiten. Bei der Durchführung der
Geräuschkontingentierung wurden die nachfolgenden Immissionspunkte IP 1 bis IP 7
berücksichtigt (siehe Anlage 1):
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
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IP 1:
Betriebsleiterwohnungen Fa. Schain (GE)
IP 2:
Mühlenweg 1 (WA)
IP 3:
Barbarastraße 1 (WA)
IP 4:
Geplantes Mischgebiet (MI)
IP 5:
Geplantes Mischgebiet (MI)
IP 6:
Geplantes Mischgebiet (MI)
IP 7:
Geplantes allgemeines Wohngebiet (WA)
5.
Emissionskontingentierung
5.1.
Allgemeines
Der Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" der Gemeinde Langerwehe muss die
Gewerbelärmproblematik durch entsprechende Regelungen bewältigen. Hierzu ist es
erforderlich, ein schalltechnisches Konzept zur Vermeidung von Immissionskonflikten
zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den bestehenden und geplanten angrenzenden Nutzungen zu erarbeiten.
Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele
stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen des Bebauungsplangebietes dar.
Im Rahmen der Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige Schallemission der einzelnen Flächen GE 1 bis GE 3 ermittelt und durch die Festsetzung von
Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt.
Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es, zu gewährleisten, dass bei späterer
vollständiger Belegung der Flächen im Gewerbegebiet die Immissionsrichtwerte an
den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen, unter Berücksichtigung einer
Vorbelastung durch vorhandene Gewerbebetriebe, eingehalten werden und somit
keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Nutzungen im Bebauungsplangebiet hervorgerufen werden.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
5.2.
Planwerte
5.2.1.
Allgemeines
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Als Planwert LPI wird gemäß DIN 45691 der Wert bezeichnet, den der Beurteilungspegel aller auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben
und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem Immissionsort nicht überschreiten
darf. Wenn für den jeweiligen Immissionsort keine Vorbelastungen durch gewerbliche
Geräusche und Anlagen vorhanden sind, die außerhalb des Bebauungsplanes liegen
("planerische Vorbelastung"), entspricht der Planwert den zulässigen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm (siehe Ziffer 3.3).
Wenn Vorbelastungen durch weitere Gewerbebetriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bereits bestehen, sind diese bei der Ermittlung der Geräuschkontingentierung entsprechend zu berücksichtigen.
5.2.2.
Ermittlung der Vorbelastung
Im vorliegenden Fall sind Vorbelastungen durch das südwestlich angrenzende Gewerbegebiet sowie den südlich gelegenen Betrieb nicht auszuschließen. Darüber
hinaus werden weitere Geräuscheinwirkungen durch die nordöstlich gelegenen
Windenergieanlagen als Vorbelastung berücksichtigt.
Die Vorbelastung wird gemäß TA Lärm durch einen Pauschalansatz berücksichtigt.
Die Emissionskontingente werden entsprechend so ausgelegt, dass die zulässigen
Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB unterschritten werden.
5.2.3.
Ermittlung der Planwerte
Wenn, wie im vorliegenden Fall, Vorbelastungen durch weitere gewerbliche Anlagen
oder Betriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bestehen, sind diese bei der
Ermittlung der Geräuschkontingente LEK entsprechend zu berücksichtigen.
Gemäß DN 45691 ergeben sich die Planwerte LPI durch energetische Substraktion
entsprechend der Formel
LPI,j = 10 lg (100,1 LGI,j - 100,1 Lvor,j)
mit:
LGI = Gesamtimmissionswert
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
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Lvor = Pegel der Vorbelastung
Die berechneten Planwerte sind auf ganze Dezibel zu runden. Danach ergeben sich
folgende Planwerte:
Immissionspunkt
5.3.
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Planwerte LPI in dB(A)
tags
nachts
tags
nachts
(06.00-22.00 Uhr)
(22.00-06.00 Uhr)
(06.00-22.00 Uhr)
(22.00-06.00 Uhr)
IP 1
65
50
59
44
IP 2
55
40
49
34
IP 3
55
40
49
34
IP 4
60
45
54
39
IP 5
60
45
54
39
IP 6
60
45
54
39
IP 7
55
40
49
34
Ermittlung der Emissionskontingente
Bei der Ermittlung der maximalen Schallabstrahlung der Flächen des Bebauungsplangebietes werden für den Tag (06.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 06.00 Uhr) gesonderte Berechnungen durchgeführt.
Dabei wird bei der Geräuschkontingentierung ein iterativer Prozess angewandt, um
die zulässigen Emissionskontingente LEK zu ermitteln. Im vorliegenden Fall wird das
Bebauungsplangebiet in unterschiedliche Teilflächen SO, GE 1 bis GE 3 unterteilt
und für jede der Teilflächen das maximal zulässige Emissionskontingent ermittelt.
Dabei wurde für die einzelnen Teilflächen jeweils eine Flächenschallquelle gemäß
DIN 45691 in dem dreidimensionalen Berechnungsmodell generiert. Die Darstellung
der Flächenschallquellen inklusive der angelegten Richtungssektoren ist in Anlage 1
angegeben.
Zur Festlegung der zulässigen Emissionskontingente sind iterative Berechnungen
durchgeführt worden und die Schallleistungen im Bereich des Bebauungsplangebietes bis zur Erreichung der Planwerte gemäß Ziffer 5.2 schrittweise erhöht worden,
um die zulässigen Emissionskontingente festzulegen.
Dabei ergeben sich zusammengefasst folgende Emissionskontingente LEK für den
Tages- und Nachtzeitraum.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
Teilfläche
SO 1
SO 2
GE 1
GE 2-1
GE 2-2
GE 2-3
GE 3
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LEK, T in dB(A)/m2
60
56
60
51
55
55
58
LEK, N in dB(A)/m2
45
41
45
36
40
40
43
Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente
um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus:
Richtungssektor
Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A)
tags (06.00 - 22.00 Uhr)
nachts (22.00 - 06.00 Uhr)
10
4
10
4
A
B
Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass durch
die o. g. Emissionskontingente die in der Nachbarschaft einwirkenden Schallimmissionspegel durch den tatsächlichen Betrieb der innerhalb des Bebauungsplangebietes vorgesehenen gewerblichen, geräuschabstrahlenden Anlagen eingehalten werden.
Die Berechnung der Emissionskontingente erfolgte auf Basis der DIN 45691
ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandmaßes.
5.4.
Ergebnisse der Kontingentierung
Die Ergebnisse der Geräuschkontingentierung der B-Plan-Flächen verdeutlichen die
Charakteristik eines eingeschränkten Gewerbegebietes. Aufgrund der relativ geringen Emissionskontingente sind bei der späteren Belegung der Flächen mit Gewerbebetrieben schalltechnisch optimierte Planungen, ggf. unter Ausnutzung von abschirmenden Gebäudekörpern bzw. aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
In Anlage 7 (Tag) und Anlage 8 (Nacht) sind die farbigen Schallausbreitungsmodelle
der Geräuschkontingentierung dokumentiert. Die unter Berücksichtigung der
Emissionskontingente ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionspunkten IP1 –
IP7 können folgender Tabelle sowie den Anlagen 9 ff entnommen werden.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Immissionspunkt
IP1
IP2
IP3
IP4
IP5
IP6
IP7
Beurteilungspegel in dB(A)
tags (06.00 – 22.00 Uhr)
nachts (22.00 – 06.00 Uhr)
54,3
39,3
48,5
33,5
47,5
32,5
50,4
35,4
53,8
38,8
52,1
37,1
47,0
32,0
6.
Ermittlung der Geräuscheinwirkungen
6.1.
Verkehrslärmeinwirkungen
6.1.1.
Allgemeines
Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für
Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am
10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr.
Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach
den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet.
Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren
Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann
außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder
durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden.
Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die
Nacht berechnet:
Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr
und
Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr.
Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten
Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach
dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet:
Lm = Lm,E + DS + DBM + DB
mit
Lm,E
=
Emissionspegel
DS
=
Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes
und der Luftabsorption
DBM
=
Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung
DB
=
Pegeländerung durch topographische
Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DSTr.O + DStG + DE
DV
= Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten:
50 km/h
DStr.O
= Korrektur für unterschiedliche
Straßenoberflächen
DStG
= Zuschläge für Steigungen oder Gefälle
DE
= Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen
durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung
berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m
Rasterweite ausgelegt wird.
Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS 90.
6.1.2.
Verkehrsaufkommen der Straßen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.
J. Geiger & Ing. K. Hamburgier die Verkehrssituation im Bereich des Vorhabens
analysiert und der zukünftige Verkehr unter Berücksichtigung der geplanten Entwicklung ermittelt.
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BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Danach ist für die Prognose mit folgenden Verkehrszahlen und Parametern zu
rechnen.
Straße
DTV
(Kfz/24 h)
B264
L12
14.520
16.660
15.080
Lkw-Anteil
zul. Höchst-
Straßen-
(%)
geschwindigkeit
oberfläche
Tag/Nacht
(km/h)
20/20
100
70
50
dB(A)
Tag/Nacht
nicht
geriffelter
Asphalt
nicht
20/10
Lm,E
geriffelter
Asphalt
70,9/63,5
69,4/62,0
68,0/57,0
67,6/56,6
nicht
Hauptstraße
10.510
10/3
50
geriffelter
63,8/53,5
Asphalt
nicht
Am Steinchen – Ost
1.580
10/3
50
geriffelter
55,5/45,3
Asphalt
nicht
Am Steinchen – Mitte
1.630
10/3
50
geriffelter
55,7/45,4
Asphalt
nicht
Am Steinchen – West
610
10/3
50
geriffelter
51,4/41,2
Asphalt
nicht
Planstraße A
3.100
10/3
50
geriffelter
58,5/48,2
Asphalt
* Die Lkw-Anteile wurden entsprechend der Straßengattung nach den Vorgaben der RLS 90 angesetzt.
6.1.3.
Berechnungsergebnisse
6.1.4.
Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005
Die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind in den Anlagen 4 und 5 als farbige
Schallausbreitungsmodelle für den Tages- bzw. Nachtzeitraum dargestellt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) um bis zu 4 dB tags und 6 dB nachts überschritten werden. Innerhalb des
geplanten Mischgebietes werden die Orientierungswerte tagsüber um ca. 1 dB und
nachts um bis zu 3 dB überschritten. Innerhalb des Gewerbegebietes werden die
Orientierungswerte teilweise, im Nahbereich der B264 um ca. 6 dB überschritten.
-16-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Aufgrund der vorhandenen Abstände zu den öffentlichen Straßen ist eine effiziente
Abschirmung durch aktive Schallschutzmaßnahmen kaum möglich. Aus diesem
Grund wurden die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 zur Dimensionierung
passiver Schallschutzmaßnahmen ermittelt.
6.1.5.
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegung von Mindestwerten der
Schalldämmung von Außenbauteilen Pegelbereiche I – VII festgelegt.
Tabelle 8: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
(erf. R´w,res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen)
Spalte
1
2
3
4
5
Zeile
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
Aufenthaltsräume
in Wohnungen,
Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume und
ähnliches
Raumarten
dB(A)
Büroräume 1)
und ähnliches
erf. R´w,res. des Außenbauteils in dB
1
I
bis 55
35
30
-
2
II
56 bis 60
35
30
30
3
III
61 bis 65
40
35
30
4
IV
66 bis 70
45
40
35
5
V
71 bis 75
50
45
40
6
VI
76 bis 80
2)
50
45
> 80
2)
2)
50
7
1)
VII
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen
ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine
Anforderungen gestellt.
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
2)
Tabelle 9: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach
Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG
Spalte/
Zeile
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1
S(W-F)/SG
2,5
2,0
1,6
1,3
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
2
Korrektur
+5
+4
+3
+2
+1
0
-1
-2
-3
S(W+F):
S(G):
Gesamtfläche des Außenbauteiles eines Aufenthaltsraumes in m², bezogen auf Wand + Fenster
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m².
-17-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Hinweise:
Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen.
Vorgenannte Schalldämm-Maße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von
Menschen geeignet sind.
Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach den Regelungen der DIN 4109.
Dabei wurde in den Anlagen 4 - 5 die Situation ohne die schallabschirmende
Wirkung der geplanten Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes berücksichtigt. Hierin sind noch nicht die gemäß DIN 4109 anzusetzenden Zuschläge von
3 dB enthalten, diese wurden in Anlage 6 zur Darstellung der Lärmpegelbereiche
berücksichtigt.
Hieraus wird ersichtlich, dass den Plangrundstücken die Lärmpegelbereiche II – V
zugeordnet werden müssen.
6.2.
Gewerbliche Geräuscheinwirkungen
6.2.1.
Allgemeines
Bei der Ermittlung der gewerblichen Geräuscheinwirkungen sind die folgenden
unterschiedlichen Emittenten zu berücksichtigen:
a) Gewerbegebiet innerhalb des Bebauungsplangebietes E9 mit den
Emissionskontingenten
b) Betrieb der Fa. Schain oHG
c) Betrieb der Windenergieanlagen nordwestlich des Plangebietes
6.2.2.
Ansatz der Schallemissionen
Bei den Berechnungen der Geräuscheinwirkungen wurden folgende Ansätze der
Schallemission für die unterschiedlichen Emittenten berücksichtigt:
a) Für die Gewerbegebietsflächen wurden entsprechend der Festsetzungen im
Bebauungsplan E9 der Gemeinde Langerwehe die Emissionskontingente wie
folgt in Ansatz gebracht:
-18-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
LEK, T in dB(A)/m2
55
60
Teilfläche
GE 1 (E9)
GE 2 (E9)
LEK, N in dB(A)/m2
43
45
b) Die Firma Schain oHG betreibt am Standort Langerwehe ein Transport- und
Logistikunternehmen. Nach den Angaben der Unternehmensleitung unterliegen
die Betriebszeiten zur Tages- und Nachtzeit grundsätzlich keinen Restriktionen.
Die Wesentlichen Schallquellen der Firma Schain sind:
o LKW Fahrverkehr
o LKW Ladebetrieb
o LKW Rangiertätigkeiten
Bei den schalltechnischen Ausbreitungsberechnungen wurden somit folgende
Ansätze in Abstimmung mit der Fa. Schain sowie der Gemeinde Lagerwehe
getroffen:
Für die Geräuschemission im Außenbereich wurden Flächenschallquellen in das
digitale Berechnungsmodell integriert und jeweils mit einem Schallleistungspegel
von
LwA = 100 dB(A)
während 9 Stunden innerhalb des Tageszeitraumes beaufschlagt. Hierin sind
Geräusche im Zusammenhang mit den Ladetätigkeiten, Staplerverkehr
Rangierbetrieb der Lkw etc. eingeschlossen.
Nachts wird für das Warmlaufen der Lkw auf der östlichen Fläche (Lkw-Hof B) ein
Schallleistungspegel von
LwA = 94 dB(A)
zugrunde gelegt.
Für die Geräuschemission fahrender Lkw wird entsprechend des Heftes 192 /
Heft 3 des Hessischen Landesamtes für Umwelt eine Linienschallquelle mit einer
längenbezogenen Schallleistung von
LwA',1h = 63 dB(A)/m
in Ansatz gebracht. Dabei ist von u. g. Lkw-Frequentierung auszugehen.
tags:
nachts:
32 Lkw-Bewegungen
4 Lkw-Bewegungen in der ungünstigsten Nachtstunde.
-19-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
c) Der Betrieb der Windenergieanlagen wurde durch das schalltechnische
Ingenieurbüro Pies im Juni 2013 untersucht. Gemäß Nachtrag 3 zur
„schalltechnischen Immissionsprognose zu den Geräuschen von 6 geplanten
Windenergieanlagen im Bereich Düren-Echtz“ ist für das Plangebiet E10 im
Gemeindebereich Langerwehe mit maximalen Geräuscheinwirkungen von
Lr = 35 dB(A) tags und nachts zu rechnen.
Diese Einwirkungen wurden Pauschal für das gesamte Plangebiet tagsüber und
nachts bei der Berechnung der farbigen Schallausbreitungsmodelle
berücksichtigt.
6.2.3.
Berechnung der Geräuschimmissionen
Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort
müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen.
Dies wird nach dem Verfahren der
DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien ermittelt.
Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt
der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt:
LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc
Hierin bedeuten:
LfT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines
Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A)
Lw :
Schallleistungspegel in dB(A)
Dc = Do + Di + Domega:
Richtwirkungskorrektur in dB =
Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß +
Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung)
Adiv:
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
-20-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
29.01.2016
Aatm:
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
(bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur)
Agr:
Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB
(Berechnung mit einer Bodendämpfung G = 0,4)
Abar:
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
(die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende
Elemente im Computerprogramm lagerichtig
berücksichtigt)
Amisc:
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in
dB (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im
vorliegenden Fall nicht relevant)
LAT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am
Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A)
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm
(A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen.
Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt:
LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet
Cmet = C0 · (1 - 10 ·
mit
hs hr
)
dp
C0:
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie
Temperaturgradienten abhängt
hs:
Höhe der Schallquelle in Metern
hr:
Höhe des Immissionspunktes in Metern
dp:
Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt,
projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern
Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt.
-21-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
6.2.4.
29.01.2016
Berechnungsergebnisse
Die Berechnungsergebnisse sind in den Anlagen 2 und 3 als farbige
Schallausbreitungsmodelle dokumentiert. Der Inhalt ergibt sich hierbei wie folgt:
Anlage 2:
farbiges Schallausbreitungsmodell
Gewerbelärm, Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr)
Berechnungshöhe h= 5,60 m (1.OG)
Anlage 3:
farbiges Schallausbreitungsmodell
Gewerbelärm, ungünstigste Nachtstunde (22:00 – 06:00 Uhr)
Berechnungshöhe h= 5,60 m (1.OG)
Die Darstellungen zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm
innerhalb des Plangebietes durch den Betrieb außerhalb unterschritten, also
eingehalten werden. Hierbei werden mögliche Abschirmwirkungen von geplanten
Gebäuden nicht berücksichtigt, so dass der ungünstigste Fall dokumentiert wird.
Die vorhandenen Abstände zeigen, dass auch von der Einhaltung der zulässigen
Maximalpegel der TA Lärm auszugehen ist.
7.
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
7.1.
Geräuschkontingentierung
Gemäß DIN 45691:2006-12 wird folgende Formulierung für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan für die Emissionskontingentierung empfohlen:
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags
(06.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 06.00 Uhr) überschreiten.
Teilfläche
LEK, T in dB(A)/m2
LEK, N in dB(A)/m2
SO 1
60
45
SO 2
56
41
GE 1
60
45
GE 2-1
51
36
GE 2-2
55
40
GE 2-3
55
40
GE 3
58
43
Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente
um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus:
-22-
BPlan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
Richtungssektor
29.01.2016
Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A)
tags (06.00 - 22.00 Uhr)
nachts (22.00 - 06.00 Uhr)
10
4
10
4
A
B
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN
45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte
im Richtungssektor LEK durch LEK, i durch LEK, i + LEK, zus, k zu ersetzen ist.
7.2.
Wohnungen im Gewerbegebiet
Die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sind im GE 2 nicht zulässig.
7.3.
Lärmpegelbereiche
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Bebauung innerhalb des Plangebietes den
Lärmpegelbereichen II - V
zugeordnet werden muss (siehe Anlage 6).
Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) kann dann im konkreten Einzelfall (im
nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahren) aus den Tabellen 8 – 10 der
DIN 4109 die Anforderung an die Luftschalldämmung der Außenbauteile abgeleitet
werden. Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße,
verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich weitergehend
das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß für die einzelnen Teilflächen der
Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.).
Hinweise zu Lüftung:
Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind
nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über
die sog. "Stoßbelüftung" oder "indirekte Belüftung" über Nachbarräume sichergestellt
-23-
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
Richtungssektor A
IP 7
IP 6
IP 3
GE 3
IP 4
36.0
IP 5
GE 2-3
40.0
GE 2-2
GE 2-2
40.0
IP 2
43.0
GE 2-1
-Ho
f
A
Vorh.
GE1
43.0
65.0
LKW
IP 1
SO 2
41.0
LKW-Hof B
GE 1
45.0
Vorh.
GE2
45.0
65.0
45.0
SO 1
Richtungssektor B
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_TALärm_2016-01-21.cna
Anlage 1
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Digitalisierter Lageplan
Legende:
Linienquelle
Flächenquelle
Straße
Kreuzung
Bplan-Quelle
Haus
Immissionspunkt
Rechengebiet
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
LKW
-Ho
f
A
Vorh.
GE1
55.0
LKW-Hof B
Vorh.
GE2
60.0
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_TALärm_2016-01-21.cna
Anlage 2
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG)
Legende:
Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
> 30.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
LKW
-Ho
f
A
Vorh.
GE1
43.0
LKW-Hof B
Vorh.
GE2
45.0
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_TALärm_2016-01-21.cna
Anlage 3
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG)
Legende:
Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
> 30.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
B2
64
Am
S
tein
c
hen
Hauptstraße
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna
Anlage 4
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG)
Verkehrsgeräusche
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
> 0.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
B2
64
Am
S
tein
c
hen
Hauptstraße
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna
Anlage 5
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG)
Verkehrsgeräusche
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
> 0.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
B2
64
LPB
V
V
BI
LP
LPB III
LPB II
Am
S
tein
c
hen
Hauptstraße
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna
Anlage 6
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG)
Verkehrsgeräusche
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
... <= 56 dB(A)
56 < ... <= 61 dB(A)
61 < ... <= 66 dB(A)
66 < ... <= 71 dB(A)
71 < ... <= 76 dB(A)
76 < ... <= 80 dB(A)
80 < ... dB(A)
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
Richtungssektor A
GE 3
51.0
GE 2-3
55.0
58.0
GE 2-1
GE 2-2
55.0
GE 2-2
SO 2
56.0
GE 1
60.0
Richtungssektor B
60.0
SO 1
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna
Anlage 7
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG)
Geräuschkontingentierung
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
> 30.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
Richtungssektor A
GE 3
36.0
GE 2-3
40.0
43.0
GE 2-1
GE 2-2
40.0
GE 2-2
SO 2
41.0
GE 1
45.0
Richtungssektor B
45.0
SO 1
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
0
20
40
60
80 100 120 140 160 180 200 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2016\Langerwehe\A5328 BPlan E10\Am Steinchen_18005_2016-01-21.cna
Anlage 8
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
0
280 300 320 340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540 560 580 600 620 640 660 680 700 720 740 760 780 800 820 840 860 880
-140 -120 -100 -80 -60 -40 -20
Projekt-Nr.: A5328
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: 5,0 m (1.OG)
Geräuschkontingentierung
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
> 0.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:2500
Stand:
29.01.16
Bearbeiter: Glib Busch, B. Sc.
Projekt:
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
Inhalt:
Anlage:
9
Projekt Nr.:
A5328
Datum:
29.01.16
Immissionen
Beurteilungspegel durch die Geräuschkontingentierung
Immissionspunkt
Bezeichnung
X
Koordinaten
Y
IP 1
IP 2
IP 3
IP 4
IP 5
IP 6
IP 7
262.49
79.30
62.23
122.92
217.94
270.43
198.02
434.41
507.41
560.98
556.70
515.57
610.73
634.93
Nutzung
Planwert (LPl)
Z
5.60
5.60
5.60
5.60
5.60
5.60
5.60
tags
dB(A)
59
49
49
54
54
54
49
GE
WA
WA
MI
MI
MI
WA
Immissionskontingent (LIK)
tags
nachts
dB(A)
dB(A)
54.3
39.3
48.5
33.5
47.5
32.5
50.4
35.4
53.8
38.8
52.1
37.1
47.0
32.0
nachts
dB(A)
44
34
34
39
39
39
34
Differenz (LIK-LPl)
tags
nachts
dB(A)
dB(A)
-4.7
-4.7
-0.5
-0.5
-1.5
-1.5
-3.6
-3.6
-0.2
-0.2
-1.9
-1.9
-2.0
-2.0
Teilpegel Tag/Nacht
Quelle
Bezeichnung
SO 1
SO 2
GE 1
GE 2-1
GE 2-2
GE 2-3
GE 3
M.
ID
!05!
!05!
!05!
!05!
!05!
!05!
!05!
IP 1
Tag
49.2
48.0
44.9
40.7
37.1
33.0
48.8
IP 2
Nacht
34.2
33.0
29.9
25.7
22.1
18.0
33.8
Tag
40.0
31.2
34.0
33.0
35.9
45.8
40.9
IP 3
Nacht
25.0
16.2
19.0
18.0
20.9
30.8
25.9
Tag
38.5
29.8
32.9
32.3
33.8
45.0
40.3
Nacht
23.5
14.8
17.9
17.3
18.8
30.0
25.3
Teilpegel Kontingente
IP 4
Tag
Nacht
39.8
24.8
31.6
16.6
34.5
19.5
35.0
20.0
38.4
23.4
48.3
33.3
42.3
27.3
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
IP 5
Tag
Nacht
43.0
28.0
36.6
21.6
38.5
23.5
43.2
28.2
51.2
36.2
38.0
23.0
47.0
32.0
IP 6
Tag
Nacht
39.9
24.9
32.7
17.7
36.1
21.1
48.2
33.2
34.4
19.4
33.1
18.1
48.8
33.8
IP 7
Tag
Nacht
38.8
23.8
30.9
15.9
34.2
19.2
37.6
22.6
34.5
19.5
35.4
20.4
44.3
29.3
Projekt:
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Berechnungskonfigurationen
Inhalt:
Anlage:
10
Projekt Nr.:
A5328
Datum:
29.01.16
Schallquellen
Straßen
Bezeichnung
M.
B 264
B 264
B 264
L 12
L 12
Hauptstraße
Hauptstraße
Am Steinchen
Am Steinchen
Am Steinchen
Planstraße A
Bebauungsplanquellen
Bezeichnung M.
SO 1
SO 2
GE 1
GE 2-1
GE 2-2
GE 2-3
GE 3
ID
!03!
!03!
!03!
!03!
!03!
!03!
!03!
!03!
!03!
!03!
!03!
ID
!05!
!05!
!05!
!05!
!05!
!05!
!05!
Tag
(dBA)
70.9
69.4
71.3
68.0
67.6
63.8
63.3
55.5
55.7
51.4
58.5
Zeitraum Tag
Lw''
Lw
(dBA)
(dBA)
60.0
99.6
56.0
89.5
60.0
93.9
51.0
90.3
55.0
87.7
55.0
88.9
58.0
100.7
Lme
Abend
(dBA)
-0.1
-3.9
-3.9
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
Zeitraum
Lw''
(dBA)
45.0
41.0
45.0
36.0
40.0
40.0
43.0
Nacht
(dBA)
63.5
62.0
63.9
57.0
56.6
53.5
53.1
45.3
45.4
41.2
48.2
Nacht
Lw
(dBA)
84.6
74.5
78.9
75.3
72.7
73.9
85.7
DTV
14520
14520
22360
16660
15080
10510
9530
1580
1630
610
3100
Zähldaten
Str.gatt.
Bundesstraße
Bundesstraße
Bundesstraße
Landesstraße
Landesstraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
zul. Geschw.
Pkw
Lkw
(km/h)
(km/h)
100
70
70
50
50
50
50
50
50
50
50
Fläche
(m²)
9145.40
2239.09
2456.52
8497.24
1881.17
2472.97
18656.50
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
RQ
Abst.
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
RQ 14
Straßenoberfl.
Dstro
Art
(dB)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Steig.
(%)
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Mehrfachrefl.
Drefl
Hbeb
Abst.
(dB)
(m)
(m)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Projekt:
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Berechnungskonfigurationen
Inhalt:
Linienquellen
Bezeichnung M. ID
LKW Fahrspur
11
Projekt Nr.:
A5328
Datum:
29.01.16
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw'
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Einwirkzeit
K0
Freq. Richtw.
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
Tag
Ruhe Nacht
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
(min)
(min)
(min)
(dB) (Hz)
!02! 90.5 90.5 93.5 66.0 66.0 69.0 Lw' 63
3.0
3.0
6.0
780.00 180.0 60.00
0.0
500 (keine)
Flächenquellen
Bezeichnung M. ID
LKW-Hof B
LKW-Hof A
Anlage:
Schallleistung Lw
Schallleistung Lw''
Lw / Li
Korrektur
Schalldämmung Dämpfung
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R
Fläche
(dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA) (dBA)
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
(m²)
!02! 100.0 100.0
94.0
68.2
68.2
62.2 Lw 100
0.0
0.0
-6.0
!02! 100.0 100.0 100.0
75.9
75.9
75.9 Lw 100
0.0
0.0
0.0
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
Bew. Punktquellen
Anzahl
Geschw.
Tag Abend Nacht (km/h)
Einwirkzeit
K0
Freq. Richtw.
Tag
Ruhe
Nacht
(min)
(min)
(min)
(dB)
(Hz)
540.00
0.00
60.00
0.0
500 (keine)
540.00
0.00
0.00
0.0
500 (keine)
Bew. Punktquellen
Anzahl
Tag Abend Nacht
Projekt:
Inhalt:
Bebauungsplan E10
Gewerbegebiet "Am Steinchen"
in Langerwehe
Berechnungskonfigurationen
Anlage:
12
Projekt Nr.:
A5328
Datum:
29.01.16
Berechnungskonfiguration
Parameter
Wert
Allgemein
Land
Max. Fehler (dB)
Max. Suchradius (m)
Mindestabst. Qu-Imm
Aufteilung
Rasterfaktor
Max. Abschnittslänge (m)
Min. Abschnittslänge (m)
Min. Abschnittslänge (%)
Proj. Linienquellen
Proj. Flächenquellen
Bezugszeit
Bezugszeit Tag (min)
Bezugszeit Nacht (min)
Zuschlag Tag (dB)
Zuschlag Ruhezeit (dB)
Zuschlag Nacht (dB)
DGM
Standardhöhe (m)
Geländemodell
Reflexion
max. Reflexionsordnung
Reflektor-Suchradius um Qu
Reflektor-Suchradius um Imm
Max. Abstand Quelle - Immpkt
Min. Abstand Immpkt - Reflektor
Min. Abstand Quelle - Reflektor
Industrie (ISO 9613)
Seitenbeugung
Hin. in FQ schirmen diese nicht ab
Abschirmung
(benutzerdefiniert)
0.00
2000.00
0.00
0.50
1000.00
1.00
0.00
An
An
960.00
480.00
0.00
6.00
0.00
0.00
Triangulation
1
100.00
100.00
1000.00 1000.00
1.00 1.00
0.10
Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3
Temperatur (°C)
rel. Feuchte (%)
Bodenabsorption G
Windgeschw. für Kaminrw. (m/s)
Straße (RLS-90)
Streng nach RLS-90
Schiene (Schall 03 (1990))
Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid
Fluglärm (???)
Streng nach AzB
mehrere Obj
An
ohne Bodendämpf. über Schirm
Dz mit Begrenzung (20/25)
3.0 20.0 0.0
10
70
0.40
3.0
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN
4109
Projekt:
Inhalt:
Bebauungsplan E10 “Am Steinchen” Langerwehe
Darstellung des Bebauungsplanentwurfes
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
Anlage:
Projekt Nr.:
Datum:
A
A5328
29.01.2016