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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 "Repowering Halde Nierchen";)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
141 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 23.03.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-12/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 "Repowering Halde Nierchen"; hier: -Aufhebungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 "Repowering Halde Nierchen“; -Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Repowering Halde Nierchen" gemäß § 2 (1) und § 12 BauGB; -Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Abwägung; -Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan "Repowering Halde Nierchen". Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 23.10.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ gemäß § 2 (1) beschlossen. Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, für diese Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 11.12.2014 gemeinsam mit der Stadt Eschweiler stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 17.11.2014 um Stellungnahme bis zum 19.12.2014 gebeten worden. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen worden. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen. Drucksache VL-12/2016 Seite - 2 - Bei der Konkretisierung der Planung hat sich herausgestellt, dass es sinnvoller ist, den Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzuwandeln. Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem dazugehörigen Durchführungsvertrag (Vorhaben- und Erschließungsplan) kann gewährleistet werden, dass das Repowering innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt wird. Anderenfalls kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan aufgehoben werden. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB kann im umgewandelten Planverfahren abgesehen werden, da die Unterrichtung und Erörterung bereits im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 (siehe § 3 (1) Nr. 2 BauGB „andere planerische Grundlage“) erfolgt ist (s.o.). Daher kann nun als nächster Verfahrensschritt die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde Nierchen“ erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ vom 23.10.2014 aufzuheben und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde Nierchen“ mit dem dazugehörigen Geltungsbereich sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes nebst Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB offen zu legen. Alle erforderlichen Anlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ sind als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Langerwehe zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. den Beschluss vom 23.10.2014 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ aufzuheben; 2. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde Nierchen“ gemäß § 2 (1) i.V.m. § 12 BauGB; 3. die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen abzuwägen; 4. die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde Nierchen“ nebst Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB. Drucksache VL-12/2016 Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder) Seite - 3 -