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Beschlussvorlage (Landschaftspflegerischer Begleitplan)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
3,6 MB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08

Inhalt der Datei

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Repowering im Windpark „Halde-Nierchen“ in Eschweiler (StädteRegion Aachen) und Langerwehe (Kreis Düren) Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 21. Januar 2016 LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ Inhalt Inhalt 1. Anlass der Planung und Durchführung...................................................................... 1 2. Standort der Anlagen ................................................................................................ 2 3. Planvorgaben............................................................................................................ 3 3.1 Vorgaben durch die Bauleitplanung .................................................................... 3 3.2 Schutzgebiete ..................................................................................................... 4 4. Darstellung des jetzigen Zustandes .......................................................................... 6 4.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild ................................................. 6 4.2 Geologie und Boden ........................................................................................... 6 4.2.1 Geologie .......................................................................................................... 6 4.2.2 Boden .............................................................................................................. 7 4.2.3 Bodendenkmäler .............................................................................................. 7 4.2.4 Altlasten ........................................................................................................... 7 4.3 Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser) ................................................... 7 4.4 Klima ................................................................................................................... 7 4.5 Biotoptypen ......................................................................................................... 7 4.6 Tierwelt ............................................................................................................. 10 4.7 Naherholung / Erholungseignung ...................................................................... 10 4.8 Vorbelastungen ................................................................................................. 11 5. Ökologische Bewertung .......................................................................................... 12 5.1 Bewertungsverfahren ........................................................................................ 12 5.2 Bestandsbewertung Naturhaushalt ................................................................... 13 5.3 Bestandsbewertung Landschaftsbild ................................................................. 14 6. Eingriff .................................................................................................................... 17 6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse ........................................................ 17 6.2 Wirkungsbereiche und Beeinträchtigungsfaktoren............................................. 19 6.3 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .................................. 20 6.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen .................................................................. 21 6.5 Kompensationsbedarf Naturhaushalt ................................................................ 22 6.6 Kompensationsbedarf Landschaftsbild .............................................................. 22 6.7 Gesamtkompensationsbedarf ........................................................................... 27 7. Ausgleich ................................................................................................................ 28 8. Zusammenfassung ................................................................................................. 29 9. Literatur .................................................................................................................. 30 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 1 1. Anlass der Planung und Durchführung Die Stadt Eschweiler und die Gemeinde Langerwehe planen die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen für ein Repowering des Windparks auf der Halde Nierchen. Zugunsten von vier WEA mit einer Gesamthöhe von rund 170 m sollen die neun bestehenden WEA vom Typ Nordex N54 abgebaut werden. Durch die Fläche verläuft die Kreisgrenze zwischen dem Kreis Düren und der Städteregion Aachen bzw. die Gemeinde/Stadtgrenze zwischen Langerwehe und Eschweiler. Mit der Aufstellung der Bebauungspläne wird ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorbereitet. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für diesen Eingriff sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Zur Ermittlung der festzusetzenden Maßnahmen dient dieser landschaftspflegerische Begleitplan. Zur Bewertung des Eingriffes in den Naturhaushalt fand nach Abstimmung mit den beiden Unteren Landschaftsbehörden in Aachen und Düren das Verfahren nach ADAM, NOHL & VALENTIN (1986): „Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft“ Anwendung. Neben der direkten Beeinträchtigung des Naturhaushaltes durch Mastfundamentierung und Einrichtung von Kranstell- und Montageflächen, wird v.a. das Landschaftsbild beeinträchtigt. Dieser Eingriff wurde mit Hilfe des Bewertungsverfahrens nach NOHL (1993): “Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ beurteilt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 2 2. Standort der Anlagen Die Halde Nierchen liegt im Grenzbereich zwischen der Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen) und der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren), zwischen Eschweiler-Weisweiler und Nothberg auf der einen sowie Langerwehe-Heistern und dem Zentralort Langerwehe auf der anderen Seite. Gegenüber dem Umland erreicht die Halde eine Höhe zwischen 40 m im Osten und 80 m im Westen. Der höchste Punkt der Halde liegt auf ca. 223 Meter. Während das Plateau mit den 9 bestehenden Anlagen landwirtschaftlich genutzt wird, sind die Hänge rundum mit Gehölzen bestanden. Die Gesamtfläche der Halde beträgt ca. 140 ha, das Plateau mit den WEA umfasst ca. 44 ha. Nach Norden hin ist die Umgebung durch das Kraftwerk Weisweiler, den Braunkohletagebau Inden und die BAB 4 stark industriell geprägt. Nach Süden schließt sich hingegen der Laufenburger Wald und der Meroder Wald als nördliche Ausläufer des Hürtgenwaldes an. Im bisherigen Bestand befinden sich 5 WEA auf Eschweiler Seite und 4 WEA auf Langerweher Seite. Die Planung sieht vor, diese Anlagen zugunsten von 3 WEA auf Eschweiler Seite und einer WEA auf Langerweher Seite zu ersetzen. Abb. 1: Darstellung der geplanten Anlagenstandorte (grün). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 3 3. Planvorgaben 3.1 Vorgaben durch die Bauleitplanung Die Halde Nierchen liegt zwischen Eschweiler und Langerwehe. In beiden Kommunen läuft ein Bauleitplanverfahren für die notwendigen Änderungen. Dort nach derzeitigem Stand vorgesehene Festsetzungen sind Grundlage für die hiesige Bewertung. Räumlicher Geltungsbereich der Stadt Eschweiler: Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 8 - Windpark Halde Nierchen“ befindet sich am östlichen Rand des Stadtgebietes von Eschweiler und umfasst etwa die nordwestliche Hälfte der Halde. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 23,33 ha. Abb. 2: Plangebiet auf der Halde Nierchen im Stadtbereich Eschweiler. Räumlicher Geltungsbereich der Gemeinde Langerwehe: Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 Vorhaben- und Erschließungsplan „Repowering Halde Nierchen‘ befindet sich am westlichen Rand des Gemeindegebietes Langerwehe und umfasst etwa die südöstliche Hälfte der Halde. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 21,48 ha. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 4 Abb. 3: Plangebiet auf der Halde Nierchen im Gemeindegebiet Langerwehe. 3.2 Schutzgebiete Auf der Seite des Kreises Düren liegt die Halde Nierchen im gemäß Landschaftsplan Langerwehe festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 2.2-2 „Strukturreiche Ortsrandlagen in der Börde“. Am Fuß der Halde befinden sich mehrere Geschützte Landschaftsbestandteile: LB 2.4.1-4 „Obstwiesenkomplex bei Gut Merberich“, LB 2.4.4-1 „Abgrabung südlich Gut Kammerbusch“, LB 2.4.7 „Einzelbäume, Baumreihen, Heckenstrukturen“ und LB 2.4.9-1 „Teich bei Gut Kammerbusch“. Für die Städteregion Aachen gibt es auf Seiten der Stadt Eschweiler den Landschaftsplan 3 „Eschweiler-Stolberg“. Dieser setzt ebenfalls im Haldenbereich ein Landschaftsschutzgebiet fest und zwar das LSG 2.2-5 „zwischen Eschweiler und Weisweiler, mit Halde Nierchen und Bovenberger Wald“. Am Fuß der Halde befinden sich zudem Geschützte Landschaftsbestandteile: LB 2.4-30 „Ziegelgruben Wilhelmshöhe“, LB 2.4-31 „Stauteich am Fuß der Halde Nierchen“, 2.4-33 „Einzelbaum auf dem Merbericher Acker“ sowie LB 2.4-109-111 (diverse Gehölzreihen). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 5 Abb. 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 8 „Langerwehe“ des Kreises Düren. Abb. 5: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 3 „Eschweiler-Stolberg“ der Städteregion Aachen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 6 Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „NSG Rotenbruchbach und Kannenhau“ liegt etwa 2,5 km südlich der Halde Nierchen. Nur wenige Hundert Meter westlich dieses Schutzgebietes liegt das NSG „ Werschsiefen“. Etwa 2,6 km in südwestlicher Richtung des Plangebietes befindet sich das Naturschutzgebiet „NSG Im Korkus“. Die nächstliegenden FFH-Gebiete liegen weit außerhalb des Wirkbereiches der WEA. 4. Darstellung des jetzigen Zustandes 4.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild Unter dem Landschaftsbild wird die durch Sehen, Hören und Riechen sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden (ADAM, NOHL & VALENTIN 1986). Es wird einerseits geprägt durch die real gegebenen Landschaftseigenschaften Relief, Vegetation, Gewässer und Nutzungs-, Bau- und Erschließungsstrukturen sowie andererseits durch die subjektiv empfundenen Bedürfnisse des Betrachters nach Schönheit, Heimat, Freiheit und Erholung. Maßgebliche Wertkriterien der Landschaftsästhetik sind landschaftliche Vielfalt, Natürlichkeit der Strukturen sowie Eigenart und Charakteristik der Landschaft, die beim Betrachter die Bedürfnisse nach Information, Orientierung, Selbstverwirklichung und Identifikation erfüllen. Die geplanten WEA-Standorte liegen auf einer Höhe von circa 223 m ü. NN. Das Projektgebiet liegt innerhalb zweier Naturräumlicher Großlandschaften. Die Grenze beider Einheiten verläuft etwa durch das südliche Drittel der Halde Nierchen. Während der nördliche Teil zur Naturräumlichen Einheit „Nordwestdeutsches Tiefland“ gehört, zählt der südlich gelegene zum Westlichen Mittelgebirge. Dieselbe Grenze trennt auch die Einheit „Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland“ im Norden mit der Haupteinheit „Zülpicher Börde“ von der Einheit „Eifel und Vennvorland“ im Süden mit der Haupteinheit „Vennfußfläche“. Die geplanten Anlagenstandorte liegen allesamt auf der landwirtschaftlich genutzten Hochebene, so dass innerhalb des Windparks nur leichte Änderungen der Topographie festzustellen sind. Die bewaldeten Hänge fallen bis zum Offenland auf eine Höhe von circa 150 m Ü.NN ab. Südöstlich des Projektgebietes erstreckt sich der Meroder und Laufenburger Wald als nördlicher Ausläufer des Hürtgenwaldes, mit einer Höhe von bis zu 250 m. In südwestlicher Richtung gibt es ausgedehntere, oft landwirtschaftlich genutzte, Offenlandbereiche. Durch dieses typische Relief und das Mosaik aus Wäldern, Bächen, Dörfern und Offenlandbereichen ergibt sich ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. 4.2 Geologie und Boden 4.2.1 Geologie Die Halde Nierchen ist im Rahmen des nördlich gelegenen Tagebaus mit Aufschlussmaterial als Außenkippe aufgeschütttet worden. Die Außenböschungen wurden aufgeforstet und die Hochfläche mit 2 m Löss bedeckt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 7 4.2.2 Boden Da sich das Projektgebiet auf aufgeschütteten Böden befindet, werden keine Bodentyen in der Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW dargestellt. Die Halde ist aus Bodenmaterieal mit stark wechselnder Zusammensetzung aufgeschüttet und modelliert worden. Die Böden auf dem Haldenplateau sind zudem durch die landwirtschaftliche Nutzung stark anthropogen verändert. Dieser Effekt ist besonders stark bei Ackerflächen, da diese einer tiefgründigen Behandlung unterliegen (Pflügen) und in der Regel stark gedüngt und mit Bioziden behandelt werden. 4.2.3 Bodendenkmäler Im Projektgebiet liegen keine Bodendenkmäler, da es sich um aufgeschüttete Flächen handelt. 4.2.4 Altlasten Für das Projektgebiet gibt es keine Hinweise auf Altlasten. 4.3 Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser) Am Fuß des westlichen Haldenhangs verläuft der Holzheimer Graben. Zudem gibt es zwei kleine Teiche im Bereich „Weißer Weg“ und „Merbericher Weg“. Auf dem Plateau selbst gibt es jedoch keine stehenden oder fließenden Gewässer. Auch im Rahmen der Zuwegung müssen keine Gewässer gequert werden. 4.4 Klima Das Projektgebiet liegt in der kühl gemäßigten bis ozeanischen Klimazone mit westlichen Winden und mit Niederschlagsmengen von durchschnittlich etwa 740 mm pro Jahr. Die Winter sind relativ mild und die Sommer feucht. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt zwischen 8 und 10 °C. Alle 4 WEA sollen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Eine Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Flächen durch den Bau von Windenergieanlagen bzw. Schaffung von Zuwegungen und Kranstellflächen wird theoretisch zu einer Veränderung des Klimatops führen. Allerdings werden die bereits bestehenden 9 WEA zugunsten von 4 leistungsfähigeren WEA ersetzt. Substanzielle Veränderungen gegenüber dem bisherigen klimatischen Zustand wird es daher nicht geben. 4.5 Biotoptypen Der Eingriffsraum in den Naturhaushalt ergibt sich aus den Standorten der Anlagen. Hinzu kommt der Zufahrts- und Kranstellflächen- und Montagebereich. Insgesamt sind innerhalb des Eingriffsraumes in den Naturhaushalt bis zu 4 Biotoptypen betroffen, die nachfolgend kurz beschrieben werden. Acker Alle WEA-Standorte sollen auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen entstehen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 8 Unversiegelte Wirtschaftswege Für die Zuwegung zu den 4 WEA müssen Teile eines bestehenden unversiegelten Wirtschaftsweges schwerlasttauglich ausgebaut werden. Hiezu ist es nötig, Teile eines überwiegend aus Lehm, z.T. auch Gras und Kies bestehenden, ca. 2,5 m breiten Wegs auf einer Länge von ca. 400 Metern in Schotter zu legen, sodass nach derzeitigem Planungsstand ca. 1.000 qm Weg überbaut werden. Grünstreifen Zwischen dem Wirtschaftsweg und den Ackerflächen befindet sich ein unterschiedlich breiter Grünstreifen. Dieser wird durch den Ausbau der Zuwegung zu den Anlagen betroffen sein. Die Flächeninanspruchnahme beträgt nach derzeitigem Planungsstand ca. 800 qm (2 x 1 m beidseits des 400 m langen Wirtschaftsweges). Gehölze Die das gehölzfreie Haldenplateau umgebenden Haldenhänge sind bis zur Plateaukante und somit der Bebauungsplangrenze bewaldet. Für die Zuwegung könnte es ggf. notwendig sein, einzelne Gehölze zu entfernen bzw. überhängende Äste oder andere Gehölzteile zu entfernen. Dies ist aber nicht im Bebauungsplanverfahren, sondern im nachgeschalteten BImSch-Verfahren zu bilanzieren. Das nachfolgende Foto stellt die Biotoptypen exemplarisch dar. Am linken Bildrand ist der Biotoptyp „Acker“ zu sehen, der über den an dieser Stelle relativ breiten Biotoptyp „Grünstreifen“ in den Biotoptyp „Unversiegelter Wirtschaftsweg“ übergeht. Zudem ist am rechten Bildrand der den Haldenhang hinaufreichenden Waldrand zu sehen. Abb. 6: Exemplarische Ansicht der vier Biotoptypen: Acker, Grünstreifen, unversiegelter Wirtschaftsweg und Gehölze. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 9 Die Biotoptypen im jeweiligen Eingriffsbereich sind den nachfolgenden Biotoptypenkarten zu entnehmen. Die Biotoptypen wurden dabei direkt über die Planung gelegt, um einen unmittelbaren Bezug herzustellen. Abb. 7/8: Biotoptypen im Bereich der WEA 1-4 (Acker = Gelb; Weg = Braun; Saum = Grün). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 10 4.6 Tierwelt Zwischen März 2013 und Juli 2014 führte das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung avifaunistische und fledermauskundliche Untersuchungen im Bereich des zum Repowering vorgesehenen Windparks auf der Halde Nierchen (Eschweiler/Langerwehe) durch. Diese aktuellen Untersuchungen stellen zusammen mit bestehenden Daten des LANUV (FIS Geschützter Arten, Fundortkataster @LINFOS, Energieatlas) sowie Hinweisen Dritter die Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des geplanten Vorhabens dar. Bei der Vogelkartierung wurden 65 Arten festgestellt. Insgesamt wurden 21 Vogelarten vor dem Hintergrund einer potenziellen besonderen Betroffenheit gegenüber WEA vertiefender betrachtet. Unter Beachtung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Projektwirkungen, die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG darstellen, zu sehen. Auch die Gesamtbetrachtung der Vögel mit ihrem Brut-, Rastund Zugverhalten lässt keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße erkennen. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung nötig. Die Fledermausuntersuchungen ergaben das Vorkommen von 6 Arten. Die Zwergfledermaus ist die am häufigsten beobachtete Art. Daneben traten die Arten Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, (Braunes) Langohr, Bartfledermaus und Fransenfledermaus auf. Aus dem Umfeld gibt es zudem Hinweise auf das Vorkommen der windkraftsensiblen Arten Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus, Gemäß Vorabstimmung mit der ULB der Städteregion Aachen ist das im Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) definierte Batcordermonitoring durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind zwei der vier geplanten WEA mit einem Batcorder in der Gondel auszustatten und ein zweijähriges Gondelmonitoring durchzuführen. Im ersten Betriebsjahr wird die nächtliche Abschaltung der WEA zwischen dem 01.04. und 31.10 bei Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10°C und fehlendem Niederschlag festgesetzt. Der Abschaltalgorithmus in den Folgejahren wird nach den Ergebnissen des Gondelmonitorings in Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren und der Städteregion Aachen festgelegt. Der Einsatz von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich ist möglichst zu vermeiden. Aus der artenschutzrechtlichen Bewertung ergeben sich keine Notwendigkeiten zur Durchführung von im LBP bzw. der Eingriffsregelung zu berücksichtigenden Ausgleichsmaßnahmen. 4.7 Naherholung / Erholungseignung Insbesondere die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften nutzt den aufgeforsteten Wald am Hang der Halde sowie das Haldenplateau selbst zur ortsnahen Erholung. Regelmäßig wurden Spaziergänger oder Jogger im Gebiet beobachtet. Da die bisher bestehenden 9 WEA durch 4 leistungsstärkere WEA repowert werden sollen und in Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 11 dessen Zuge die restlichen 5 WEA abgebaut werden, ist nicht mit einer erhöhten Störung der Erholungssuchenden zu rechnen. Tendenziell ist das Gegenteil zu erwarten. 4.8 Vorbelastungen Beim Eingriff in das Landschaftsbild ist die Vorbelastung des Landschaftsraumes zu bewerten. Der Eingriff ist umso „geringer“, je stärker die bereits bestehende anthropogene Überformung des Raumes ist. Insbesondere das Landschaftsbild wird durch verschiedene Nutzungen vorbelastet, die das ästhetische Wahrnehmungsempfinden potenziell stören können. Im Landschaftsästhetischen Betrachtungsraum besteht die vorwiegende Vorbelastung durch die bereits bestehenden neun WEA des WP, die weithin über das Projektgebiet hinaus sichtbar sind. Die 9 alten Anlagen werden zugunsten von 4 neuen WEA komplett zurückgebaut, d.h. das Fundament wird entfernt und die Flächen, die bisher geschottert waren, werden wieder in Acker umgewandelt. Als weitere Vorbelastung muss das Kraftwerk Weisweiler, der Braunkohletagebau Inden und die BAB 4 gewertet werden. Die landwirtschaftliche Nutzung im Betrachtungsraum bedeutet eine weitere Vorbelastung, insbesondere des Naturhaushaltes. Abb. 9: Vorbelastung durch bestehende WEA. Blick von Süden. Im Hintergrund ist die Dampfwolke des Kraftwerkes Weisweiler zu sehen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 12 5. Ökologische Bewertung 5.1 Bewertungsverfahren Zur Bewertung des Eingriffes in den Naturhaushalt fand das Verfahren nach ADAM, NOHL & VALENTIN (1986): „Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft“ Anwendung. Zur Bestandsbewertung der Biotoptypen wurden neun naturschutzfachliche Beurteilungskriterien herangezogen. In Abänderung zum Verfahren wird das Kriterium „Repräsentanz im Naturraum“ nicht berücksichtigt. Die Repräsentanz ist ein klassifizierendes Merkmal und für naturschutzfachliche Bewertungen nicht geeignet. Bei Berücksichtigung der Repräsentanz würden einerseits meist kleinflächig vorkommende, hochwertige Biotope abgewertet, andererseits geringwertige, aber großflächig vorhandene Lebensräume (z.B. Intensivweiden) aufgewertet. Gleichrangig wird die Entwicklungstendenz der Biotoptypen beurteilt, in dem die beiden Kriterien Gefährdungsgrad und Grad der Ersetzbarkeit berücksichtigt werden. Aus den Durchschnittswerten der naturschutzfachlichen Bewertung und der Entwicklungstendenz wird ein Mittelwert gebildet (Aufrundung nach oben), der die Gesamtbewertung ergibt. Für den Teilbereich „Landschaftsbild“ wurde der Eingriff mit Hilfe des Bewertungsverfahrens nach NOHL (1993): “Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe“ beurteilt. Zur Eingriffsermittlung für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird der Kompensationsflächenumfang (K) für landschaftsästhetische Maßnahmen nach folgender Formel berechnet: K=F∗e∗b∗w F = tatsächlicher Einwirkungsbereich e = Erheblichkeitsfaktor b = Kompensationsflächenfaktor w = Wahrnehmungskoeffizient Landschaftsästhetisch wird durch die geplanten etwa 170 m hohen Windenergieanlagen potenziell ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 10 Kilometern um den Mast betrachtet. Dieser Wirkraum von 10 km Ausdehnung um den Mast wird in drei unterschiedlich stark betroffene Zonen eingeteilt: Wirkzone I (Kreisfläche mit Radius 200 m), Wirkzone II (Kreisfläche mit 1.500 m-Radius minus 200 m-Radius) und Wirkzone III (Kreisfläche mit Radius 10.000 m minus 1.500 m-Radius). Die planerische Bearbeitung erfolgt für die Zonen I und II auf der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000, für die Zone III auf der Topographischen Karte im Maßstab 1 : 25.000. Für diese drei Wirkräume wird jeweils getrennt der Kompensationsflächenumfang ermittelt und zwar in Verknüpfung mit den vier relevanten ästhetischen Raumeinheiten „Rurtal“, „Nördliche Rureifel“, „Aachener Hügelland“ und „Zülpicher und Jülicher Börde“. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 13 Der ästhetisch tatsächlich beeinträchtigte Raum (F) ist der Bereich der Offenlandschaft, von dem aus die geplanten Windenergieanlagen zu sehen sein werden. Ausgenommen davon sind sichtverschattete Flächen, die sich hinter sichtverstellenden, baum- oder gebäudebestandenen, Flächen befinden. Zur Ermittlung des landschaftsästhetischen Erheblichkeitsfaktors (e) des Eingriffs werden mehrere Kriterien herangezogen. Die Faktoren Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt der Landschaft bestimmen in ihrem Zusammenspiel den landschaftsästhetischen Eigenwert des Eingriffsraumes. Durch die Synthese des Eigenwertes mit dem Grad der Schutzwürdigkeit ergibt sich der Landschaftsbildwert des Eingriffraumes. Dieser wiederum bestimmt zusammen mit dem Grad der visuellen Verletzlichkeit bzw. Transparenz (inwieweit ein störendes Element wahrgenommen werden kann) den ästhetischen Empfindlichkeitswert der Landschaft. Die Erheblichkeit des Eingriffs hängt weiterhin in entscheidendem Maße vom Intensitätsgrad des Eingriffs ab. Dazu wird der ästhetische Verlust der Landschaft durch den Eingriff ermittelt, indem der ästhetische Eigenwert vor dem Eingriff und nach dem Eingriff eingeschätzt wird. Die Differenz ist Ausdruck der Intensität des Eingriffs. Das Zusammenführen des Empfindlichkeitswertes und des Intensitätswertes ergibt schließlich den landschaftsästhetischen Erheblichkeitsfaktor (e) des Eingriffs. Landschaftsästhetischer Eigenwert + Schutzwürdigkeitsgrad ↓ ↓ Landschaftsbildwert + Visuelle Verletzlichkeit ↓ ↓ Ästhetischer Empfindlichkeitswert + Intensitätsgrad des Eingriffs ↓ ↓ Gefährdungsgrad des Landschaftsbildes = Erheblichkeit des Eingriffs (Faktor e) Der Kompensationsflächenfaktor (b) berücksichtigt bei der Ermittlung des Eingriffsumfanges den Flächenanteil, der für Kompensationsmaßnahmen zu fordern ist. In Abhängigkeit vom Landschaftstyp beträgt der Flächenanspruch für Naturschutz und Landschaftspflege zwischen 5 % und 20 % bzw. durchschnittlich 10 % (0,1). Dementsprechend wird der Kompensationsflächenfaktor wie von NOHL vorgeschlagen bei 0,1 angesetzt. Die abnehmende Fernwirkung des Eingriffsobjektes und die Höhe der Vorbelastung werden durch den Wahrnehmungskoeffizient (w) berücksichtigt. 5.2 Bestandsbewertung Naturhaushalt Für die Bestandsbewertung „Naturhaushalt“ wurden die beschriebenen Biotoptypen berücksichtigt, die im unmittelbaren Umfeld der Anlage als „Wirkbereich Naturhaushalt“ liegen. Am höchsten fällt die Bewertung für den Biotoptyp „Grünstreifen“ aus mit durchschnittlich 3 Punkten. Die unversiegelten Wirtschaftswege werden mit 2 Punkt und die Ackerflächen ebenfalls mit 2 Punkten bewertet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandsbewertung des Naturhaushalts. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 14 Tabelle 1: Bestandsbewertung Naturhaushalt Unversiegelter Wirtschaftsweg 1 3 1 Gefährdungsgrad 1 3 2 Seltenheit der Pflanzen- und Tierarten 2 3 2 Grad der Ersetzbarkeit 1 3 2 Vielfalt von Biotoptypen im Naturraum 4 4 4 Durchschnitt 1 3 2 Vielfalt der Schichtenstruktur 1 3 2 Artenvielfalt 1 3 2 Gesamtdurchschnitt 2 3 2 Natürlichkeitsgrad des Biotops 1 3 1 Vollkommenheitsgrad des Biotops 1 3 2 Bedeutung im Biotopverbundsystem 2 4 2 Flächengröße, Länge 2 2 2 Durchschnitt 2 3 2 Grünstreifen Seltenheit der Pflanzengesellschaft Acker Grünstreifen Biotoptypen Acker Unversiegelter Wirtschaftsweg Biotoptypen Wertkriterien Entwicklungstendenz der Biotoptypen Ausschluß des Eingriffs 5.3 Bestandsbewertung Landschaftsbild Die Bewertung der Einzelfaktoren erfolgt jeweils auf einer Skala von 1 (= sehr gering) bis 10 (= sehr hoch). Mehrere Einzelfaktoren (z.B. Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt) werden aggregiert und aus dieser Gesamtpunktzahl ergibt sich eine neue Wertstufe. Der Landschaftsästhetische Eigenwert wird anhand der Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenart bewertet. Eine Bewertung erfolgt für die vier betrachteten Naturräume „Nördliche Rureifel“, „Aachener Hügelland“, „Zülpicher und Jülicher Börde“ und das „Rurtal“ getrennt. Die Vielfalt des Naturraums „Nördliche Rureifel“ ist hoch. Auch wenn der Nationalpark Eifel nicht mehr innerhalb des Betrachtungsraums liegt, so befinden sich hier dennoch einige bedeutende Buchenwaldkerngebiete der Eifel (Leyberg, Scherpenberg, Herzogenhau etc.). Zum Schutz dieser und weitere aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen Strukturen wie beispielsweise der Werther Heide oder den Wehebachtälern sind Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 15 hier insgesamt sechs Wildnisgebiete, zwei FFH-Gebiete und zahlreiche Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Insgesamt wird für die Vielfalt der „Nördlichen Rureifel“ der Wert 7 angesetzt. Der Naturraum „Aachener Hügelland“ wird mit 6 Punkten geringfügig schlechter bewertet. Dieser Naturraum zeichnet sich vor allem durch seine landwirtschaftlich genutzten, aber strukturreichen Offenlandbereiche aus. Zudem umfasst das Gebiet einige z.T. geschützte Steinbrüche und Kiesgruben die zahlreichen Amphibienarten Lebensraum bieten. Die im Vergleich zur Rureifel etwas geringere Vielfalt ergibt sich aus der z.T. hohen Siedlungsdichte (Raum Aachen) sowie aus einem hohen Anteil an intensivlandwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Vielfalt im Naturraum „Jülicher und Zülpicher Börde“ (Wert 4) ist deutlich geringer. Die Börde ist im Betrachtungsraum durch intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vorhandene Infrastruktur (Kraftwerk Weisweiler, Braunkohletagebau bei Inden und die BAB 4) stark anthropogen überprägt. Auch das „Rurtal“ ist im Betrachtungsraum z.T. stark anthropogen überprägt, bietet als Flussniederung aber dennoch zahlreichen Land- und Wasserlebewesen Lebensraum und dient zudem als Ausbreitungskorridor, sodass für den Parameter Vielfallt ein leicht überdurchschnittlicher Wert von 6 anzunehmen ist. Das ästhetische Empfinden der Naturnähe ist im Naturraum „Nördliche Rureifel“ unterschiedlich, generell aber als überdurchschnittlich zu bewerten (Stufe 6), besonders im Bereich der FFH- und Wildnisgebiete. Im Naturraum „Aachener Hügelland“ ist die Naturnähe aufgrund der z.T. intensiven Landwirtschaft etwas geringer einzustufen. Hier wird der Wert 5 vergeben. Die „Jülicher und Zülpicher Börde“ erhält aufgrund der starken anthropogenen Überprägung nur den Wert 3. Die „Ruraue“ hingegen erhält mit dem Wert 6 abermals einen leicht überdurchschnittlichen Wert, da es insgesamt mehr naturnahe als stark veränderte Bereiche gibt. Die Eigenart der Landschaft wird anhand der Eigenartsverluste während der letzten 50 Jahre bewertet. Der Naturraum „Nördliche Rureifel“ ist von seiner Eigenart her hoch zu bewerten. Er spiegelt eine typische Eifellandschaft wider (Wert 7). Die Eigenart des Naturraums „Aachener Hügelland“ ist grundsätzlich ebenfalls als hoch zu bewerten, allerdings nimmt das Stadtgebiet Stolberg einen nicht unerheblichen Teil der Flächen innerhalb des Betrachtungsraums ein, so dass hier ein gewisser Eigenartsverlust der Landschaft vorliegt (Wert 6). Im Naturraum „Zülpicher und Jülicher Börde“ bewirken bereits bestehende, weithin sichtbaren WEA einen hohen Eigenartsverlust der Landschaft. Auch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die vielbefahrene Bundesstraße BAB 4 wirken sich negativ auf die Eigenart aus (Wert 3). Die Eigenart des Naturaums „Rurtal“ wird als durchschnittlich (Wert 5) eingestuft. Im Zusammenspiel ergibt sich für die „Nördliche Rureifel“ ein Landschaftsästhetischer Eigenwert der Stufe 7 (hoch). Auch für das „Aachener Hügelland“ ergibt sich ein leicht überdurschnittlicher Wert von 6. Für die „Jülicher und Zülpicher Börde“ ergibt sich hingegen ein geringer Landschaftsästhetischer Eigenwert (Wert 3). Für das „Rurtal“ ergibt sich mit dem Wert 5 ein durchschnittliches Ergebnis (siehe die quantitative Bewertung in Tabelle 6, Kap. 6.6). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 16 Ein weiteres Kriterium der ästhetischen Bewertung ist die Visuelle Verletzlichkeit einer Landschaft. Sie leitet sich daraus ab, dass verschiedene Landschaften Eingriffe in visueller Hinsicht unterschiedlich gut verkraften. Mit steigender Einsehbarkeit (= Transparenz) einer Landschaft nimmt ihre Verletzlichkeit zu. Die Transparenz wird von der Reliefierung der Landschaft, der Strukturvielfalt und der Vegetationsdichte beeinflusst. Im Bereich des Naturraums „Nördliche Rureifel“ ist die Reliefenergie sehr hoch mit zum Teil sehr tief eingeschnittenen Tälern. Die Fernsicht ist nur von Kuppenlagen gut, was einen maximal mittleren Wert bedingt (Wert 4). Die Relieffierung des „Aachener Hügellandes“ ist ebenfalls recht hoch (Wert 6). Die Relieffierung der offenen Landschaft im Naturraum „Jülicher und Zülpicher Börde“ sowie dem „Rurtal“ ist gering und somit die Fernsicht sehr gut, was hohe Werte bedingt (beide Wert 8). Hinsichtlich der Strukturvielfalt ist für die „Nördliche Rureifel“ ein hoher Wert von 7 gegeben. Die beiden Naturräume „Aachener Hügelland“ und „Börde“ erhalten mittlere Werte (beide Wert 5) und das Rurtal einen geringen Wert (Wert 3). Da die Vegetationsdichte in der „Nördlichen Rureifel“ mit ihren ausgedehneten Waldgebieten hoch ist, wird die Einsehbarkeit der Anlagen im Gebiet relativ stark durch Vegetation gemindert (Wert 3). Gleiches gilt auch für das Rurtal (Wert 3). In der „Jülicher und Zülpicher Börde“ ist die Vegetationsdichte hingegen nicht so hoch, denn landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsbereiche dominieren den Betrachtungsraum. Insgesamt wird die Einsehbarkeit der Anlagen im Gebiet relativ wenig durch Vegetation gemindert (Wert 7). Gleiches gilt auch für das „Aachener Hügelland“ (Wert 6). Insgesamt ergibt sich für die Naturräume „Nördliche Rureifel“ und „Rurtal“ eine unterdurchschnittliche Visuelle Verletzlichkeit (beide Wert 4). Für den Naturraum „Aachener Hügelland“ ist sie etwas höher (Wert 5), und für die „Jülicher und Zülpicher Börde ist sie hoch (Wert 7) (siehe die quantitative Bewertung in Tabelle 6, Kap. 6.6). Die Schutzwürdigkeit der „Nördlichen Rureifel“ und des „Rurtals“ sind als hoch einzustufen (beide Wert 7), was sich auch in der Ausweisung zahlreicher Schutzgebiete widerspiegelt. Da das „Aachener Hügelland“ deutlich weniger Schutzgebiete, dafür aber eine hohe Siedlungsdichte innerhalb des Betrachtungsraums aufweist, ist die Schutzwürdigkeit durchschnittlich (Wert 5). Die Schutzwürdigkeit der Bördeflächen, die oftmals einer Agrarwüste ähneln, ist gering (Wert 2). Aus dem Landschaftsästhetischen Eigenwert, der Visuellen Verletzlichkeit sowie der Schutzwürdigkeit ergibt sich die Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen. Die Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Eingriff ist für die „Nördliche Rureifel“ mit Stufe 7 hoch. Für die beiden Naturräume des „Aachener Hügellandes“ und des „Rurtals“ ergibt sich jeweils eine mittlere Empfindlichkeit (Wert 5) und für die „Jülicher und Zülpicher Börde“ eine geringe (Wert 2). Die quantitative Bewertung mit der abschließenden Ermittlung der Eingriffserheblichkeit ist in der Tabelle 6 in Kapitel 6.6 dargestellt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 17 6. Eingriff 6.1 Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse Die Errichtung der vier Windenergieanlagen bewirkt direkte, indirekte und temporäre Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und führt gleichfalls zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Naturhaushalt Direkt und dauerhaft wird der Naturhaushalt durch die Errichtung der vier Windenergieanlagen beeinträchtigt. Die Aufstellung der vier Stahlrohrmaste mit einer Gesamthöhe von 170 Metern erfordert eine massive, runde Fundamentierung. Für die Festsetzungen des Bebauungsplans wird pro Mastfundament eine kreisförmige Fläche mit einem Radius von 20 m angesetzt (in der Realität werden die Fundamente deutlich kleiner sein). Nach derzeitiger Projektplanung ergibt sich für die Gemeinde Langerwehe eine maximale Grundfläche für Turm, Fundamente, Wege und Aufstellflächen von ca. 7.000 qm. Davon entfallen 1.257 qm auf die Grundfläche des Turms. Nach Abzug der Turmgrundfläche ergibt sich somit eine Fläche von 5.743 qm. Auch wenn nach derzeitigem Stand die Fläche für Wege und Aufstellungsbereiche mit 4.750 qm angegeben wird, so wird im weiteren Verfahren mit der maximal möglichen zu beanspruchenden Fläche von 5.743 qm gerechnet. Die derzeitige Planung der Stadt Eschweiler sieht ca. 21.000 qm als maximal Grundfläche für Türme, Fundamente, Wege und Aufstellflächen vor. Davon entfallen ca. 1.257 qm pro Turm sowie ca. 15.883 qm für Wege und Aufstellflächen. Somit ist auch in dieser Kalkulation ein Puffer von 1.346 qm enthalten, der im Rahmen der Baumaßnahmen einen gewissen Handlungsspielraum erlaubt. Es wird daher im weitern Verlauf von teilversiegelten Flächen in einer maximalen Größe von 17.229 qm ausgegangen. Insgesamt ergibt sich für die vier projektierten WEA eine Versiegelung von ca. 5.028 qm. Neben den versiegelten Flächen müssen für die Aufstellung der vier WEA weitere Flächen für Zuwegung und Kranstelflächen in Schotter gelegt (teilversiegelt) werden. Nach derzeitigem Planungsstand können dafür maximal insgesamt 22.972 qm beansprucht werden. Davon entfallen wie schon oben beschrieben maximal ca. 5.743 qm auf die Gemeinde Langerwehe und maximal ca. 17.229 qm auf die Stadt Eschweiler. Bodenlagerung und Bodenschutz Grundsätzlich ist die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) getrennt vom darunter liegenden Boden zu lagern, um beim späteren Wiedereinbau des Bodens keine Bodenschichten zu vermischen. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle anderen Erdarbeiten. Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung der Fundamentgruben der rückzubauenden Anlagen verwendet werden. Überschüssiger Boden wird zeitnah abgefahren. Die kurzzeitige Lagerung von Bodenaushub auf Ackerflächen stellt im Hinblick auf den Naturhaushalt einen nur unerheblichen Eingriff dar. Weitere Bodenschutzmaßnahmen sind im Kapitel 6.3 beschrieben. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 18 Landschaftsbild Das Landschaftsbild ist durch den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen von den folgenden ästhetischen Beeinträchtigungen betroffen, die einen Verlust von Vielfalt, Naturnähe und Eigenart im Eingriffsraum bewirken: • Die Höhe der Windenergieanlagen (etwa 170 m) führt zu einem Maßstabsverlust, der die vorgegebenen Größenverhältnisse der Landschaft verändert. • Die Verwendung technischer Baustoffe (Stahlrohrturm) und des hellen Anstrichs führen zu einer Verminderung der Naturnähe. • Im Nahbereich beeinträchtigen der Schattenwurf und die Geräuscheinwirkung während des Betriebes die Landschaftswahrnehmung zusätzlich negativ. • Durch die Tages- und Nachtkennzeichnung entsteht eine verstärkte Fernwirkung. • Die Erholungsfunktion der Landschaft wird durch den Betrieb der Anlage (optische und akustische Störungen) vermindert. Hierbei ist zu beachten, dass seit vielen Jahren 9 WEA auf der Halde betrieben werden. Der Eingriff wird zwar in Bezug auf die Höhe vergrößert, hinsichtlich der Anzahl der WEA aber mehr als halbiert. Die Einsehbarkeit der Anlagen ist in gut 3/4 des landschaftsästhetischen Betrachtungsraumes von bis zu 10 km durch sichtverstellende Elemente, insbesondere Wald, sowie aus topographischen Gründen eingeschränkt. Sichtbar sind die Anlagen insbesondere aus Teilen der Jülicher und Zülpicher Börde, insbesondere aus nördlichen Richtungen. Inwieweit sich Windenergieanlagen negativ auf das Naturempfinden in dieser vom Menschen geprägten Landschaft auswirken, ist schwer einzuschätzen und sicher auch nicht allgemeingültig zu beantworten. Da die ersten WEA im Betrachtungsraum, insbesondere der Eifel und den Bördelandschaften, schon vor über zwei Jahrzehnten errichtet wurden und in einigen Teilen weithin sichtbar sind, sind sie mittlerweile auch dort zu einem typischen Bestandteil der Landschaft geworden. Im vorliegenden Fall ist davon insofern in besonderem Maße auszugehen, als dass es sich nicht um einen komplett neuen Standort handelt. Vielmehr werden Altanlagen durch neue WEA ersetzt und die Gesamtanzahl an WEA im Windpark sinkt von neun auf vier Anlagen. Der Betrachter wird aus weiterer Entfernung möglicherweise nicht einmal merken, dass sich hier etwas verändert hat, da die Vorbelastung bereits vorhanden ist. Nichtsdestotrotz kommt es durch die Erhöhung der WEA zu einer „Mehrbelastung“ im Vergleich zum jetzigen Zustand. Dem wird bei der Ermittlung des Eingriffs in das Landschaftsbild Rechnung getragen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 19 Konflikte Bei der Konfliktanalyse lassen sich 3 Konflikttypen unterscheiden: Baubedingte Konflikte - im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme • Lärm- und Staubimmissionen durch Baustellenverkehr • Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge (sehr gering da zumeist auf Wegen) Anlagenbedingte Konflikte - in Folge der Bebauung selbst • Bodenversiegelung durch die Errichtung und Fundamentierung der Anlagen (unter Rückbau von 9 bestehenden WEA) • Überbauung von Acker, Säumen und Wegen • Verlust von Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt • Bodenveränderungen durch Schaffung und dauerhaften Erhalt der Zufahrten Betriebsbedingte Konflikte - in Folge des Betriebs der Anlage • potenzielle Beeinträchtigung der Tierwelt direkt durch Vogel/Fledermausschlag, indirekt durch Vermeidungsreaktion • Veränderung des Landschaftsbildes • Verlärmung • Visuelle „Belästigungen“ durch Schattenwurf und Hindernisbefeuerung • Verminderung der Erholungsfunktion 6.2 Wirkungsbereiche und Beeinträchtigungsfaktoren Versiegelte Flächen werden als 100%ige Beeinträchtigung angesetzt (F=1,0). Im Bereich der Zufahrt und der Kranstellfläche wird eine 90%ige Beeinträchtigung gewertet, da sich auf den Schotterflächen zumindest temporär wieder niedrige Vegetationsbestände bilden können. Tabelle 2 - Wirkungsbereiche und Beeinträchtigungsfaktoren Wirkungsbereich betroffener Biotoptyp Beeinträchtigung Mastfundament Acker F = 1,0 sehr hoch Zufahrt, Kranstellfläche Acker, Grünstreifen, Wege F = 0,9 hoch 1 Die Beeinträchtigung wird nicht zu 100% angesetzt, da auf den Schotterflächen zumindest temporär krautige Vegetation entstehen kann. Auch für das Landschaftsbild ergeben sich unterschiedliche Beeinträchtigungsbereiche und zwar die Wirkzone I mit einem Radius von 200 Metern um die Anlagen, eine Wirkzone II mit 200 bis 1.500 Metern und eine Wirkzone III mit 1.500 bis 10.000 Metern um die WEA. In den Wirkzonen werden unterschiedlich hohe Wahrnehmungskoeffizienten angesetzt. Aufgrund von Verstellungen und Verschattungen durch WaldBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 20 flächen, Feldgehölze, Bebauung und Siedlungsflächen ist der tatsächliche Einwirkbereich kleiner als die Gesamtfläche innerhalb der Radien. Folgende Werte wurden ermittelt: Tabelle 3: Ermittlung des Beeinträchtigungsbereichs in Bezug auf das Landschaftsbild Gesamtfläche Sichtverstellende Blickverschattete (ha) Elemente (ha) Bereiche (ha) Wirkzone WZ I: 200m WZ II: 1.500m WZ III: 10.000m 48 951 32.289 33.288 23 453 16.411 Tatsächlicher Einwirkbereich (ha) 0 120 9.530 25 378 6.348 Gesamt 6.751 6.3 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Boden, Natur und Landschaft zu unterlassen. Folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen werden festgelegt: 1. Zufahrten werden grundsätzlich in Schotter/Splitt gelegt, so dass keine komplette Bodenversiegelung stattfindet. Temporär ist das Aufkommen niedriger Vegetation möglich. 2. Überschüssiger, während der Bauphase anfallender Erdaushub, der nicht zum Verfüllen der alten Fundamente verwendet wird, ist so zeitnah wie möglich vollständig von der Lagerfläche zu entfernen und abzufahren. 3. Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden muss auf getrennten Depots (DIN 19731 und DIN 18915) erfolgen. Einmischung von Fremdmaterialien und Bauabfällen auf den Bodendepots sind nicht zulässig und zu vermeiden. 4. Eine gute Entwässerung der Bodendepots ist zu gewährleisten, z.B durch steile Trapezform mit Neigung von mindestens 4 %. 5. Die Schütthöhe für das Oberbodendepot darf maximal 2 Meter betragen (DIN 19731). Das Unterbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 4 Meter haben. 6. Die Depots sollten möglichst nicht befahren werden, v.a nicht mit Radfahrzeugen. 7. Sofortige Begrünung des zwischengelagerten Oberbodenmaterials. Günstig sind tiefwurzelnde, winterharte und stark wasserzehrende Pflanzen wie z.B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupinie oder Ölrettich (vgl. DIN 19731). 8. Lockere Schüttung der Bodendepots, Aufschütten nur in trockenen Zustand. 9. Mögliche „Belästigungen“ durch die Hindernisbefeuerung können durch die Synchronisation der Lichter, den Verzicht auf besonders störende Tagesblitzlichter und das Herunterdimmen der Nachtkennzeichung bei guter Sicht (um bis zu 90% !) minimiert werden. 10. Die Baufeldfreimachung sollte zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vogelbrutzeit stattfin- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 21 den. Abweichungen hiervon sind ggf. in Abstimmung mit der ULB möglich, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet. 11. Gemäß Vorabstimmung mit der ULB ist das im Leitfaden „Umsetzung des Artenund Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (12.11.2013) definierte Batcordermonitoring durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind zwei der vier geplanten WEA mit einem Batcorder in der Gondel auszustatten und ein zweijähriges Gondelmonitoring durchzuführen. Im ersten Betriebsjahr wird die nächtliche Abschaltung der WEA zwischen dem 01.04. und 31.10 bei Windgeschwindigkeiten im 10-Minuten-Mittel von < 6 m/s in Gondelhöhe, Temperaturen >10°C und fehlendem Niederschlag festgesetzt. Der Abschaltalgorithmus in den Folgejahren wird nach den Ergebnissen des Gondelmonitorings in Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren und der Städteregion Aachen festgelegt. 12. Der Einsatz von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich ist möglichst zu vermeiden. 6.4 Unvermeidbare Beeinträchtigungen Der Eingriff ist mit unvermeidbaren Beeinträchtigungen verbunden, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind. Tabelle 4: Darstellung von Ort, Umfang, Art und zeitlichem Ablauf des geplanten Eingriffs Eingriffsort Umfang Art des Eingriffs Eingriffsbereich A: Versiegelte Flächen Acker* 5.028 qm Versiegelung durch Fundamente; Verlust von Acker Zeitlicher Ablauf Nach Erteilen der Baugenehmigung Eingriffsort Umfang Art des Eingriffs Zeitlicher Ablauf Eingriffsbereich B: Teilversiegelte Flächen z.B. Zuwegung in Schotter Acker* 21.172 qm Kranstellfläche und ZuweNach Erteilen der gung in Schotter Baugenehmigung Grünstreifen* 800 qm Kranstellfläche und Zuwegung in Schotter Nach Erteilen der Baugenehmigung Unversiegelter Wirtschaftsweg* 1.000 qm Kranstellfläche und Zuwegung in Schotter Nach Erteilen der Baugenehmigung * Die Flächenangaben ensprechen dem derzeitigen Plannungsstand, ggf. auftretende Abweichungen sind im nachgeschalteten BImSch-Verfahren zu berücksichtigen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 22 6.5 Kompensationsbedarf Naturhaushalt Mit Hilfe des Bewertungsverfahrens nach ADAM, NOHL & VALENTIN (1986) berechnet sich der Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt gemäß Tabelle 5. Tabelle 5: Ermittlung der landschaftsökologischenEingriffserheblichkeit qm1 Beeinträchtigte Bereiche qm 2 Unversiegelter Wirtschaftsweg Grünstreifen Acker Beeinträchtigung Beeinträchtigte Biotoptypen qm1 qm 2 qm1 qm2 Eingriffsbereich A: Mastfundament 1 5.028 5.028 0 0 0 0 Eingriffsbereich B: Kranstellfläche 0,9 21.172 19.055 800 720 1.000 900 Flächenkomp. für beeintr. Biotoptypen in qm 24.083 720 900 In jetziger Wertstufe 2 3 2 Wertstufe ändern nach 5 5 5 9.633 432 360 Resultierende Flächenkompensation Summe 10.425 Gesamte Flächenkompensation nach BiotopWertstufe 5 10.425 qm = 1,043 ha Im Zuge der Errichtung der vier neuen WEA ergibt sich für den Naturhaushalt ein Kompensationsbedarf von 1,043 ha. Für die drei WEA, die im Bereich der Stadt Eschweiler errichtet werden sollen, beträgt der Kompensationsflächenbedarf demnach ca. 0,782 ha, und für die eine WEA im Bereich der Gemeinde Langerwehe ca. 0,261 ha. 6.6 Kompensationsbedarf Landschaftsbild Zur Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs muss die Intensität des Eingriffs ermittelt werden. Sie ergibt sich aus der Differenz des jetzigen Zustandes und des Zustandes nach Bau der WEA. Dabei wird die Vorbelastung durch bestehende Anlagen im Umfeld mit berücksichtigt. Für den Betrachtungsraum stellt sich die Eingriffsintensität mit Stufe 2 dar. Der Eingriffintensität steht die ermittelte Empfindlichkeit der jeweiligen Raumeinheiten gegenüber. Aus ihrem Zusammenspiel ergibt sich für jede Raumeinheit ein Erheblichkeitsfaktor (e). Ein Erheblichkeitsfaktor von beispielsweise e = 0,2 besagt, dass 20 % der Eingriffsfläche einer Raumeinheit ästhetisch beeinträchtigt werden. Die Betrachtung erBüro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 23 folgt für alle vier Naturräume getrennt. Für die Raumeinheit „Nördliche Rureifel“ ergibt sich bei einer ermittelten Empfindlichkeit von 7 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,4 (siehe Tab. 6). Für die Raumeinheit „Aachener Hügelland“ ergibt sich bei einer ermittelten Empfindlichkeit von 5 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,3 (siehe Tab. 7). Für die Raumeinheit „Zülpicher und Jülicher Börde“ ergibt sich bei einer ermittelten Empfindlichkeit von 2 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,1 (siehe Tab. 8). Für die Raumeinheit „Rurtal“ ergibt sich bei einer ermittelten Empfindlichkeit von 5 ein Erheblichkeitsfaktor e = 0,3 (Tab. 9). Tabelle 6: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Nördliche Rureifel“) Stufenwerte Faktoren vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 7 7 - Naturnähe 6 6 - Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2) 7 6 Aggregation 27 25 (Retransformierte) Stufe 7 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 4 - Strukturvielfalt der Elemente 7 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 3 Aggregation 14 (Retransformierte) Stufe 4 4. Schutzwürdigkeit 7 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2 26 x), 3. und 4. 7 (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. 9 und 5. (Retransformierte) Stufe 4 Erheblichkeitsfaktor e 0,4 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 24 Tabelle 7: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Aachener Hügelland“) Stufenwerte Faktoren Vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 6 6 - Naturnähe 5 5 - Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2) 6 5 Aggregation 23 21 (Retransformierte) Stufe 6 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 6 - Strukturvielfalt der Elemente 5 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 6 Aggregation 17 (Retransformierte) Stufe 6 4. Schutzwürdigkeit 5 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2 22 x), 3. und 4. 5 (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. + 7 5. 3 (Retransformierte) Stufe Erheblichkeitsfaktor e Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 0,3 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 25 Tabelle 8: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Jülicher und Zülpicher Börde“) Stufenwerte Faktoren Vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 4 4 - Naturnähe 3 3 - Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2) 3 2 Aggregation 13 11 (Retransformierte) Stufe 2 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 8 - Strukturvielfalt der Elemente 5 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 7 Aggregation 20 (Retransformierte) Stufe 7 4. Schutzwürdigkeit 2 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2 13 x), 3. und 4. 2 (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. + 4 5. 1 (Retransformierte) Stufe Erheblichkeitsfaktor e Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 0,1 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 26 Tabelle 9: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit durch den Bau der WEA (Raumeinheit „Rurtal“) Stufenwerte Faktoren Vorher nachher 1. Landschaftsästhetischer Eigenwert - Vielfalt 6 6 - Naturnähe 6 6 - Eigenart (-serhalt) (Faktor x 2) 5 4 Aggregation 22 20 (Retransformierte) Stufe 5 2. Intensität des Eingriffs Punktdifferenz (vorher - nachher bei 1.) 2 (Retransformierte) Stufe 2 3. Visuelle Verletzlichkeit - Reliefierung 8 - Strukturvielfalt der Elemente 3 - Vegetationsdichte in der Raumeinheit 3 Aggregation 14 (Retransformierte) Stufe 4 4. Schutzwürdigkeit 7 Stufe 5. Empfindlichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 1. (2 21 x), 3. und 4. 5 (Retransformierte) Stufe 6. Ästhetische Eingriffserheblichkeit Aggregation der retransformierten Stufenwerte von 2. + 7 5. 2 (Retransformierte) Stufe Erheblichkeitsfaktor e 0,3 Entsprechend den Empfehlungen von NOHL (1993) wurde ein Kompensationsflächenfaktor zwischen 5 und 20 % (b = 0,1) gewählt. Dadurch wird eine landschaftsgerechte Wiederherstellung des beeinträchtigten Raumes ermöglicht. Der potentielle Gesamt-Eingriffsraum wird in drei Entfernungs-/Wirkzonen aufgeteilt. Bei der Kompensationsberechnung wird nur der tatsächlich einsehbare Bereich, der tatsächliche Einwirkbereich, berücksichtigt. In der Wirkzone I (Radius bis 200 Meter um die Anlagen sind die Beeinträchtigungen besonders hoch, in der Zone III nur noch gering. Nach NOHL ist der Wahrnehmungskoeffizient im vorbelasteten Raum in der Wirkzone I w = 0,3. Für die Wirkzone II ist w = 0,15 und für die Zone III w = 0,02. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 27 Tabelle 10a: Ermittlung des Kompensationsflächenumfangs für die Raumeinheit „Nördliche Rureifel“ Tatsächlicher KompensaErheblichWahrnehmungs- KompensationsZone Einwirkbetionsfläche keitsfaktor e koeffizient w flächenfaktor b reich (ha) (ha) I 8 II 167 III 259 0,3 0,4 0,096 0,15 0,1 0,02 1,002 0,2072 Summe 1,3052 Tabelle 10b: Raumeinheit „Aachener Hügelland“ Zone Tatsächlicher Einwirkbereich (ha) I 17 II 160 III 675 Erheblichkeitsfaktor e Wahrnehmungskoeffizient w Kompensationsflächenfaktor b 0,3 0,3 Kompensationsfläche (ha) 0,153 0,15 0,1 0,02 0,72 0,405 Summe 1,278 Tabelle 10c: Raumeinheit „Zülpicher und Jülicher Börde“ Zone Tatsächlicher Einwirkbereich (ha) I 0 II 51 III 5.088 Erheblichkeitsfaktor e Wahrnehmungskoeffizient w Kompensationsflächenfaktor b Kompensationsfläche (ha) 0,3 0,1 0 0,15 0,1 0,02 0,0765 1,0176 Summe 1,0941 Tabelle 10d: Raumeinheit „Rurtal“ Zone Tatsächlicher Einwirkbereich (ha) I 0 II 0 III 326 Erheblichkeitsfaktor e Wahrnehmungskoeffizient w Kompensationsflächenfaktor b Kompensationsfläche (ha) 0,3 0,3 0 0,15 0,1 0,02 0 0,1956 Summe 0,1956 Gesamtkompensationsflächenumfang 3,8729 Im Zuge der Errichtung der vier neuen WEA ergibt sich für das Landschaftsbild ein Kompensationsbedarf von 3,88 ha. 6.7 Gesamtkompensationsbedarf Die Kompensationsflächenberechnung für die vier neuen WEA ergibt folgendes Bild: • Kompensationsbedarf Naturhaushalt • Kompensationsbedarf Landschaftsbild Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 1,043 ha 3,873 ha Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 28 Für die Errichtung der vier neuen WEA errechnet sich somit ein Wert von 3,873 ha für die Gesamtkompensationsfläche, wobei auf 1,043 ha landschaftsökologische und landschaftsästhetische Forderungen gleichrangig bei der Planung landschaftspflegerischer Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs ist im vorliegenden Fall aber auch der Ausgleich, der seinerzeit für die neun Altanlagen durchgeführt wurde, zu berücksichtigen. Von dem Gesamtkompensationsbedarf der neu zu errichtenden WEA (3,873 ha) wird der Kompensationsbedarf für die neun alten WEA (2,315 ha) abgezogen (LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO ÖKODAT GBR, Witten, 1996). Demnach ergibt sich für den Bau der vier neuen WEA ein Kompensationsbedarf von 1,558 ha. Drei der vier neuen Anlagen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eschweiler, eine im Geltungsbereich der Gemeinde Langerwehe. Dementsprechend ergibt sich eine Kompensationsfläche von 1,17 ha für die Stadt Eschweiler, respektive 0,39 ha für die Gemeinde Langerwehe. Es ergibt sich ein Kompensationsflächenwert für den zusätzlichen Eingriff in das Landschaftsbild und den Naturhaushalt von insgesamt 1,56 ha. 7. Ausgleich Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Dies bedeutet v.a., dass die Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes so gewählt werden müssen, dass Biotoptypen, die im Rahmen des Eingriffes so stark beeinträchtigt werden, dass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen können, an geeigneter Stelle wiederhergestellt werden. Im vorliegenden Fall besteht die Hauptlast des Eingriffes in einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Daher ist es sinnvoll, Maßnahmen zu entwickeln, die die Vielfalt und Eigenart der Landschaft verbessern und stärken. Aus der artenschutzrechtlichen Beurteilung ergibt sich kein zwingendes Erfordernis, Kompensationsmaßnahmen für geschützte und gefährdete Tierarten durchzuführen. Zur Findung einer Fläche wurde Kontakt mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft aufgenommen. Der Eingriff soll auf einer gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Ausgleichsfläche im Grenzbereich von Langerwehe (Kreis Düren) und Eschweiler (Städteregion Aachen) am Fuß der Halde Nierchen durchgeführt werden. Die als „Merbericher Acker“ deklarierte Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 79.435 qm. Davon werden hier 1,56 ha = 15.600 qm beansprucht. Die Ausgleichsfläche liegt im/in der … • Kreis Düren, Gemeinde Langerwehe, Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Flurstück 167 (Teilfläche: 35.000 m²) und 168 (305 m²) • StädteRegion Aachen, Gemeinde/Stadt Eschweiler, Gemarkung Weisweiler, Flur 10, Flurstück 128 (44.130 m²) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 29 am Nordrand der Halde Nierchen. Abb. 10: Entwicklungsfläche der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit einer Gesamtgröße von knapp 8 ha, von der 1,56 ha für das hiesige Verfahren genutzt werden sollen. Vorgesehen ist die „Anlage eines artenreichen, extensiv genutzten Grünlandes mit Gehölzstrukturen (Baumreihen: hochstämmige Obstbäume, Baumgruppen und Gehölz- streifen) sowie Gestaltung eines Quellbereiches mit Kleingewässern.“ Von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind für die Flächen im Rahmen eines Entwicklungsplans Bewirtschaftungsauflagen und Pflanzfestsetzungen formuliert worden. Zur Sicherung werden entsprechende vertragliche Regelungen getroffen. 8. Zusammenfassung Im Windpark „Halde Nierchen“ sollen insgesamt neun alte Anlagen zurückgebaut und durch vier neue WEA mit einer Gesamthöhe von rund 170 m, ersetzt werden. Im vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan wird der damit verbundene Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dargestellt, bewertet und quantifiziert. Es ergibt sich unter Berücksichtigung des Rückbaus der Altanlagen ein Kompensationsflächenbedarf von 1,56 ha. Für die Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen), auf deren Gebiete 3 neue WEA entfallen, ergibt sich ein Kompensationsflächenbedarf von 1,17 ha für die Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) mit einer WEA von 0,39 ha. Die Ausgleichsmaßnahme soll am nördlichen Haldenfuß der Halde Nierchen unter Federführung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft statfinden. Zur Sicherung werden entsprechende vertragliche Regelungen getroffen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ 30 9. Literatur ADAM, K., NOHL, W. & VALENTIN, W. (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. – Forschungsauftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2014): Artenschutzprüfung zum Repowering im Windpark „Halde Nierchen“. Stand August 2014. LANDSCHAFTSPLANUNGSBÜRO ÖKODAT GBR (1996): Ausgleichsbilanzierung zum geplanten Windpark Halde Nierchen. Stand August 1996. NOHL, A. (1993): Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenartige Eingriffe. – Gutachten i. A. des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 31 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de LBP Repowering Windpark „Halde Nierchen“ Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 32 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de