Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
3,6 MB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
zum Repowering im Windpark „Halde-Nierchen“
in Eschweiler (StädteRegion Aachen) und
Langerwehe (Kreis Düren)
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Tel.: 02402-1274995
Fax: 02402-1274996
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
Stand: 21. Januar 2016
LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“
Inhalt
Inhalt
1. Anlass der Planung und Durchführung...................................................................... 1
2. Standort der Anlagen ................................................................................................ 2
3. Planvorgaben............................................................................................................ 3
3.1 Vorgaben durch die Bauleitplanung .................................................................... 3
3.2 Schutzgebiete ..................................................................................................... 4
4. Darstellung des jetzigen Zustandes .......................................................................... 6
4.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild ................................................. 6
4.2 Geologie und Boden ........................................................................................... 6
4.2.1 Geologie .......................................................................................................... 6
4.2.2 Boden .............................................................................................................. 7
4.2.3 Bodendenkmäler .............................................................................................. 7
4.2.4 Altlasten ........................................................................................................... 7
4.3 Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser) ................................................... 7
4.4 Klima ................................................................................................................... 7
4.5 Biotoptypen ......................................................................................................... 7
4.6 Tierwelt ............................................................................................................. 10
4.7 Naherholung / Erholungseignung ...................................................................... 10
4.8 Vorbelastungen ................................................................................................. 11
5. Ökologische Bewertung .......................................................................................... 12
5.1 Bewertungsverfahren ........................................................................................ 12
5.2 Bestandsbewertung Naturhaushalt ................................................................... 13
5.3 Bestandsbewertung Landschaftsbild ................................................................. 14
6. Eingriff .................................................................................................................... 17
6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse ........................................................ 17
6.2 Wirkungsbereiche und Beeinträchtigungsfaktoren............................................. 19
6.3 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .................................. 20
6.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen .................................................................. 21
6.5 Kompensationsbedarf Naturhaushalt ................................................................ 22
6.6 Kompensationsbedarf Landschaftsbild .............................................................. 22
6.7 Gesamtkompensationsbedarf ........................................................................... 27
7. Ausgleich ................................................................................................................ 28
8. Zusammenfassung ................................................................................................. 29
9. Literatur .................................................................................................................. 30
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LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“
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1. Anlass der Planung und Durchführung
Die Stadt Eschweiler und die Gemeinde Langerwehe planen die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für ein Repowering des Windparks auf der Halde
Nierchen. Zugunsten von vier WEA mit einer Gesamthöhe von rund 170 m sollen die
neun bestehenden WEA vom Typ Nordex N54 abgebaut werden. Durch die Fläche
verläuft die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Düren und der Städteregion Aachen bzw.
die Gemeinde/Stadtgrenze zwischen Langerwehe und Eschweiler.
Mit der Aufstellung der Bebauungspläne wird ein Eingriff in Natur und Landschaft im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorbereitet. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für diesen Eingriff sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der festzusetzenden Maßnahmen dient dieser landschaftspflegerische Begleitplan.
Zur Bewertung des Eingriffes in den Naturhaushalt fand nach Abstimmung mit den beiden Unteren Landschaftsbehörden in Aachen und Düren das Verfahren nach ADAM,
NOHL & VALENTIN (1986): „Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei
Eingriffen in die Landschaft“ Anwendung. Neben der direkten Beeinträchtigung des
Naturhaushaltes durch Mastfundamentierung und Einrichtung von Kranstell- und Montageflächen, wird v.a. das Landschaftsbild beeinträchtigt. Dieser Eingriff wurde mit Hilfe
des Bewertungsverfahrens nach NOHL (1993): “Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ beurteilt.
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LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“
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2. Standort der Anlagen
Die Halde Nierchen liegt im Grenzbereich zwischen der Stadt Eschweiler (Städteregion
Aachen) und der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren), zwischen Eschweiler-Weisweiler und Nothberg auf der einen sowie Langerwehe-Heistern und dem Zentralort
Langerwehe auf der anderen Seite. Gegenüber dem Umland erreicht die Halde eine
Höhe zwischen 40 m im Osten und 80 m im Westen. Der höchste Punkt der Halde liegt
auf ca. 223 Meter. Während das Plateau mit den 9 bestehenden Anlagen landwirtschaftlich genutzt wird, sind die Hänge rundum mit Gehölzen bestanden. Die Gesamtfläche der Halde beträgt ca. 140 ha, das Plateau mit den WEA umfasst ca. 44 ha.
Nach Norden hin ist die Umgebung durch das Kraftwerk Weisweiler, den Braunkohletagebau Inden und die BAB 4 stark industriell geprägt. Nach Süden schließt sich hingegen der Laufenburger Wald und der Meroder Wald als nördliche Ausläufer des Hürtgenwaldes an.
Im bisherigen Bestand befinden sich 5 WEA auf Eschweiler Seite und 4 WEA auf Langerweher Seite. Die Planung sieht vor, diese Anlagen zugunsten von 3 WEA auf Eschweiler Seite und einer WEA auf Langerweher Seite zu ersetzen.
Abb. 1: Darstellung der geplanten Anlagenstandorte (grün).
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LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“
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3. Planvorgaben
3.1 Vorgaben durch die Bauleitplanung
Die Halde Nierchen liegt zwischen Eschweiler und Langerwehe. In beiden Kommunen
läuft ein Bauleitplanverfahren für die notwendigen Änderungen. Dort nach derzeitigem
Stand vorgesehene Festsetzungen sind Grundlage für die hiesige Bewertung.
Räumlicher Geltungsbereich der Stadt Eschweiler: Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 8 - Windpark Halde Nierchen“ befindet sich am
östlichen Rand des Stadtgebietes von Eschweiler und umfasst etwa die nordwestliche
Hälfte der Halde. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 23,33 ha.
Abb. 2: Plangebiet auf der Halde Nierchen im Stadtbereich Eschweiler.
Räumlicher Geltungsbereich der Gemeinde Langerwehe: Der Geltungsbereich der
1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 Vorhaben- und Erschließungsplan
„Repowering Halde Nierchen‘ befindet sich am westlichen Rand des Gemeindegebietes Langerwehe und umfasst etwa die südöstliche Hälfte der Halde. Das Plangebiet
umfasst eine Größe von ca. 21,48 ha.
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LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“
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Abb. 3: Plangebiet auf der Halde Nierchen im Gemeindegebiet Langerwehe.
3.2 Schutzgebiete
Auf der Seite des Kreises Düren liegt die Halde Nierchen im gemäß Landschaftsplan
Langerwehe festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 2.2-2 „Strukturreiche Ortsrandlagen in der Börde“. Am Fuß der Halde befinden sich mehrere Geschützte Landschaftsbestandteile: LB 2.4.1-4 „Obstwiesenkomplex bei Gut Merberich“, LB 2.4.4-1
„Abgrabung südlich Gut Kammerbusch“, LB 2.4.7 „Einzelbäume, Baumreihen, Heckenstrukturen“ und LB 2.4.9-1 „Teich bei Gut Kammerbusch“.
Für die Städteregion Aachen gibt es auf Seiten der Stadt Eschweiler den Landschaftsplan 3 „Eschweiler-Stolberg“. Dieser setzt ebenfalls im Haldenbereich ein Landschaftsschutzgebiet fest und zwar das LSG 2.2-5 „zwischen Eschweiler und Weisweiler, mit
Halde Nierchen und Bovenberger Wald“. Am Fuß der Halde befinden sich zudem Geschützte Landschaftsbestandteile: LB 2.4-30 „Ziegelgruben Wilhelmshöhe“, LB 2.4-31
„Stauteich am Fuß der Halde Nierchen“, 2.4-33 „Einzelbaum auf dem Merbericher
Acker“ sowie LB 2.4-109-111 (diverse Gehölzreihen).
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LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“
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Abb. 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 8 „Langerwehe“ des Kreises Düren.
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 3 „Eschweiler-Stolberg“ der Städteregion Aachen.
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Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „NSG Rotenbruchbach und Kannenhau“ liegt
etwa 2,5 km südlich der Halde Nierchen. Nur wenige Hundert Meter westlich dieses
Schutzgebietes liegt das NSG „ Werschsiefen“. Etwa 2,6 km in südwestlicher Richtung
des Plangebietes befindet sich das Naturschutzgebiet „NSG Im Korkus“.
Die nächstliegenden FFH-Gebiete liegen weit außerhalb des Wirkbereiches der WEA.
4. Darstellung des jetzigen Zustandes
4.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild
Unter dem Landschaftsbild wird die durch Sehen, Hören und Riechen sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden (ADAM, NOHL &
VALENTIN 1986). Es wird einerseits geprägt durch die real gegebenen Landschaftseigenschaften Relief, Vegetation, Gewässer und Nutzungs-, Bau- und Erschließungsstrukturen sowie andererseits durch die subjektiv empfundenen Bedürfnisse des Betrachters nach Schönheit, Heimat, Freiheit und Erholung. Maßgebliche Wertkriterien
der Landschaftsästhetik sind landschaftliche Vielfalt, Natürlichkeit der Strukturen sowie
Eigenart und Charakteristik der Landschaft, die beim Betrachter die Bedürfnisse nach
Information, Orientierung, Selbstverwirklichung und Identifikation erfüllen.
Die geplanten WEA-Standorte liegen auf einer Höhe von circa 223 m ü. NN. Das Projektgebiet liegt innerhalb zweier Naturräumlicher Großlandschaften. Die Grenze beider
Einheiten verläuft etwa durch das südliche Drittel der Halde Nierchen. Während der
nördliche Teil zur Naturräumlichen Einheit „Nordwestdeutsches Tiefland“ gehört, zählt
der südlich gelegene zum Westlichen Mittelgebirge. Dieselbe Grenze trennt auch die
Einheit „Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland“ im Norden mit der Haupteinheit
„Zülpicher Börde“ von der Einheit „Eifel und Vennvorland“ im Süden mit der Haupteinheit „Vennfußfläche“.
Die geplanten Anlagenstandorte liegen allesamt auf der landwirtschaftlich genutzten
Hochebene, so dass innerhalb des Windparks nur leichte Änderungen der Topographie
festzustellen sind. Die bewaldeten Hänge fallen bis zum Offenland auf eine Höhe von
circa 150 m Ü.NN ab. Südöstlich des Projektgebietes erstreckt sich der Meroder und
Laufenburger Wald als nördlicher Ausläufer des Hürtgenwaldes, mit einer Höhe von bis
zu 250 m. In südwestlicher Richtung gibt es ausgedehntere, oft landwirtschaftlich genutzte, Offenlandbereiche. Durch dieses typische Relief und das Mosaik aus Wäldern,
Bächen, Dörfern und Offenlandbereichen ergibt sich ein abwechslungsreiches Landschaftsbild.
4.2 Geologie und Boden
4.2.1 Geologie
Die Halde Nierchen ist im Rahmen des nördlich gelegenen Tagebaus mit Aufschlussmaterial als Außenkippe aufgeschütttet worden. Die Außenböschungen wurden aufgeforstet und die Hochfläche mit 2 m Löss bedeckt.
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4.2.2 Boden
Da sich das Projektgebiet auf aufgeschütteten Böden befindet, werden keine Bodentyen in der Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW dargestellt. Die Halde ist aus
Bodenmaterieal mit stark wechselnder Zusammensetzung aufgeschüttet und modelliert
worden. Die Böden auf dem Haldenplateau sind zudem durch die landwirtschaftliche
Nutzung stark anthropogen verändert. Dieser Effekt ist besonders stark bei Ackerflächen, da diese einer tiefgründigen Behandlung unterliegen (Pflügen) und in der Regel
stark gedüngt und mit Bioziden behandelt werden.
4.2.3 Bodendenkmäler
Im Projektgebiet liegen keine Bodendenkmäler, da es sich um aufgeschüttete Flächen
handelt.
4.2.4 Altlasten
Für das Projektgebiet gibt es keine Hinweise auf Altlasten.
4.3 Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
Am Fuß des westlichen Haldenhangs verläuft der Holzheimer Graben. Zudem gibt es
zwei kleine Teiche im Bereich „Weißer Weg“ und „Merbericher Weg“. Auf dem Plateau
selbst gibt es jedoch keine stehenden oder fließenden Gewässer. Auch im Rahmen der
Zuwegung müssen keine Gewässer gequert werden.
4.4 Klima
Das Projektgebiet liegt in der kühl gemäßigten bis ozeanischen Klimazone mit westlichen Winden und mit Niederschlagsmengen von durchschnittlich etwa 740 mm pro
Jahr. Die Winter sind relativ mild und die Sommer feucht. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt zwischen 8 und 10 °C.
Alle 4 WEA sollen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Eine Versiegelung
bzw. Teilversiegelung von Flächen durch den Bau von Windenergieanlagen bzw.
Schaffung von Zuwegungen und Kranstellflächen wird theoretisch zu einer Veränderung des Klimatops führen. Allerdings werden die bereits bestehenden 9 WEA zugunsten von 4 leistungsfähigeren WEA ersetzt. Substanzielle Veränderungen gegenüber
dem bisherigen klimatischen Zustand wird es daher nicht geben.
4.5 Biotoptypen
Der Eingriffsraum in den Naturhaushalt ergibt sich aus den Standorten der Anlagen.
Hinzu kommt der Zufahrts- und Kranstellflächen- und Montagebereich. Insgesamt sind
innerhalb des Eingriffsraumes in den Naturhaushalt bis zu 4 Biotoptypen betroffen, die
nachfolgend kurz beschrieben werden.
Acker
Alle WEA-Standorte sollen auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen.
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Unversiegelte Wirtschaftswege
Für die Zuwegung zu den 4 WEA müssen Teile eines bestehenden unversiegelten
Wirtschaftsweges schwerlasttauglich ausgebaut werden. Hiezu ist es nötig, Teile eines
überwiegend aus Lehm, z.T. auch Gras und Kies bestehenden, ca. 2,5 m breiten Wegs
auf einer Länge von ca. 400 Metern in Schotter zu legen, sodass nach derzeitigem
Planungsstand ca. 1.000 qm Weg überbaut werden.
Grünstreifen
Zwischen dem Wirtschaftsweg und den Ackerflächen befindet sich ein unterschiedlich
breiter Grünstreifen. Dieser wird durch den Ausbau der Zuwegung zu den Anlagen betroffen sein. Die Flächeninanspruchnahme beträgt nach derzeitigem Planungsstand ca.
800 qm (2 x 1 m beidseits des 400 m langen Wirtschaftsweges).
Gehölze
Die das gehölzfreie Haldenplateau umgebenden Haldenhänge sind bis zur Plateaukante und somit der Bebauungsplangrenze bewaldet. Für die Zuwegung könnte es ggf.
notwendig sein, einzelne Gehölze zu entfernen bzw. überhängende Äste oder andere
Gehölzteile zu entfernen. Dies ist aber nicht im Bebauungsplanverfahren, sondern im
nachgeschalteten BImSch-Verfahren zu bilanzieren.
Das nachfolgende Foto stellt die Biotoptypen exemplarisch dar. Am linken Bildrand ist
der Biotoptyp „Acker“ zu sehen, der über den an dieser Stelle relativ breiten Biotoptyp
„Grünstreifen“ in den Biotoptyp „Unversiegelter Wirtschaftsweg“ übergeht. Zudem ist
am rechten Bildrand der den Haldenhang hinaufreichenden Waldrand zu sehen.
Abb. 6: Exemplarische Ansicht der vier Biotoptypen: Acker, Grünstreifen, unversiegelter Wirtschaftsweg
und Gehölze.
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Die Biotoptypen im jeweiligen Eingriffsbereich sind den nachfolgenden Biotoptypenkarten zu entnehmen. Die Biotoptypen wurden dabei direkt über die Planung gelegt, um
einen unmittelbaren Bezug herzustellen.
Abb. 7/8: Biotoptypen im Bereich der WEA 1-4 (Acker = Gelb; Weg = Braun; Saum = Grün).
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4.6 Tierwelt
Zwischen März 2013 und Juli 2014 führte das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung avifaunistische und fledermauskundliche Untersuchungen im Bereich des zum
Repowering vorgesehenen Windparks auf der Halde Nierchen (Eschweiler/Langerwehe) durch. Diese aktuellen Untersuchungen stellen zusammen mit bestehenden Daten des LANUV (FIS Geschützter Arten, Fundortkataster @LINFOS, Energieatlas) sowie Hinweisen Dritter die Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des geplanten Vorhabens dar.
Bei der Vogelkartierung wurden 65 Arten festgestellt. Insgesamt wurden 21 Vogelarten
vor dem Hintergrund einer potenziellen besonderen Betroffenheit gegenüber WEA vertiefender betrachtet. Unter Beachtung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind
keine erheblichen Projektwirkungen, die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG
darstellen, zu sehen. Auch die Gesamtbetrachtung der Vögel mit ihrem Brut-, Rastund Zugverhalten lässt keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße erkennen. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung
hinsichtlich der Baufeldfreimachung nötig.
Die Fledermausuntersuchungen ergaben das Vorkommen von 6 Arten. Die Zwergfledermaus ist die am häufigsten beobachtete Art. Daneben traten die Arten Großer
Abendsegler, Breitflügelfledermaus, (Braunes) Langohr, Bartfledermaus und Fransenfledermaus auf. Aus dem Umfeld gibt es zudem Hinweise auf das Vorkommen der
windkraftsensiblen Arten Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus,
Gemäß Vorabstimmung mit der ULB der Städteregion Aachen ist das im Leitfaden
„Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) definierte Batcordermonitoring durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind zwei der vier geplanten WEA mit
einem Batcorder in der Gondel auszustatten und ein zweijähriges Gondelmonitoring
durchzuführen. Im ersten Betriebsjahr wird die nächtliche Abschaltung der WEA zwischen dem 01.04. und 31.10 bei Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von
< 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10°C und fehlendem Niederschlag festgesetzt.
Der Abschaltalgorithmus in den Folgejahren wird nach den Ergebnissen des Gondelmonitorings in Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren und der Städteregion
Aachen festgelegt.
Der Einsatz von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich ist möglichst zu vermeiden.
Aus der artenschutzrechtlichen Bewertung ergeben sich keine Notwendigkeiten zur
Durchführung von im LBP bzw. der Eingriffsregelung zu berücksichtigenden Ausgleichsmaßnahmen.
4.7 Naherholung / Erholungseignung
Insbesondere die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften nutzt den aufgeforsteten
Wald am Hang der Halde sowie das Haldenplateau selbst zur ortsnahen Erholung.
Regelmäßig wurden Spaziergänger oder Jogger im Gebiet beobachtet. Da die bisher
bestehenden 9 WEA durch 4 leistungsstärkere WEA repowert werden sollen und in
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dessen Zuge die restlichen 5 WEA abgebaut werden, ist nicht mit einer erhöhten Störung der Erholungssuchenden zu rechnen. Tendenziell ist das Gegenteil zu erwarten.
4.8 Vorbelastungen
Beim Eingriff in das Landschaftsbild ist die Vorbelastung des Landschaftsraumes zu
bewerten. Der Eingriff ist umso „geringer“, je stärker die bereits bestehende anthropogene Überformung des Raumes ist. Insbesondere das Landschaftsbild wird durch verschiedene Nutzungen vorbelastet, die das ästhetische Wahrnehmungsempfinden potenziell stören können. Im Landschaftsästhetischen Betrachtungsraum besteht die
vorwiegende Vorbelastung durch die bereits bestehenden neun WEA des WP, die
weithin über das Projektgebiet hinaus sichtbar sind. Die 9 alten Anlagen werden zugunsten von 4 neuen WEA komplett zurückgebaut, d.h. das Fundament wird entfernt
und die Flächen, die bisher geschottert waren, werden wieder in Acker umgewandelt.
Als weitere Vorbelastung muss das Kraftwerk Weisweiler, der Braunkohletagebau Inden und die BAB 4 gewertet werden.
Die landwirtschaftliche Nutzung im Betrachtungsraum bedeutet eine weitere Vorbelastung, insbesondere des Naturhaushaltes.
Abb. 9: Vorbelastung durch bestehende WEA. Blick von Süden. Im Hintergrund ist die Dampfwolke des
Kraftwerkes Weisweiler zu sehen.
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5. Ökologische Bewertung
5.1 Bewertungsverfahren
Zur Bewertung des Eingriffes in den Naturhaushalt fand das Verfahren nach ADAM,
NOHL & VALENTIN (1986): „Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei
Eingriffen in die Landschaft“ Anwendung.
Zur Bestandsbewertung der Biotoptypen wurden neun naturschutzfachliche Beurteilungskriterien herangezogen. In Abänderung zum Verfahren wird das Kriterium „Repräsentanz im Naturraum“ nicht berücksichtigt. Die Repräsentanz ist ein klassifizierendes Merkmal und für naturschutzfachliche Bewertungen nicht geeignet. Bei Berücksichtigung der Repräsentanz würden einerseits meist kleinflächig vorkommende,
hochwertige Biotope abgewertet, andererseits geringwertige, aber großflächig vorhandene Lebensräume (z.B. Intensivweiden) aufgewertet.
Gleichrangig wird die Entwicklungstendenz der Biotoptypen beurteilt, in dem die beiden
Kriterien Gefährdungsgrad und Grad der Ersetzbarkeit berücksichtigt werden. Aus den
Durchschnittswerten der naturschutzfachlichen Bewertung und der Entwicklungstendenz wird ein Mittelwert gebildet (Aufrundung nach oben), der die Gesamtbewertung
ergibt.
Für den Teilbereich „Landschaftsbild“ wurde der Eingriff mit Hilfe des Bewertungsverfahrens nach NOHL (1993): “Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ beurteilt.
Zur Eingriffsermittlung für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird der Kompensationsflächenumfang (K) für landschaftsästhetische Maßnahmen nach folgender
Formel berechnet:
K=F∗e∗b∗w
F = tatsächlicher Einwirkungsbereich
e = Erheblichkeitsfaktor
b = Kompensationsflächenfaktor
w = Wahrnehmungskoeffizient
Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten etwa 170 m hohen Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 Kilometern um den
Mast betrachtet. Dieser Wirkraum von 10 km Ausdehnung um den Mast wird in drei
unterschiedlich stark betroffene Zonen eingeteilt: Wirkzone I (Kreisfläche mit Radius
200 m), Wirkzone II (Kreisfläche mit 1.500 m-Radius minus 200 m-Radius) und Wirkzone III (Kreisfläche mit Radius 10.000 m minus 1.500 m-Radius). Die planerische Bearbeitung erfolgt für die Zonen I und II auf der Deutschen Grundkarte im Maßstab
1 : 5.000, für die Zone III auf der Topographischen Karte im Maßstab 1 : 25.000. Für
diese drei Wirkräume wird jeweils getrennt der Kompensationsflächenumfang ermittelt
und zwar in Verknüpfung mit den vier relevanten ästhetischen Raumeinheiten „Rurtal“,
„Nördliche Rureifel“, „Aachener Hügelland“ und „Zülpicher und Jülicher Börde“.
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Der ästhetisch tatsächlich beeinträchtigte Raum (F) ist der Bereich der Offenlandschaft, von dem aus die geplanten Windenergieanlagen zu sehen sein werden. Ausgenommen davon sind sichtverschattete Flächen, die sich hinter sichtverstellenden,
baum- oder gebäudebestandenen, Flächen befinden.
Zur Ermittlung des landschaftsästhetischen Erheblichkeitsfaktors (e) des Eingriffs
werden mehrere Kriterien herangezogen. Die Faktoren Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt der Landschaft bestimmen in ihrem Zusammenspiel den landschaftsästhetischen Eigenwert des Eingriffsraumes. Durch die Synthese des Eigenwertes mit dem
Grad der Schutzwürdigkeit ergibt sich der Landschaftsbildwert des Eingriffraumes. Dieser wiederum bestimmt zusammen mit dem Grad der visuellen Verletzlichkeit bzw.
Transparenz (inwieweit ein störendes Element wahrgenommen werden kann) den ästhetischen Empfindlichkeitswert der Landschaft.
Die Erheblichkeit des Eingriffs hängt weiterhin in entscheidendem Maße vom Intensitätsgrad des Eingriffs ab. Dazu wird der ästhetische Verlust der Landschaft durch den
Eingriff ermittelt, indem der ästhetische Eigenwert vor dem Eingriff und nach dem Eingriff eingeschätzt wird. Die Differenz ist Ausdruck der Intensität des Eingriffs.
Das Zusammenführen des Empfindlichkeitswertes und des Intensitätswertes ergibt
schließlich den landschaftsästhetischen Erheblichkeitsfaktor (e) des Eingriffs.
Landschaftsästhetischer Eigenwert
+
Schutzwürdigkeitsgrad
↓
↓
Landschaftsbildwert
+
Visuelle Verletzlichkeit
↓
↓
Ästhetischer Empfindlichkeitswert + Intensitätsgrad des Eingriffs
↓
↓
Gefährdungsgrad des Landschaftsbildes = Erheblichkeit des Eingriffs (Faktor e)
Der Kompensationsflächenfaktor (b) berücksichtigt bei der Ermittlung des Eingriffsumfanges den Flächenanteil, der für Kompensationsmaßnahmen zu fordern ist. In Abhängigkeit vom Landschaftstyp beträgt der Flächenanspruch für Naturschutz und
Landschaftspflege zwischen 5 % und 20 % bzw. durchschnittlich 10 % (0,1). Dementsprechend wird der Kompensationsflächenfaktor wie von NOHL vorgeschlagen bei 0,1
angesetzt. Die abnehmende Fernwirkung des Eingriffsobjektes und die Höhe der Vorbelastung werden durch den Wahrnehmungskoeffizient (w) berücksichtigt.
5.2 Bestandsbewertung Naturhaushalt
Für die Bestandsbewertung „Naturhaushalt“ wurden die beschriebenen Biotoptypen
berücksichtigt, die im unmittelbaren Umfeld der Anlage als „Wirkbereich Naturhaushalt“
liegen. Am höchsten fällt die Bewertung für den Biotoptyp „Grünstreifen“ aus mit durchschnittlich 3 Punkten. Die unversiegelten Wirtschaftswege werden mit 2 Punkt und die
Ackerflächen ebenfalls mit 2 Punkten bewertet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen
Überblick über die Bestandsbewertung des Naturhaushalts.
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Tabelle 1: Bestandsbewertung Naturhaushalt
Unversiegelter Wirtschaftsweg
1
3
1
Gefährdungsgrad
1
3
2
Seltenheit der Pflanzen- und Tierarten
2
3
2
Grad der Ersetzbarkeit
1
3
2
Vielfalt von Biotoptypen im Naturraum
4
4
4
Durchschnitt
1
3
2
Vielfalt der Schichtenstruktur
1
3
2
Artenvielfalt
1
3
2
Gesamtdurchschnitt
2
3
2
Natürlichkeitsgrad des
Biotops
1
3
1
Vollkommenheitsgrad
des Biotops
1
3
2
Bedeutung im Biotopverbundsystem
2
4
2
Flächengröße, Länge
2
2
2
Durchschnitt
2
3
2
Grünstreifen
Seltenheit der Pflanzengesellschaft
Acker
Grünstreifen
Biotoptypen
Acker
Unversiegelter Wirtschaftsweg
Biotoptypen
Wertkriterien
Entwicklungstendenz der
Biotoptypen
Ausschluß des
Eingriffs
5.3 Bestandsbewertung Landschaftsbild
Die Bewertung der Einzelfaktoren erfolgt jeweils auf einer Skala von 1 (= sehr gering)
bis 10 (= sehr hoch). Mehrere Einzelfaktoren (z.B. Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt) werden aggregiert und aus dieser Gesamtpunktzahl ergibt sich eine neue
Wertstufe. Der Landschaftsästhetische Eigenwert wird anhand der Kriterien Vielfalt,
Naturnähe und Eigenart bewertet. Eine Bewertung erfolgt für die vier betrachteten Naturräume „Nördliche Rureifel“, „Aachener Hügelland“, „Zülpicher und Jülicher Börde“
und das „Rurtal“ getrennt.
Die Vielfalt des Naturraums „Nördliche Rureifel“ ist hoch. Auch wenn der Nationalpark
Eifel nicht mehr innerhalb des Betrachtungsraums liegt, so befinden sich hier dennoch
einige bedeutende Buchenwaldkerngebiete der Eifel (Leyberg, Scherpenberg, Herzogenhau etc.). Zum Schutz dieser und weitere aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen Strukturen wie beispielsweise der Werther Heide oder den Wehebachtälern sind
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hier insgesamt sechs Wildnisgebiete, zwei FFH-Gebiete und zahlreiche Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Insgesamt wird für die Vielfalt der „Nördlichen Rureifel“
der Wert 7 angesetzt. Der Naturraum „Aachener Hügelland“ wird mit 6 Punkten geringfügig schlechter bewertet. Dieser Naturraum zeichnet sich vor allem durch seine landwirtschaftlich genutzten, aber strukturreichen Offenlandbereiche aus. Zudem umfasst
das Gebiet einige z.T. geschützte Steinbrüche und Kiesgruben die zahlreichen Amphibienarten Lebensraum bieten. Die im Vergleich zur Rureifel etwas geringere Vielfalt
ergibt sich aus der z.T. hohen Siedlungsdichte (Raum Aachen) sowie aus einem hohen
Anteil an intensivlandwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Vielfalt im Naturraum „Jülicher und Zülpicher Börde“ (Wert 4) ist deutlich geringer. Die Börde ist im Betrachtungsraum durch intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vorhandene Infrastruktur
(Kraftwerk Weisweiler, Braunkohletagebau bei Inden und die BAB 4) stark anthropogen
überprägt. Auch das „Rurtal“ ist im Betrachtungsraum z.T. stark anthropogen überprägt, bietet als Flussniederung aber dennoch zahlreichen Land- und Wasserlebewesen Lebensraum und dient zudem als Ausbreitungskorridor, sodass für den Parameter
Vielfallt ein leicht überdurchschnittlicher Wert von 6 anzunehmen ist.
Das ästhetische Empfinden der Naturnähe ist im Naturraum „Nördliche Rureifel“ unterschiedlich, generell aber als überdurchschnittlich zu bewerten (Stufe 6), besonders
im Bereich der FFH- und Wildnisgebiete. Im Naturraum „Aachener Hügelland“ ist die
Naturnähe aufgrund der z.T. intensiven Landwirtschaft etwas geringer einzustufen.
Hier wird der Wert 5 vergeben. Die „Jülicher und Zülpicher Börde“ erhält aufgrund der
starken anthropogenen Überprägung nur den Wert 3. Die „Ruraue“ hingegen erhält mit
dem Wert 6 abermals einen leicht überdurchschnittlichen Wert, da es insgesamt mehr
naturnahe als stark veränderte Bereiche gibt.
Die Eigenart der Landschaft wird anhand der Eigenartsverluste während der letzten 50
Jahre bewertet. Der Naturraum „Nördliche Rureifel“ ist von seiner Eigenart her hoch zu
bewerten. Er spiegelt eine typische Eifellandschaft wider (Wert 7). Die Eigenart des
Naturraums „Aachener Hügelland“ ist grundsätzlich ebenfalls als hoch zu bewerten,
allerdings nimmt das Stadtgebiet Stolberg einen nicht unerheblichen Teil der Flächen
innerhalb des Betrachtungsraums ein, so dass hier ein gewisser Eigenartsverlust der
Landschaft vorliegt (Wert 6). Im Naturraum „Zülpicher und Jülicher Börde“ bewirken
bereits bestehende, weithin sichtbaren WEA einen hohen Eigenartsverlust der Landschaft. Auch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vielbefahrene Bundesstraße BAB 4 wirken sich negativ auf die Eigenart aus (Wert 3). Die Eigenart des Naturaums „Rurtal“ wird als durchschnittlich (Wert 5) eingestuft.
Im Zusammenspiel ergibt sich für die „Nördliche Rureifel“ ein Landschaftsästhetischer Eigenwert der Stufe 7 (hoch). Auch für das „Aachener Hügelland“ ergibt sich ein
leicht überdurschnittlicher Wert von 6. Für die „Jülicher und Zülpicher Börde“ ergibt sich
hingegen ein geringer Landschaftsästhetischer Eigenwert (Wert 3). Für das „Rurtal“
ergibt sich mit dem Wert 5 ein durchschnittliches Ergebnis (siehe die quantitative Bewertung in Tabelle 6, Kap. 6.6).
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Ein weiteres Kriterium der ästhetischen Bewertung ist die Visuelle Verletzlichkeit einer Landschaft. Sie leitet sich daraus ab, dass verschiedene Landschaften Eingriffe in
visueller Hinsicht unterschiedlich gut verkraften. Mit steigender Einsehbarkeit (= Transparenz) einer Landschaft nimmt ihre Verletzlichkeit zu. Die Transparenz wird von der
Reliefierung der Landschaft, der Strukturvielfalt und der Vegetationsdichte beeinflusst.
Im Bereich des Naturraums „Nördliche Rureifel“ ist die Reliefenergie sehr hoch mit
zum Teil sehr tief eingeschnittenen Tälern. Die Fernsicht ist nur von Kuppenlagen gut,
was einen maximal mittleren Wert bedingt (Wert 4). Die Relieffierung des „Aachener
Hügellandes“ ist ebenfalls recht hoch (Wert 6). Die Relieffierung der offenen Landschaft im Naturraum „Jülicher und Zülpicher Börde“ sowie dem „Rurtal“ ist gering und
somit die Fernsicht sehr gut, was hohe Werte bedingt (beide Wert 8).
Hinsichtlich der Strukturvielfalt ist für die „Nördliche Rureifel“ ein hoher Wert von 7
gegeben. Die beiden Naturräume „Aachener Hügelland“ und „Börde“ erhalten mittlere
Werte (beide Wert 5) und das Rurtal einen geringen Wert (Wert 3).
Da die Vegetationsdichte in der „Nördlichen Rureifel“ mit ihren ausgedehneten
Waldgebieten hoch ist, wird die Einsehbarkeit der Anlagen im Gebiet relativ stark durch
Vegetation gemindert (Wert 3). Gleiches gilt auch für das Rurtal (Wert 3). In der „Jülicher und Zülpicher Börde“ ist die Vegetationsdichte hingegen nicht so hoch, denn
landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsbereiche dominieren den Betrachtungsraum.
Insgesamt wird die Einsehbarkeit der Anlagen im Gebiet relativ wenig durch Vegetation
gemindert (Wert 7). Gleiches gilt auch für das „Aachener Hügelland“ (Wert 6).
Insgesamt ergibt sich für die Naturräume „Nördliche Rureifel“ und „Rurtal“ eine unterdurchschnittliche Visuelle Verletzlichkeit (beide Wert 4). Für den Naturraum „Aachener Hügelland“ ist sie etwas höher (Wert 5), und für die „Jülicher und Zülpicher Börde
ist sie hoch (Wert 7) (siehe die quantitative Bewertung in Tabelle 6, Kap. 6.6).
Die Schutzwürdigkeit der „Nördlichen Rureifel“ und des „Rurtals“ sind als hoch einzustufen (beide Wert 7), was sich auch in der Ausweisung zahlreicher Schutzgebiete widerspiegelt. Da das „Aachener Hügelland“ deutlich weniger Schutzgebiete, dafür aber
eine hohe Siedlungsdichte innerhalb des Betrachtungsraums aufweist, ist die Schutzwürdigkeit durchschnittlich (Wert 5). Die Schutzwürdigkeit der Bördeflächen, die oftmals einer Agrarwüste ähneln, ist gering (Wert 2).
Aus dem Landschaftsästhetischen Eigenwert, der Visuellen Verletzlichkeit sowie der
Schutzwürdigkeit ergibt sich die Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen. Die Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Eingriff ist für die „Nördliche Rureifel“ mit Stufe 7 hoch. Für die beiden Naturräume des „Aachener Hügellandes“ und des
„Rurtals“ ergibt sich jeweils eine mittlere Empfindlichkeit (Wert 5) und für die „Jülicher
und Zülpicher Börde“ eine geringe (Wert 2). Die quantitative Bewertung mit der abschließenden Ermittlung der Eingriffserheblichkeit ist in der Tabelle 6 in Kapitel 6.6
dargestellt.
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6. Eingriff
6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse
Die Errichtung der vier Windenergieanlagen bewirkt direkte, indirekte und temporäre
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und führt gleichfalls zu einer Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes.
Naturhaushalt
Direkt und dauerhaft wird der Naturhaushalt durch die Errichtung der vier Windenergieanlagen beeinträchtigt. Die Aufstellung der vier Stahlrohrmaste mit einer Gesamthöhe von 170 Metern erfordert eine massive, runde Fundamentierung. Für die Festsetzungen des Bebauungsplans wird pro Mastfundament eine kreisförmige Fläche mit
einem Radius von 20 m angesetzt (in der Realität werden die Fundamente deutlich
kleiner sein). Nach derzeitiger Projektplanung ergibt sich für die Gemeinde Langerwehe eine maximale Grundfläche für Turm, Fundamente, Wege und Aufstellflächen von
ca. 7.000 qm. Davon entfallen 1.257 qm auf die Grundfläche des Turms. Nach Abzug
der Turmgrundfläche ergibt sich somit eine Fläche von 5.743 qm. Auch wenn nach
derzeitigem Stand die Fläche für Wege und Aufstellungsbereiche mit 4.750 qm angegeben wird, so wird im weiteren Verfahren mit der maximal möglichen zu beanspruchenden Fläche von 5.743 qm gerechnet.
Die derzeitige Planung der Stadt Eschweiler sieht ca. 21.000 qm als maximal Grundfläche für Türme, Fundamente, Wege und Aufstellflächen vor. Davon entfallen ca.
1.257 qm pro Turm sowie ca. 15.883 qm für Wege und Aufstellflächen. Somit ist auch
in dieser Kalkulation ein Puffer von 1.346 qm enthalten, der im Rahmen der Baumaßnahmen einen gewissen Handlungsspielraum erlaubt. Es wird daher im weitern Verlauf
von teilversiegelten Flächen in einer maximalen Größe von 17.229 qm ausgegangen.
Insgesamt ergibt sich für die vier projektierten WEA eine Versiegelung von ca. 5.028
qm. Neben den versiegelten Flächen müssen für die Aufstellung der vier WEA weitere
Flächen für Zuwegung und Kranstelflächen in Schotter gelegt (teilversiegelt) werden.
Nach derzeitigem Planungsstand können dafür maximal insgesamt 22.972 qm beansprucht werden. Davon entfallen wie schon oben beschrieben maximal ca. 5.743 qm
auf die Gemeinde Langerwehe und maximal ca. 17.229 qm auf die Stadt Eschweiler.
Bodenlagerung und Bodenschutz
Grundsätzlich ist die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) getrennt vom darunter liegenden Boden zu lagern, um beim späteren Wiedereinbau des Bodens keine Bodenschichten zu vermischen. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle
anderen Erdarbeiten. Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung der
Fundamentgruben der rückzubauenden Anlagen verwendet werden. Überschüssiger
Boden wird zeitnah abgefahren. Die kurzzeitige Lagerung von Bodenaushub auf Ackerflächen stellt im Hinblick auf den Naturhaushalt einen nur unerheblichen Eingriff dar.
Weitere Bodenschutzmaßnahmen sind im Kapitel 6.3 beschrieben.
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Landschaftsbild
Das Landschaftsbild ist durch den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen von
den folgenden ästhetischen Beeinträchtigungen betroffen, die einen Verlust von Vielfalt, Naturnähe und Eigenart im Eingriffsraum bewirken:
• Die Höhe der Windenergieanlagen (etwa 170 m) führt zu einem Maßstabsverlust,
der die vorgegebenen Größenverhältnisse der Landschaft verändert.
• Die Verwendung technischer Baustoffe (Stahlrohrturm) und des hellen Anstrichs
führen zu einer Verminderung der Naturnähe.
• Im Nahbereich beeinträchtigen der Schattenwurf und die Geräuscheinwirkung während des Betriebes die Landschaftswahrnehmung zusätzlich negativ.
• Durch die Tages- und Nachtkennzeichnung entsteht eine verstärkte Fernwirkung.
• Die Erholungsfunktion der Landschaft wird durch den Betrieb der Anlage (optische
und akustische Störungen) vermindert.
Hierbei ist zu beachten, dass seit vielen Jahren 9 WEA auf der Halde betrieben werden. Der Eingriff wird zwar in Bezug auf die Höhe vergrößert, hinsichtlich der Anzahl
der WEA aber mehr als halbiert.
Die Einsehbarkeit der Anlagen ist in gut 3/4 des landschaftsästhetischen Betrachtungsraumes von bis zu 10 km durch sichtverstellende Elemente, insbesondere Wald, sowie
aus topographischen Gründen eingeschränkt. Sichtbar sind die Anlagen insbesondere
aus Teilen der Jülicher und Zülpicher Börde, insbesondere aus nördlichen Richtungen.
Inwieweit sich Windenergieanlagen negativ auf das Naturempfinden in dieser vom
Menschen geprägten Landschaft auswirken, ist schwer einzuschätzen und sicher auch
nicht allgemeingültig zu beantworten. Da die ersten WEA im Betrachtungsraum, insbesondere der Eifel und den Bördelandschaften, schon vor über zwei Jahrzehnten errichtet wurden und in einigen Teilen weithin sichtbar sind, sind sie mittlerweile auch dort zu
einem typischen Bestandteil der Landschaft geworden. Im vorliegenden Fall ist davon
insofern in besonderem Maße auszugehen, als dass es sich nicht um einen komplett
neuen Standort handelt. Vielmehr werden Altanlagen durch neue WEA ersetzt und die
Gesamtanzahl an WEA im Windpark sinkt von neun auf vier Anlagen. Der Betrachter
wird aus weiterer Entfernung möglicherweise nicht einmal merken, dass sich hier etwas verändert hat, da die Vorbelastung bereits vorhanden ist. Nichtsdestotrotz kommt
es durch die Erhöhung der WEA zu einer „Mehrbelastung“ im Vergleich zum jetzigen
Zustand. Dem wird bei der Ermittlung des Eingriffs in das Landschaftsbild Rechnung
getragen.
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Konflikte
Bei der Konfliktanalyse lassen sich 3 Konflikttypen unterscheiden:
Baubedingte Konflikte - im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
• Lärm- und Staubimmissionen durch Baustellenverkehr
• Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge (sehr gering da zumeist auf Wegen)
Anlagenbedingte Konflikte - in Folge der Bebauung selbst
• Bodenversiegelung durch die Errichtung und Fundamentierung der Anlagen (unter
Rückbau von 9 bestehenden WEA)
• Überbauung von Acker, Säumen und Wegen
• Verlust von Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt
• Bodenveränderungen durch Schaffung und dauerhaften Erhalt der Zufahrten
Betriebsbedingte Konflikte - in Folge des Betriebs der Anlage
• potenzielle Beeinträchtigung der Tierwelt direkt durch Vogel/Fledermausschlag, indirekt durch Vermeidungsreaktion
• Veränderung des Landschaftsbildes
• Verlärmung
• Visuelle „Belästigungen“ durch Schattenwurf und Hindernisbefeuerung
• Verminderung der Erholungsfunktion
6.2 Wirkungsbereiche und Beeinträchtigungsfaktoren
Versiegelte Flächen werden als 100%ige Beeinträchtigung angesetzt (F=1,0). Im Bereich der Zufahrt und der Kranstellfläche wird eine 90%ige Beeinträchtigung gewertet,
da sich auf den Schotterflächen zumindest temporär wieder niedrige Vegetationsbestände bilden können.
Tabelle 2 - Wirkungsbereiche und Beeinträchtigungsfaktoren
Wirkungsbereich
betroffener Biotoptyp
Beeinträchtigung
Mastfundament
Acker
F = 1,0
sehr hoch
Zufahrt, Kranstellfläche
Acker, Grünstreifen, Wege
F = 0,9
hoch
1
Die Beeinträchtigung wird nicht zu 100% angesetzt, da auf den Schotterflächen zumindest temporär
krautige Vegetation entstehen kann.
Auch für das Landschaftsbild ergeben sich unterschiedliche Beeinträchtigungsbereiche und zwar die Wirkzone I mit einem Radius von 200 Metern um die Anlagen,
eine Wirkzone II mit 200 bis 1.500 Metern und eine Wirkzone III mit 1.500 bis 10.000
Metern um die WEA. In den Wirkzonen werden unterschiedlich hohe Wahrnehmungskoeffizienten angesetzt. Aufgrund von Verstellungen und Verschattungen durch WaldBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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flächen, Feldgehölze, Bebauung und Siedlungsflächen ist der tatsächliche Einwirkbereich kleiner als die Gesamtfläche innerhalb der Radien. Folgende Werte wurden ermittelt:
Tabelle 3: Ermittlung des Beeinträchtigungsbereichs in Bezug auf das Landschaftsbild
Gesamtfläche Sichtverstellende Blickverschattete
(ha)
Elemente (ha)
Bereiche (ha)
Wirkzone
WZ I: 200m
WZ II: 1.500m
WZ III: 10.000m
48
951
32.289
33.288
23
453
16.411
Tatsächlicher Einwirkbereich (ha)
0
120
9.530
25
378
6.348
Gesamt
6.751
6.3 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von
Boden, Natur und Landschaft zu unterlassen. Folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden festgelegt:
1.
Zufahrten werden grundsätzlich in Schotter/Splitt gelegt, so dass keine komplette
Bodenversiegelung stattfindet. Temporär ist das Aufkommen niedriger Vegetation
möglich.
2. Überschüssiger, während der Bauphase anfallender Erdaushub, der nicht zum
Verfüllen der alten Fundamente verwendet wird, ist so zeitnah wie möglich vollständig von der Lagerfläche zu entfernen und abzufahren.
3. Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden muss auf getrennten Depots (DIN
19731 und DIN 18915) erfolgen. Einmischung von Fremdmaterialien und Bauabfällen auf den Bodendepots sind nicht zulässig und zu vermeiden.
4. Eine gute Entwässerung der Bodendepots ist zu gewährleisten, z.B durch steile
Trapezform mit Neigung von mindestens 4 %.
5. Die Schütthöhe für das Oberbodendepot darf maximal 2 Meter betragen (DIN
19731). Das Unterbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 4 Meter haben.
6. Die Depots sollten möglichst nicht befahren werden, v.a nicht mit Radfahrzeugen.
7. Sofortige Begrünung des zwischengelagerten Oberbodenmaterials. Günstig sind
tiefwurzelnde, winterharte und stark wasserzehrende Pflanzen wie z.B. Luzerne,
Waldstauden-Roggen, Lupinie oder Ölrettich (vgl. DIN 19731).
8. Lockere Schüttung der Bodendepots, Aufschütten nur in trockenen Zustand.
9. Mögliche „Belästigungen“ durch die Hindernisbefeuerung können durch die Synchronisation der Lichter, den Verzicht auf besonders störende Tagesblitzlichter
und das Herunterdimmen der Nachtkennzeichung bei guter Sicht (um bis zu 90%
!) minimiert werden.
10. Die Baufeldfreimachung sollte zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen
von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vogelbrutzeit stattfin-
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den. Abweichungen hiervon sind ggf. in Abstimmung mit der ULB möglich, wenn
vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine
Vogelbrut befindet.
11. Gemäß Vorabstimmung mit der ULB ist das im Leitfaden „Umsetzung des Artenund Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) definierte Batcordermonitoring durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind zwei der vier geplanten WEA mit einem Batcorder in der Gondel auszustatten und ein zweijähriges Gondelmonitoring durchzuführen. Im ersten Betriebsjahr wird die nächtliche Abschaltung der WEA zwischen dem 01.04. und 31.10 bei Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von
< 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10°C und fehlendem Niederschlag festgesetzt. Der Abschaltalgorithmus in den Folgejahren wird nach den Ergebnissen des
Gondelmonitorings in Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren und der Städteregion Aachen festgelegt.
12. Der Einsatz von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich ist möglichst zu vermeiden.
6.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Der Eingriff ist mit unvermeidbaren Beeinträchtigungen verbunden, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind.
Tabelle 4: Darstellung von Ort, Umfang, Art und zeitlichem Ablauf des geplanten Eingriffs
Eingriffsort
Umfang
Art des Eingriffs
Eingriffsbereich A: Versiegelte Flächen
Acker*
5.028 qm
Versiegelung durch Fundamente; Verlust von Acker
Zeitlicher Ablauf
Nach Erteilen der
Baugenehmigung
Eingriffsort
Umfang
Art des Eingriffs
Zeitlicher Ablauf
Eingriffsbereich B: Teilversiegelte Flächen z.B. Zuwegung in Schotter
Acker*
21.172 qm
Kranstellfläche und ZuweNach Erteilen der
gung in Schotter
Baugenehmigung
Grünstreifen*
800 qm
Kranstellfläche und Zuwegung in Schotter
Nach Erteilen der
Baugenehmigung
Unversiegelter
Wirtschaftsweg*
1.000 qm
Kranstellfläche und Zuwegung in Schotter
Nach Erteilen der
Baugenehmigung
* Die Flächenangaben ensprechen dem derzeitigen Plannungsstand, ggf. auftretende Abweichungen sind
im nachgeschalteten BImSch-Verfahren zu berücksichtigen.
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6.5 Kompensationsbedarf Naturhaushalt
Mit Hilfe des Bewertungsverfahrens nach ADAM, NOHL & VALENTIN (1986) berechnet
sich der Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt gemäß Tabelle 5.
Tabelle 5: Ermittlung der landschaftsökologischenEingriffserheblichkeit
qm1
Beeinträchtigte Bereiche
qm 2
Unversiegelter Wirtschaftsweg
Grünstreifen
Acker
Beeinträchtigung
Beeinträchtigte Biotoptypen
qm1
qm 2
qm1
qm2
Eingriffsbereich A: Mastfundament
1
5.028
5.028
0
0
0
0
Eingriffsbereich B: Kranstellfläche
0,9
21.172
19.055
800
720
1.000
900
Flächenkomp. für beeintr. Biotoptypen in qm
24.083
720
900
In jetziger Wertstufe
2
3
2
Wertstufe ändern nach
5
5
5
9.633
432
360
Resultierende Flächenkompensation
Summe
10.425
Gesamte Flächenkompensation nach BiotopWertstufe 5
10.425 qm = 1,043 ha
Im Zuge der Errichtung der vier neuen WEA ergibt sich für den Naturhaushalt ein Kompensationsbedarf von 1,043 ha. Für die drei WEA, die im Bereich der Stadt Eschweiler
errichtet werden sollen, beträgt der Kompensationsflächenbedarf demnach ca. 0,782
ha, und für die eine WEA im Bereich der Gemeinde Langerwehe ca. 0,261 ha.
6.6 Kompensationsbedarf Landschaftsbild
Zur Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs muss die Intensität des Eingriffs ermittelt werden. Sie ergibt sich aus der Differenz des jetzigen Zustandes und des Zustandes
nach Bau der WEA. Dabei wird die Vorbelastung durch bestehende Anlagen im Umfeld
mit berücksichtigt. Für den Betrachtungsraum stellt sich die Eingriffsintensität mit Stufe 2
dar. Der Eingriffintensität steht die ermittelte Empfindlichkeit der jeweiligen Raumeinheiten
gegenüber. Aus ihrem Zusammenspiel ergibt sich für jede Raumeinheit ein Erheblichkeitsfaktor (e). Ein Erheblichkeitsfaktor von beispielsweise e = 0,2 besagt, dass 20 % der
Eingriffsfläche einer Raumeinheit ästhetisch beeinträchtigt werden. Die Betrachtung erBüro für Ökologie & Landschaftsplanung
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folgt für alle vier Naturräume getrennt. Für die Raumeinheit „Nördliche Rureifel“ ergibt sich
bei einer ermittelten Empfindlichkeit von 7 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,4 (siehe Tab. 6).
Für die Raumeinheit „Aachener Hügelland“ ergibt sich bei einer ermittelten Empfindlichkeit
von 5 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,3 (siehe Tab. 7). Für die Raumeinheit „Zülpicher und
Jülicher Börde“ ergibt sich bei einer ermittelten Empfindlichkeit von 2 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,1 (siehe Tab. 8). Für die Raumeinheit „Rurtal“ ergibt sich bei einer ermittelten
Empfindlichkeit von 5 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,3 (Tab. 9).
Tabelle 6: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den
Bau der WEA (Raumeinheit „Nördliche Rureifel“)
Stufenwerte
Faktoren
vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
- Vielfalt
7
7
- Naturnähe
6
6
- Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2)
7
6
Aggregation
27
25
(Retransformierte) Stufe
7
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
- Reliefierung
4
- Strukturvielfalt der Elemente
7
- Vegetationsdichte in der Raumeinheit
3
Aggregation
14
(Retransformierte) Stufe
4
4. Schutzwürdigkeit
7
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2
26
x), 3. und 4.
7
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2.
9
und 5.
(Retransformierte) Stufe
4
Erheblichkeitsfaktor e
0,4
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
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24
Tabelle 7: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den
Bau der WEA (Raumeinheit „Aachener Hügelland“)
Stufenwerte
Faktoren
Vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
- Vielfalt
6
6
- Naturnähe
5
5
- Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2)
6
5
Aggregation
23
21
(Retransformierte) Stufe
6
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
- Reliefierung
6
- Strukturvielfalt der Elemente
5
- Vegetationsdichte in der Raumeinheit
6
Aggregation
17
(Retransformierte) Stufe
6
4. Schutzwürdigkeit
5
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2
22
x), 3. und 4.
5
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. +
7
5.
3
(Retransformierte) Stufe
Erheblichkeitsfaktor e
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0,3
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25
Tabelle 8: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den
Bau der WEA (Raumeinheit „Jülicher und Zülpicher Börde“)
Stufenwerte
Faktoren
Vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
- Vielfalt
4
4
- Naturnähe
3
3
- Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2)
3
2
Aggregation
13
11
(Retransformierte) Stufe
2
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
- Reliefierung
8
- Strukturvielfalt der Elemente
5
- Vegetationsdichte in der Raumeinheit
7
Aggregation
20
(Retransformierte) Stufe
7
4. Schutzwürdigkeit
2
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2
13
x), 3. und 4.
2
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. +
4
5.
1
(Retransformierte) Stufe
Erheblichkeitsfaktor e
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0,1
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26
Tabelle 9: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den
Bau der WEA (Raumeinheit „Rurtal“)
Stufenwerte
Faktoren
Vorher
nachher
1. Landschaftsästhetischer Eigenwert
- Vielfalt
6
6
- Naturnähe
6
6
- Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2)
5
4
Aggregation
22
20
(Retransformierte) Stufe
5
2. Intensität des Eingriffs
Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.)
2
(Retransformierte) Stufe
2
3. Visuelle Verletzlichkeit
- Reliefierung
8
- Strukturvielfalt der Elemente
3
- Vegetationsdichte in der Raumeinheit
3
Aggregation
14
(Retransformierte) Stufe
4
4. Schutzwürdigkeit
7
Stufe
5. Empfindlichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2
21
x), 3. und 4.
5
(Retransformierte) Stufe
6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit
Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. +
7
5.
2
(Retransformierte) Stufe
Erheblichkeitsfaktor e
0,3
Entsprechend den Empfehlungen von NOHL (1993) wurde ein Kompensationsflächenfaktor
zwischen 5 und 20 % (b = 0,1) gewählt. Dadurch wird eine landschaftsgerechte Wiederherstellung des beeinträchtigten Raumes ermöglicht.
Der potentielle Gesamt-Eingriffsraum wird in drei Entfernungs-/Wirkzonen aufgeteilt. Bei
der Kompensationsberechnung wird nur der tatsächlich einsehbare Bereich, der tatsächliche Einwirkbereich, berücksichtigt. In der Wirkzone I (Radius bis 200 Meter um die Anlagen
sind die Beeinträchtigungen besonders hoch, in der Zone III nur noch gering. Nach NOHL ist
der Wahrnehmungskoeffizient im vorbelasteten Raum in der Wirkzone I w = 0,3. Für die
Wirkzone II ist w = 0,15 und für die Zone III w = 0,02.
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27
Tabelle 10a: Ermittlung des Kompensationsflächenumfangs für die Raumeinheit „Nördliche
Rureifel“
Tatsächlicher
KompensaErheblichWahrnehmungs- KompensationsZone
Einwirkbetionsfläche
keitsfaktor e
koeffizient w
flächenfaktor b
reich (ha)
(ha)
I
8
II
167
III
259
0,3
0,4
0,096
0,15
0,1
0,02
1,002
0,2072
Summe
1,3052
Tabelle 10b: Raumeinheit „Aachener Hügelland“
Zone
Tatsächlicher
Einwirkbereich (ha)
I
17
II
160
III
675
Erheblichkeitsfaktor e
Wahrnehmungskoeffizient w
Kompensationsflächenfaktor b
0,3
0,3
Kompensationsfläche
(ha)
0,153
0,15
0,1
0,02
0,72
0,405
Summe
1,278
Tabelle 10c: Raumeinheit „Zülpicher und Jülicher Börde“
Zone
Tatsächlicher
Einwirkbereich (ha)
I
0
II
51
III
5.088
Erheblichkeitsfaktor e
Wahrnehmungskoeffizient w
Kompensationsflächenfaktor b
Kompensationsfläche
(ha)
0,3
0,1
0
0,15
0,1
0,02
0,0765
1,0176
Summe
1,0941
Tabelle 10d: Raumeinheit „Rurtal“
Zone
Tatsächlicher
Einwirkbereich (ha)
I
0
II
0
III
326
Erheblichkeitsfaktor e
Wahrnehmungskoeffizient w
Kompensationsflächenfaktor b
Kompensationsfläche
(ha)
0,3
0,3
0
0,15
0,1
0,02
0
0,1956
Summe
0,1956
Gesamtkompensationsflächenumfang
3,8729
Im Zuge der Errichtung der vier neuen WEA ergibt sich für das Landschaftsbild ein Kompensationsbedarf von 3,88 ha.
6.7 Gesamtkompensationsbedarf
Die Kompensationsflächenberechnung für die vier neuen WEA ergibt folgendes Bild:
• Kompensationsbedarf Naturhaushalt
• Kompensationsbedarf Landschaftsbild
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1,043 ha
3,873 ha
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28
Für die Errichtung der vier neuen WEA errechnet sich somit ein Wert von 3,873 ha für die
Gesamtkompensationsfläche, wobei auf 1,043 ha landschaftsökologische und landschaftsästhetische Forderungen gleichrangig bei der Planung landschaftspflegerischer
Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs ist im
vorliegenden Fall aber auch der Ausgleich, der seinerzeit für die neun Altanlagen durchgeführt wurde, zu berücksichtigen. Von dem Gesamtkompensationsbedarf der neu zu errichtenden WEA (3,873 ha) wird der Kompensationsbedarf für die neun alten WEA (2,315 ha)
abgezogen (LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO ÖKODAT GBR, Witten, 1996). Demnach ergibt
sich für den Bau der vier neuen WEA ein Kompensationsbedarf von 1,558 ha. Drei der vier
neuen Anlagen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eschweiler, eine
im Geltungsbereich der Gemeinde Langerwehe. Dementsprechend ergibt sich eine Kompensationsfläche von 1,17 ha für die Stadt Eschweiler, respektive 0,39 ha für die Gemeinde
Langerwehe.
Es ergibt sich ein Kompensationsflächenwert für den zusätzlichen Eingriff in
das Landschaftsbild und den Naturhaushalt von insgesamt 1,56 ha.
7. Ausgleich
Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Dies bedeutet v.a., dass die Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes so gewählt werden müssen, dass Biotoptypen, die im
Rahmen des Eingriffes so stark beeinträchtigt werden, dass sie ihre Funktion nicht mehr
erfüllen können, an geeigneter Stelle wiederhergestellt werden.
Im vorliegenden Fall besteht die Hauptlast des Eingriffes in einer Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes. Daher ist es sinnvoll, Maßnahmen zu entwickeln, die die Vielfalt und
Eigenart der Landschaft verbessern und stärken. Aus der artenschutzrechtlichen Beurteilung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis, Kompensationsmaßnahmen für geschützte
und gefährdete Tierarten durchzuführen.
Zur Findung einer Fläche wurde Kontakt mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft aufgenommen. Der Eingriff soll auf einer gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Ausgleichsfläche im Grenzbereich von Langerwehe (Kreis Düren) und Eschweiler (Städteregion Aachen)
am Fuß der Halde Nierchen durchgeführt werden. Die als „Merbericher Acker“ deklarierte
Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 79.435 qm. Davon werden hier 1,56 ha = 15.600 qm
beansprucht.
Die Ausgleichsfläche liegt im/in der …
• Kreis Düren, Gemeinde Langerwehe, Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Flurstück 167
(Teilfläche: 35.000 m²) und 168 (305 m²)
• StädteRegion Aachen, Gemeinde/Stadt Eschweiler, Gemarkung Weisweiler, Flur 10,
Flurstück 128 (44.130 m²)
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29
am Nordrand der Halde Nierchen.
Abb. 10: Entwicklungsfläche der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit einer Gesamtgröße von knapp 8 ha,
von der 1,56 ha für das hiesige Verfahren genutzt werden sollen.
Vorgesehen ist die „Anlage eines artenreichen, extensiv genutzten Grünlandes mit Gehölzstrukturen (Baumreihen: hochstämmige Obstbäume, Baumgruppen und Gehölz- streifen)
sowie Gestaltung eines Quellbereiches mit Kleingewässern.“ Von der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft sind für die Flächen im Rahmen eines Entwicklungsplans Bewirtschaftungsauflagen und Pflanzfestsetzungen formuliert worden. Zur Sicherung werden entsprechende vertragliche Regelungen getroffen.
8. Zusammenfassung
Im Windpark „Halde Nierchen“ sollen insgesamt neun alte Anlagen zurückgebaut und durch
vier neue WEA mit einer Gesamthöhe von rund 170 m, ersetzt werden. Im vorliegenden
Landschaftspflegerischen Begleitplan wird der damit verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dargestellt, bewertet und quantifiziert. Es ergibt sich unter Berücksichtigung des Rückbaus der Altanlagen ein Kompensationsflächenbedarf von 1,56 ha.
Für die Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen), auf deren Gebiete 3 neue WEA entfallen,
ergibt sich ein Kompensationsflächenbedarf von 1,17 ha für die Gemeinde Langerwehe
(Kreis Düren) mit einer WEA von 0,39 ha. Die Ausgleichsmaßnahme soll am nördlichen
Haldenfuß der Halde Nierchen unter Federführung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
statfinden. Zur Sicherung werden entsprechende vertragliche Regelungen getroffen.
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30
9. Literatur
ADAM, K., NOHL, W. & VALENTIN, W. (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. – Forschungsauftrag des Ministers für
Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2014): Artenschutzprüfung zum
Repowering im Windpark „Halde Nierchen“. Stand August 2014.
LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO ÖKODAT GBR (1996): Ausgleichsbilanzierung zum geplanten
Windpark Halde Nierchen. Stand August 1996.
NOHL, A. (1993): Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe. –
Gutachten i. A. des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des
Landes Nordrhein-Westfalen.
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