Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
141 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 23.03.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-12/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 "Repowering Halde Nierchen";
hier: -Aufhebungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18
"Repowering Halde Nierchen“;
-Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Repowering Halde Nierchen" gemäß § 2 (1) und § 12 BauGB;
-Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Abwägung;
-Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB als vorhabenbezogener
Bebauungsplan "Repowering Halde Nierchen".
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
23.10.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering
Halde Nierchen“ gemäß § 2 (1) beschlossen.
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, für diese Bauleitplanung die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) durchzuführen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 11.12.2014 gemeinsam mit der Stadt Eschweiler
stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 17.11.2014 um Stellungnahme bis zum 19.12.2014 gebeten worden.
Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind
Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen worden.
Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag
der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss
über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen.
Drucksache VL-12/2016
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Bei der Konkretisierung der Planung hat sich herausgestellt, dass es sinnvoller ist, den
Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzuwandeln.
Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem dazugehörigen Durchführungsvertrag (Vorhaben- und Erschließungsplan) kann gewährleistet werden, dass das
Repowering innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt wird. Anderenfalls kann der
vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgehoben werden.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB kann im
umgewandelten Planverfahren abgesehen werden, da die Unterrichtung und Erörterung
bereits im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 (siehe § 3 (1) Nr. 2
BauGB „andere planerische Grundlage“) erfolgt ist (s.o.). Daher kann nun als nächster
Verfahrensschritt die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering
Halde Nierchen“ erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ vom 23.10.2014 aufzuheben
und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde
Nierchen“ mit dem dazugehörigen Geltungsbereich sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes nebst
Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB offen zu legen.
Alle erforderlichen Anlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde
Nierchen“ sind als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen dem Vorhabenträger und
der Gemeinde Langerwehe zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren
anfallenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1.
den Beschluss vom 23.10.2014 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18
„Repowering Halde Nierchen“ aufzuheben;
2.
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering
Halde Nierchen“ gemäß § 2 (1) i.V.m. § 12 BauGB;
3.
die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und
Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen abzuwägen;
4.
die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde Nierchen“ nebst Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 3 (2)
BauGB.
Drucksache VL-12/2016
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)
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