Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
585 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
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GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
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Öffentlichkeit
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
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Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
1
Stellungnahme
Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß§ 3 (1) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18
"Repowering Halde Nierchen" {Gemeinde Langerwehe) sowie zum Bebauungsplan Nr. 243, 1. Änderung {Stadt Eschweiler)
Donnerstag,11.12.2014
Ort: Foyer der Kulturhalle Langerwehe
Beginn: 18.30 Uhr
Ende: 20.00 Uhr
Anwesende: siehe Teilnehmerliste (Kopie in der Sitzungsvorlage) Anwesende: siehe Teilnehmerliste (Kopie in der Sitzungsvorlage)
Bürgermeister Göbbels begrüßt die Anwesenden und erläutert den Anlass für
die heutige Öffentlichkeitsbeteiligung. Herr Gödde, Beigeordneter der Stadt
Eschweiler, schließt sich den Worten von Herrn Göbbels an. Beide betonen
die hohe Relevanz dieser Veranstaltung und, dass die Gemeinde Langerwehe
bzw. die Stadt Eschweiler stets darum bemüht seien, die Bürger aktiv an
Planungsabsichten- und das frühzeitig- mit einzubeziehen.
Die Ausschüsse der beiden Kommunen haben mit den Beschlüssen zu den
Bebauungsplanänderungen dokumentiert, dass sie den Anlass wahrgenommen haben. Die Beschlüsse sind allerdings ergebnisoffen gefasst. Das Ziel
war zwar das Repowering des Windparks auf der Halde Nierchen, aber nur
unter der Voraussetzung, dass sich die Situation für die Bürger nicht verschlechtert.
Herr Prof. Jahnen vom Planungsbüro HJPplaner aus Aachen erläutert zunächst anhand einer Powerpoint Präsentation das Planungsrecht sowie die
Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch.
Anschließend erklärt Herr Prof. Jahnen die Bestandssituation sowie die Situation, die sich nach einem Repowering auf der Halde Nierchen für die Stadt
Eschweiler und die Gemeinde Langerwehe ergeben würde.
Er erläutert, dass bereits eine Artenschutzprüfung vorliegt und dass noch
weitere Gutachten wie z. B. eine schalltechnische Untersuchung und ein Verschattungsgutachten erstellt werden müssen.
ln diesem Zusammenhang erläutert er, dass nach Vorliegen aller Gutachten
eine zusätzliche Bürgerinformation vor der öffentlichen Auslegung erfolgen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
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Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
wird.
Im Anschluss an den Vortrag werden unterschiedliche Fragen gestellt bzw.
Anregungen und Bedenken vorgetragen:
(Diejenigen Anwesenden, die sich mit Namen und Anschrift gemeldet haben,
sind auch als solche aufgeführt. Alle weiteren Vortragenden sind als "Zuhörer"
aufgeführt).
Herr XX, Auf der Heide, erkundigt sich nach den Messpunkten für die Festle- Die Immissionspunkte wurden im Zuge der Erstellung Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
gung des Schall- und Schattenwerte.
der schalltechnischen Untersuchung in Abstimmung die
mit den zuständigen Behörden festgelegt. Diese befin- Kenntnis.
den sich in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen.
1b
Im Hücheln sind z. T. ehemalige Bauernhöfe und Handwerksbetriebe vorhan- Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der Wohnnutzung Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
den, die heute nur noch zum Wohnen, also als Reines Wohngebiet, genutzt erfolgte entsprechend der Festsetzungen des jeweili- die
werden.
gen Bebauungsplanes. Für die Bereiche, in denen kein Kenntnis.
rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, erfolgte die
Einstufung entsprechend der vorhandenen Nutzung
und unter Berücksichtigung der Darstellungen im Flächennutzungsplan.
1c
Herr XY, Hamicher Str., fragt nach, ob die neuen Windkraftanlagen mit sog. Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
"Blinklichtern" als Befeuerung versehen werden sollen und regt an, hierfür Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
"runde" Blicklichter zu benutzen.
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine die
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entspre- Kenntnis.
chend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehen-
Abstimmungsergebnis
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
dem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
1d
Herr XZ, Karl-Arnold-Str., gibt zu bedenken, dass bei Festlegung der Mess- Siehe zu Festlegung der Immissionsorte unter Punkt 1 Der Ausschuss beschließt, der Anregung
punkte für den Schall die Grenzwerte eines reinen Wohngebietes und nicht b.
bzgl. der Festschreieines allgemeinen Wohngebietes angenommen werden sollen. Er fordert,
bung des Grenzwertes
dass in der geplanten Bebauungsplanänderung der Grenzwert von 35 dB für
von 35 dB nicht zu
ein reines Wohngebiet festgeschrieben werden soll.
folgen.
Abstimmungsergebnis
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Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
1e
Herr XZ bittet weiterhin um Prüfung, ob der bisherige Bebauungsplan Halde
Nierchen mit den darin enthaltenen Festsetzungen nicht beibehalten werden
kann. Im Hinblick auf die Planung fordert er, dass der derzeitige Stand mit der
Neuplanung verglichen werden kann und dass die Lärmbelastung betrachtet
wird.
Die Windenergieanlagen auf der Halde Nierchen wurden 1998 errichtet. Die planungsrechtliche Grundlage
zur Errichtung dieser WEA bildet der seit dem
30.04.1997 rechtskräftige Bebauungsplan F 18 „Windpark Halde Nierchen“. Inhalte dieses Bebauungsplans
sind u.a. die Standorte der WEA und ihre maximale
Höhe. Bei dem geplanten Repowering sind nur noch 4
statt 9 WEA mit einer größeren Höhe vorgesehen.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zum
Repowering sicherzustellen und die Auswirkungen der
neuen WEA auf die Umwelt zu prüfen, ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
zur Beibehaltung des
bestehenden Bebauungsplanes nicht zu
folgen.
Die derzeitige Situation kann nur bedingt mit der Neuplanung verglichen werden, da der aktuelle Stand der
Technik nicht mit der damaligen Technik vergleichbar
ist. Darüber hinaus haben sich auch die Grundlagen
für die gutachterlichen Betrachtungen geändert.
Schall
Die von den geplanten WEA ausgehenden Schallimmissionen auf die in der Umgebung befindlichen
schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich
unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015).
Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten
Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus werden die Rotorblätter mit aerodynamischen und geräuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies
wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde
gelegt.
Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass
die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller
Der Ausschuss stellt
fest, dass der Anregung bzgl. der Erstellung eines Lärmgutachtens gefolgt wurde.
Abstimmungsergebnis
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten
Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung
durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten
einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten
IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber
um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so
dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt.
Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die
Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis
IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den
Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt
der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A).
Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche
Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar
der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der
Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern
dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40
dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter
Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw.
Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu
legen.
Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40
dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die
geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten.
Beschlussvorschlag
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Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich
durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der
Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO
1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls
eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation.
Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen
liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände
vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine
Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch
wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein
Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich
eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Immissionssituation ergibt.
Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1
und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der
Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch
Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A)
erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7
dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die
Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts
rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch
den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede
von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen
sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA
am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich
keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche zu erwarten.
Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleis-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
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Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
tungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend
für die jeweiligen Anlagen festgesetzt.
Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel
wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt.
Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
gewährleistet.
1f
Mehrere Zuhörer u. a. vom Nikolausberg befürchten durch die höheren Anlagen einen erhöhten Schattenwurf und den damit verbunden sog. "Disko- Verschattungen
Effekt".
Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger
Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen
wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche
Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand
05.06.2015).
Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass
durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten
WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden.
Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.
Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden
einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten.
Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die
zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um
Der Ausschuss beschließt, sich die von
der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme
zu Eigen zu machen.
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Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am
Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA
entsprechend abzuschalten.
Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird
im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des
Genehmigungsverfahrens sichergestellt.
Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen.
Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an
den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise
dem Nikolausberg sichergestellt.
Der „Disko-Effekt“ bezeichnet periodische Lichtreflexionen durch die Rotorblätter. Er trat vor allem bei Anlagen aus den Anfängen der Windenergienutzung auf,
als noch glänzende Lackierungen an den Rotorblättern
benutzt wurden. Seit geraumer Zeit werden die Oberflächen der Anlagen mit matten, nicht reflektierenden
Lackierungen versehen. Aufgrund dessen spielt der
„Disko-Effekt“ bei der Immissionsbewertung von modernen WEA keine Rolle mehr.
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
1g
Außerdem wird durch die dann notwendige Befeuerung eine zusätzliche Be- Siehe zu Befeuerung/Kennzeichnung unter Punkt 1 c.
lästigung befürchtet.
1h
Zudem wird nachgefragt, ob die alten Windkraftanlagen Bestandsschutz ge- Die bestehenden Windkraftanlagen haben Bestands- Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
schutz.
nießen.
Kenntnis.
Weiterhin wird moniert, dass für Eschweiler und Langerwehe andere Ab- Abstände
standsflächen zu Wohngebäuden oder Baudenkmälern zu Grunde gelegt Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
lassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- die
werden.
gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen Kenntnis.
1i
Abstimmungsergebnis
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Abwägungsvorschlag
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Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm,
etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbebauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind,
hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand
gibt es nicht.
In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden
keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen.
Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen. Diese Einzelfallbetrachtung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und obliegt jeder Kommune in eigener Verwaltung.
1j
Herr YZ, bittet um Einhaltung der nötigen Abstandsflächen zum Baudenkmal Siehe zu Abstände unter Punkt 1 i
Gut Merberich. Die WEA im Osten wird hierfür als sehr kritisch gesehen und
nachgefragt, ob der Standort verschoben werden kann.
Optisch bedrängende Wirkung
Um eine optisch bedrängende Wirkung zu vermeiden,
wurde im Rahmen dieses Verfahrens eine Studie zur
optisch bedrängenden Wirkung erstellt (ecoda Umweltgutachten, Stand 16.06.2015).
Grundsätzlich kann es bei zu geringen Abständen
zwischen WEA und Wohngebäuden im Außenbereich
zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen.
Hierbei ist das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15
BauNVO) zu beachten. Nach richterlicher Auffassung
kann eine WEA nur unter der Voraussetzung optisch
bedrängend sein, unter denen auch Bauwerke als
„erdrückend“ einzustufen sind. Eine erdrückende Wirkung kann demnach durch die Höhe und Breite eines
hinzutretenden Gebäudes entstehen. Dies anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die
genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht
abriegele, d.h. dort das Gefühl des Eingemauertseins
oder eine Gefängnissituation entstehen ließe.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. der Verschiebung
der geplanten WEA im
Nordosten nicht zu
folgen.
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Abwägungsvorschlag
Nach aktueller Rechtsprechung ist bei einem Abstand
von mehr als dem dreifachen der Gesamthöhe der
WEA i.d.R. generell nicht mehr von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Dagegen bedarf es
bei einem Abstand zwischen einem Wohngebäude und
einer WEA von der zwei- bis dreifachen Höhe regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung. Der Abstand wird als horizontaler Abstand vom Turmfuß der
WEA zum Wohngebäude ohne Berücksichtigung der
Topographie bemessen. Für die Bemessungen wurde
der ungünstigste Standort des jeweiligen Turms (geringster Abstand) innerhalb der im Vorentwurf des
Bebauungsplanes festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angenommen und somit eine worst-caseBetrachtung durchgeführt.
Die zur Offenlage konkretisierte Lage der WEA ermöglichte eine Präzisierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Da sich die für den Turm festgesetzten
überbau-baren Grundstücksflächen innerhalb der im
Vorentwurf ausgewiesenen Flächen befinden, stellt die
Annahme in der Studie nach wie vor eine worst-caseBetrachtung dar.
Bei den zu untersuchenden Wohnbereichen (Vorprüfung) handelt es sich um die Randbereiche des Eschweiler Stadtteils Weisweiler Wilhelmshöhe sowie
um die im Außenbereich gelegenen Wohnbereiche Gut
Merberich, Sofienhof und Gut Kammerbusch im Gemeindegebiet Langerwehe.
Für diese Bereiche erfolgte eine Darstellung und Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA
anhand der in der Rechtsprechung genannten Kriterien.
Über die oben beschriebenen verbindlich zu prüfenden
Bereiche hinaus wurden in Abstimmung mit der Stadt
Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe weiter
entfernte Wohnbereiche unter Berücksichtigung der
Beschlussvorschlag
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Topographie untersucht, um auch dort eine Betroffenheit ausschließen zu können. Infolgedessen erfolgte
vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den
oben genannten Prüfbereich grenzenden Wohnlagen
im Außenbereich und in Weisweiler-Wilhelmshöhe.
In dieser überschlägigen Prüfung wurden im Außenbereich das Gut Kammerbusch, das Wohngebäude inkl.
Werkstatt Langerweher Straße 124 und das Wohngebäude Merbericher Weg 2 betrachtet.
Als weiteres Ergebnis der Vorprüfung wurde die Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung für das Gut
Merberich und den Sofienhof festgestellt. Im Zuge der
Einzelfallprüfung erfolgte eine Begehung der Grundstücke und in Teilen auch der Räumlichkeiten, welche
mit Fotos dokumentiert wurden.
Im Ergebnis ist insgesamt aus gutachterlicher Sicht
festzustellen, dass eine optisch bedrängende Wirkung
von keiner der geplanten WEA auf die angrenzenden
Wohnlagen ausgeht.
1k
Visuelle Auswirkungen auf das Denkmal
Um negative Auswirkungen durch das geplante
Repowering auf den kulturgeschichtlichen Wert des
Denkmals auszuschließen zu können, wurde im Rahmen des Verfahrens zusätzlich eine Untersuchung zu
den visuellen Auswirkungen des Vorhabens von dem
Büro scheuvens + wachten mit dem Institut für Städtebau und Landesplanung RWTH Aachen mit Stand vom
06.07.2015 erstellt.
Im Ergebnis entsteht im Vergleich zur jetzigen Situation keine entscheidende Verschlechterung der Wahrnehmbarkeit des kulturgeschichtlichen Denkmalwertes
von Gut Merberich. Aus gutachterlicher Sicht sind die
Auswirkungen der Planung als neutral einzustufen.
Dieses Untersuchungsergebnis ist maßgeblich darauf
zurückzuführen, dass bereits gegenwärtig in der kultur-
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. der Verschiebung
nicht zu folgen.
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
landschaftlichen Umgebung von Gut Merberich ein
sehr hohes Maß an Verfremdung und technischer
Überprägung (vorhandene WEA) besteht. Entscheidend sind hierbei die durch den Braunkohletagebau
entstandenen Veränderungen, insbesondere die Halde
und die visuelle Dominanz des Kraftwerks Weisweiler.
Eine Verlagerung der dem Denkmal nächstgelegene
geplante Windenergieanlage auf die südwestliche
Seite der Halde wird aufgrund der Einhaltung erforderlicher Abstände zwischen den einzelnen Anlagen nicht
möglich sein.
Im Hinblick auf die Anordnung der WEA auf dem
Haldenplateau wurden im Rahmen des Verfahrens
verschiedene Konstellationen zur Optimierung geprüft.
Die in den Bebauungsplan übernommenen Standorte
stellen hinsichtlich Standsicherheit, Windabschattung
sowie der einzelnen Umweltbelange die favorisierte
Lösung dar.
Die denkmalpflegerischen Belange wurden im Rahmen
des Verfahrens somit umfassend berücksichtigt.
1l
Verschiedene Zuhörer teilen mit, dass die Form der Bekanntmachung dieser Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Der Ausschuss weist
Veranstaltung nicht bürgerfreundlich sei und dass man den Eindruck habe, Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrie- die Bedenken zurück.
die Verwaltung würde diese Art der Beteiligungsform absichtlich wählen.
ben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe,
Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen
und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich
über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden
diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der
Abstimmungsergebnis
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9.
Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
1m
Es wird angeregt, den geänderten Bebauungsplanentwurf, die Powerpoint- Im Nachgang zu der Veranstaltung wurden die Präsen- Der Ausschuss stellt
Präsentation von Herrn Prof. Jahnen und die Powerpoint-Präsentation von tationen sowie der Bebauungsplanvorentwurf ins Inter- fest, dass der Anregung bzgl. der Veröfnet eingestellt.
Energiekontor aus dem Sommer 2013 ins Internet zu stellen.
fentlichung der Präsentationen
gefolgt
wurde.
1n
Außerdem wird angeregt, die nächste Beteiligung über z. B. Hauswurfsen- Hauswurfsendungen würden einen unzumutbaren
dungen noch breiter als heute publik zu machen.
Aufwand darstellen. Darüber hinaus ist eine ausreichende Veröffentlichung gemäß der Hauptsatzung
erfolgt.
Die Anregung wird ansonsten zur Kenntnis genommen.
Im Anschluss wird nochmal daraufhin hingewiesen, dass Anregungen und
Bedenken zu der vorgestellten Planung auch noch nach der Veranstaltung
schriftlich vorgebracht werden können.
Egal, an welche Kommune der Bürger schreibt, alle Stellungnahmen werden
in beiden Verfahren berücksichtigt.
Erst wenn alle Anregungen geprüft worden sind und alle notwendigen Gutachten vorliegen kann der nächste Verfahrensschritt, die Offenlage, folgen. Hierzu findet dann, wie bereits vorab erwähnt, noch eine zusätzliche Bürgerinformation statt, in der, auch die dann vorliegenden Gutachten erläutert
werden.
2
Bürger 1
2a
Die Information in der Kulturhalle - eine interessante Veranstaltung!
Neu und überraschend für mich war, dass offenbar in NRW keine allgemein
gültigen gesetzlichen Vorgaben gelten bezüglich einzuhaltender Mindestabstände zwischen Wohngebieten und Windrad-Anlagen – abhängig von deren
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. der Hauswurfsendungen nicht zu
folgen.
Abstände zu Siedlungsflächen
Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss belassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- schließt, sich die von
gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen der Verwaltung erar-
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Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Höhe. Allein Kriterien des Immissionsschutzes bezogen auf einzelne Grund- Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, beitete Stellungnahme
stücke/Häuser seien maßgebend. Die Interessen aller übrigen Bürger blieben etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbe- zu Eigen zu machen.
somit außer Betracht?
bauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind,
hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand
gibt es nicht.
In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden
keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen.
Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen.
Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens werden
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in das
Verfahren eingestellt.
Gutachten
Um die Auswirkungen des geplanten Repowering zu Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
ermitteln, wurden im Rahmen des Verfahrens entspre- die
chende Gutachten (z.B. optisch bedrängende Wirkung, Kenntnis.
Verschattung etc.) erstellt.
Sich hieraus ergebende Maßnahmen zur Vermeidung
unzumutbarer Beeinträchtigungen und zur Sicherung
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im
Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert.
2b
Mir selbst sind Standorte in Deutschland von Anlagen derartiger Höhe mit
rot/weißen Rotoren bislang nur weit abseits von Wohngebieten bekannt.
Die derzeitigen Windräder (Nabenhöhe 60 m, Rotordurchmesser 54 m, Gesamthöhe 87 m) haben einen sichtbaren Bereich von ca. 67 Metern über 20 m
hohen Bäumen, bei den geplanten Anlagen (Nabenh. 90 m, Rotordurchm.
120 m, Gesamthöhe 150 m - Firmenangaben -) beträgt der sichtbare Bereich
130 Meter, also doppelt so viel und zusätzlich rot/weißer Anstrich der gewaltigen Rotoren!
2c
Die Wirkung tritt verstärkt in Erscheinung durch die hoch (ca. 70 Meter) über Die Auswirkungen einer aufgeschütteten Halde auf das Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
dem Ortskern liegende Halde, beeinflusst damit alle Einwohner von Langer- Landschaftsbild sind mit den Auswirkungen von Wind- die
Kenntnis.
wehe und dürfte wohl von der Mehrzahl als störend und lästig empfunden energieanlagen nicht vergleichbar.
werden. Schließlich wurde seinerzeit die Aufschüttung der Halde Nierchen
auch nur bis zu einer Höhe genehmigt, bei der die Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes zumutbar erschien.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 16 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
2d
2e
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Hier ist der Gemeinderat gefordert, denn nur er kann die Interessen der Bürger insgesamt vertreten und sie ggfs. in die Planungsverfahren einbringen.
Ich bitte Sie daher, das Thema im Gemeinderat unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit erörtern zu lassen mit dem Ziel, notwendige Beschlüsse zu
erwirken.
Der Rat der Gemeinde Langerwehe wird im Rahmen
dieses Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches zum Satzungsbeschluss alle ermittelten öffentlichen und privaten Belange, bewerten und gegeneinander und untereinander
gerecht abwägen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. der Interessenvertretung zu folgen.
Verhältnismäßigkeit:
- Vorhandene funktionstüchtige Anlagen werden mit entsprechenden Rückbau-Kosten beseitigt.
- Da deren Lebensdauer wohl kaum erreicht ist, könnten sie ohne ZusatzKosten weiter Strom liefern.
- Neue Anlagen erfordern wegen größerer Höhe wesentlich höhere Baukosten.
- Nach Angabe des Unternehmens würde sich die Stromproduktion "verdoppeln", zusätzlich wird also nur noch einmal die gleiche Strommenge gewonnen wie auch heute schon. Dies bei hohem Kostenaufwand!
- Den Kostenaufwand finanzieren erneut (wie schon bei den vorh. Windrädern) die Einwohner und Stromabnehmer letztlich über "ÖKO-Strom-Umlage"
u.ä.
- Demgegenüber steht die wesentliche Änderung des Landschaftsbildes,
wesentlich durch verdoppelte Höhe, rot/weiße Kennzeichnung und die exponierter Lage - auf der Halde - !
Steht der Nutzen für die Firma (- deren Aktionäre -) noch in angemessenem
Verhältnis zur Belästigung der Bürger?
Klimaschutz
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist
eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
Repowering
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromer-
Der Ausschuss beschließt, sich die von
der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme
zu Eigen zu machen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 17 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
zeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen
älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen)
besondere Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a.
Vorteile durch
•
die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern,
•
eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz,
•
eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
•
die Möglichkeit zur Beseitigung negativer
Auswirkungen der Altanlagen,
•
den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall,
Schattenwurf, Rotordrehzahl etc.,
•
höhere Gewerbesteuereinnahmen für die
Kommunen,
•
eine Entlastung für das Landschaftsbild.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 18 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
3
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Bürger 2
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung möchte ich meine Anregungen
für die geplanten Neuanlagen auf der Halde Nierchen einreichen.
Die Gemeinde Langerwehe und Eschweiler haben sich für das Repowering
ausgesprochen. Dazu wurde auch klar unterstrichen, "es darf bei den Neuanlagen zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu den jetzigen Anlagen kommen".
Bei den neuen Anlagen ist eine deutlich höhere Gesamthöhe zu erwarten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Punkte festhalten und habe die
Bitte, meine Anmerkungen bei der Planung zu berücksichtigen.
3a
1. Bei dem Standort unmittelbar am Rande der Hochfläche ist die Haldenhöhe
(gemessen vom Haldenfuß mit ca. 150m zur Hochfläche ca. 220m somit ca.
70m) zu berücksichtigen.
Diese 70m sollten in die Anlagengesamthöhe eingerechnet werden - es darf
aufgrund des besonderen markantem Standortes nicht zu einer bedrückenden
Wirkung kommen, gerade die Einwohner der Ortschaft Heistern sind davon
betroffen, da der Ort auf dem gegenüberliegenden Bergrücken liegt.
Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in Der Ausschuss beden im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten schließt, die Anregung
bzgl. der Berücksichtiberücksichtigt.
gung der Haldenhöhe
Generell ist jedoch nach aktueller Rechtsprechung bei zu folgen.
einem Abstand von mehr als dem dreifachen der Ge- Ansonsten nimmt der
samthöhe der WEA i.d.R. nicht mehr von einer optisch Ausschuss die Anregung zur Kenntnis.
bedrängenden Wirkung auszugehen.
Das Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt ca.
510 m. Der geringste Abstand von der südlichsten
Ecke der Halde bis zum nördlichsten Siedlungspunkt
Heisterns beträgt ca. 1000 m. Dementsprechend ist
eine Betrachtung Heisters im Hinblick auf eine optisch
bedrängende Wirkung nach aktueller Rechtsprechung
nicht erforderlich.
Darüber hinaus befindet sich Heistern, wie bereits vom
Einwender angemerkt, auf einer der Halde gegenüberliegenden Erhöhung, so dass die Haldenhöhe bei der
Wirkung der WEA nicht von maßgeblicher Bedeutung
ist.
3b
2. Ich erwarte bei höheren Anlagen sogenannte "Blinklichter", diese sind zur
Flugsicherung notwendig.
Die jetzigen Anlagen besitzen keine Blinklichter, fallen bei Dunkelheit also
nicht auf. Blinklichter haben eine sehr störende Wirkung auf das Umfeld - hier
ist die Lage und Nähe zur Ortschaft Heistern zu berücksichtigen. Es ist inzwi-
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. „bedarfsgerechten Befeuerung“ nicht
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 19 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
schen technisch möglich, sogenannte "ruhende Blinklichter" einzusetzen,
diese werden erst aktiviert, wenn ein Flugobjekt sich den Windrädern nähert.
In der Regel wird ein solches System auch von der Luftfahrtbehörde genehmigt. Bitte die Verwendung dieses Systems vorschreiben, falls Blinklichter
erforderlich werden.
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abge-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 20 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
schirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden
4
Bürger 3
4a
Langerwehe und Eschweiler haben sich für ein Repowering der Halde Nier- Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
chen ausgesprochen. Als betroffene Anwohnerin möchte ich mich insbesondere auf Ihre Aussage verlassen „dabei darf es zu keiner Verschlechterung im
Vergleich zu den jetzigen Anlagen kommen!"
4b
Dazu folgende Anregungen:
1. da die neuen Anlagen 100 m deutlich übersteigen werden und somit eine
Tages-und Nachtkennzeichnung vorgeschrieben ist, sollte eine farbliche
Kennzeichnung der Rotorblattspitzen, des Maschinenhauses und des Turms
vorgeschrieben werden, statt der weißen Blinklichter auf der Gondel bzgl. der
Tageskennzeichnung.
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Markierungen an den Rotorblättern. Es sind keine die
Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Kenntnis.
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 21 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
4c
2. die mit Sicherheit störende Veränderung bei Nacht durch vorgeschriebene
rot blinkende Feuer stellt an sich schon eine Verschlechterung dar.
Falls dies nicht verhindert werden kann, muss es auch hier um eine möglichst
hohe Reduzierung der Lichtemissionen geben durch
a. Reduktion der Nennlichtstärke der Befeuerung auf ein Minimum
b. Abschirmung der Befeuerung nach unten
c. Blockbefeuerung, d.h. nur eine Kennzeichnung der äußeren Anlagen
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Bei dem geplanten Repowering sind vier WEA geplant, Kenntnis.
welche am Rand des Haldenplateaus errichtet werden
sollen. Aufgrund dessen sind alle geplanten Anlagen
als äußere Anlagen zu betrachten.
Siehe zu Kennzeichnung/Befeuerung unter Punkt 4 b.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 22 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
d. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, d.h. die Befeuerung wird nur aktiv
bei Annäherung eines Luftfahrzeuges (neueste Technik).
4d
4e
3. auch bitte ich zu beachten, dass die Höhe der Halde Nierchen mit ca. 70 Zu 3.
Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in Der Ausschuss beMetern bei der Gesamthöhe der Anlagen mit eingerechnet wird.
den im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten schließt, die Anregung
bzgl. der Berücksichtiberücksichtigt.
gung der Haldenhöhe
zu folgen.
Da keiner der Anlagenbauer freiwillig neue teure Technik einbauen wird aus Klimaschutz
Sorge um seine (doch riesige) Gewinnspanne, bitte ich darum diesbezüglich Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderun- Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
keine Kompromisse zuzulassen.
gen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist die
Alles andere wäre eine auch von Ihnen wohl nicht erwünschte Verschlechte- eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kom- Kenntnis.
rung, dementsprechend wäre ein Repowering abzulehnen.
munen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
Repowering
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 23 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen
älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen)
besondere Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a.
Vorteile durch
•
die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern,
•
eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz,
•
eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
•
die Möglichkeit zur Beseitigung negativer
Auswirkungen der Altanlagen,
•
den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall,
Schattenwurf, Rotordrehzahl etc.,
•
höhere Gewerbesteuereinnahmen für die
Kommunen,
•
eine Entlastung für das Landschaftsbild.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 24 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
5
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
5a
Langerwehe und Eschweiler haben sich für ein Repowering der Halde Nier- Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
chen ausgesprochen.
Als betroffene Anwohner möchten wir uns insbesondere auf Ihre Aussage
verlassen "dabei darf es zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu den
jetzigen Anlagen kommen!"
5b
Dazu folgende Anregungen:
1. da die neuen Anlagen 100 m deutlich übersteigen werden und somit eine
Tages-und Nachtkennzeichnung vorgeschrieben ist, sollte eine farbliche
Kennzeichnung der Rotorblattspitzen, des Maschinenhauses und des Turms
vorgeschrieben werden, statt der weißen Blinklichter auf der Gondel bzgl. der
Tageskennzeichnung.
Beschlussvorschlag
Bürger 4 (wortgleich mit Anregung von Bürger 3)
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Der Ausschuss beMarkierungen an den Rotorblättern. Es sind keine schließt, der Anregung
Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. bzgl. der Kennzeichnung nicht zu folgen.
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 25 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
5c
2. die mit Sicherheit störende Veränderung bei Nacht durch vorgeschriebene
rot blinkende Feuer stellt an sich schon eine Verschlechterung dar.
Falls dies nicht verhindert werden kann, muss es auch hier um eine möglichst
hohe Reduzierung der Lichtemissionen gehen durch
a. Reduktion der Nennlichtstärke der Befeuerung auf ein Minimum
b. Abschirmung der Befeuerung nach unten
c. Blockbefeuerung, d.h. nur eine Kennzeichnung der äußeren Anlagen
d. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, d.h. die Befeuerung wird nur aktiv
bei Annäherung eines Luftfahrzeuges (neueste Technik).
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Bei dem geplanten Repowering sind vier WEA geplant, Kenntnis.
welche am Rand des Haldenplateaus errichtet werden
sollen. Aufgrund dessen sind alle geplanten Anlagen
als äußere Anlagen zu betrachten.
Siehe zu Kennzeichnung/Befeuerung unter Punkt 5 b.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 26 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
5d
5e
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
3. auch bitte ich zu beachten, dass die Höhe der Halde Nierchen mit ca. 70 Zu 3.
Metern bei der Gesamthöhe der Anlagen mit eingerechnet wird
Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in
den im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten
berücksichtigt.
Da keiner der Anlagenbauer freiwillig neue teure Technik einbauen wird aus
Sorge um seine (doch riesige) Gewinnspanne, bitte ich darum diesbezüglich
keine Kompromisse zuzulassen. Alles andere wäre eine auch von Ihnen wohl
nicht erwünschte Verschlechterung, dementsprechend wäre ein Repowering
abzulehnen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
bzgl. der Berücksichtigung der Haldenhöhe
zu folgen.
Der Ausschuss nimmt
Klimaschutz
Anregung
zur
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderun- die
gen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist Kenntnis.
eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
Repowering
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszu-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 27 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
bauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen
älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen)
besondere Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a.
Vorteile durch
•
die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern,
•
eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz,
•
eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
•
die Möglichkeit zur Beseitigung negativer
Auswirkungen der Altanlagen,
•
den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall,
Schattenwurf, Rotordrehzahl etc.,
•
höhere Gewerbesteuereinnahmen für die
Kommunen,
•
eine Entlastung für das Landschaftsbild.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
6
Bürger 5
Ich möchte meine Anmerkungen für die geplanten Neuanlagen auf der Halde
Nierchen hiermit einreichen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 28 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Bei einem Repowering sollte es nicht zu mehr Belästigung bzw. Belastung der
Bürger kommen.
Ich habe zwei Punkte anzumerken und bitte um Berücksichtigung bei der
Planung der NEU-Anlage.
6a
Da mit einer erheblich größeren insbesondere höheren Anlage im Zuge der
Repowering-Maßnahme zu rechnen ist bitte ich zu bedenken, dass diese
Anlage auch zu wesentlich größeren Belastung der Anwohner in unmittelbaren Nachbarschaft sprich der Ortschaft Heistern und Hücheln führen wird.
Hier meine ich die Angst vor dauernder Lärmbelästigung. Psychologen der
Uni Halle-Wittenberg haben jetzt in einer Untersuchung erstmals genauer
unter die Lupe genommen, in welchem Ausmaß und unter welchen Bedingungen Windräder als belästigend empfunden werden.
Anwohner klagen auch über den Lärm, den die Rotoren verursachen, vor
allem nachts, wenn Verkehrslärm und andere Geräusche schwächer sind.
Wind herrscht eigentlich immer vor. Und diese Rotoren drehen sich mal
schneller, mal weniger schnell. Und gerade wenn es keine weiteren Geräusche gibt, und das ist ja eher nachts der Fall, nachts ist es eben stiller, dann
hört man das sehr wohl. Und das ist ein Geräusch, wie wenn ein Wäschetrockner ständig rumpelt, aber nie aufhört. Es ist noch anders als Flugzeuglärm: Wenn ein Flugzeug kommt, geht's vorbei, dies geht nicht vorbei, und bei
geöffnetem Fenster zu schlafen, ist dann schlicht unmöglich.
Bei neueren Anlagen kann durch Verstellung der Rotorblätter in einen anderen Winkel eine Geräuschreduzierung erreicht werden. (allerdings zu Lasten
des Wirkungsgrades). Einen solchen Schonmodus wäre besonders Wünschenswert in der Nachtzeit von z.B. 21.00h - 06:00h. So würde eine Lärmbelastung in der Nacht minimiert. Dies sollte in der Planung berücksichtigt werden.
Schall
Die von den geplanten WEA ausgehenden Schallimmissionen auf die in der Umgebung befindlichen
schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich
unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015).
Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten
Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus werden die Rotorblätter mit aerodynamischen und geräuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies
wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde
gelegt.
Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass
die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller
Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten
Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung
durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten
einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten
IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber
um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so
dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt.
Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die
Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis
IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den
Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt
der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A).
Der Ausschuss beschließt, sich die von
der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme
zu Eigen zu machen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 29 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche
Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar
der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der
Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern
dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40
dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter
Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw.
Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu
legen.
Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40
dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die
geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten.
Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich
durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der
Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO
1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls
eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation.
Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen
liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände
vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine
Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch
wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein
Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich
eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Im-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 30 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
missionssituation ergibt.
Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1
und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der
Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch
Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A)
erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7
dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die
Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts
rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch
den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede
von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen
sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA
am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich
keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche zu erwarten.
Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleistungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend
für die jeweiligen Anlagen festgesetzt.
Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel
wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt.
Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
gewährleistet.
Derzeit sind in NRW die neu installierten Windenergieanlagen überwiegend "pitch"-gesteuert. "Pitch"gesteuerte Anlagen arbeiten mit einer dynamischen
Blatteinstellwinkelverstellung.
Nach dem Erreichen der Nennleistung werden die
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 31 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Rotorblätter so verdreht, dass sie dem Wind eine geringere Angriffsfläche bieten. Hierdurch wird die dem
Wind entnommene Leistung begrenzt. Das bedeutet,
dass nach Erreichen der elektrischen Nennleistung die
Schallemission konstant bleibt.
Die geplanten Anlagen werden die sogenannte "Pitch"Steuerung enthalten.
6b
Meine zweite Anmerkung bzw. Angst ist bei einer wesentlich höheren Anlage
der störende Schattenwurf besonders im Frühjahr und den Herbsttagen bei
tiefstehender Sonne. Es werden mit Sicherheit einige Betroffene in unserem
Ort sein die darunter zu leiden haben. Ich persönlich werde wohl dahingehend
verschont bleiben. Aber ich finde man sollte mit den jetzt schon feststehenden
Betroffen reden.
Verschattungen
Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen die
wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Kenntnis.
Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand
05.06.2015).
Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass
durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten
WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden.
Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.
Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden
einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten.
Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die
zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um
die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am
Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 32 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
entsprechend abzuschalten.
Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird
im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des
Genehmigungsverfahrens sichergestellt.
Da zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Ergebnisse der meisten Gutachten noch
nicht vorlagen, die Gemeinde Langerwehe und die
Stadt Eschweiler jedoch die Bürger zeitnah informieren
möchten, ist im Rahmen dieses Verfahrens ein zusätzlicher dritter Beteiligungsschritt (gesetzlich sind lediglich zwei Beteiligungsphasen vorgeschrieben) vorgesehen. Diese zusätzliche Bürgerinformation soll vor
der Öffentlichen Auslegung (zweite Beteiligungsphase)
dazu dienen, der Öffentlichkeit die Ergebnisse der
Gutachten vorzustellen.
7
Bürger 6
7a
Die Bürger der Gemeinde Langerwehe sind aufgefordert, bis zum 31.12.2014
Bedenken und Anregungen zum o.a. Projekt einzureichen.
Hiervon wollen wir Gebrauch machen und bitten darum, folgende Sachverhalte zu prüfen:
7b
1) Bedenken zur rechtzeitigen und umfassenden Informationspolitik der Ge- Zu 1)
meinde Langerwehe und Anregungen, dies für den weiteren Verlauf des Verfahrens zu verbessern.
Wir melden Bedenken an, dass die Informationspolitik der Gemeinde tatsäch- Die Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis
lich mit dem Ziel verbunden war, möglichst viele Bürger in den Entschei- genommen.
dungsprozess mit einzubeziehen.
Begründung:
Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 23.10.2014 wurden im Amtlichen Mitteilungsblatt vom
28.11.2014 auf ein Viertel!! des sonst üblichen Formates reduziert. D.h. da,
wo ursprünglich 1 Seite der Niederschrift auf 1 Seite des Mitteilungsblattes
Die offizielle Frist endete am 19.12.2014 (einschließlich).
Dessen ungeachtet wurden alle danach eingehenden
Stellungnahmen auch noch in das Verfahren eingestellt.
Der Ausschuss nimmt
die Anregungen und
Bedenken zur Kenntnis.
Informationspolitik
Vor Beginn des förmlichen Verfahrens fand zur frühzei- Der Ausschuss weist
tigen Information der Öffentlichkeit in der Kulturhalle die Bedenken zurück.
der Gemeinde Langerwehe in Abstimmung mit der
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 33 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
veröffentlicht wurde (S. z.B. amtliches Mitteilungsblatt Nr. 20 v. 03.10.2014),
wurden diesmal 4 Seiten der Niederschrift auf 1 Seite des Mitteilungsblattes
veröffentlicht (S. amtliches Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28.11.2014, S. 7 - 9).
In dieser extrem verkleinerten Niederschrift ist mühsam zu lesen, dass der
Ausschuss im Anschluss der Ausführungen von H. Prof. Jahnen, vom beauftragten Planungsbüro HJP Planer aus Aachen, "die Aufstellung des Bebauungsplanes F18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen" beschließt.
Hier ist zum einen zu bemängeln, dass nicht mitgeteilt wird, wer denn das
Planungsbüro HJP beauftragt hat. Prof. Jahnen ist Vertretungsberechtigter
Gesellschafter von HJP. Unseres Wissens hat der Betreiber, Energiekontor
aus Bremen, das Planungsbüro HJP beauftragt.
Es wird hier der Eindruck vermittelt, der Rat habe den Beschluss aufgrund
des Vortrages eines ehrwürdigen "Professors" (für was?), der von einem
(unabhängigen?) Planungsbüro (Planungen für was und mit welchem Hintergrund?) beauftragt wurde gefasst. Das liest sich, als habe ein unabhängiges
Beratungsunternehmen den Rat informiert.
Tatsächlich aber hat doch der Auftraggeber Energiekontor, der an Gewinnmaximierung und nicht an Belastungsminimierung durch Windparkemissionen
für die betroffenen Bürger interessiert ist, diesen Professor beauftragt, die
Gemeinde von dem Vorhaben zu überzeugen.
Stadt Eschweiler am 17.07.2013 eine Informationsveranstaltung zum geplanten Repowering auf der Halde
Nierchen statt.
Im förmlichen Verfahren des Bebauungsplanes F 18,
1. Änderung wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet. Diese Unterrichtung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung wurden der Öffentlichkeit in Form einer
Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.12.2014 in der
Kulturhalle der Gemeinde Langerwehe angeboten.
Veranstalter waren die Gemeinde Langerwehe und die
Stadt Eschweiler.
Zudem bestand die Möglichkeit, den Bebauungsplan
inkl. Begründung bei der Gemeinde Langerwehe im
Rathaus der Gemeinde Langerwehe zu den Öffnungszeiten einzusehen. Darüber hinaus sind alle zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht worden.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe,
Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen
und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich
über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden
diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der
hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9 in der üblichen Schriftgröße.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 34 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Lediglich die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom
23.10.2014 ist in verkleinerter Form abgedruckt. Diese
ist neben der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt jedoch auch in Originalgröße auf der Internetseite der Gemeinde einseh-, speicher- und druckbar.
Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses ist
ferner nicht der Bekanntmachung zur Beteiligung
gleichzusetzen.
Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß
§ 3 (1) BauGB wurde darüber hinaus nicht vom Rat
der Gemeinde gefasst, sondern von den Mitgliedern
des Fachausschusses (Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten). Der Rat hat außer dem Beschluss zur Satzung eines Bauleitplanes alle Beschlüsse bzgl. der Bauleitplanverfahren an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten übertragen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sind die Bauleitpläne von
der Gemeinde in eigener Verantwortung (Planungshoheit) aufzustellen. Wie und woher die Gemeinde die
erforderlichen Informationen und Grundlagen für ihre
Entscheidung erhält, bleibt ihr überlassen.
Vom Betreiber des Windparks Halde Nierchen ist ein
Repowering geplant.
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2011 wurde
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 35 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Windenergie in NRW von heute 3% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering besondere
Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
7c
Zum 2. Kann mit dem Begriff "Änderung des Bebauungsplanes F18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen" kaum jemand etwas anfangen. Ein ergänzender Satz wie "Hierbei ist unter anderem geplant, die momentan betriebenen 95 m hohen Windräder durch 4 neue, 170m hohe Windräder zu ersetzen"
hätte hier das Ziel, die Bürger zur Beteiligung zu inspirieren, erheblich gefördert. (Ich bitte um Entschuldigung, wenn die Höhenangaben eventuell nicht
100% korrekt sind, ich habe die Angaben auf der Veranstaltung am 11.12.14
aufgeschnappt, sie aber nicht schriftlich vorliegen).
Die Einladung zur Veranstaltung vom 11.12.2014 ist auf wenige Zeilen beschränkt auf S. 9 des amtlichen Mitteilungsblattes vom 28.11.2014 zu lesen.
Auch hier nur der allgemeine Hinweis zur "Änderung des Bebauungsplanes
F18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen", kein Wort zu dem, was dahinter steckt.
Repowering
Der Begriff „Repowering“ ist ein geläufiger Begriff im
Rahmen des Themas Windenergie. Als Repowering
wird das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch
neue leistungsstarke Anlagen bezeichnet.
Mit dem Begriff „Repowering“ im Namen wird bereits
ausreichend auf den Inhalt des Bebauungsplanes
hingewiesen. Die weiteren Informationen und Details
sind umfänglich in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen
älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen)
besondere Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwick-
Der Ausschuss beschließt, sich die von
der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme
zu Eigen zu machen
und weist die Bedenken zurück.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 36 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
lungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a.
Vorteile durch
•
die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern,
•
eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz,
•
eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
•
die Möglichkeit zur Beseitigung negativer
Auswirkungen der Altanlagen,
•
den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall,
Schattenwurf, Rotordrehzahl etc.,
•
höhere Gewerbesteuereinnahmen für die
Kommunen,
•
eine Entlastung für das Landschaftsbild.
Im unmittelbaren Umfeld der Windenergieanlagen erstreckt sich ein Gebiet
(Hülsenbergstr., Neustr., Karl-Arnodstr. etc.), das in den 50er /60er Jahren
erschlossen wurde. Diese nicht unbedingt internet-affine Generation kann mit
dem Begriff "Repowering" nicht unbedingt etwas anfangen. Die weiteren Informationen im Internet können die meisten dieser Bürger (sofern ihnen dieser
relativ versteckte Hinweis überhaupt aufgefallen ist) nicht abrufen.
Der Hinweis auf den Link www.Langerwelle.de ist eigentlich eine Frechheit!
Soll sich der interessierte Bürger dann noch durch den Internetauftritt der
Gemeinde wühlen, bevor er endlich die relevanten Dokumente findet?
Der Hintergrund dieses Links wird aber schnell klar. Zum Zeitpunkt der Vertei-
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Beschluss
über die frühzeitige Beteiligung ortsüblich bekannt zu
machen. Siehe hierzu auch unter Punkt 7 b.
In der Gemeinde Langerwehe ist die ortsübliche Form
der Bekanntmachung die Mitteilung im amtlichen Mitteilungsblatt. Das Mitteilungsblatt wird an jeden Haushalt verteilt. Somit ist die Gemeinde ihrer gesetzlichen
Verpflichtung in ausreichendem Maße nachgekom-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 37 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
lung des amtlichen Mitteilungsblattes 28. /29.11.2014, gab es noch gar keinen
Hinweis auf die Veranstaltung im Internet! Wir haben das am Wochenende
29.11. /30.11.2014 geprüft.
Die momentan im Internetauftritt hinterlegten Dokumente sind erst wesentlich
später bereit gestellt worden. Das Dokument wurde als PDF am 04.12.2014
(S. Dateinamen) angelegt.
Interessierte Bürger, die vor dem 4.12. (oder noch später?) im Internetauftritt
der Gemeinde gesucht haben (wieso sonst kein konkreter Link auf die Seite?), wurden NICHT fündig!
Außerdem bemängeln wir, dass die Hinweise auf die Einladung zur Veranstaltung am 11.12.2014 nicht rechtzeitig und nicht umfassend erfolgte.
Wie bereits im Vorfeld beschrieben, ist die Einladung zur Informationsveranstaltung erstens zu spät erfolgt und zudem in nicht angemessenem Umfang
(ohne Hinweis auf die geplanten Aktivitäten) erfolgt.
men.
Die Einstellung der Unterlagen auf der Internetseite
der Gemeinde ist ein zusätzlicher Service. Darüber
hinaus besteht grundsätzlich immer zu den regulären
Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit sich
entweder vor Ort im Rathaus oder aber telefonisch bei
den zuständigen Mitarbeitern zu informieren.
Beschlussvorschlag
Die Information über die Öffentlichkeitsveranstaltung
am 11.12.2014 erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt
Nr. 24 vom 28.11.2014, also 13 Tage vorher. Das
Mitteilungsblatt ist zudem auf der Internetseite der
Gemeinde eingestellt worden. Des Weiteren hingen
Plakate mit den entsprechenden Infos zur Veranstaltung in den Schaukästen des Rathauses sowie der
Kulturhalle in Langerwehe aus.
Wir bitten darum zu prüfen, wieso das Plakat zur Einladung zur Bürgerversammlung am 11.12.2014 erst im Mitteilungsblatt vom 12.12.2014, das unserem Haushalt am 13.12.2014 zugestellt wurde, veröffentlicht wurde?
Diese Veröffentlichung hätte in dieser Form im amtlichen Mitteilungsblatt vom
28.11.2014 erfolgen müssen!!
Wir bitten insbesondere darum zu vergleichen, ob in Eschweiler Form, Zeitpunkt und Umfang der Information zur Bürgerbeteiligung besser erfolgte und
zu begründen, warum das in Langerwehe so nicht erfolgt ist.
Die Bekanntmachung erfolgte gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe und somit in ausreichender Form. Siehe hierzu auch unter Punkt 7 b.
Das Plakat zur Einladung zur Bürgerversammlung ist
ein nicht amtliches Bekanntmachungsorgan und somit
ein zusätzlicher Service.
7d
Da das Verfahren It. Aussage von Bürgermeister Göbbels noch ergebnisoffen
ist, regen wir an, zumindest die von den Windrädern unmittelbar betroffenen
Bürger in Langerwehe und Heistern, das sind sämtliche Straßenzüge westlich
der Schönthaler Str., durch Handwurfzettel rechtzeitig (14 Tage vor dem Termin) zur nächsten öffentlichen Sitzung in der Kulturhalle Langerwehe einzuladen. Wünschenswert wäre es, wenn die Stadt Eschweiler dies in der Gemeinde Hücheln ebenfalls täte.
Die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Eschweiler
sind zwei eigenständige Kommunen, die beide ihrer
gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem
Maße nachgekommen sind.
Hauswurfsendungen würden einen unzumutbaren
Aufwand darstellen. Darüber hinaus ist eine tatsachliche Betroffenheit nicht abgrenzbar.
7e
Im Anschluss an diese Veranstaltung, in der ja dann die ersten Ergebnisse Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
der Planung konkretisiert werden sollten, müsste den Bürgern erneut Gele- Siehe hierzu auch unter Punkt 7 b.
genheit gegeben werden, hierzu Anregungen und Bedenken vorzutragen, um
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. der Hauswurfsendungen nicht zu
folgen.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
bzgl. der Bürgerinfor-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 38 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
die Versäumnisse und Fehler, die im Zuge der 1. Veranstaltung gemacht Die im Verfahren geplante zusätzliche Bürgerinformawurden, zu heilen.
tionsveranstaltung dient dazu, den interessierten Bürgern die Ergebnisse der Gutachten zu erläutern. Im
Die bisherige Informationspolitik der Gemeinde Langerwehe erweckt für uns Anschluss an diese Veranstaltung kann die Öffentlichden Eindruck, dass hier das Ziel verfolgt wird, die Informationen so unauffällig keit in dem folgenden förmlichen Beteiligungsschritt,
wie möglich zu verbreiten um möglichst wenige Bürger zu motivieren, Ihre der öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
Bedenken vorzutragen. Dies könnte man, wenn man denn tatsächlich will, mit erneut Anregungen und Bedenken zu dem Bebauungsplanentwurf vortragen.
den o.a. Maßnahmen ändern.
Beschlussvorschlag
mation zu folgen.
Die Bedenken weist
der Ausschuss zurück.
Im Übrigen nimmt der
Ausschuss die Anregung zur Kenntnis.
Dessen ungeachtet besteht in Bezug auf das bisherige
Verfahren kein Anlass (formal keine Versäumnisse
oder Fehler), irgendetwas zu heilen.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
7f
2) Prüfung und Vergleich der für Windenergie geeigneten Flächen im Gemeindegebiet Langerwehe
Bei der Veranstaltung am 11.12.2014 wurde gesagt, dass der Standort Halde
Nierchen grundsätzlich für Windenergie geeignet sei.
Wir bitten darum, zu prüfen und die Öffentlichkeit zu informieren, welche Vorzüge der Standort Halde Nierchen im Vergleich zu alternativen Standorten wie
dem Wald von Merode hat.
Insbesondere sollten hierbei die Belastungen für den Menschen durch Beeinflussung der Lebensqualität bzgl.
- Abstand der Windräder zu bebauten Grundstücken
- Schlagschattenwurf
- Emissionswerte der Windräder
untersucht und der Öffentlichkeit so vorgestellt werden, dass die einzelnen
Standorte und die für den Menschen daraus erwachsende Belastung verglichen werden können.
Sich hinter der Aussage "Repowering geht It. Aussage der Bundesregierung
vor" zu verstecken, bedeutet, den Bürgern, die sowieso schon seit Jahren
unter den Auswirkungen eines Windparks leiden, zusätzliche Lasten aufzubürden, auch, wenn es u.U. geeignete(re) Alternativen gibt! Sollten die gewählten Gemeindevertreter eine solche Politik verfolgen oder unterstützen,
dann sollten sie auch den Mut haben, dies den wahlberechtigten Bürgern in
Zu 2)
Standortuntersuchung
Die Gemeinde Langerwehe hat im Flächennutzungsplan von 1996 bereits eine Konzentrationszone für die
Windenergie von ca. 21,56 ha ausgewiesen und hierfür parallel den Bebauungsplan Nr. F 18 (Halde Nierchen) als Satzung beschlossen. Durch diese Konzentrationszone wird jedoch eine Ausschlusswirkung für
das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht. Die
Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet die
Errichtung weiterer Windenergieanlagen zu ermöglichen und so die regenerativen Energien zu fördern.
Hierzu ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Im Hinblick
darauf erstellt die Gemeinde derzeit parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes, um geeignete Standorte für die
Windenergie zu definieren. Die Konzentrationszone für
die Windenergie „Halde Nierchen“ wird darin grundsätzlich bestätigt.
Generell ist dem Repowering vor der Ausweisung von
Windenergie auf neuen Flächen der Vorrang einzuräumen.
Der Ausschuss beschließt, sich die von
der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme
zu Eigen zu machen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 39 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
aller Deutlichkeit zu vermitteln!
Lagevorteile
Darüber hinaus weist das Haldenplateau im Vergleich
zu anderen Standorten erhebliche Lagevorteile auf.
Durch die etwa 70 m höhere Lage über der umgebenden Landschaft sind die Windverhältnisse überdurchschnittlich günstig.
Zudem sind bereits alle Versorgungsleitungen vorhanden und der erzeugte Strom kann direkt über das
ca. 4 km entfernt liegende Umspannwerk "Zukunft" in
das öffentliche Netz eingespeist werden.
Somit hat der Standort auf der Halde Nierchen deutlich
mehr Vorzüge vor beispielsweise einem neuauszuweisenden Standort für Windenergie im Wald von Merode.
Zudem wäre im Wald bei Errichtung von Windenergieanlagen ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz etc. die Folge. Hinzu kommt die
wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung.
Aus den o.g. und weiteren Gründen wird in der
Standortuntersuchung eine Inanspruchnahme von
Wald für Windenergie nicht empfohlen.
Unter anderem hat aufgrund dessen der Rat der Gemeinde Langerwehe am 10.12.2014 einen Beschluss
gefasst, im Wald von Langerwehe die Errichtung von
Windenergieanlagen nicht zuzulassen.
Gutachten
Um die Auswirkungen des geplanten Repowering zu
ermitteln, wurden im Rahmen des Verfahrens alle
erforderlichen Gutachten erstellt. Sich hieraus ergebende Maßnahmen zur Vermeidung unzumutbarer
Beeinträchtigungen und zur Sicherung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert.
Die Ergebnisse der Gutachten sollen in der zusätzlichen Bürgerinformation (siehe unter Punkt 7 e) der
Öffentlichkeit erläutert werden.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
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Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
7g
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Zu 3)
3) Zweifel an der Aussage des Bürgermeisters, dass das Verfahren ergebnis- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
offen ist.
Siehe zu Standortuntersuchung auch unter Punkt 7 f.
Die Tatsache, dass der Rat der Änderung des Flächennutzungsplanes vorab
bereits zugestimmt hat, zeigt, dass die Gemeinde bereit ist, dem Auftraggeber Änderung des Flächennutzungsplanes
Energiekontor die Möglichkeiten zum Repowering einzuräumen, ungeachtet Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Flächennutder Bedenken, die die Bürger haben!
zungsplan 1996 eine Konzentrationszone für die
Mit Sicherheit hätte die Gemeinde die Bedenken der Bürger nach einer wirk- Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen und
lich umfassenden, zielgerichteten und rechtzeitigen Information einholen kön- diese Fläche wurde in der Standortuntersuchung
nen, bevor die Entscheidung getroffen wird, ob die Gemeinde grundsätzlich grundsätzlich bestätigt. Die auf Grundlage der o.g.
bereit ist das Repowering zuzulassen und dann notwendigerweise den Be- Standortuntersuchung
angestrebte
33. Flächenbauungsplan dafür zu ändern.
nutzungsplanänderung wird u.a. für die Flächen im
Auch dieses Verhalten unterstreicht den Verdacht, dass der Gemeinderat Geltungsbereich auch weiterhin eine Konzentrationsungeachtet der Bedenken der Bürger, die Entscheidung zum Repowering zone für Windenergieanlagen darstellen. Die bestebereits getroffen hat. Die Bürger müssen -um keinen Verfahrensfehler zu hende Konzentrationszone ist jedoch unter Zugrundebegehen- eingebunden und informiert werden. Dem kommt die Gemeinde legung neuester Erkenntnisse nur teilweise mit der
allerdings unseres Erachtens weder umfassend, noch rechtzeitig nach.
vorliegenden Standortuntersuchung vereinbar (s.u.)
Dies bestärkt uns in der Annahme, dass hier über die Bedenken der betroffe- und wird demzufolge auf die westlichen Flächen vernen Menschen hinweg die Entscheidung bereits getroffen und mit Änderung kleinert.
Bei dem geplanten Repowering auf dem Gemeindegedes Flächennutzungsplanes der Weg bereits geebnet wurde.
biet Langerwehe soll nur im südlichen Bereich eine
neue Anlage errichtet werden. Diese WEA liegt auch
weiterhin in der verbleibenden Konzentrationszone, so
dass dieser Bebauungsplan auch künftig aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt ist.
Für die unter Punkt 7 f beschriebene Ausweisung
weiterer Konzentrationszonen für die Windenergie ist
die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Hierbei handelt es sich nicht um die abschließende
Beschlussfassung.
Darüber hinaus entspricht dieses Änderungsverfahren
dem eines üblichen Bauleitplanverfahrens gemäß § 2
BauGB. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet in
diesem Verfahren gleichermaßen (zwei Mal) wie im
Bebauungsplanverfahren statt.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt
den
Hinweis
zur
Kenntnis.
Im Übrigen weist der
Ausschuss die Bedenken zurück.
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Auch in diesem Bauleitplanverfahren werden nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen
und privaten Belange ermittelt und in das Verfahren
eingestellt.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. der Prüfung einer
Optimierung zu folgen.
7h
Wir beantragen ferner zu prüfen und zu begründen, ob eine "Optimierung"
des Windparkes vielleicht auch dahingehend möglich ist, die bestehenden
Anlagen durch technologisch weiter entwickelte Anlagen zu ersetzen, die
weniger belastend für die Umwelt sind (nicht lauter, nicht näher an bebauten
Grundstücken als die bestehenden Anlagen) , ohne die Anlagenhöhe zu verändern.
Hierbei sollte die Gewinnmaximierung des Betreibers Energiekontor nicht im
Vordergrund stehen!
Ein Repowering durch gleichhohe Anlagen ist nicht
realistisch, da der aktuelle Stand der Technik für Anlagen mit deutlich größerer Höhe ausgelegt ist.
Darüber hinaus ist es ausdrückliches Ziel des Landes
Nordrhein-Westfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von
Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass
von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert,
den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an
der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre
2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering
besondere Bedeutung zu, denn damit können die
bereits bestehenden Flächen für die Windenergie
effizienter genutzt werden.
7i
4) Vertragliche Fixierung verschiedener Faktoren zum Schutz der Anwohner
Sollte es unumgänglich sein, das Repowering der Halde Nierchen vorzunehmen, regen wir an, dass der Betreiber Energiekontor vertraglich gezwungen
wird, Anlagen zu errichten, die die niedrigsten Belastungen für den Menschen
bedeuten und dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
D.h., die leisesten Motoren, Blinklichter, die erst leuchten, wenn die Anlagen
vom Radarstrahl eines sich nähernden Flugzeuges erfasst werden und nicht
dauerhaft, im wechselnden Rhythmus leuchtende Blinklichter etc.
Was technisch möglich ist und ob der Betreiber die umweltschonendste
Technologie eingeplant hat, soll von einem nachweisbar unabhängigen Gutachter, den die Gemeinde und nicht der Auftraggeber beauftragt, geprüft
werden. Ein Gutachter, der von Energiekontor beauftragt wird, wird immer ein
Gutachten im Sinne des Auftraggebers erstellen.
Zu 4)
Welche Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
schutzwürdigen Nutzungen erforderlich sind, wurden die
Kenntis.
im Rahmen der Gutachtenerstellung ermittelt.
Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird im
Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert.
Nach Umsetzung dieser Maßnahmen werden gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet.
Sachverständiger / Gutachter
Unter einem Sachverständigen / Gutachter versteht
man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie
die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet
zugesprochen wird. Die Hauptaufgabe eines Sachver-
Der Ausschuss stellt
fest, dass der Anregung bzgl. der Erstellung
unabhängiger
Gutachten
gefolgt
wurde.
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Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
ständigen / Gutachters ist es, fachlich qualifizierte
Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem er
über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügt.
Es obliegt den entsprechend zuständigen Fach- bzw.
Genehmigungsbehörden, das Gutachten zu bestätigen. Infolgedessen ist es nicht von Belang, wer das
Gutachten beauftragt hat.
Zu 5)
Abwägung
Der Rat der Gemeinde Langerwehe wird im Rahmen Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
dieses Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vor- die
schriften des Baugesetzbuches alle ermittelten öffentli- Kenntnis.
chen und privaten Belange bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abwägen.
7j
5) Verantwortlicher Umgang mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung
Wir regen an, dass die Gemeinde, insbesondere H. Göbbels zu seinem Wort
steht, kein Repowering zuzulassen, wenn die Menschen durch diese Maßnahmen mehr belastet werden, als sie es durch den bestehenden Windpark
bereits sind.
Sollten die Ergebnisse der Untersuchungen und die Bedenken der Bürger
dazu führen, dass nachweislich die Menschen mehr als bis dato unter den
Auswirkungen des Windparks leiden, sollte die Gemeinde in Verantwortung
der Bürger, die sie vertritt, reagieren und das Repowering ablehnen!
8
Bürger 7
8a
Nach dem eingesehenen Stand sollen die vorhandenen 9 Windräder ersetzt Es ist vorgesehen, die vorhandenen 9 Windenergiean- Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
werden durch 5 Windräder mit einer Höhe von ca. 170 m. Diese wären somit lagen durch 4 neue Anlagen zu ersetzen.
Kenntnis.
ca. 70% höher und größer als die bestehenden. Für uns als Bewohner des
Nikolausberges bedeutet dies, dass selbst die neuen Windräder auf der ent- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
fernteren Seite (Eschweiler) ungefähr so groß und prominent werden wie die
aktuellen Windräder auf der uns zugewandten Seite (Langerwehe).
8b
Dies hätte folgende Auswirkungen:
- Potenzieller Schattenwurf jetzt auch durch die weiter entfernten Windräder.
Verschattungen
Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen die
wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Kenntnis.
Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand
05.06.2015).
Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass
durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten
WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissions-
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Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
schutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden.
Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.
Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden
einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten.
Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die
zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO 1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe)
sowie IO 11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um
die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am
Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA
entsprechend abzuschalten.
Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird
im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des
Genehmigungsverfahrens sichergestellt.
Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen.
Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an
den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise
dem Nikolausberg sichergestellt.
8c
- Die Höhe von ca. 170 m hat zur Auswirkung, dass eine Beleuchtung zur Siehe zu Befeuerung/Kennzeichnung unter Punkt 1 c.
Sicherung der Flugsicherheit in der Nacht notwendig ist. Diese aufwendige
Beleuchtung kann bei den Windrädern bei Echtz bestaunt werden, Wir befürchten, dass diese Beleuchtung im Dunklen als sehr störend empfunden
werden wird, da unsere Wohnräume nach Westen, genau auf Halde Nierchen
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
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Beschlussvorschlag
hin, gerichtet sind.
8d
- Durch diese Gründe besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine negative Wertentwicklung
Wertentwicklung unseres Grundstückes.
Im Rahmen des Verfahrens wurden alle erforderlichen Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Gutachten erstellt. Sich hieraus ergebende Maßnah- die
men zur Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigun- Kenntnis.
gen und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert.
Aufgrund dessen ist nicht davon auszugehen, dass
sich eine negative Wertentwicklung der Grundstücke
einstellen wird.
9
Bürger 8
Hiermit widerspreche ich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes F18
und des damit verbundenen Repowerings der WEA in der geplanten Form
entschieden!
Dies begründe ich nachfolgend.
9a
Landschaftszerstörung
Die Gemeinde Langerwehe und ihr Bürgermeister werben für Langerwehe
u.a. durch "die zu Wanderungen und Erholung einladende Landschaft der
Voreifel. Tatsächlich ist Langerwehes Landschaft schon jetzt geprägt durch
die bestehen Energieerzeugungsanlagen im Nordwesten und Norden: Kraftwerk Weisweiler & Tagebau, im Norden bzw. Nordosten: die neuen Windkraftanlagen (WEA) zwischen Luchem und Echtz und durch die bestehenden
Anlagen im Süd -Westen auf der Halde Nierchen. Die Landschaft der Voreifel
ist eine touristische Kernidentität der Gemeinde Langerwehe. Sie wird durch
das geplante Repowering in Form der extrem dominanten neuen WEAs
nachhaltig und in deutlich verschärfter Form zerstört!
Natur und Landschaft / Landschaftsbild
Um den durch die Umsetzung der Planung entstehen- Der Ausschuss nimmt
Hinweis
zur
den Eingriff zu ermitteln und zu quantifizieren, wurde den
im Rahmen des Verfahrens ein Landschaftspflegeri- Kenntnis.
scher Begleitplan (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 12.01.2016) erstellt.
Naturhaushalt
Der Naturhaushalt wird durch die Errichtung der vier
geplanten WEA dauerhaft beeinträchtigt. Die Aufstellung der vier Stahlrohrmaste mit einer Gesamthöhe
von 170 m erfordert eine massive Fundamentierung.
Darüber hinaus werden Flächen für Zuwegung und
Kranstellflächen mit Schotter teilversiegelt.
Landschaftsbild
Der ästhetisch tatsächlich beeinträchtigte Raum ist der
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Abwägungsvorschlag
Bereich der Offenlandschaft, von dem aus die geplanten Windenergieanlagen zu sehen sein werden. Ausgenommen davon sind sichtverschattete Flächen, die
sich hinter sichtverstellenden, baum- oder gebäudebestandenen, Flächen befinden.
Beim Eingriff in das Landschaftsbild ist die Vorbelastung des Landschaftsraumes zu bewerten. Der Eingriff
ist umso „geringer“, je stärker die bereits bestehende
anthropogene Überformung des Raumes ist.
Im landschaftsästhetischen Betrachtungsraum besteht
die überwiegende Vorbelastung durch die bereits bestehenden neun WEA, die weithin sichtbar sind. Als
weitere Vorbelastung wird das Kraftwerk Weisweiler,
der Braunkohletagebau Inden und die Bundesautobahn A 4 gewertet.
Eine weitere Vorbelastung, insbesondere des Naturhaushaltes, ist die landwirtschaftliche Nutzung auf dem
Haldenplateau.
Das Landschaftsbild wird durch den Bau und den
Betrieb der WEA ästhetisch beeinträchtigt. Dies bewirkt den Verlust von Vielfalt, Naturnähe und Eigenart
im Eingriffsraum. Grundsätzlich ist hier jedoch zu beachten, dass seit vielen Jahren bereits neun WEA auf
der Halde betrieben werden. Der Eingriff wird zwar in
Bezug auf die Höhe vergrößert, hinsichtlich der Anzahl
der WEA jedoch deutlich reduziert (mehr als halbiert).
Gesamtkompensationsbedarf / Ausgleichsmaßnahmen
Im Resultat ergibt sich für den Bau der vier neuen
WEA ein Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild von 1,56 ha. Bezogen auf die
drei geplanten WEA im Stadtgebiet Eschweiler ergibt
sich eine Kompensationsfläche von 1,17 ha und für die
eine geplante WEA auf Gemeindegebiet Langerwehe
eine Fläche von 0,39 ha.
Der Ausgleich soll auf einer gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Fläche im Grenzbereich der Gemeinde
Langerwehe (Kreis Düren) und der Stadt Eschweiler
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(Städteregion Aachen) am Fuß der Halde Nierchen
durchgeführt werden. Die als „Merbericher Acker“
bezeichnete Fläche ist eine Entwicklungsfläche der
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit einer Gesamtgröße von ca. 79.435 m². Von dieser Fläche werden 15.600 m² (1,56 ha) beansprucht.
Der „Merbericher Acker“ befindet sich auf einer Teilfläche des Kreises Düren sowie auf einer Teilfläche der
Städteregion Aachen.
Auf dieser 1,56 ha großen Fläche ist die „Anlage eines
artenreichen, extensiv genutzten Grünlandes mit Gehölzstrukturen (Baumreihen: hochstämmige Obstbäume, Baumgruppen und Gehölzstreifen) sowie die Gestaltung eines Quellbereiches mit Kleingewässern
vorgesehen. Von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind für diese Flächen im Rahmen eines Entwicklungsplans entsprechende Bewirtschaftungsauflagen und Pflanzfestsetzungen formuliert worden.
Die Sicherung der o.g. Maßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag bis zum Satzungsbeschluss.
Nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist davon
auszugehen, dass keine erhebliche oder nachhaltige
Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild und den
Naturhaushalt verbleibt.
9b
Schall/lnfraschall
Es ist allgemein anerkannt, dass Windkraftanlagen gesundheitliche Gefahren
durch Schall erzeugen. Besondere Gefahren gehen dabei gerade von den
besonders hohen Windkraftanlagen der jüngeren Generation aus. Solche
Windkraftanlagen haben eine besonders hoch liegende Geräuschquelle, die
sich aufgrund der fehlenden Dämpfung und Ablenkung durch Bäume und
Bauwerke ihre schädliche Wirkung ungehindert und ungedämpft verbreiten
kann. Der Schall von Windkraftanlagen wird bislang nach der DIN ISO 9613-2
gemessen. Diese Norm gilt jedoch nur für bodennahe Geräuschquellen und
darf auf Windkraftanlagen, insbesondere solchermaßen hohe, die überdies
noch auf einem Hügel gebaut werden sollen nicht angewendet werden. Der
von solchen WEA erzeugte Schall und Infraschall trifft in einer Schräglage auf
Schall
Die von den geplanten WEA ausgehenden Schal- Der Ausschuss nimmt
Hinweis
zur
limmissionen auf die in der Umgebung befindlichen den
schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des Kenntnis.
Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich
unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015).
Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten
Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus werden die Rotorblätter mit aerodynamischen und ge-
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Abwägungsvorschlag
die bewohnten Gebiete und führt zu einer Verdichtung der Schallwellen und
somit zu einer Intensivierung des Schalldrucks. Infraschall hat andere Eigenschaft als Schall im Hörbereich (20 -20.000 Hz). Es findet nahezu keine
Dämpfung des Infraschalls durch die Umgebung statt, da es sich physikalisch
bei Infraschall um sehr lange Schallwellen handelt. Es gibt keine wirksamen
Schutzmechanismen (Schutzwälle, Bäume, Felsen etc.) dagegen. Durch das
geplante Repowering wird dieses Problem noch verstärkt.
räuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies
wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde
gelegt.
Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass
die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller
Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten
Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung
durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten
einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten
IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber
um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so
dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt.
Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die
Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis
IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den
Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt
der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A).
Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche
Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar
der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der
Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern
dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40
dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter
Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw.
Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu
legen.
Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immission-
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Abwägungsvorschlag
sorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40
dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die
geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten.
Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich
durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der
Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO
1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls
eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation.
Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen
liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände
vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine
Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch
wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein
Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich
eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Immissionssituation ergibt.
Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1
und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der
Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch
Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A)
erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7
dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die
Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts
rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch
den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede
von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen
sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA
am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich
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Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche zu erwarten.
Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleistungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend
für die jeweiligen Anlagen festgesetzt.
Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel
wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt.
Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
gewährleistet.
Infraschall
Aus der Lärmwirkungsforschung ist bekannt, dass tief
frequente Geräusche deutlich anders empfunden werden als höher frequente Geräusche; manchmal ist die
Wahrnehmungsschwelle bereits die Schwelle, von der
an das Geräusch als belästigend empfunden wird.
Die Rechtsprechung ist dem Vorhalt, WEA würden
nicht hörbaren aber störenden und daher unzumutbaren Infraschall abgeben, bisher nicht gefolgt. Eine
Verwaltungspraxis, die nach der Lebenserfahrung
davon ausgehe, dass jenseits der Wahrnehmung eine
gesundheitsschädigende Wirkung grundsätzlich nicht
mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit anzunehmen
sei, könne nicht beanstandet werden (Bay VGH,
BayVBl 2011, 181).
9c
Lichtreflektionen/Verschattung/optische Bedrängung
Windenergieanlagen verstoßen gegen das in § 35 III 1 BauGB verankerte
Gebot der Rücksichtnahme, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren
eine "optisch bedrängende" Wirkung ausgeht. Insbesondere die Rotorblätter
der Windkraftanlagen verursachen optische Bedrängung. Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, dass für die Frage der optisch bedrängenden
Lichtreflexionen
Grundsätzlich ist im Rahmen der Weiterentwicklung Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
der Windenergieanlagen eine Optimierung im Hinblick die
auf die Vermeidung von Lichtreflexionen durch den Kenntnis.
Einsatz matter, mittelreflektierender Farben für Rotor-
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Wirkung einer Windkraftanlage nicht die Baumasse eines Turms, sondern die
in der Höhe wahrzunehmende Drehbewegung des Rotors von entscheidender
Bedeutung ist.
Die ausgewiesene Fläche für die WEA liegt auf einer Berganhöhe, die im
Vergleich zu der betroffenen Umgebung bereits eine Höhendifferenz von
mindestens 70 m aufweist. Die geplanten Windkraftanlagen haben laut Planung eine Gesamthöhe von 170 m. Hierdurch treten die Windkraftanlagen
topographisch massiv in Erscheinung. Der Umstand, dass die Windkraftanlagen auf einer Berganhöhe errichtet werden, verschärft den Umstand der optischen Bedrängung um ein Mehrfaches, wie es im Urteil vom 8. Januar 2009 1
K 565/08.KO dem Sinn nach festgestellt wird.
Der Verwaltungsgerichtshof legt bei der Beurteilung einer optischen Bedrängung den Schwerpunkt mehr auf die Drehbewegung der Rotoren als auf die
ausschließliche Höhe der Windkraftanlagen.
blätter und Türme erfolgt, so dass davon auszugehen
ist, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen
durch Lichtreflexionen entstehen.
Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Verfahrens wurden u. a. auch Untersuchungen zur Verschattung und optisch bedrängenden Wirkung erstellt.
Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in Der Ausschuss beden im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten schließt, die Anregung
bzgl. der Berücksichtiberücksichtigt.
gung der Haldenhöhe
zu folgen.
Optisch bedrängende Wirkung
Um eine optisch bedrängende Wirkung zu vermeiden,
wurde im Rahmen dieses Verfahrens eine Studie zur Im Übrigen nimmt der
optisch bedrängenden Wirkung erstellt (ecoda Um- Ausschuss die Anregung zur Kenntnis.
weltgutachten, Stand 16.06.2015).
Grundsätzlich kann es bei zu geringen Abständen
zwischen WEA und Wohngebäuden im Außenbereich
zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen.
Hierbei ist das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15
BauNVO) zu beachten. Nach richterlicher Auffassung
kann eine WEA nur unter der Voraussetzung optisch
bedrängend sein, unter denen auch Bauwerke als
„erdrückend“ einzustufen sind. Eine erdrückende Wirkung kann demnach durch die Höhe und Breite eines
hinzutretenden Gebäudes entstehen. Dies anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die
genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht
abriegele, d.h. dort das Gefühl des Eingemauertseins
oder eine Gefängnissituation entstehen ließe.
Nach aktueller Rechtsprechung ist bei einem Abstand
von mehr als dem dreifachen der Gesamthöhe der
WEA i.d.R. generell nicht mehr von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Dagegen bedarf es
bei einem Abstand zwischen einem Wohngebäude u
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Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
nd einer WEA von der zwei- bis dreifachen Höhe regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung. Der
Abstand wird als horizontaler Abstand vom Turmfuß
der WEA zum Wohngebäude ohne Berücksichtigung
der Topographie bemessen. Für die Bemessungen
wurde der ungünstigste Standort des jeweiligen Turms
(geringster Abstand) innerhalb der im Vorentwurf des
Bebauungsplanes festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angenommen und somit eine worst-caseBetrachtung durchgeführt.
Die zur Offenlage konkretisierte Lage der WEA ermöglichte eine Präzisierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Da sich die für den Turm festgesetzten
überbau-baren Grundstücksflächen innerhalb der im
Vorentwurf ausgewiesenen Flächen befinden, stellt die
Annahme in der Studie nach wie vor eine worst-caseBetrachtung dar.
Bei den zu untersuchenden Wohnbereichen (Vorprüfung) handelt es sich um die Randbereiche des Eschweiler Stadtteils Weisweiler Wilhelmshöhe sowie
um die im Außenbereich gelegenen Wohnbereiche Gut
Merberich, Sofienhof und Gut Kammerbusch im Gemeindegebiet Langerwehe.
Für diese Bereiche erfolgte eine Darstellung und Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA
anhand der in der Rechtsprechung genannten Kriterien.
Über die oben beschriebenen verbindlich zu prüfenden
Bereiche hinaus wurden in Abstimmung mit der Stadt
Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe weiter
entfernte Wohnbereiche unter Berücksichtigung der
Topographie untersucht, um auch dort eine Betroffenheit ausschließen zu können. Infolgedessen erfolgte
vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den
oben genannten Prüfbereich grenzenden Wohnlagen
im Außenbereich und in Weisweiler-Wilhelmshöhe.
In dieser überschlägigen Prüfung wurden im Außenbe-
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Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
reich das Gut Kammerbusch, das Wohngebäude inkl.
Werkstatt Langerweher Straße 124 und das Wohngebäude Merbericher Weg 2 betrachtet.
Als weiteres Ergebnis der Vorprüfung wurde die Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung für das Gut
Merberich und den Sofienhof festgestellt. Im Zuge der
Einzelfallprüfung erfolgte eine Begehung der Grundstücke und in Teilen auch der Räumlichkeiten, welche
mit Fotos dokumentiert wurden.
Im Ergebnis ist insgesamt aus gutachterlicher Sicht
festzustellen, dass eine optisch bedrängende Wirkung
von keiner der geplanten WEA auf die angrenzenden
Wohnlagen ausgeht.
9d
Hinzu kommt, dass die geplanten WEA auch eine Beleuchtung mit Blinklicht
haben werden, das auch in der Nacht zu einer erheblichen und neuen, d.h.
zusätzlichen Bedrängung auch in der Nacht führen wird. Die bisherigen Anlagen waren zumindest in der Nacht unsichtbar.
Der Ausschuss nimmt
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
Anregung
zur
Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den die
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine Kenntnis.
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 53 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
9e
Weiterhin führen die neuen, höheren Anlagen mit breiteren Rotorblättern zu
einem erheblich größeren Schattenwurf und damit zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität in der Gemeinde Langerwehe. Gerade am
späteren Nachmittag, wenn die arbeitende Bevölkerung ihren wohlverdienten
Feierabend genießen möchte, werden nach meiner Einschätzung die höheren
Anlagen mit den größeren, breiteren Rotorblättern ständig vor der Abendsonne rotieren und damit einen ständigen Wechsel zwischen Licht und Schatten
produzieren, der nachgewiesener Maßen krank macht. Der Erholungswert
sinkt dabei auf null.
Erholung ist nach allgemeiner und offizieller Auffassung ein Grundbedürfnis
des Menschen. Nach Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschen-
Der Ausschuss nimmt
Verschattungen
Anregung
zur
Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger die
Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen Kenntnis.
wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche
Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand
05.06.2015).
Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass
durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten
WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung ein-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 54 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
rechte ist das "Recht auf Erholung und Freizeit" ein elementares Menschen- gehalten werden.
recht.
Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.
Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden
einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten.
Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die
zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um
die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am
Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA
entsprechend abzuschalten.
Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird
im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des
Genehmigungsverfahrens sichergestellt.
Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen.
Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an
den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise
dem Nikolausberg sichergestellt.
9f
Windkraftanlagen verursachen störende und gesundheitsgefährdende Geräu- Siehe zu Lichtreflexionen, Schall und lnfraschall
sche und sie lösen unangenehme Lichtreflexe aus. Ihre störende und für das auch unter Punkt 9 b und c.
Landschaftsbild entwertende Ästhetik irritiert das menschliche Auge in unangenehmer Weise.
Das Rotieren in großer Höhe löst beim Menschen evolutionär bedingt großes
Unbehagen aus. Der Mensch findet in einer solchen Umgebung keine Stille
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 55 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
und keine Ruhe, ohne diese ist eine Erholung in seiner Freizeit nicht möglich!
9g
Wertminderung Immobilien
Es ist allgemein bekannt, dass Windkraftanlagen in aller Regel zu einer deutlichen Wertminderung der Immobilien führen. Im Zusammenhang mit Windkraftanlagen werden verschiedene Störfaktoren auf Mensch und Natur diskutiert. Diese Störfaktoren führen objektiv zu einer Wertminderung der Immobilien. Schon die bloße Annahme solcher Störfaktoren führt, bereits zur Wertminderung der Immobilien. Dies ist wie ein Marktgesetz zur Preisbildung, das
es zu beachten gilt, wenn man Windkraftanlagen baut. In Dänemark ist der
Wertverlust bei Immobilien, die sich in der Nähe von Windkraftanlagen befinden seit 2009 gesetzlich geregelt. Hier erhalten die Geschädigten eine Ausgleichszahlung!
Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass aufgrund Gewinnmaximierungsinteressen der Betreiber (siehe Alternativen) die Bewohner und Anwohner der
Gemeinde Langerwehe bewusst geschädigt werden!
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen Der Ausschuss beschließt, sich die von
bzgl. entsprechender Ausgleichszahlungen.
der Verwaltung erarDarüber hinaus hat die Gemeinde Langerwehe bereits beitete Stellungnahme
im Flächennutzungsplan 1996 eine Konzentrationszo- zu Eigen zu machen.
ne für die Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen. Es kann diesbezüglich nicht darauf vertraut
werden, dass der bestehende Windpark nicht auch
weiter bestehen bleibt bzw. die alten Windenergieanlagen nicht gegen neue leistungsstarke Anlagen ersetzt werden.
Klimaschutz
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist
eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 56 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Repowering
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen
älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen)
besondere Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a.
Vorteile durch
•
die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern,
•
eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz,
•
eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
•
die Möglichkeit zur Beseitigung negativer
Auswirkungen der Altanlagen,
•
den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall,
Schattenwurf, Rotordrehzahl etc.,
•
höhere Gewerbesteuereinnahmen für die
Kommunen,
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 57 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
•
Beschlussvorschlag
eine Entlastung für das Landschaftsbild.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
9h
Alternativen
Die Änderung des Bebauungsplanes schließt Alternativbetrachtungen auf
andere Flächen aus. Auch diesem Punkt möchte ich klar widersprechen!
Warum werden nicht alternative Standorte im Norden von Langerwehe in
Betracht gezogen, bei denen die Landschaft durch Tagebau und vorhandene
neue Windparks eh schon zerstört ist. Im Bereich der rekultivierten Tagebaugebiete wären keine negativen Auswirkungen auf die Anwohner gegeben, da
dort niemand wohnt. Außerdem ist die Landschaft eben, was eine ungestörte
Anströmung der Rotoren und damit hohe Wirkungsgrade der WEA ermöglicht.
Eine weitere Alternative wäre ein Ersatz der alten Generatoren, Rotorblätter
und insbesondere Regeleinheiten der bestehenden WEA. Durch ein solches
sanftes Repowering der bestehenden neun Altanlagen ließe sich sicherlich
ebenfalls eine deutliche Leistungssteigerung der Gesamtanlage erzielen,
ohne die zusätzlichen Nachteile für die Landschaft und Anwohner. Die einzige
plausible Erklärung für mich ist, dass bei dem geplanten Repowering durch
fünf Neuanlagen das Investitionsvolumen für den Betreiber geringer und damit
der Gewinn viel höher ist als durch eine "sanfte" Aktualisierung der Technik
der Altanlagen. Damit werden höhere Gewinne erzielt, indem die Landschaft
und Anwohner geschädigt werden.
Der Ausschuss nimmt
Standortuntersuchung
Anregung
zur
Die Gemeinde Langerwehe hat im Flächennutzungs- die
plan von 1996 bereits eine Konzentrationszone für die Kenntnis.
Windenergie von ca. 21,56 ha ausgewiesen und hierfür parallel den Bebauungsplan Nr. F 18 (Halde Nierchen) als Satzung beschlossen. Durch diese Konzentrationszone wird jedoch eine Ausschlusswirkung für
das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht. Die
Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet die
Errichtung weiterer Windenergieanlagen zu ermöglichen und so die regenerativen Energien zu fördern.
Hierzu ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Im Hinblick
darauf erstellt die Gemeinde derzeit parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes, um geeignete Standorte für die
Windenergie zu definieren. Die Konzentrationszone für
die Windenergie „Halde Nierchen“ wird darin grundsätzlich bestätigt.
Generell ist dem Repowering vor der Ausweisung von
Windenergie auf neuen Flächen der Vorrang einzuräumen.
Lagevorteile
Darüber hinaus weist das Haldenplateau im Vergleich
zu anderen Standorten erhebliche Lagevorteile auf.
Durch die etwa 70 m höhere Lage über der umgebenden Landschaft sind die Windverhältnisse überdurchschnittlich günstig.
Zudem sind bereits alle Versorgungsleitungen vorhanden und der erzeugte Strom kann direkt über das
ca. 4 km entfernt liegende Umspannwerk "Zukunft" in
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 58 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
das öffentliche Netz eingespeist werden.
Somit hat der Standort auf der Halde Nierchen deutlich
mehr Vorzüge vor beispielsweise einem neuauszuweisenden Standort für Windenergie im Wald von Merode.
Zudem wäre im Wald bei Errichtung von Windenergieanlagen ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz etc. die Folge. Hinzu kommt die
wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung.
Aus den o.g. und weiteren Gründen wird in der
Standortuntersuchung eine Inanspruchnahme von
Wald für Windenergie nicht empfohlen.
Unter anderem hat aufgrund dessen der Rat der Gemeinde Langerwehe am 10.12.2014 einen Beschluss
gefasst, im Wald von Langerwehe die Errichtung von
Windenergieanlagen nicht zuzulassen.
Nach Umsetzung der in den Gutachten ermittelten
erforderlichen Maßnahmen ist nicht von einer Schädigung der Landschaft und der Anwohner auszugehen.
10
Bürger 9
Wir nehmen die 2. Informationsveranstaltung am Donnerstagabend,
11.12.2014, zum Anlass, unsere bereits vorgetragenen Bedenken nochmals
schriftlich festzuhalten.
10 a
Im Zeitungsartikel vom 13.12.2014 ist zu lesen, dass zur Zeit 13 Windräder
auf der Halde Nierchen stehen. Tatsächlich sind es 9 Windräder, welche vollkommen intakt sind. Hier setzt auch unsere Kritik bereits an. Es wird eine
betriebsfähige Anlage mutwillig zerstört und durch eine neue ersetzt. Die
Leistungskraft soll hierdurch gedopt werden. Auch wenn es heißt, der Betreiber übernimmt sämtliche Kosten, so ist doch am Ende der Verbraucher, jeder
Bürger, der Zahlende. Die Politikverdrossenheit der Bevölkerung wird hierdurch weiter gefördert.
Von Zerstörung kann bei einem Repowering nicht die Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Rede sein. Die alten Anlagen werden abgebaut und an die
einem anderen Standort wieder aufgebaut und weiter Kenntnis.
betrieben.
Klimaschutz
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist
eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 59 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
10 b
Unsere weiteren Kritikpunkte:
Wir wohnen auf dem Nikolausberg 41 und haben von unserem Wohn- und
Esszimmer die gesamte Halde Nierchen im Blick. Mit den vorhandenen Windrädern haben wir uns mittlerweile abgefunden, da der Baumbestand der "Kippe" diese bereits etwas verdeckt. Vom Schattenschlag sind wir jedoch je nach
Sonnenstand auch heute betroffen. Die höheren Windräder werden diesen
Schattenwurf nochmals verstärken.
Verschattungen
Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger
Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen
wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche
Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand
05.06.2015).
Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass
durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten
WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden.
Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.
Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschat-
Der Ausschuss beschließt die Einhaltung
der zulässigen Beschattungsdauer
im
Durchführungsvertrag
zu sichern.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 60 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
tungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden
einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten.
Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die
zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um
die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am
Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA
entsprechend abzuschalten.
Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird
im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des
Genehmigungsverfahrens sichergestellt.
Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen.
Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an
den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise
dem Nikolausberg sichergestellt.
10 c
Die ca. 170 - 200 m hohen Windräder müssen zur Sicherheit in der Dunkelheit Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Der Ausschuss nimmt
befeuert werden. Diese Befeuerung wird uns den ganzen Abend belästigen.
Anregung
zur
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine die
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entspre- Kenntnis.
chend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vor-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 61 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
gesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 62 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
10 d
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt
Unser Landschaftsbild wird durch die Überdimensionierung der Räder ge- Natur und Landschaft / Landschaftsbild
Anregung
zur
schändet.
Um den durch die Umsetzung der Planung entstehen- die
den Eingriff zu ermitteln und zu quantifizieren, wurde Kenntnis.
im Rahmen des Verfahrens ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 12.01.2016) erstellt.
Naturhaushalt
Der Naturhaushalt wird durch die Errichtung der vier
geplanten WEA dauerhaft beeinträchtigt. Die Aufstellung der vier Stahlrohrmaste mit einer Gesamthöhe
von 170 m erfordert eine massive Fundamentierung.
Darüber hinaus werden Flächen für Zuwegung und
Kranstellflächen mit Schotter teilversiegelt.
Landschaftsbild
Der ästhetisch tatsächlich beeinträchtigte Raum ist der
Bereich der Offenlandschaft, von dem aus die geplanten Windenergieanlagen zu sehen sein werden. Ausgenommen davon sind sichtverschattete Flächen, die
sich hinter sichtverstellenden, baum- oder gebäudebestandenen, Flächen befinden.
Beim Eingriff in das Landschaftsbild ist die Vorbelastung des Landschaftsraumes zu bewerten. Der Eingriff
ist umso „geringer“, je stärker die bereits bestehende
anthropogene Überformung des Raumes ist.
Im landschaftsästhetischen Betrachtungsraum besteht
die überwiegende Vorbelastung durch die bereits bestehenden neun WEA, die weithin sichtbar sind. Als
weitere Vorbelastung wird das Kraftwerk Weisweiler,
der Braunkohletagebau Inden und die Bundesautobahn A 4 gewertet.
Eine weitere Vorbelastung, insbesondere des Naturhaushaltes, ist die landwirtschaftliche Nutzung auf dem
Haldenplateau.
Das Landschaftsbild wird durch den Bau und den
Betrieb der WEA ästhetisch beeinträchtigt. Dies bewirkt den Verlust von Vielfalt, Naturnähe und Eigenart
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 63 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
im Eingriffsraum. Grundsätzlich ist hier jedoch zu beachten, dass seit vielen Jahren bereits neun WEA auf
der Halde betrieben werden. Der Eingriff wird zwar in
Bezug auf die Höhe vergrößert, hinsichtlich der Anzahl
der WEA jedoch deutlich reduziert (mehr als halbiert).
Gesamtkompensationsbedarf / Ausgleichsmaßnahmen
Im Resultat ergibt sich für den Bau der vier neuen
WEA ein Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild von 1,56 ha. Bezogen auf die
drei geplanten WEA im Stadtgebiet Eschweiler ergibt
sich eine Kompensationsfläche von 1,17 ha und für die
eine geplante WEA auf Gemeindegebiet Langerwehe
eine Fläche von 0,39 ha.
Der Ausgleich soll auf einer gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Fläche im Grenzbereich der Gemeinde
Langerwehe (Kreis Düren) und der Stadt Eschweiler
(Städteregion Aachen) am Fuß der Halde Nierchen
durchgeführt werden. Die als „Merbericher Acker“
bezeichnete Fläche ist eine Entwicklungsfläche der
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit einer Gesamtgröße von ca. 79.435 m². Von dieser Fläche werden 15.600 m² (1,56 ha) beansprucht.
Der „Merbericher Acker“ befindet sich auf einer Teilfläche des Kreises Düren sowie auf einer Teilfläche der
Städteregion Aachen.
Auf dieser 1,56 ha großen Fläche ist die „Anlage eines
artenreichen, extensiv genutzten Grünlandes mit Gehölzstrukturen (Baumreihen: hochstämmige Obstbäume, Baumgruppen und Gehölzstreifen) sowie die Gestaltung eines Quellbereiches mit Kleingewässern
vorgesehen. Von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind für diese Flächen im Rahmen eines Entwicklungsplans entsprechende Bewirtschaftungsauflagen und Pflanzfestsetzungen formuliert worden.
Die Sicherung der o.g. Maßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag bis zum Satzungsbeschluss.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 64 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist davon
auszugehen, dass keine erhebliche oder nachhaltige
Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild und den
Naturhaushalt verbleibt.
10 e
Der Ausschuss nimmt
Dadurch wird bei einer eventuellen Veräußerung des Grundstückes der Ver- Wertminderung Immobilien
Anregung
zur
kaufswert negativ beeinflusst.
Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Flächen- die
nutzungsplan 1996 eine Konzentrationszone für die Kenntnis.
Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen. Es
kann diesbezüglich nicht darauf vertraut werden, dass
der bestehende Windpark nicht auch weiter bestehen
bleibt bzw. die alten Windenergieanlagen nicht gegen
neue leistungsstarke Anlagen ersetzt werden.
10 f
Allgemein ist festzuhalten, dass wir auf dem Nikolausberg bereits mehrere
Negativeinflüsse zu ertragen haben:
Emissionen von RWE und Müllverbrennungsanlage,
Staub- und Lärmbelästigung vom Tagebau Inden, Lärmbelästigungen von
Eisenbahnlinie, Autobahn, Umgehungsstraße und Fluglinien.
Der Ausschuss nimmt
Klimaschutz
Anregung
zur
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderun- die
gen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist Kenntnis.
eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 65 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
10 g
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Aufgrund der festgehaltenen Tatsachen, ist ersichtlich, dass wir gegen den Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Austausch der Windräder sind.
11
Bürger 10
11 a
Da ich in Heistern Auf der Heide wohne und direkten Blick auf die vorhande- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
nen Anlagen habe, möchte ich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
meine Anregungen für die geplanten Neuanlagen auf der Halde Nierchen
einreichen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Langerwehe und Eschweiler haben sich für das Repowering
ausgesprochen. Dazu wurde auch klar unterstrichen, „es darf bei den Neuanlagen zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu den jetzigen Anlagen kommen“.
Bei den neuen Anlagen ist eine deutlich höhere Gesamthöhe zu erwarten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Punkte festhalten und habe die
Bitte, meine Anmerkungen bei der Planung zu berücksichtigen.
11 b
1. Bei dem Standort unmittelbar am Rande der Hochfläche ist die Haldenhöhe
(gemessen vom Haldenfuß mit ca. 150m zur Hochfläche ca. 220m somit ca.
70m) zu berücksichtigen. Diese 70m sollten in die Anlagengesamthöhe eingerechnet werden – es darf aufgrund des besonderen markantem Standortes
nicht zu einer bedrückenden Wirkung kommen, gerade die Einwohner der
Ortschaft Heistern sind davon betroffen, da der Ort auf dem gegenüberliegenden Bergrücken liegt.
Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in
den im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten
berücksichtigt.
Optisch bedrängende Wirkung
Um eine optisch bedrängende Wirkung zu vermeiden,
wurde im Rahmen dieses Verfahrens eine Studie zur
optisch bedrängenden Wirkung erstellt (ecoda Umweltgutachten, Stand 16.06.2015).
Grundsätzlich kann es bei zu geringen Abständen
zwischen WEA und Wohngebäuden im Außenbereich
zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen.
Hierbei ist das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15
BauNVO) zu beachten. Nach richterlicher Auffassung
kann eine WEA nur unter der Voraussetzung optisch
bedrängend sein, unter denen auch Bauwerke als
„erdrückend“ einzustufen sind. Eine erdrückende Wirkung kann demnach durch die Höhe und Breite eines
Der Ausschuss beschließt, die Anregung
bzgl. der optisch bedrängenden Wirkung
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 66 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
hinzutretenden Gebäudes entstehen. Dies anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die
genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht
abriegele, d.h. dort das Gefühl des Eingemauertseins
oder eine Gefängnissituation entstehen ließe.
Nach aktueller Rechtsprechung ist bei einem Abstand
von mehr als dem dreifachen der Gesamthöhe der
WEA i.d.R. generell nicht mehr von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Dagegen bedarf es
bei einem Abstand zwischen einem Wohngebäude und
einer WEA von der zwei- bis dreifachen Höhe regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung. Der Abstand wird als horizontaler Abstand vom Turmfuß der
WEA zum Wohngebäude ohne Berücksichtigung der
Topographie bemessen. Für die Bemessungen wurde
der ungünstigste Standort des jeweiligen Turms (geringster Abstand) innerhalb der im Vorentwurf des
Bebauungsplanes festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angenommen und somit eine worst-caseBetrachtung durchgeführt.
Die zur Offenlage konkretisierte Lage der WEA ermöglichte eine Präzisierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Da sich die für den Turm festgesetzten
überbau-baren Grundstücksflächen innerhalb der im
Vorentwurf ausgewiesenen Flächen befinden, stellt die
Annahme in der Studie nach wie vor eine worst-caseBetrachtung dar.
Bei den zu untersuchenden Wohnbereichen (Vorprüfung) handelt es sich um die Randbereiche des Eschweiler Stadtteils Weisweiler Wilhelmshöhe sowie
um die im Außenbereich gelegenen Wohnbereiche Gut
Merberich, Sofienhof und Gut Kammerbusch im Gemeindegebiet Langerwehe.
Für diese Bereiche erfolgte eine Darstellung und Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA
anhand der in der Rechtsprechung genannten Krite-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 67 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
rien.
Über die oben beschriebenen verbindlich zu prüfenden
Bereiche hinaus wurden in Abstimmung mit der Stadt
Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe weiter
entfernte Wohnbereiche unter Berücksichtigung der
Topographie untersucht, um auch dort eine Betroffenheit ausschließen zu können. Infolgedessen erfolgte
vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den
oben genannten Prüfbereich grenzenden Wohnlagen
im Außenbereich und in Weisweiler-Wilhelmshöhe.
In dieser überschlägigen Prüfung wurden im Außenbereich das Gut Kammerbusch, das Wohngebäude inkl.
Werkstatt Langerweher Straße 124 und das Wohngebäude Merbericher Weg 2 betrachtet.
Als weiteres Ergebnis der Vorprüfung wurde die Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung für das Gut
Merberich und den Sofienhof festgestellt. Im Zuge der
Einzelfallprüfung erfolgte eine Begehung der Grundstücke und in Teilen auch der Räumlichkeiten, welche
mit Fotos dokumentiert wurden.
Im Ergebnis ist insgesamt aus gutachterlicher Sicht
festzustellen, dass eine optisch bedrängende Wirkung
von keiner der geplanten WEA auf die angrenzenden
Wohnlagen ausgeht.
Das Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt ca.
510 m. Der geringste Abstand von der südlichsten
Ecke der Halde bis zum nördlichsten Siedlungspunkt
Heisterns beträgt ca. 1000 m. Dementsprechend ist
eine Betrachtung Heisters im Hinblick auf eine optisch
bedrängende Wirkung nach aktueller Rechtsprechung
nicht erforderlich.
Darüber hinaus befindet sich Heistern, wie bereits vom
Einwender angemerkt, auf einer der Halde gegenüberliegenden Erhöhung, so dass die Haldenhöhe bei der
Wirkung der WEA nicht von maßgeblicher Bedeutung
ist.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 68 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
11 c
2. Ich erwarte bei höheren Anlagen sogenannte „Blinklichter“, diese sind zur
Flugsicherung notwendig.
Die jetzigen Anlagen besitzen keine Blinklichter, fallen bei Dunkelheit also
nicht auf. Blinklichter haben eine sehr störende Wirkung auf das Umfeld – hier
ist die Lage und Nähe zur Ortschaft Heistern zu berücksichtigen.
Es ist inzwischen technisch möglich, sogenannte „ruhende Blinklichter“ einzusetzen, diese werden erst aktiviert, wenn ein Flugobjekt sich den Windrädern
nähert. In der Regel wird ein solches System auch von der Luftfahrtbehörde
genehmigt.
Bitte die Verwendung dieses Systems vorschreiben, falls Blinklichter erforderlich werden.
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Der Ausschuss beschließt, der Anregung
bzgl. „bedarfsgerechten Befeuerung“ nicht
zu folgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgerä-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 69 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
ten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
12
Bürger 11
12 a
Der Einwender gibt im o. g. Bauleitplanverfahren zur Niederschrift, dass er
durch die Errichtung der neuen Windkraftanlagen auf der Halde Nierchen
einen erhöhten Schattenwurf bzw. Schlagschatten an seinem Wohnhaus
Nikolausberg 26 befürchtet.
Verschattungen
Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen die
wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Kenntnis.
Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand
05.06.2015).
Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass
durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten
WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden.
Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden.
Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden
einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 70 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die
zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um
die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am
Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA
entsprechend abzuschalten.
Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird
im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des
Genehmigungsverfahrens sichergestellt.
Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen.
Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an
den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise
dem Nikolausberg sichergestellt.
12 b
Weiterhin gibt er an, dass er sich durch eventuelle Blinklichter beeinträchtigt Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen
fühle.
Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine die
oder hohe Gebäude und müssen deshalb entspre- Kenntnis.
chend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung
muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab
einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen.
Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige
Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch
eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben.
Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert.
Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehen-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 71 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
dem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist.
Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der
Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt.
Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei
Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden
akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der
WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird
aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in
großen Windparks über 10 WEA realisiert.
Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur
Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche
Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5
km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die
Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden.
Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in
sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt
wird.
Gleichwohl
kann
das
Thema
Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden.
13
Bürger 12
Zu den bereits auf dem am 11. Dezember 2014 mündlich vorgetragenen Bedenken und Anregungen möchte ich detaillierte schriftliche Ergänzungen für
die betroffenen bebauten Grundstücke
• Langerwehe, Hans-Böckler-Straße 12
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 72 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
• Langerwehe, Karl-Arnold-Straße 27
vortragen:
13 a
1. Einladung zur Bürgerversammlung am 11. Dezember 2014 in Langerwehe
Die Einladung zur Bürgerversammlung am Donnerstag, den 11. Dezember
2014, ab 18.30 Uhr im Foyer der Kulturhalle in Langerwehe, erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinden Inden und Langerwehe am 12. Dezember 2014Woche 50- Nr. 25 unter ,,AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN LANGERWEHE" sowie im Amtsblatt der Stadt Eschweiler - 30. Jahrgang - Ausgabe Nr. 25
– am 25.11.2014, d.h. die Bürger aus Langerwehe wurden am 12.12.2014
von der Veranstaltung am 11.12.2014 informiert und konnten somit nicht teilnehmen - unter Transparenz darf man wohl etwas anderes verstehen.
Informationspolitik
Im förmlichen Verfahren des Bebauungsplanes F 18, Der Ausschuss be1. Änderung wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 schließt, die Anregung
BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwe- zurückzuweisen.
cke der Planung öffentlich unterrichtet. Diese Unterrichtung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung wurden der Öffentlichkeit in Form einer
Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.12.2014 in der
Kulturhalle der Gemeinde Langerwehe angeboten.
Veranstalter waren die Gemeinde Langerwehe und die
Stadt Eschweiler.
Zudem bestand die Möglichkeit, den Bebauungsplan
inkl. Begründung bei der Gemeinde Langerwehe im
Rathaus der Gemeinde Langerwehe zu den Öffnungszeiten einzusehen. Darüber hinaus sind alle zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe,
Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen
und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich
über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden
diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der
hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9. Darüber hinaus ist neben der
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 73 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde
einseh-, speicher- und druckbar.
Ferner waren Plakate von der Veranstaltung in den
Schaukästen des Rathauses sowie der Kulturhalle
ausgehängt.
Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
13 b
2. Einstufung von Langerwehe-Süd als "Reines Wohngebiet":
Im Rahmen der Bauteilplanung
• B-Plan Nr. 243 Stadt Eschweiler und
• B-Plan F 18 Gemeinde Langerwehe
wurde für den betroffenen Ortsteilbereich Langerwehe-Süd durch die beteiligten Behörden
• Staatliches Umweltamt Aachen
• Kreis Düren
• Gemeinde Langerwehe
im Jahre 1996-98 die Einstufung als "Reines Wohngebiet" festgelegt.
Die entsprechenden lmmissionsmesspunkte wurden durch das StUA Aachen
in Verbindung mit den betroffenen Behörden festgelegt.
So wurde der lmmissionsmesspunkt IP8 aufgrund der besonderen geografischen Verhältnisse des Gebietes Langerwehe-Süd (dieses Gebiet liegt im
Windschatten der Halde) als relevant für das gesamte Wohngebiet angesehen.
Die Sicherstellung des einzuhaltenden Immissionsrichtwertes von
35 dB (A) Nachtwert 22.00-6.00 Uhr und
50 dB (A) Tagwert 6.00- 22.00 Uhr
wurde in Verbindung mit dem Verwaltungsrechtsstreit
5 K 184/00,
5 L 1637/99,
7 B 957/98,
in den Baugenehmigungen des Windparks zu BP 18 von
01.April 1997
10. Sept. 1998,
16. Sept. 1998 sowie
Die Bebauungspläne Nr. 243 der Stadt Eschweiler und Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
F 18 der Gemeinde Langerwehe sind 1997 als Sat- die
zungen beschlossen und bekanntgemacht worden und Kenntnis.
stellen somit jeweils abgeschlossene Verfahren dar.
Mit dem geplanten Repowering sind die bestehenden
Bebauungspläne zu ändern, da sich die Standorte
sowie die Höhe der geplanten Anlagen ändern.
Infolgedessen ist die Aufstellung neuer Bebauungspläne erforderlich. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive der Erstellung eines
Umweltberichtes.
Da es sich um ein neues Verfahren handelt, sind auch
alle Grundlagen und alle öffentlichen und privaten
Belange neu zu ermitteln und in das Verfahren einzustellen.
Schall
Die von den geplanten WEA ausgehenden Schallimmissionen auf die in der Umgebung befindlichen
schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich
unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015).
Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten
Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus wer-
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 74 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
19. Apr. 1999 (Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung mit Nebenbestim- den die Rotorblätter mit aerodynamischen und gemung Ziff. 22) festgelegt.
räuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies
wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde
Diese Auflagen gelten ebenso für das Gebiet der Stadt Eschweiler (Bauge- gelegt.
nehmigung der Stadt Eschweiler vom 09.10.1998 unter Ziff. 3.2, worin die
Auflage zur Abschaltung der Anlagen zur Sicherstellung des Immissionsricht- Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass
wertes von 35 dB(A), bezogen auf den IP8, erteilt wurde).
die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller
Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten
Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung
durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten
einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten
IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber
um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so
dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt.
Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die
Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis
IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den
Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt
der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A).
Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche
Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar
der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der
Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern
dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40
dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter
Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw.
Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu
legen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 75 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40
dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die
geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten.
Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich
durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der
Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO
1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls
eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation.
Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen
liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände
vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine
Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch
wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein
Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich
eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Immissionssituation ergibt.
Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1
und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der
Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch
Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A)
erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7
dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die
Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts
rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch
den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede
von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen
sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 76 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich
keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche zu erwarten.
Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleistungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend
für die jeweiligen Anlagen festgesetzt.
Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel
wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt.
Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
gewährleistet.
13 c
Weiterhin hat sich der Betreiber Energiekontor schriftlich dazu verpflichtet, die Siehe hierzu unter Punkt 13 b.
Werte "Reines Wohngebiet" einzuhalten.
Umso verwunderlicher ist die Aussage des Planers Jahnen vom Büro Heinz Jahnen - Pflüger - Stadtplaner und Architekten Partnerschaft, nicht die durch
das Umweltamt und gerichtlich bestätigten geltenden Schutz-lmmissionswerte
• Reines Wohngebiet 35 dB (A) Nacht /50 dB (A) Tag sondern die Werte des
• Allgemeinen Wohngebietes: 40 dB (A) Nacht /55 dB (A) Tag anzuwenden.
Eine solche Höherstufung der Schallintensität (Schallleistung) um 5 dB(A)
bedeutet eine Erhöhung der Schallenergie um den Faktor 3 (300 %).
Für den Schalldruck (Wirkung) bedeutet diese Erhöhung um 5 dB(A) des
SchallfeldFaktors eine Erhöhung um den Faktor 2 (200 %).
Diese dann weitere mögliche Erhöhung der Lärmdauerbelastung geht wieder
zu Lasten der betroffenen Langerweher Bürger und deren Gesundheit.
Die TA Lärm ist ein Bundesgesetz und dient dem Schutz der Allgemeinheit
und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Der Beschluss des OVG Münster 7 B 956/98 bestätigt, dass gemäß § 34 Abs.
2 BauGB das Gebiet im unbeplanten Innenbereich nach der Eigenart seiner
näheren Umgebung einem "Reinen Wohngebiet" entspricht.
Dieser Beschluss bestätigt die Vorgabe und Festlegung des (damaligen)
StUA Aachen, der Gemeinde Langerwehe und des Kreises Düren, sowie die
Festlegung der lmmissionsmesspunkte - insbesondere des für das Gebiet
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 77 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Langerwehe-Süd charakteristischen Referenzmesspunktes IP8.
Wir fordern die Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Werte für ein
"Reines Wohngebiet" nach der Vorgabe TA Lärm:
•35 dB (A) Nachtwert 22.00 - 6.00 Uhr und
•50 dB (A) Tagwert 6.00- 22.00 Uhr
für den Ortsteilbereich Langerwehe-Süd, wie bereits im gültigen Bebauungsplan ausgewiesen, ebenfalls zum Schutz der Anwohner in den neuen Bebauungsplänen
•B-Plan F 18, 1. Änderung- Gemeinde Langerwehe
•B-Plan Nr. 243, 1. Änderung -Stadt Eschweiler
festzulegen.
13 d
3. Repowering
Neu aufgenommen wurde im WKA-Erlass das Thema Repowering.
Wird dieses sachgerecht durchgeführt, so trägt Repowering auch dem Schutz
der Anwohner Rechnung.
Wichtig hierbei ist, dass nicht trotzdem Anlagen genehmigt werden, welche
die Richtwertüberschreitung festschreiben und somit eine Sanierung nicht
mehr möglich machen.
Prinzipiell werden nach dem Erlass zum Repowering Empfehlungen abgegeben. Exemplarisch sind dies:
Bestimmung des Schallleistungspegels aller Anlagen des Windparks, so dass
die Immissionsrichtwerte Nacht von 35 dB (A) und 50 dB (A) Tag an allen
Immissionsorten sicher eingehalten werden.
Desweiteren wurde der von Energiekontor beauftragte Planer gebeten, den
Istzustand des bestehenden Windparks darzustellen, beispielsweise:
Ist-Zustand:
• Permanente Nachtabschaltung 22.00- 6.00 Uhr
• Verbot einer Befeuerung (keine rote Wambeleuchtung)
• keine Flügel- bzw. Rotorenmarkierung
• Abschaltung der WKA bei jeglichem Schattenschlag.
Diese, durch Gutachten belegte Betriebseinschränkungen des Windparks
Eschweiler / Langerwehe, wurden zur Grundlage der Baugenehmigung vom
10.09.1998 gemacht.
Die Firma Energiekontor hat diese Betriebseinschränkungen im Wege einer
Selbstverpflichtung anerkannt. Diese Auflagen sind auch von der Baugenehmigungsbehörde der Stadt Eschweiler für das Gebiet der Stadt Eschweiler
Das besagte Planungsbüro ist beauftragt, die Bebau- Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
ungspläne F 18, 1. Änderung, Gemeinde Langerwehe die
und Nr. 243, 1. Änderung, Stadt Eschweiler zu erstel- Kenntnis.
len.
Im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren werden
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in das
Verfahren eingestellt.
Siehe hierzu unter Punkt 13 b.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 78 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
umgesetzt worden.
Zustand nach Repowering:
Aufstellung über die Verbesserungen - was wird verbessert:
• ????
• ????
• ????
• ????
Wir erwarten nun durch das Planungsbüro eine Aufstellung und Auflistung,
unter welchen Kriterien eine Verbesserung bei der Repowering des Windparks Halde Nierchen sichergestellt werden kann.
13 e
Prof. Dr. Bernhard Stüer vertritt die Auffassung, dass der Abstand zur Wohnbebauung zwecks Sicherung des Allgemeinwohls 5 - 8 x der Gesamthöhe der
Anlagen betragen sollte.
Solche Abstände sieht auch der Windenergieerlass von lanuv NRW für einen
Windpark vor.
13 f
Siehe hierzu unter Punkt 13 b.
4. Windenergieanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Ist ein qualifizierter Bebauungsplan für die Windenergieanlage bereits vorhanden und rechtskräftig, so ist eine Veränderung nicht erforderlich.
Im Gegenteil - der weitere Ärger zu Lasten der Anwohner ist vorprogrammiert!
Abstände
Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
lassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- die
gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen Kenntnis.
Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm,
etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbebauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind,
hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand
gibt es nicht.
In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden
keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen.
Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen.
Repowering mit modernen Anlagen ist auch im Rahmen der bisherigen Be- Ein Repowering durch gleichhohe Anlagen ist nicht
schränkungen des bestehenden rechtkräftigen B-Planes möglich und zuläs- realistisch, da der aktuelle Stand der Technik für Anlagen mit deutlich größerer Höhe ausgelegt ist.
sig.
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 79 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
13 g
Auch diesmal wird die Aufstellung der B-Planänderung durch die Betreiberfirma Energie-Kontor veranlasst und in Eigenregie durchgeführt.
Man sollte davon ausgehen, dass man aus den Fehlern der ersten BPlanaufstellung (fehlerhafte Gutachten des TÜV, falsche Berechnungen, erhebliche Grenzwertüberschreitung) Lehren gezogen hat und qualifizierte Ingenieurbüros, die Erfahrungen im Windenergiebereich besitzen (wie z.B.
Kötter Consulting Engineers aus Rheine), mit der Durchführung dieses Planungsvorhabens durch die beteiligten Verwaltungen beauftragt und diese
Kosten dann abschließend dem Investor Energiekontor in Rechnung stellt.
Der Rat benötigt Planer, die neutral und kompetent eine Gemeinde beraten –
sonst laufen wir erneut Gefahr, dass für das Fiasko der wirtschaftlichen Fehlplanung des Investors Energiekontor wieder die Langerweher Bürger mit
erheblichen Vermögensverlusten ihrer Grundstücke und Häuser die Zeche
zahlen.
Wie drückte sich ein Mitarbeiter des RP Köln auf der Tagung "Genehmigung
und Überwachung von Windenergieanlagen" am 09.10.2013 aus:
"Dieser Windpark hätte nie durch den Kreis Düren genehmigt werden dürfen."
Diese Aussage ist selbstredend.
Die Gemeinde Langerwehe stellt im Rahmen ihrer Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Planungshoheit den Bebauungsplan für Halde Nier- die
chen für das Gemeindegebiet auf und führt dieses Kenntnis.
Verfahren durch.
Vom Betreiber des Windparks Halde Nierchen ist nur
das Repowering geplant.
Klimaschutz
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist
eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
Repowering
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 80 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen
älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen)
besondere Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a.
Vorteile durch
•
die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern,
•
eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz,
•
eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
•
die Möglichkeit zur Beseitigung negativer
Auswirkungen der Altanlagen,
•
den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall,
Schattenwurf, Rotordrehzahl etc.,
•
höhere Gewerbesteuereinnahmen für die
Kommunen,
•
eine Entlastung für das Landschaftsbild.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 81 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
13 h
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Anmerkungen:
Die Gemeindeverwaltung ist im Besitz aller relevanten Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
• Wir gehen davon aus, dass die Gemeindeverwaltung im Besitz aller relevan- Unterlagen.
Kenntnis.
ten Unterlagen aus dem Flächennutzungs-, dem Bebauungsplan und den
Baugenehmigungsverfahren bezüglich des Windparks "Halde Nierchen" ist,
ansonsten sind wir bereit, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Im ersten Bauleitverfahren Windpark "Halde Nierchen" wurden die Bedenken
der Bürger auf anraten des Planers der Firma Energiekontor, Herr Lohmann,
durch den Rat der Gemeinde abgewiesen. Man ließ die Bürger mit ihren Sorgen alleine und schenkte ihren Bedenken keinerlei Gehör.
Nach dem Beschreiten des Rechtsweges und mit Hilfe von neuen, durch die
Bürger in Auftrag gegebenen Gutachten, musste die Firma Energiekontor ihre
fehlerhaften Auftragsgutachten zurückziehen und ersetzen.
Auf sämtlichen Kosten des Verfahrens blieben die Bürger sitzen, von Rat und
Verwaltung kam keinerlei Unterstützung für die Bürger. Lediglich Kommentare
von Ratsmitgliedern wie: "Das haben wir alles nicht gewusst", waren zu hören.
13 i
Die Folge ist allen bekannt:
Bauland wurde wertlos, erhebliche Beeinträchtigungen der Anlieger durch
permanente Lärmeinwirkungen und in Folge dessen auch erhebliche lmmobilienverluste.
13 j
Von Ihnen, Herr Bürgermeister Göbbels, wurde angeboten, im Vorfeld ein
Gespräch mit den Betroffenen aus Politik und Verwaltung zu vereinbaren.
Hierzu ist es leider noch nicht gekommen. Wir halten dieses Gespräch aber
weiterhin für erforderlich und stehen hierfür zur Verfügung.
Wertminderung Immobilien / Bauland
Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Flächen- Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
nutzungsplan 1996 eine Konzentrationszone für die die
Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen. Es Kenntnis.
kann diesbezüglich nicht darauf vertraut werden, dass
der bestehende Windpark nicht auch weiter bestehen
bleibt bzw. die alten Windenergieanlagen nicht gegen
neue leistungsstarke Anlagen ersetzt werden.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Eine Kopie des Schreibens wurde allen Mitgliedern Der Ausschuss stellt
• Weiterhin dürfen wir Sie bitten, eine Kopie dieses Schreiben allen Mitglie- des Rates der Gemeinde Langerwehe zur Verfügung fest, dass der Anregung, das Schreiben
dern des Rates der Gemeinde Langerwehe zur Verfügung zu stellen.
gestellt.
allen Ratsmitgliedern
zur Verfügung zu stellen, gefolgt wurde.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 82 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
13 k
Anlagen:
• Höhenprofile geplante WKA 3 u. 4
Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
14
Bürger 13
Zu den bereits auf dem am 11.Dezember mündlich vorgetragenen Bedenken
und Anregungen möchte ich detaillierte schriftliche Ergänzungen für die betroffenen bebauten Grundstücke:
• Langerwehe Karl-Arnold-Straße 15
vortragen:
14 a
1. Die Einladung zur Bürgerversammlung am Donnerstag, den 11. Dezember
2014, ab 18.30 Uhr im Foyer der Kulturhalle in Langerwehe, erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinden Inden und Langerwehe am 12. Dezember 2014Woche 50- Nr. 25 unter "AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN LANGERWEHE" sowie im Amtsblatt der Stadt Eschweiler- 30. Jahrgang- Ausgabe Nr. 25am 25.11.2014, d.h. die Bürger aus Langerwehe wurden am 12.12.2014 von
der Veranstaltung am 11.12.2014 informiert und konnten somit nicht teilnehmen - unter Transparenz darf man wohl etwas anderes verstehen…
Informationspolitik
Im förmlichen Verfahren des Bebauungsplanes F 18, Der Ausschuss be1. Änderung wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 schließt die Anregung
BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwe- zurückzuweisen.
cke der Planung öffentlich unterrichtet. Diese Unterrichtung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung wurden der Öffentlichkeit in Form einer
Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.12.2014 in der
Kulturhalle der Gemeinde Langerwehe angeboten.
Veranstalter waren die Gemeinde Langerwehe und die
Stadt Eschweiler.
Zudem bestand die Möglichkeit, den Bebauungsplan
inkl. Begründung bei der Gemeinde Langerwehe im
Rathaus der Gemeinde Langerwehe zu den Öffnungszeiten einzusehen. Darüber hinaus sind alle zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe,
Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen
und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 83 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden
diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde
veröffentlicht worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die
frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der
hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9. Darüber hinaus ist neben der
Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde
einseh-, speicher- und druckbar.
Ferner waren Plakate von der Veranstaltung in den
Schaukästen des Rathauses sowie der Kulturhalle
ausgehängt.
Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen.
14 b
2. Einstufung von Langerwehe-Süd als "Reines Wohngebiet":
Im Rahmen der Bauteilplanung
B-Plan Nr. 243 Stadt Eschweiler und
B-Plan F 18 Gemeinde Langerwehe
wurde für den betroffenen Ortsteilbereich Langerwehe-Süd durch die beteiligten Behörden:
• Staatliches Umweltamt Aachen
• Kreis Düren
• Gemeinde Langerwehe
im Jahre 1996-98 die Einstufung als "Reines Wohngebiet" festgelegt.
Die entsprechenden lmmissionsmesspunkte wurden durch das StUA Aachen
in Verbindung mit den betroffenen Behörden festgelegt.
So wurde der lmmissionsmesspunkt 8 aufgrund der besonderen geografischen Verhältnisse des Gebietes Langerwehe-Süd (dieses Gebiet liegt im
Windschatten der Halde) als relevant für das gesamte Wohngebiet angesehen.
Die Sicherstellung des einzuhaltenden Immissionsrichtwertes von 35 dB (A)
Die Bebauungspläne Nr. 243 der Stadt Eschweiler und Der Ausschuss beF 18 der Gemeinde Langerwehe sind 1997 als Sat- schließt die Anregung
zungen beschlossen und bekanntgemacht worden und zurückzuweisen
stellen somit jeweils abgeschlossene Verfahren dar.
Mit dem geplanten Repowering sind die bestehenden
Bebauungspläne zu ändern, da sich die Standorte
sowie die Höhe der geplanten Anlagen ändern.
Infolgedessen ist die Aufstellung neuer Bebauungspläne erforderlich. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive der Erstellung eines
Umweltberichtes.
Da es sich um ein neues Verfahren handelt, sind auch
alle Grundlagen und alle öffentlichen und privaten
Belange neu zu ermitteln und in das Verfahren einzustellen.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 84 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Nachtwert 22.00-6.00 Uhr und
50 dB (A) Tagwert 6.00-22.00 Uhr
wurde in Verbindung mit dem Verwaltungsrechtsstreit
5 K 184/00,
5 L 1637/99,
7 8 957/98,
in den Baugenehmigungen des Windparks zu BP 18 von
01.April 1997
10. Sept. 1998,
16. Sept. 1998
sowie 19. Apr. 1999 (Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung mit Nebenbestimmung Ziff. 22) festgelegt.
Diese Auflagen gelten ebenso für das Gebiet der Stadt Eschweiler (Baugenehmigung der Stadt Eschweiler vom 09.10.1998 unter Ziff. 3.2, worin die
Auflage zur Abschaltung der Anlagen zur Sicherstellung des Immissionsrichtwertes von 35 dB(A) bezogen auf den IP8 erteilt wurde).
14 c
Weiterhin hat sich der Betreiber Energiekontor schriftlich dazu verpflichtet, die Siehe hierzu unter Punkt 14 b.
Werte "Reines Wohngebiet" einzuhalten.
Umso verwunderlicher ist die Aussage des Planers Jahnen,( Büro Heinz Jahnen Pflüger - Stadtplaner und Architekten Partnerschaft ) nicht die durch das
Umweltamt und gerichtlich bestätigten geltenden Schutz- Immissionswerte
Reines Wohngebiet 35 dB (A) Nacht / 50 dB (A) Tag sondern die Werte des
Allgemeinen Wohngebietes: 40 dB (A) Nacht / 55 dB {A) Tag anzuwenden???
Eine solche Höherstufung der Schallintensität (Schallleistung) um 5 dB(A)
bedeutet eine Erhöhung der Schallenergie um den Faktor 3 (300 %).
Für den Schalldruck (Wirkung) bedeutet diese Erhöhung um 5 dB(A)- des
Schallfeld-Faktors eine Erhöhung um den Faktor 2 (200 %).
Diese dann weitere mögliche Erhöhung der Lärmdauerbelastung geht wieder
zu Lasten der betroffenen Langerweher Bürger und deren Gesundheit Die TA
Lärm ist ein Bundesgesetz und dient dem Schutz der Allgemeinheit und
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Der Beschluss des OVG Münster 7 B 956/98 bestätigt, daß gemäß § 34 Abs.
2 BauGB das Gebiet im unbeplanten Innenbereich nach der Eigenart seiner
näheren Umgebung einem "Reinen Wohngebiet" entspricht.
Dieser Beschluss bestätigt die Vorgabe und Festlegung des (damaligen)
StUA Aachen, der Gemeinde Langerwehe und des Kreises Düren, sowie die
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 85 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Festlegung der lmmissionsmesspunkte- insbesondere des für das Gebiet
Langerwehe-Süd charakteristischen Referenzmesspunktes IP8.
Haben Sie Verständnis für unsere Forderung, dass die damals zugesagten
Werte des "Reinen Wohngebietes“ 35 dB (A) Nacht / 50 dB (A) Tag
auch heute im aufzustellenden B-Plan zum Schutz der Wohnbevölkerung
bestätigt und durchgesetzt werden
14 d
3. Repowering
Neu aufgenommen wurde im WKA-Erlass das Thema Repowering.
Wird dieses sachgerecht durchgeführt, so trägt Repowering auch dem Schutz
der Anwohner Rechnung.
Wichtig ist, dass nicht trotzdem Anlagen genehmigt werden, welche die
Richtwertüberschreitung festschreiben und somit eine Sanierung nicht mehr
möglich machen.
Prinzipiell werden nach dem Erlass zum Repowering Empfehlungen abgegeben.
Diese sind exemplarisch:
Bestimmung des Schallleistungspegels aller Anlagen des Windparks, so dass
die Immissionsrichtwerte Nacht von 35 dB (A) und 50 dB (A) Tag an allen
Immissionsorten sicher eingehalten werden.
Desweiteren wurde der von Energiekontor beauftragte Planer gebeten, den
Ist-Zustand des bestehenden Windparks darzustellen,
wie z.B.:
Ist-Zustand:
- Permanente Nachtabschaltung 22.00- 6.00 Uhr
- Verbot einer Befeuerung (Keine rote Warnbeleuchtung)
- Keine Flügel- bzw. Rotorenmarkierung
- Abschaltung der WKA bei jeglichem Schattenschlag
Diese, durch Gutachten belegte Betriebseinschränkungen des Windparks
Eschweiler / Langerwehe, wurden zur Grundlage der Baugenehmigung vom
10.09.1998 gemacht.
Die Firma Energiekontor hat diese Betriebseinschränkungen im Wege einer
Selbstverpflichtung schriftlich anerkannt. Diese Auflagen sind auch von der
Baugenehmigungsbehörde der Stadt Eschweiler für das Gebiet der Stadt
Eschweiler umgesetzt worden.
Das besagte Planungsbüro ist beauftragt, die Bebau- Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
ungspläne F 18, 1. Änderung, Gemeinde Langerwehe die
und Nr. 243, 1. Änderung, Stadt Eschweiler zu erstel- Kenntnis.
len.
Im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren werden
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in das
Verfahren eingestellt.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 86 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Zustand nach Repowering:
Aufstellung- Was wird verbessert:
????
????
Wir erwarten nun durch das Planungsbüro eine Aufstellung und Auflistung,
unter welchen Kriterien eine Verbesserung bei der Repowering des Windparks Halde Nierehen sichergestellt werden kann.
14 e
Prof. Dr. Bernhard Stüer vertritt die Auffassung, dass der Abstand zur Wohn- Abstände
bebauung zwecks Sicherung des Allgemeinwohls 5 - -8 x der Gesamthöhe - Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
der Anlagen betragen sollte.
lassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- die
gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen Kenntnis.
Solche Abstände sieht auch der Windenergieerlass von lanuv NRW für einen Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm,
Windpark vor.
etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbebauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind,
hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand
gibt es nicht.
In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden
keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen.
Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen.
14 f
4. Windenergieanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Siehe hierzu unter Punkt 14 b.
Ist ein qualifizierter Bebauungsplan für die Windenergieanlage bereits vorhanden und rechtskräftig, so ist eine Veränderung nicht erforderlich.
Im Gegenteil - der weitere Ärger zu Lasten der Anwohner ist vorprogrammiert!
Repowering mit modernen Anlagen ist auch im Rahmen der bisherigen Beschränkungen des bestehenden rechtkräftigen B-Planes möglich und zulässig.
Der Ausschuss nimmt
die
Anregung
zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 87 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
14 g
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
Auch diesmal wird die Aufstellung der B-Planänderung durch die Betreiberfirma Energie-Kontor veranlasst und in Eigenregie durchgeführt.
Man sollte davon ausgehen, dass man aus den Fehlern der ersten BPlanaufstellung (fehlerhafte Gutachten des TÜV, falsche Berechnungen, erhebliche Grenzwertüberschreitung) Lehren gezogen hat und qualifizierte Ingenieurbüros, die Erfahrungen im Windenergiebereich besitzen (wie z.B.
Kötter Consulting Engineers aus Rheine), mit der Durchführung dieses Planungsvorhabens durch die beteiligten Verwaltungen beauftragt und diese
dann abschließend dem Investor Energiekontor in Rechnung stellt.
Wir laufen erneut Gefahr, dass für das Fiasko der wirtschaftlichen Fehlplanung des Investors Energiekontor wieder die Langerweher Bürger mit erheblichen Vermögensverlusten ihrer Grundstücke und Häuser die Zeche zahlen.
Auf der Tagung "Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen"
an der ich am 09.10.2013 in Duisburg teilnahm, äußerte sich der Vertreter des
RP Köln :
"Dieser Windpark hätte nie durch den Kreis Düren genehmigt werden dürfen."
Die Gemeinde Langerwehe stellt im Rahmen ihrer Der Ausschuss nimmt
Anregung
zur
Planungshoheit den Bebauungsplan für Halde Nier- die
chen für das Gemeindegebiet auf und führt dieses Kenntnis.
Verfahren durch.
Vom Betreiber des Windparks Halde Nierchen ist nur
das Repowering geplant.
Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen.
Klimaschutz
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist
eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und
Bürgern.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis
zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um
mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese
Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage
für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne
einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt
dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn
damit können die bereits bestehenden Flächen für die
Windenergie effizienter genutzt werden.
Repowering
Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde
das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der
Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromer-
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
GEMEINDE LANGERWEHE
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Repowering Halde Nierchen“
Seite 88 von 88
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
zeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen
älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen)
besondere Bedeutung zu.
Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen.
Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung
sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch
„die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f
BauGB) zu berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a.
Vorteile durch
•
die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern,
•
eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz,
•
eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien,
•
die Möglichkeit zur Beseitigung negativer
Auswirkungen der Altanlagen,
•
den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall,
Schattenwurf, Rotordrehzahl etc.,
•
höhere Gewerbesteuereinnahmen für die
Kommunen,
•
eine Entlastung für das Landschaftsbild.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis