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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
585 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08

Inhalt der Datei

GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Öffentlichkeit GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 2 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 1 Stellungnahme Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß§ 3 (1) BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 "Repowering Halde Nierchen" {Gemeinde Langerwehe) sowie zum Bebauungsplan Nr. 243, 1. Änderung {Stadt Eschweiler) Donnerstag,11.12.2014 Ort: Foyer der Kulturhalle Langerwehe Beginn: 18.30 Uhr Ende: 20.00 Uhr Anwesende: siehe Teilnehmerliste (Kopie in der Sitzungsvorlage) Anwesende: siehe Teilnehmerliste (Kopie in der Sitzungsvorlage) Bürgermeister Göbbels begrüßt die Anwesenden und erläutert den Anlass für die heutige Öffentlichkeitsbeteiligung. Herr Gödde, Beigeordneter der Stadt Eschweiler, schließt sich den Worten von Herrn Göbbels an. Beide betonen die hohe Relevanz dieser Veranstaltung und, dass die Gemeinde Langerwehe bzw. die Stadt Eschweiler stets darum bemüht seien, die Bürger aktiv an Planungsabsichten- und das frühzeitig- mit einzubeziehen. Die Ausschüsse der beiden Kommunen haben mit den Beschlüssen zu den Bebauungsplanänderungen dokumentiert, dass sie den Anlass wahrgenommen haben. Die Beschlüsse sind allerdings ergebnisoffen gefasst. Das Ziel war zwar das Repowering des Windparks auf der Halde Nierchen, aber nur unter der Voraussetzung, dass sich die Situation für die Bürger nicht verschlechtert. Herr Prof. Jahnen vom Planungsbüro HJPplaner aus Aachen erläutert zunächst anhand einer Powerpoint Präsentation das Planungsrecht sowie die Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch. Anschließend erklärt Herr Prof. Jahnen die Bestandssituation sowie die Situation, die sich nach einem Repowering auf der Halde Nierchen für die Stadt Eschweiler und die Gemeinde Langerwehe ergeben würde. Er erläutert, dass bereits eine Artenschutzprüfung vorliegt und dass noch weitere Gutachten wie z. B. eine schalltechnische Untersuchung und ein Verschattungsgutachten erstellt werden müssen. ln diesem Zusammenhang erläutert er, dass nach Vorliegen aller Gutachten eine zusätzliche Bürgerinformation vor der öffentlichen Auslegung erfolgen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 3 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 1a Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag wird. Im Anschluss an den Vortrag werden unterschiedliche Fragen gestellt bzw. Anregungen und Bedenken vorgetragen: (Diejenigen Anwesenden, die sich mit Namen und Anschrift gemeldet haben, sind auch als solche aufgeführt. Alle weiteren Vortragenden sind als "Zuhörer" aufgeführt). Herr XX, Auf der Heide, erkundigt sich nach den Messpunkten für die Festle- Die Immissionspunkte wurden im Zuge der Erstellung Der Ausschuss nimmt Anregung zur gung des Schall- und Schattenwerte. der schalltechnischen Untersuchung in Abstimmung die mit den zuständigen Behörden festgelegt. Diese befin- Kenntnis. den sich in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen. 1b Im Hücheln sind z. T. ehemalige Bauernhöfe und Handwerksbetriebe vorhan- Die Einstufung der Schutzwürdigkeit der Wohnnutzung Der Ausschuss nimmt Anregung zur den, die heute nur noch zum Wohnen, also als Reines Wohngebiet, genutzt erfolgte entsprechend der Festsetzungen des jeweili- die werden. gen Bebauungsplanes. Für die Bereiche, in denen kein Kenntnis. rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, erfolgte die Einstufung entsprechend der vorhandenen Nutzung und unter Berücksichtigung der Darstellungen im Flächennutzungsplan. 1c Herr XY, Hamicher Str., fragt nach, ob die neuen Windkraftanlagen mit sog. Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen "Blinklichtern" als Befeuerung versehen werden sollen und regt an, hierfür Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Der Ausschuss nimmt Anregung zur "runde" Blicklichter zu benutzen. Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine die oder hohe Gebäude und müssen deshalb entspre- Kenntnis. chend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehen- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 4 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag dem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 1d Herr XZ, Karl-Arnold-Str., gibt zu bedenken, dass bei Festlegung der Mess- Siehe zu Festlegung der Immissionsorte unter Punkt 1 Der Ausschuss beschließt, der Anregung punkte für den Schall die Grenzwerte eines reinen Wohngebietes und nicht b. bzgl. der Festschreieines allgemeinen Wohngebietes angenommen werden sollen. Er fordert, bung des Grenzwertes dass in der geplanten Bebauungsplanänderung der Grenzwert von 35 dB für von 35 dB nicht zu ein reines Wohngebiet festgeschrieben werden soll. folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 5 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 1e Herr XZ bittet weiterhin um Prüfung, ob der bisherige Bebauungsplan Halde Nierchen mit den darin enthaltenen Festsetzungen nicht beibehalten werden kann. Im Hinblick auf die Planung fordert er, dass der derzeitige Stand mit der Neuplanung verglichen werden kann und dass die Lärmbelastung betrachtet wird. Die Windenergieanlagen auf der Halde Nierchen wurden 1998 errichtet. Die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung dieser WEA bildet der seit dem 30.04.1997 rechtskräftige Bebauungsplan F 18 „Windpark Halde Nierchen“. Inhalte dieses Bebauungsplans sind u.a. die Standorte der WEA und ihre maximale Höhe. Bei dem geplanten Repowering sind nur noch 4 statt 9 WEA mit einer größeren Höhe vorgesehen. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zum Repowering sicherzustellen und die Auswirkungen der neuen WEA auf die Umwelt zu prüfen, ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich. Der Ausschuss beschließt, der Anregung zur Beibehaltung des bestehenden Bebauungsplanes nicht zu folgen. Die derzeitige Situation kann nur bedingt mit der Neuplanung verglichen werden, da der aktuelle Stand der Technik nicht mit der damaligen Technik vergleichbar ist. Darüber hinaus haben sich auch die Grundlagen für die gutachterlichen Betrachtungen geändert. Schall Die von den geplanten WEA ausgehenden Schallimmissionen auf die in der Umgebung befindlichen schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015). Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus werden die Rotorblätter mit aerodynamischen und geräuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller Der Ausschuss stellt fest, dass der Anregung bzgl. der Erstellung eines Lärmgutachtens gefolgt wurde. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 6 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt. Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A). Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40 dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw. Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu legen. Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40 dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 7 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation. Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Immissionssituation ergibt. Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A) erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7 dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten. Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleis- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 8 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag tungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend für die jeweiligen Anlagen festgesetzt. Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt. Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. 1f Mehrere Zuhörer u. a. vom Nikolausberg befürchten durch die höheren Anlagen einen erhöhten Schattenwurf und den damit verbunden sog. "Disko- Verschattungen Effekt". Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand 05.06.2015). Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden. Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um Der Ausschuss beschließt, sich die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zu Eigen zu machen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 9 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des Genehmigungsverfahrens sichergestellt. Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen. Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise dem Nikolausberg sichergestellt. Der „Disko-Effekt“ bezeichnet periodische Lichtreflexionen durch die Rotorblätter. Er trat vor allem bei Anlagen aus den Anfängen der Windenergienutzung auf, als noch glänzende Lackierungen an den Rotorblättern benutzt wurden. Seit geraumer Zeit werden die Oberflächen der Anlagen mit matten, nicht reflektierenden Lackierungen versehen. Aufgrund dessen spielt der „Disko-Effekt“ bei der Immissionsbewertung von modernen WEA keine Rolle mehr. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 1g Außerdem wird durch die dann notwendige Befeuerung eine zusätzliche Be- Siehe zu Befeuerung/Kennzeichnung unter Punkt 1 c. lästigung befürchtet. 1h Zudem wird nachgefragt, ob die alten Windkraftanlagen Bestandsschutz ge- Die bestehenden Windkraftanlagen haben Bestands- Der Ausschuss nimmt die Anregung zur schutz. nießen. Kenntnis. Weiterhin wird moniert, dass für Eschweiler und Langerwehe andere Ab- Abstände standsflächen zu Wohngebäuden oder Baudenkmälern zu Grunde gelegt Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss nimmt Anregung zur lassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- die werden. gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen Kenntnis. 1i Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 10 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbebauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind, hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand gibt es nicht. In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen. Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen. Diese Einzelfallbetrachtung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und obliegt jeder Kommune in eigener Verwaltung. 1j Herr YZ, bittet um Einhaltung der nötigen Abstandsflächen zum Baudenkmal Siehe zu Abstände unter Punkt 1 i Gut Merberich. Die WEA im Osten wird hierfür als sehr kritisch gesehen und nachgefragt, ob der Standort verschoben werden kann. Optisch bedrängende Wirkung Um eine optisch bedrängende Wirkung zu vermeiden, wurde im Rahmen dieses Verfahrens eine Studie zur optisch bedrängenden Wirkung erstellt (ecoda Umweltgutachten, Stand 16.06.2015). Grundsätzlich kann es bei zu geringen Abständen zwischen WEA und Wohngebäuden im Außenbereich zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen. Hierbei ist das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) zu beachten. Nach richterlicher Auffassung kann eine WEA nur unter der Voraussetzung optisch bedrängend sein, unter denen auch Bauwerke als „erdrückend“ einzustufen sind. Eine erdrückende Wirkung kann demnach durch die Höhe und Breite eines hinzutretenden Gebäudes entstehen. Dies anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegele, d.h. dort das Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnissituation entstehen ließe. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. der Verschiebung der geplanten WEA im Nordosten nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 11 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Nach aktueller Rechtsprechung ist bei einem Abstand von mehr als dem dreifachen der Gesamthöhe der WEA i.d.R. generell nicht mehr von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Dagegen bedarf es bei einem Abstand zwischen einem Wohngebäude und einer WEA von der zwei- bis dreifachen Höhe regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung. Der Abstand wird als horizontaler Abstand vom Turmfuß der WEA zum Wohngebäude ohne Berücksichtigung der Topographie bemessen. Für die Bemessungen wurde der ungünstigste Standort des jeweiligen Turms (geringster Abstand) innerhalb der im Vorentwurf des Bebauungsplanes festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angenommen und somit eine worst-caseBetrachtung durchgeführt. Die zur Offenlage konkretisierte Lage der WEA ermöglichte eine Präzisierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Da sich die für den Turm festgesetzten überbau-baren Grundstücksflächen innerhalb der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen befinden, stellt die Annahme in der Studie nach wie vor eine worst-caseBetrachtung dar. Bei den zu untersuchenden Wohnbereichen (Vorprüfung) handelt es sich um die Randbereiche des Eschweiler Stadtteils Weisweiler Wilhelmshöhe sowie um die im Außenbereich gelegenen Wohnbereiche Gut Merberich, Sofienhof und Gut Kammerbusch im Gemeindegebiet Langerwehe. Für diese Bereiche erfolgte eine Darstellung und Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA anhand der in der Rechtsprechung genannten Kriterien. Über die oben beschriebenen verbindlich zu prüfenden Bereiche hinaus wurden in Abstimmung mit der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe weiter entfernte Wohnbereiche unter Berücksichtigung der Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 12 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Topographie untersucht, um auch dort eine Betroffenheit ausschließen zu können. Infolgedessen erfolgte vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den oben genannten Prüfbereich grenzenden Wohnlagen im Außenbereich und in Weisweiler-Wilhelmshöhe. In dieser überschlägigen Prüfung wurden im Außenbereich das Gut Kammerbusch, das Wohngebäude inkl. Werkstatt Langerweher Straße 124 und das Wohngebäude Merbericher Weg 2 betrachtet. Als weiteres Ergebnis der Vorprüfung wurde die Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung für das Gut Merberich und den Sofienhof festgestellt. Im Zuge der Einzelfallprüfung erfolgte eine Begehung der Grundstücke und in Teilen auch der Räumlichkeiten, welche mit Fotos dokumentiert wurden. Im Ergebnis ist insgesamt aus gutachterlicher Sicht festzustellen, dass eine optisch bedrängende Wirkung von keiner der geplanten WEA auf die angrenzenden Wohnlagen ausgeht. 1k Visuelle Auswirkungen auf das Denkmal Um negative Auswirkungen durch das geplante Repowering auf den kulturgeschichtlichen Wert des Denkmals auszuschließen zu können, wurde im Rahmen des Verfahrens zusätzlich eine Untersuchung zu den visuellen Auswirkungen des Vorhabens von dem Büro scheuvens + wachten mit dem Institut für Städtebau und Landesplanung RWTH Aachen mit Stand vom 06.07.2015 erstellt. Im Ergebnis entsteht im Vergleich zur jetzigen Situation keine entscheidende Verschlechterung der Wahrnehmbarkeit des kulturgeschichtlichen Denkmalwertes von Gut Merberich. Aus gutachterlicher Sicht sind die Auswirkungen der Planung als neutral einzustufen. Dieses Untersuchungsergebnis ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass bereits gegenwärtig in der kultur- Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. der Verschiebung nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 13 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag landschaftlichen Umgebung von Gut Merberich ein sehr hohes Maß an Verfremdung und technischer Überprägung (vorhandene WEA) besteht. Entscheidend sind hierbei die durch den Braunkohletagebau entstandenen Veränderungen, insbesondere die Halde und die visuelle Dominanz des Kraftwerks Weisweiler. Eine Verlagerung der dem Denkmal nächstgelegene geplante Windenergieanlage auf die südwestliche Seite der Halde wird aufgrund der Einhaltung erforderlicher Abstände zwischen den einzelnen Anlagen nicht möglich sein. Im Hinblick auf die Anordnung der WEA auf dem Haldenplateau wurden im Rahmen des Verfahrens verschiedene Konstellationen zur Optimierung geprüft. Die in den Bebauungsplan übernommenen Standorte stellen hinsichtlich Standsicherheit, Windabschattung sowie der einzelnen Umweltbelange die favorisierte Lösung dar. Die denkmalpflegerischen Belange wurden im Rahmen des Verfahrens somit umfassend berücksichtigt. 1l Verschiedene Zuhörer teilen mit, dass die Form der Bekanntmachung dieser Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Der Ausschuss weist Veranstaltung nicht bürgerfreundlich sei und dass man den Eindruck habe, Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrie- die Bedenken zurück. die Verwaltung würde diese Art der Beteiligungsform absichtlich wählen. ben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 14 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9. Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen. 1m Es wird angeregt, den geänderten Bebauungsplanentwurf, die Powerpoint- Im Nachgang zu der Veranstaltung wurden die Präsen- Der Ausschuss stellt Präsentation von Herrn Prof. Jahnen und die Powerpoint-Präsentation von tationen sowie der Bebauungsplanvorentwurf ins Inter- fest, dass der Anregung bzgl. der Veröfnet eingestellt. Energiekontor aus dem Sommer 2013 ins Internet zu stellen. fentlichung der Präsentationen gefolgt wurde. 1n Außerdem wird angeregt, die nächste Beteiligung über z. B. Hauswurfsen- Hauswurfsendungen würden einen unzumutbaren dungen noch breiter als heute publik zu machen. Aufwand darstellen. Darüber hinaus ist eine ausreichende Veröffentlichung gemäß der Hauptsatzung erfolgt. Die Anregung wird ansonsten zur Kenntnis genommen. Im Anschluss wird nochmal daraufhin hingewiesen, dass Anregungen und Bedenken zu der vorgestellten Planung auch noch nach der Veranstaltung schriftlich vorgebracht werden können. Egal, an welche Kommune der Bürger schreibt, alle Stellungnahmen werden in beiden Verfahren berücksichtigt. Erst wenn alle Anregungen geprüft worden sind und alle notwendigen Gutachten vorliegen kann der nächste Verfahrensschritt, die Offenlage, folgen. Hierzu findet dann, wie bereits vorab erwähnt, noch eine zusätzliche Bürgerinformation statt, in der, auch die dann vorliegenden Gutachten erläutert werden. 2 Bürger 1 2a Die Information in der Kulturhalle - eine interessante Veranstaltung! Neu und überraschend für mich war, dass offenbar in NRW keine allgemein gültigen gesetzlichen Vorgaben gelten bezüglich einzuhaltender Mindestabstände zwischen Wohngebieten und Windrad-Anlagen – abhängig von deren Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. der Hauswurfsendungen nicht zu folgen. Abstände zu Siedlungsflächen Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss belassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- schließt, sich die von gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen der Verwaltung erar- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 15 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Höhe. Allein Kriterien des Immissionsschutzes bezogen auf einzelne Grund- Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, beitete Stellungnahme stücke/Häuser seien maßgebend. Die Interessen aller übrigen Bürger blieben etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbe- zu Eigen zu machen. somit außer Betracht? bauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind, hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand gibt es nicht. In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen. Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens werden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in das Verfahren eingestellt. Gutachten Um die Auswirkungen des geplanten Repowering zu Der Ausschuss nimmt Anregung zur ermitteln, wurden im Rahmen des Verfahrens entspre- die chende Gutachten (z.B. optisch bedrängende Wirkung, Kenntnis. Verschattung etc.) erstellt. Sich hieraus ergebende Maßnahmen zur Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert. 2b Mir selbst sind Standorte in Deutschland von Anlagen derartiger Höhe mit rot/weißen Rotoren bislang nur weit abseits von Wohngebieten bekannt. Die derzeitigen Windräder (Nabenhöhe 60 m, Rotordurchmesser 54 m, Gesamthöhe 87 m) haben einen sichtbaren Bereich von ca. 67 Metern über 20 m hohen Bäumen, bei den geplanten Anlagen (Nabenh. 90 m, Rotordurchm. 120 m, Gesamthöhe 150 m - Firmenangaben -) beträgt der sichtbare Bereich 130 Meter, also doppelt so viel und zusätzlich rot/weißer Anstrich der gewaltigen Rotoren! 2c Die Wirkung tritt verstärkt in Erscheinung durch die hoch (ca. 70 Meter) über Die Auswirkungen einer aufgeschütteten Halde auf das Der Ausschuss nimmt Anregung zur dem Ortskern liegende Halde, beeinflusst damit alle Einwohner von Langer- Landschaftsbild sind mit den Auswirkungen von Wind- die Kenntnis. wehe und dürfte wohl von der Mehrzahl als störend und lästig empfunden energieanlagen nicht vergleichbar. werden. Schließlich wurde seinerzeit die Aufschüttung der Halde Nierchen auch nur bis zu einer Höhe genehmigt, bei der die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zumutbar erschien. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 16 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 2d 2e Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Hier ist der Gemeinderat gefordert, denn nur er kann die Interessen der Bürger insgesamt vertreten und sie ggfs. in die Planungsverfahren einbringen. Ich bitte Sie daher, das Thema im Gemeinderat unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit erörtern zu lassen mit dem Ziel, notwendige Beschlüsse zu erwirken. Der Rat der Gemeinde Langerwehe wird im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches zum Satzungsbeschluss alle ermittelten öffentlichen und privaten Belange, bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abwägen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. der Interessenvertretung zu folgen. Verhältnismäßigkeit: - Vorhandene funktionstüchtige Anlagen werden mit entsprechenden Rückbau-Kosten beseitigt. - Da deren Lebensdauer wohl kaum erreicht ist, könnten sie ohne ZusatzKosten weiter Strom liefern. - Neue Anlagen erfordern wegen größerer Höhe wesentlich höhere Baukosten. - Nach Angabe des Unternehmens würde sich die Stromproduktion "verdoppeln", zusätzlich wird also nur noch einmal die gleiche Strommenge gewonnen wie auch heute schon. Dies bei hohem Kostenaufwand! - Den Kostenaufwand finanzieren erneut (wie schon bei den vorh. Windrädern) die Einwohner und Stromabnehmer letztlich über "ÖKO-Strom-Umlage" u.ä. - Demgegenüber steht die wesentliche Änderung des Landschaftsbildes, wesentlich durch verdoppelte Höhe, rot/weiße Kennzeichnung und die exponierter Lage - auf der Halde - ! Steht der Nutzen für die Firma (- deren Aktionäre -) noch in angemessenem Verhältnis zur Belästigung der Bürger? Klimaschutz Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. Repowering Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromer- Der Ausschuss beschließt, sich die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zu Eigen zu machen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 17 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag zeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen) besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a. Vorteile durch • die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern, • eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz, • eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, • die Möglichkeit zur Beseitigung negativer Auswirkungen der Altanlagen, • den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall, Schattenwurf, Rotordrehzahl etc., • höhere Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunen, • eine Entlastung für das Landschaftsbild. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 18 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 3 Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Bürger 2 Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung möchte ich meine Anregungen für die geplanten Neuanlagen auf der Halde Nierchen einreichen. Die Gemeinde Langerwehe und Eschweiler haben sich für das Repowering ausgesprochen. Dazu wurde auch klar unterstrichen, "es darf bei den Neuanlagen zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu den jetzigen Anlagen kommen". Bei den neuen Anlagen ist eine deutlich höhere Gesamthöhe zu erwarten. Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Punkte festhalten und habe die Bitte, meine Anmerkungen bei der Planung zu berücksichtigen. 3a 1. Bei dem Standort unmittelbar am Rande der Hochfläche ist die Haldenhöhe (gemessen vom Haldenfuß mit ca. 150m zur Hochfläche ca. 220m somit ca. 70m) zu berücksichtigen. Diese 70m sollten in die Anlagengesamthöhe eingerechnet werden - es darf aufgrund des besonderen markantem Standortes nicht zu einer bedrückenden Wirkung kommen, gerade die Einwohner der Ortschaft Heistern sind davon betroffen, da der Ort auf dem gegenüberliegenden Bergrücken liegt. Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in Der Ausschuss beden im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten schließt, die Anregung bzgl. der Berücksichtiberücksichtigt. gung der Haldenhöhe Generell ist jedoch nach aktueller Rechtsprechung bei zu folgen. einem Abstand von mehr als dem dreifachen der Ge- Ansonsten nimmt der samthöhe der WEA i.d.R. nicht mehr von einer optisch Ausschuss die Anregung zur Kenntnis. bedrängenden Wirkung auszugehen. Das Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt ca. 510 m. Der geringste Abstand von der südlichsten Ecke der Halde bis zum nördlichsten Siedlungspunkt Heisterns beträgt ca. 1000 m. Dementsprechend ist eine Betrachtung Heisters im Hinblick auf eine optisch bedrängende Wirkung nach aktueller Rechtsprechung nicht erforderlich. Darüber hinaus befindet sich Heistern, wie bereits vom Einwender angemerkt, auf einer der Halde gegenüberliegenden Erhöhung, so dass die Haldenhöhe bei der Wirkung der WEA nicht von maßgeblicher Bedeutung ist. 3b 2. Ich erwarte bei höheren Anlagen sogenannte "Blinklichter", diese sind zur Flugsicherung notwendig. Die jetzigen Anlagen besitzen keine Blinklichter, fallen bei Dunkelheit also nicht auf. Blinklichter haben eine sehr störende Wirkung auf das Umfeld - hier ist die Lage und Nähe zur Ortschaft Heistern zu berücksichtigen. Es ist inzwi- Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. „bedarfsgerechten Befeuerung“ nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 19 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag schen technisch möglich, sogenannte "ruhende Blinklichter" einzusetzen, diese werden erst aktiviert, wenn ein Flugobjekt sich den Windrädern nähert. In der Regel wird ein solches System auch von der Luftfahrtbehörde genehmigt. Bitte die Verwendung dieses Systems vorschreiben, falls Blinklichter erforderlich werden. muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abge- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 20 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag schirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden 4 Bürger 3 4a Langerwehe und Eschweiler haben sich für ein Repowering der Halde Nier- Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. chen ausgesprochen. Als betroffene Anwohnerin möchte ich mich insbesondere auf Ihre Aussage verlassen „dabei darf es zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu den jetzigen Anlagen kommen!" 4b Dazu folgende Anregungen: 1. da die neuen Anlagen 100 m deutlich übersteigen werden und somit eine Tages-und Nachtkennzeichnung vorgeschrieben ist, sollte eine farbliche Kennzeichnung der Rotorblattspitzen, des Maschinenhauses und des Turms vorgeschrieben werden, statt der weißen Blinklichter auf der Gondel bzgl. der Tageskennzeichnung. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Der Ausschuss nimmt Anregung zur Markierungen an den Rotorblättern. Es sind keine die Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Kenntnis. Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 21 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 4c 2. die mit Sicherheit störende Veränderung bei Nacht durch vorgeschriebene rot blinkende Feuer stellt an sich schon eine Verschlechterung dar. Falls dies nicht verhindert werden kann, muss es auch hier um eine möglichst hohe Reduzierung der Lichtemissionen geben durch a. Reduktion der Nennlichtstärke der Befeuerung auf ein Minimum b. Abschirmung der Befeuerung nach unten c. Blockbefeuerung, d.h. nur eine Kennzeichnung der äußeren Anlagen Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Bei dem geplanten Repowering sind vier WEA geplant, Kenntnis. welche am Rand des Haldenplateaus errichtet werden sollen. Aufgrund dessen sind alle geplanten Anlagen als äußere Anlagen zu betrachten. Siehe zu Kennzeichnung/Befeuerung unter Punkt 4 b. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 22 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag d. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, d.h. die Befeuerung wird nur aktiv bei Annäherung eines Luftfahrzeuges (neueste Technik). 4d 4e 3. auch bitte ich zu beachten, dass die Höhe der Halde Nierchen mit ca. 70 Zu 3. Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in Der Ausschuss beMetern bei der Gesamthöhe der Anlagen mit eingerechnet wird. den im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten schließt, die Anregung bzgl. der Berücksichtiberücksichtigt. gung der Haldenhöhe zu folgen. Da keiner der Anlagenbauer freiwillig neue teure Technik einbauen wird aus Klimaschutz Sorge um seine (doch riesige) Gewinnspanne, bitte ich darum diesbezüglich Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderun- Der Ausschuss nimmt Anregung zur keine Kompromisse zuzulassen. gen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist die Alles andere wäre eine auch von Ihnen wohl nicht erwünschte Verschlechte- eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kom- Kenntnis. rung, dementsprechend wäre ein Repowering abzulehnen. munen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. Repowering Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 23 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen) besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a. Vorteile durch • die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern, • eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz, • eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, • die Möglichkeit zur Beseitigung negativer Auswirkungen der Altanlagen, • den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall, Schattenwurf, Rotordrehzahl etc., • höhere Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunen, • eine Entlastung für das Landschaftsbild. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 24 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 5 Stellungnahme Abwägungsvorschlag 5a Langerwehe und Eschweiler haben sich für ein Repowering der Halde Nier- Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. chen ausgesprochen. Als betroffene Anwohner möchten wir uns insbesondere auf Ihre Aussage verlassen "dabei darf es zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu den jetzigen Anlagen kommen!" 5b Dazu folgende Anregungen: 1. da die neuen Anlagen 100 m deutlich übersteigen werden und somit eine Tages-und Nachtkennzeichnung vorgeschrieben ist, sollte eine farbliche Kennzeichnung der Rotorblattspitzen, des Maschinenhauses und des Turms vorgeschrieben werden, statt der weißen Blinklichter auf der Gondel bzgl. der Tageskennzeichnung. Beschlussvorschlag Bürger 4 (wortgleich mit Anregung von Bürger 3) Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Der Ausschuss beMarkierungen an den Rotorblättern. Es sind keine schließt, der Anregung Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. bzgl. der Kennzeichnung nicht zu folgen. Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 25 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 5c 2. die mit Sicherheit störende Veränderung bei Nacht durch vorgeschriebene rot blinkende Feuer stellt an sich schon eine Verschlechterung dar. Falls dies nicht verhindert werden kann, muss es auch hier um eine möglichst hohe Reduzierung der Lichtemissionen gehen durch a. Reduktion der Nennlichtstärke der Befeuerung auf ein Minimum b. Abschirmung der Befeuerung nach unten c. Blockbefeuerung, d.h. nur eine Kennzeichnung der äußeren Anlagen d. bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, d.h. die Befeuerung wird nur aktiv bei Annäherung eines Luftfahrzeuges (neueste Technik). Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Bei dem geplanten Repowering sind vier WEA geplant, Kenntnis. welche am Rand des Haldenplateaus errichtet werden sollen. Aufgrund dessen sind alle geplanten Anlagen als äußere Anlagen zu betrachten. Siehe zu Kennzeichnung/Befeuerung unter Punkt 5 b. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 26 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 5d 5e Stellungnahme Abwägungsvorschlag 3. auch bitte ich zu beachten, dass die Höhe der Halde Nierchen mit ca. 70 Zu 3. Metern bei der Gesamthöhe der Anlagen mit eingerechnet wird Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in den im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten berücksichtigt. Da keiner der Anlagenbauer freiwillig neue teure Technik einbauen wird aus Sorge um seine (doch riesige) Gewinnspanne, bitte ich darum diesbezüglich keine Kompromisse zuzulassen. Alles andere wäre eine auch von Ihnen wohl nicht erwünschte Verschlechterung, dementsprechend wäre ein Repowering abzulehnen. Beschlussvorschlag Der Ausschuss beschließt, die Anregung bzgl. der Berücksichtigung der Haldenhöhe zu folgen. Der Ausschuss nimmt Klimaschutz Anregung zur Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderun- die gen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist Kenntnis. eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. Repowering Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszu- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 27 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag bauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen) besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a. Vorteile durch • die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern, • eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz, • eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, • die Möglichkeit zur Beseitigung negativer Auswirkungen der Altanlagen, • den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall, Schattenwurf, Rotordrehzahl etc., • höhere Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunen, • eine Entlastung für das Landschaftsbild. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 6 Bürger 5 Ich möchte meine Anmerkungen für die geplanten Neuanlagen auf der Halde Nierchen hiermit einreichen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 28 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Bei einem Repowering sollte es nicht zu mehr Belästigung bzw. Belastung der Bürger kommen. Ich habe zwei Punkte anzumerken und bitte um Berücksichtigung bei der Planung der NEU-Anlage. 6a Da mit einer erheblich größeren insbesondere höheren Anlage im Zuge der Repowering-Maßnahme zu rechnen ist bitte ich zu bedenken, dass diese Anlage auch zu wesentlich größeren Belastung der Anwohner in unmittelbaren Nachbarschaft sprich der Ortschaft Heistern und Hücheln führen wird. Hier meine ich die Angst vor dauernder Lärmbelästigung. Psychologen der Uni Halle-Wittenberg haben jetzt in einer Untersuchung erstmals genauer unter die Lupe genommen, in welchem Ausmaß und unter welchen Bedingungen Windräder als belästigend empfunden werden. Anwohner klagen auch über den Lärm, den die Rotoren verursachen, vor allem nachts, wenn Verkehrslärm und andere Geräusche schwächer sind. Wind herrscht eigentlich immer vor. Und diese Rotoren drehen sich mal schneller, mal weniger schnell. Und gerade wenn es keine weiteren Geräusche gibt, und das ist ja eher nachts der Fall, nachts ist es eben stiller, dann hört man das sehr wohl. Und das ist ein Geräusch, wie wenn ein Wäschetrockner ständig rumpelt, aber nie aufhört. Es ist noch anders als Flugzeuglärm: Wenn ein Flugzeug kommt, geht's vorbei, dies geht nicht vorbei, und bei geöffnetem Fenster zu schlafen, ist dann schlicht unmöglich. Bei neueren Anlagen kann durch Verstellung der Rotorblätter in einen anderen Winkel eine Geräuschreduzierung erreicht werden. (allerdings zu Lasten des Wirkungsgrades). Einen solchen Schonmodus wäre besonders Wünschenswert in der Nachtzeit von z.B. 21.00h - 06:00h. So würde eine Lärmbelastung in der Nacht minimiert. Dies sollte in der Planung berücksichtigt werden. Schall Die von den geplanten WEA ausgehenden Schallimmissionen auf die in der Umgebung befindlichen schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015). Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus werden die Rotorblätter mit aerodynamischen und geräuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt. Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A). Der Ausschuss beschließt, sich die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zu Eigen zu machen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 29 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40 dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw. Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu legen. Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40 dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten. Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation. Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Im- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 30 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag missionssituation ergibt. Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A) erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7 dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten. Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleistungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend für die jeweiligen Anlagen festgesetzt. Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt. Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Derzeit sind in NRW die neu installierten Windenergieanlagen überwiegend "pitch"-gesteuert. "Pitch"gesteuerte Anlagen arbeiten mit einer dynamischen Blatteinstellwinkelverstellung. Nach dem Erreichen der Nennleistung werden die Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 31 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Rotorblätter so verdreht, dass sie dem Wind eine geringere Angriffsfläche bieten. Hierdurch wird die dem Wind entnommene Leistung begrenzt. Das bedeutet, dass nach Erreichen der elektrischen Nennleistung die Schallemission konstant bleibt. Die geplanten Anlagen werden die sogenannte "Pitch"Steuerung enthalten. 6b Meine zweite Anmerkung bzw. Angst ist bei einer wesentlich höheren Anlage der störende Schattenwurf besonders im Frühjahr und den Herbsttagen bei tiefstehender Sonne. Es werden mit Sicherheit einige Betroffene in unserem Ort sein die darunter zu leiden haben. Ich persönlich werde wohl dahingehend verschont bleiben. Aber ich finde man sollte mit den jetzt schon feststehenden Betroffen reden. Verschattungen Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Der Ausschuss nimmt Anregung zur Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen die wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Kenntnis. Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand 05.06.2015). Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden. Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 32 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag entsprechend abzuschalten. Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des Genehmigungsverfahrens sichergestellt. Da zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Ergebnisse der meisten Gutachten noch nicht vorlagen, die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Eschweiler jedoch die Bürger zeitnah informieren möchten, ist im Rahmen dieses Verfahrens ein zusätzlicher dritter Beteiligungsschritt (gesetzlich sind lediglich zwei Beteiligungsphasen vorgeschrieben) vorgesehen. Diese zusätzliche Bürgerinformation soll vor der Öffentlichen Auslegung (zweite Beteiligungsphase) dazu dienen, der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Gutachten vorzustellen. 7 Bürger 6 7a Die Bürger der Gemeinde Langerwehe sind aufgefordert, bis zum 31.12.2014 Bedenken und Anregungen zum o.a. Projekt einzureichen. Hiervon wollen wir Gebrauch machen und bitten darum, folgende Sachverhalte zu prüfen: 7b 1) Bedenken zur rechtzeitigen und umfassenden Informationspolitik der Ge- Zu 1) meinde Langerwehe und Anregungen, dies für den weiteren Verlauf des Verfahrens zu verbessern. Wir melden Bedenken an, dass die Informationspolitik der Gemeinde tatsäch- Die Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis lich mit dem Ziel verbunden war, möglichst viele Bürger in den Entschei- genommen. dungsprozess mit einzubeziehen. Begründung: Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 23.10.2014 wurden im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 28.11.2014 auf ein Viertel!! des sonst üblichen Formates reduziert. D.h. da, wo ursprünglich 1 Seite der Niederschrift auf 1 Seite des Mitteilungsblattes Die offizielle Frist endete am 19.12.2014 (einschließlich). Dessen ungeachtet wurden alle danach eingehenden Stellungnahmen auch noch in das Verfahren eingestellt. Der Ausschuss nimmt die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis. Informationspolitik Vor Beginn des förmlichen Verfahrens fand zur frühzei- Der Ausschuss weist tigen Information der Öffentlichkeit in der Kulturhalle die Bedenken zurück. der Gemeinde Langerwehe in Abstimmung mit der Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 33 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag veröffentlicht wurde (S. z.B. amtliches Mitteilungsblatt Nr. 20 v. 03.10.2014), wurden diesmal 4 Seiten der Niederschrift auf 1 Seite des Mitteilungsblattes veröffentlicht (S. amtliches Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28.11.2014, S. 7 - 9). In dieser extrem verkleinerten Niederschrift ist mühsam zu lesen, dass der Ausschuss im Anschluss der Ausführungen von H. Prof. Jahnen, vom beauftragten Planungsbüro HJP Planer aus Aachen, "die Aufstellung des Bebauungsplanes F18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen" beschließt. Hier ist zum einen zu bemängeln, dass nicht mitgeteilt wird, wer denn das Planungsbüro HJP beauftragt hat. Prof. Jahnen ist Vertretungsberechtigter Gesellschafter von HJP. Unseres Wissens hat der Betreiber, Energiekontor aus Bremen, das Planungsbüro HJP beauftragt. Es wird hier der Eindruck vermittelt, der Rat habe den Beschluss aufgrund des Vortrages eines ehrwürdigen "Professors" (für was?), der von einem (unabhängigen?) Planungsbüro (Planungen für was und mit welchem Hintergrund?) beauftragt wurde gefasst. Das liest sich, als habe ein unabhängiges Beratungsunternehmen den Rat informiert. Tatsächlich aber hat doch der Auftraggeber Energiekontor, der an Gewinnmaximierung und nicht an Belastungsminimierung durch Windparkemissionen für die betroffenen Bürger interessiert ist, diesen Professor beauftragt, die Gemeinde von dem Vorhaben zu überzeugen. Stadt Eschweiler am 17.07.2013 eine Informationsveranstaltung zum geplanten Repowering auf der Halde Nierchen statt. Im förmlichen Verfahren des Bebauungsplanes F 18, 1. Änderung wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet. Diese Unterrichtung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurden der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.12.2014 in der Kulturhalle der Gemeinde Langerwehe angeboten. Veranstalter waren die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Eschweiler. Zudem bestand die Möglichkeit, den Bebauungsplan inkl. Begründung bei der Gemeinde Langerwehe im Rathaus der Gemeinde Langerwehe zu den Öffnungszeiten einzusehen. Darüber hinaus sind alle zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht worden. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9 in der üblichen Schriftgröße. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 34 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Lediglich die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 23.10.2014 ist in verkleinerter Form abgedruckt. Diese ist neben der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt jedoch auch in Originalgröße auf der Internetseite der Gemeinde einseh-, speicher- und druckbar. Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses ist ferner nicht der Bekanntmachung zur Beteiligung gleichzusetzen. Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wurde darüber hinaus nicht vom Rat der Gemeinde gefasst, sondern von den Mitgliedern des Fachausschusses (Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten). Der Rat hat außer dem Beschluss zur Satzung eines Bauleitplanes alle Beschlüsse bzgl. der Bauleitplanverfahren an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten übertragen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sind die Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung (Planungshoheit) aufzustellen. Wie und woher die Gemeinde die erforderlichen Informationen und Grundlagen für ihre Entscheidung erhält, bleibt ihr überlassen. Vom Betreiber des Windparks Halde Nierchen ist ein Repowering geplant. Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2011 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 35 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Windenergie in NRW von heute 3% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. 7c Zum 2. Kann mit dem Begriff "Änderung des Bebauungsplanes F18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen" kaum jemand etwas anfangen. Ein ergänzender Satz wie "Hierbei ist unter anderem geplant, die momentan betriebenen 95 m hohen Windräder durch 4 neue, 170m hohe Windräder zu ersetzen" hätte hier das Ziel, die Bürger zur Beteiligung zu inspirieren, erheblich gefördert. (Ich bitte um Entschuldigung, wenn die Höhenangaben eventuell nicht 100% korrekt sind, ich habe die Angaben auf der Veranstaltung am 11.12.14 aufgeschnappt, sie aber nicht schriftlich vorliegen). Die Einladung zur Veranstaltung vom 11.12.2014 ist auf wenige Zeilen beschränkt auf S. 9 des amtlichen Mitteilungsblattes vom 28.11.2014 zu lesen. Auch hier nur der allgemeine Hinweis zur "Änderung des Bebauungsplanes F18, 1. Änderung Repowering Halde Nierchen", kein Wort zu dem, was dahinter steckt. Repowering Der Begriff „Repowering“ ist ein geläufiger Begriff im Rahmen des Themas Windenergie. Als Repowering wird das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch neue leistungsstarke Anlagen bezeichnet. Mit dem Begriff „Repowering“ im Namen wird bereits ausreichend auf den Inhalt des Bebauungsplanes hingewiesen. Die weiteren Informationen und Details sind umfänglich in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen) besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwick- Der Ausschuss beschließt, sich die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zu Eigen zu machen und weist die Bedenken zurück. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 36 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag lungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a. Vorteile durch • die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern, • eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz, • eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, • die Möglichkeit zur Beseitigung negativer Auswirkungen der Altanlagen, • den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall, Schattenwurf, Rotordrehzahl etc., • höhere Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunen, • eine Entlastung für das Landschaftsbild. Im unmittelbaren Umfeld der Windenergieanlagen erstreckt sich ein Gebiet (Hülsenbergstr., Neustr., Karl-Arnodstr. etc.), das in den 50er /60er Jahren erschlossen wurde. Diese nicht unbedingt internet-affine Generation kann mit dem Begriff "Repowering" nicht unbedingt etwas anfangen. Die weiteren Informationen im Internet können die meisten dieser Bürger (sofern ihnen dieser relativ versteckte Hinweis überhaupt aufgefallen ist) nicht abrufen. Der Hinweis auf den Link www.Langerwelle.de ist eigentlich eine Frechheit! Soll sich der interessierte Bürger dann noch durch den Internetauftritt der Gemeinde wühlen, bevor er endlich die relevanten Dokumente findet? Der Hintergrund dieses Links wird aber schnell klar. Zum Zeitpunkt der Vertei- Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung ortsüblich bekannt zu machen. Siehe hierzu auch unter Punkt 7 b. In der Gemeinde Langerwehe ist die ortsübliche Form der Bekanntmachung die Mitteilung im amtlichen Mitteilungsblatt. Das Mitteilungsblatt wird an jeden Haushalt verteilt. Somit ist die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung in ausreichendem Maße nachgekom- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 37 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag lung des amtlichen Mitteilungsblattes 28. /29.11.2014, gab es noch gar keinen Hinweis auf die Veranstaltung im Internet! Wir haben das am Wochenende 29.11. /30.11.2014 geprüft. Die momentan im Internetauftritt hinterlegten Dokumente sind erst wesentlich später bereit gestellt worden. Das Dokument wurde als PDF am 04.12.2014 (S. Dateinamen) angelegt. Interessierte Bürger, die vor dem 4.12. (oder noch später?) im Internetauftritt der Gemeinde gesucht haben (wieso sonst kein konkreter Link auf die Seite?), wurden NICHT fündig! Außerdem bemängeln wir, dass die Hinweise auf die Einladung zur Veranstaltung am 11.12.2014 nicht rechtzeitig und nicht umfassend erfolgte. Wie bereits im Vorfeld beschrieben, ist die Einladung zur Informationsveranstaltung erstens zu spät erfolgt und zudem in nicht angemessenem Umfang (ohne Hinweis auf die geplanten Aktivitäten) erfolgt. men. Die Einstellung der Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde ist ein zusätzlicher Service. Darüber hinaus besteht grundsätzlich immer zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses die Möglichkeit sich entweder vor Ort im Rathaus oder aber telefonisch bei den zuständigen Mitarbeitern zu informieren. Beschlussvorschlag Die Information über die Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.12.2014 erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28.11.2014, also 13 Tage vorher. Das Mitteilungsblatt ist zudem auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt worden. Des Weiteren hingen Plakate mit den entsprechenden Infos zur Veranstaltung in den Schaukästen des Rathauses sowie der Kulturhalle in Langerwehe aus. Wir bitten darum zu prüfen, wieso das Plakat zur Einladung zur Bürgerversammlung am 11.12.2014 erst im Mitteilungsblatt vom 12.12.2014, das unserem Haushalt am 13.12.2014 zugestellt wurde, veröffentlicht wurde? Diese Veröffentlichung hätte in dieser Form im amtlichen Mitteilungsblatt vom 28.11.2014 erfolgen müssen!! Wir bitten insbesondere darum zu vergleichen, ob in Eschweiler Form, Zeitpunkt und Umfang der Information zur Bürgerbeteiligung besser erfolgte und zu begründen, warum das in Langerwehe so nicht erfolgt ist. Die Bekanntmachung erfolgte gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe und somit in ausreichender Form. Siehe hierzu auch unter Punkt 7 b. Das Plakat zur Einladung zur Bürgerversammlung ist ein nicht amtliches Bekanntmachungsorgan und somit ein zusätzlicher Service. 7d Da das Verfahren It. Aussage von Bürgermeister Göbbels noch ergebnisoffen ist, regen wir an, zumindest die von den Windrädern unmittelbar betroffenen Bürger in Langerwehe und Heistern, das sind sämtliche Straßenzüge westlich der Schönthaler Str., durch Handwurfzettel rechtzeitig (14 Tage vor dem Termin) zur nächsten öffentlichen Sitzung in der Kulturhalle Langerwehe einzuladen. Wünschenswert wäre es, wenn die Stadt Eschweiler dies in der Gemeinde Hücheln ebenfalls täte. Die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Eschweiler sind zwei eigenständige Kommunen, die beide ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind. Hauswurfsendungen würden einen unzumutbaren Aufwand darstellen. Darüber hinaus ist eine tatsachliche Betroffenheit nicht abgrenzbar. 7e Im Anschluss an diese Veranstaltung, in der ja dann die ersten Ergebnisse Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. der Planung konkretisiert werden sollten, müsste den Bürgern erneut Gele- Siehe hierzu auch unter Punkt 7 b. genheit gegeben werden, hierzu Anregungen und Bedenken vorzutragen, um Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. der Hauswurfsendungen nicht zu folgen. Der Ausschuss beschließt, die Anregung bzgl. der Bürgerinfor- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 38 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag die Versäumnisse und Fehler, die im Zuge der 1. Veranstaltung gemacht Die im Verfahren geplante zusätzliche Bürgerinformawurden, zu heilen. tionsveranstaltung dient dazu, den interessierten Bürgern die Ergebnisse der Gutachten zu erläutern. Im Die bisherige Informationspolitik der Gemeinde Langerwehe erweckt für uns Anschluss an diese Veranstaltung kann die Öffentlichden Eindruck, dass hier das Ziel verfolgt wird, die Informationen so unauffällig keit in dem folgenden förmlichen Beteiligungsschritt, wie möglich zu verbreiten um möglichst wenige Bürger zu motivieren, Ihre der öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Bedenken vorzutragen. Dies könnte man, wenn man denn tatsächlich will, mit erneut Anregungen und Bedenken zu dem Bebauungsplanentwurf vortragen. den o.a. Maßnahmen ändern. Beschlussvorschlag mation zu folgen. Die Bedenken weist der Ausschuss zurück. Im Übrigen nimmt der Ausschuss die Anregung zur Kenntnis. Dessen ungeachtet besteht in Bezug auf das bisherige Verfahren kein Anlass (formal keine Versäumnisse oder Fehler), irgendetwas zu heilen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 7f 2) Prüfung und Vergleich der für Windenergie geeigneten Flächen im Gemeindegebiet Langerwehe Bei der Veranstaltung am 11.12.2014 wurde gesagt, dass der Standort Halde Nierchen grundsätzlich für Windenergie geeignet sei. Wir bitten darum, zu prüfen und die Öffentlichkeit zu informieren, welche Vorzüge der Standort Halde Nierchen im Vergleich zu alternativen Standorten wie dem Wald von Merode hat. Insbesondere sollten hierbei die Belastungen für den Menschen durch Beeinflussung der Lebensqualität bzgl. - Abstand der Windräder zu bebauten Grundstücken - Schlagschattenwurf - Emissionswerte der Windräder untersucht und der Öffentlichkeit so vorgestellt werden, dass die einzelnen Standorte und die für den Menschen daraus erwachsende Belastung verglichen werden können. Sich hinter der Aussage "Repowering geht It. Aussage der Bundesregierung vor" zu verstecken, bedeutet, den Bürgern, die sowieso schon seit Jahren unter den Auswirkungen eines Windparks leiden, zusätzliche Lasten aufzubürden, auch, wenn es u.U. geeignete(re) Alternativen gibt! Sollten die gewählten Gemeindevertreter eine solche Politik verfolgen oder unterstützen, dann sollten sie auch den Mut haben, dies den wahlberechtigten Bürgern in Zu 2) Standortuntersuchung Die Gemeinde Langerwehe hat im Flächennutzungsplan von 1996 bereits eine Konzentrationszone für die Windenergie von ca. 21,56 ha ausgewiesen und hierfür parallel den Bebauungsplan Nr. F 18 (Halde Nierchen) als Satzung beschlossen. Durch diese Konzentrationszone wird jedoch eine Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet die Errichtung weiterer Windenergieanlagen zu ermöglichen und so die regenerativen Energien zu fördern. Hierzu ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Im Hinblick darauf erstellt die Gemeinde derzeit parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes, um geeignete Standorte für die Windenergie zu definieren. Die Konzentrationszone für die Windenergie „Halde Nierchen“ wird darin grundsätzlich bestätigt. Generell ist dem Repowering vor der Ausweisung von Windenergie auf neuen Flächen der Vorrang einzuräumen. Der Ausschuss beschließt, sich die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zu Eigen zu machen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 39 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag aller Deutlichkeit zu vermitteln! Lagevorteile Darüber hinaus weist das Haldenplateau im Vergleich zu anderen Standorten erhebliche Lagevorteile auf. Durch die etwa 70 m höhere Lage über der umgebenden Landschaft sind die Windverhältnisse überdurchschnittlich günstig. Zudem sind bereits alle Versorgungsleitungen vorhanden und der erzeugte Strom kann direkt über das ca. 4 km entfernt liegende Umspannwerk "Zukunft" in das öffentliche Netz eingespeist werden. Somit hat der Standort auf der Halde Nierchen deutlich mehr Vorzüge vor beispielsweise einem neuauszuweisenden Standort für Windenergie im Wald von Merode. Zudem wäre im Wald bei Errichtung von Windenergieanlagen ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz etc. die Folge. Hinzu kommt die wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Aus den o.g. und weiteren Gründen wird in der Standortuntersuchung eine Inanspruchnahme von Wald für Windenergie nicht empfohlen. Unter anderem hat aufgrund dessen der Rat der Gemeinde Langerwehe am 10.12.2014 einen Beschluss gefasst, im Wald von Langerwehe die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zuzulassen. Gutachten Um die Auswirkungen des geplanten Repowering zu ermitteln, wurden im Rahmen des Verfahrens alle erforderlichen Gutachten erstellt. Sich hieraus ergebende Maßnahmen zur Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigungen und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert. Die Ergebnisse der Gutachten sollen in der zusätzlichen Bürgerinformation (siehe unter Punkt 7 e) der Öffentlichkeit erläutert werden. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 40 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 7g Stellungnahme Abwägungsvorschlag Zu 3) 3) Zweifel an der Aussage des Bürgermeisters, dass das Verfahren ergebnis- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. offen ist. Siehe zu Standortuntersuchung auch unter Punkt 7 f. Die Tatsache, dass der Rat der Änderung des Flächennutzungsplanes vorab bereits zugestimmt hat, zeigt, dass die Gemeinde bereit ist, dem Auftraggeber Änderung des Flächennutzungsplanes Energiekontor die Möglichkeiten zum Repowering einzuräumen, ungeachtet Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Flächennutder Bedenken, die die Bürger haben! zungsplan 1996 eine Konzentrationszone für die Mit Sicherheit hätte die Gemeinde die Bedenken der Bürger nach einer wirk- Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen und lich umfassenden, zielgerichteten und rechtzeitigen Information einholen kön- diese Fläche wurde in der Standortuntersuchung nen, bevor die Entscheidung getroffen wird, ob die Gemeinde grundsätzlich grundsätzlich bestätigt. Die auf Grundlage der o.g. bereit ist das Repowering zuzulassen und dann notwendigerweise den Be- Standortuntersuchung angestrebte 33. Flächenbauungsplan dafür zu ändern. nutzungsplanänderung wird u.a. für die Flächen im Auch dieses Verhalten unterstreicht den Verdacht, dass der Gemeinderat Geltungsbereich auch weiterhin eine Konzentrationsungeachtet der Bedenken der Bürger, die Entscheidung zum Repowering zone für Windenergieanlagen darstellen. Die bestebereits getroffen hat. Die Bürger müssen -um keinen Verfahrensfehler zu hende Konzentrationszone ist jedoch unter Zugrundebegehen- eingebunden und informiert werden. Dem kommt die Gemeinde legung neuester Erkenntnisse nur teilweise mit der allerdings unseres Erachtens weder umfassend, noch rechtzeitig nach. vorliegenden Standortuntersuchung vereinbar (s.u.) Dies bestärkt uns in der Annahme, dass hier über die Bedenken der betroffe- und wird demzufolge auf die westlichen Flächen vernen Menschen hinweg die Entscheidung bereits getroffen und mit Änderung kleinert. Bei dem geplanten Repowering auf dem Gemeindegedes Flächennutzungsplanes der Weg bereits geebnet wurde. biet Langerwehe soll nur im südlichen Bereich eine neue Anlage errichtet werden. Diese WEA liegt auch weiterhin in der verbleibenden Konzentrationszone, so dass dieser Bebauungsplan auch künftig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Für die unter Punkt 7 f beschriebene Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für die Windenergie ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Hierbei handelt es sich nicht um die abschließende Beschlussfassung. Darüber hinaus entspricht dieses Änderungsverfahren dem eines üblichen Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 BauGB. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet in diesem Verfahren gleichermaßen (zwei Mal) wie im Bebauungsplanverfahren statt. Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Im Übrigen weist der Ausschuss die Bedenken zurück. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 41 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Auch in diesem Bauleitplanverfahren werden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in das Verfahren eingestellt. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. der Prüfung einer Optimierung zu folgen. 7h Wir beantragen ferner zu prüfen und zu begründen, ob eine "Optimierung" des Windparkes vielleicht auch dahingehend möglich ist, die bestehenden Anlagen durch technologisch weiter entwickelte Anlagen zu ersetzen, die weniger belastend für die Umwelt sind (nicht lauter, nicht näher an bebauten Grundstücken als die bestehenden Anlagen) , ohne die Anlagenhöhe zu verändern. Hierbei sollte die Gewinnmaximierung des Betreibers Energiekontor nicht im Vordergrund stehen! Ein Repowering durch gleichhohe Anlagen ist nicht realistisch, da der aktuelle Stand der Technik für Anlagen mit deutlich größerer Höhe ausgelegt ist. Darüber hinaus ist es ausdrückliches Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. 7i 4) Vertragliche Fixierung verschiedener Faktoren zum Schutz der Anwohner Sollte es unumgänglich sein, das Repowering der Halde Nierchen vorzunehmen, regen wir an, dass der Betreiber Energiekontor vertraglich gezwungen wird, Anlagen zu errichten, die die niedrigsten Belastungen für den Menschen bedeuten und dem neuesten Stand der Technik entsprechen. D.h., die leisesten Motoren, Blinklichter, die erst leuchten, wenn die Anlagen vom Radarstrahl eines sich nähernden Flugzeuges erfasst werden und nicht dauerhaft, im wechselnden Rhythmus leuchtende Blinklichter etc. Was technisch möglich ist und ob der Betreiber die umweltschonendste Technologie eingeplant hat, soll von einem nachweisbar unabhängigen Gutachter, den die Gemeinde und nicht der Auftraggeber beauftragt, geprüft werden. Ein Gutachter, der von Energiekontor beauftragt wird, wird immer ein Gutachten im Sinne des Auftraggebers erstellen. Zu 4) Welche Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Der Ausschuss nimmt Anregung zur schutzwürdigen Nutzungen erforderlich sind, wurden die Kenntis. im Rahmen der Gutachtenerstellung ermittelt. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird im Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Sachverständiger / Gutachter Unter einem Sachverständigen / Gutachter versteht man eine natürliche Person, der eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird. Die Hauptaufgabe eines Sachver- Der Ausschuss stellt fest, dass der Anregung bzgl. der Erstellung unabhängiger Gutachten gefolgt wurde. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 42 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag ständigen / Gutachters ist es, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem er über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügt. Es obliegt den entsprechend zuständigen Fach- bzw. Genehmigungsbehörden, das Gutachten zu bestätigen. Infolgedessen ist es nicht von Belang, wer das Gutachten beauftragt hat. Zu 5) Abwägung Der Rat der Gemeinde Langerwehe wird im Rahmen Der Ausschuss nimmt Anregung zur dieses Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vor- die schriften des Baugesetzbuches alle ermittelten öffentli- Kenntnis. chen und privaten Belange bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abwägen. 7j 5) Verantwortlicher Umgang mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung Wir regen an, dass die Gemeinde, insbesondere H. Göbbels zu seinem Wort steht, kein Repowering zuzulassen, wenn die Menschen durch diese Maßnahmen mehr belastet werden, als sie es durch den bestehenden Windpark bereits sind. Sollten die Ergebnisse der Untersuchungen und die Bedenken der Bürger dazu führen, dass nachweislich die Menschen mehr als bis dato unter den Auswirkungen des Windparks leiden, sollte die Gemeinde in Verantwortung der Bürger, die sie vertritt, reagieren und das Repowering ablehnen! 8 Bürger 7 8a Nach dem eingesehenen Stand sollen die vorhandenen 9 Windräder ersetzt Es ist vorgesehen, die vorhandenen 9 Windenergiean- Der Ausschuss nimmt die Anregung zur werden durch 5 Windräder mit einer Höhe von ca. 170 m. Diese wären somit lagen durch 4 neue Anlagen zu ersetzen. Kenntnis. ca. 70% höher und größer als die bestehenden. Für uns als Bewohner des Nikolausberges bedeutet dies, dass selbst die neuen Windräder auf der ent- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. fernteren Seite (Eschweiler) ungefähr so groß und prominent werden wie die aktuellen Windräder auf der uns zugewandten Seite (Langerwehe). 8b Dies hätte folgende Auswirkungen: - Potenzieller Schattenwurf jetzt auch durch die weiter entfernten Windräder. Verschattungen Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Der Ausschuss nimmt Anregung zur Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen die wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Kenntnis. Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand 05.06.2015). Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissions- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 43 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag schutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden. Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO 1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO 11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des Genehmigungsverfahrens sichergestellt. Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen. Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise dem Nikolausberg sichergestellt. 8c - Die Höhe von ca. 170 m hat zur Auswirkung, dass eine Beleuchtung zur Siehe zu Befeuerung/Kennzeichnung unter Punkt 1 c. Sicherung der Flugsicherheit in der Nacht notwendig ist. Diese aufwendige Beleuchtung kann bei den Windrädern bei Echtz bestaunt werden, Wir befürchten, dass diese Beleuchtung im Dunklen als sehr störend empfunden werden wird, da unsere Wohnräume nach Westen, genau auf Halde Nierchen Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 44 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag hin, gerichtet sind. 8d - Durch diese Gründe besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine negative Wertentwicklung Wertentwicklung unseres Grundstückes. Im Rahmen des Verfahrens wurden alle erforderlichen Der Ausschuss nimmt Anregung zur Gutachten erstellt. Sich hieraus ergebende Maßnah- die men zur Vermeidung unzumutbarer Beeinträchtigun- Kenntnis. gen und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden im Bebauungsplan bzw. im Durchführungsvertrag gesichert. Aufgrund dessen ist nicht davon auszugehen, dass sich eine negative Wertentwicklung der Grundstücke einstellen wird. 9 Bürger 8 Hiermit widerspreche ich der geplanten Änderung des Bebauungsplanes F18 und des damit verbundenen Repowerings der WEA in der geplanten Form entschieden! Dies begründe ich nachfolgend. 9a Landschaftszerstörung Die Gemeinde Langerwehe und ihr Bürgermeister werben für Langerwehe u.a. durch "die zu Wanderungen und Erholung einladende Landschaft der Voreifel. Tatsächlich ist Langerwehes Landschaft schon jetzt geprägt durch die bestehen Energieerzeugungsanlagen im Nordwesten und Norden: Kraftwerk Weisweiler & Tagebau, im Norden bzw. Nordosten: die neuen Windkraftanlagen (WEA) zwischen Luchem und Echtz und durch die bestehenden Anlagen im Süd -Westen auf der Halde Nierchen. Die Landschaft der Voreifel ist eine touristische Kernidentität der Gemeinde Langerwehe. Sie wird durch das geplante Repowering in Form der extrem dominanten neuen WEAs nachhaltig und in deutlich verschärfter Form zerstört! Natur und Landschaft / Landschaftsbild Um den durch die Umsetzung der Planung entstehen- Der Ausschuss nimmt Hinweis zur den Eingriff zu ermitteln und zu quantifizieren, wurde den im Rahmen des Verfahrens ein Landschaftspflegeri- Kenntnis. scher Begleitplan (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 12.01.2016) erstellt. Naturhaushalt Der Naturhaushalt wird durch die Errichtung der vier geplanten WEA dauerhaft beeinträchtigt. Die Aufstellung der vier Stahlrohrmaste mit einer Gesamthöhe von 170 m erfordert eine massive Fundamentierung. Darüber hinaus werden Flächen für Zuwegung und Kranstellflächen mit Schotter teilversiegelt. Landschaftsbild Der ästhetisch tatsächlich beeinträchtigte Raum ist der Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 45 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Bereich der Offenlandschaft, von dem aus die geplanten Windenergieanlagen zu sehen sein werden. Ausgenommen davon sind sichtverschattete Flächen, die sich hinter sichtverstellenden, baum- oder gebäudebestandenen, Flächen befinden. Beim Eingriff in das Landschaftsbild ist die Vorbelastung des Landschaftsraumes zu bewerten. Der Eingriff ist umso „geringer“, je stärker die bereits bestehende anthropogene Überformung des Raumes ist. Im landschaftsästhetischen Betrachtungsraum besteht die überwiegende Vorbelastung durch die bereits bestehenden neun WEA, die weithin sichtbar sind. Als weitere Vorbelastung wird das Kraftwerk Weisweiler, der Braunkohletagebau Inden und die Bundesautobahn A 4 gewertet. Eine weitere Vorbelastung, insbesondere des Naturhaushaltes, ist die landwirtschaftliche Nutzung auf dem Haldenplateau. Das Landschaftsbild wird durch den Bau und den Betrieb der WEA ästhetisch beeinträchtigt. Dies bewirkt den Verlust von Vielfalt, Naturnähe und Eigenart im Eingriffsraum. Grundsätzlich ist hier jedoch zu beachten, dass seit vielen Jahren bereits neun WEA auf der Halde betrieben werden. Der Eingriff wird zwar in Bezug auf die Höhe vergrößert, hinsichtlich der Anzahl der WEA jedoch deutlich reduziert (mehr als halbiert). Gesamtkompensationsbedarf / Ausgleichsmaßnahmen Im Resultat ergibt sich für den Bau der vier neuen WEA ein Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild von 1,56 ha. Bezogen auf die drei geplanten WEA im Stadtgebiet Eschweiler ergibt sich eine Kompensationsfläche von 1,17 ha und für die eine geplante WEA auf Gemeindegebiet Langerwehe eine Fläche von 0,39 ha. Der Ausgleich soll auf einer gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Fläche im Grenzbereich der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) und der Stadt Eschweiler Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 46 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag (Städteregion Aachen) am Fuß der Halde Nierchen durchgeführt werden. Die als „Merbericher Acker“ bezeichnete Fläche ist eine Entwicklungsfläche der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit einer Gesamtgröße von ca. 79.435 m². Von dieser Fläche werden 15.600 m² (1,56 ha) beansprucht. Der „Merbericher Acker“ befindet sich auf einer Teilfläche des Kreises Düren sowie auf einer Teilfläche der Städteregion Aachen. Auf dieser 1,56 ha großen Fläche ist die „Anlage eines artenreichen, extensiv genutzten Grünlandes mit Gehölzstrukturen (Baumreihen: hochstämmige Obstbäume, Baumgruppen und Gehölzstreifen) sowie die Gestaltung eines Quellbereiches mit Kleingewässern vorgesehen. Von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind für diese Flächen im Rahmen eines Entwicklungsplans entsprechende Bewirtschaftungsauflagen und Pflanzfestsetzungen formuliert worden. Die Sicherung der o.g. Maßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag bis zum Satzungsbeschluss. Nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt verbleibt. 9b Schall/lnfraschall Es ist allgemein anerkannt, dass Windkraftanlagen gesundheitliche Gefahren durch Schall erzeugen. Besondere Gefahren gehen dabei gerade von den besonders hohen Windkraftanlagen der jüngeren Generation aus. Solche Windkraftanlagen haben eine besonders hoch liegende Geräuschquelle, die sich aufgrund der fehlenden Dämpfung und Ablenkung durch Bäume und Bauwerke ihre schädliche Wirkung ungehindert und ungedämpft verbreiten kann. Der Schall von Windkraftanlagen wird bislang nach der DIN ISO 9613-2 gemessen. Diese Norm gilt jedoch nur für bodennahe Geräuschquellen und darf auf Windkraftanlagen, insbesondere solchermaßen hohe, die überdies noch auf einem Hügel gebaut werden sollen nicht angewendet werden. Der von solchen WEA erzeugte Schall und Infraschall trifft in einer Schräglage auf Schall Die von den geplanten WEA ausgehenden Schal- Der Ausschuss nimmt Hinweis zur limmissionen auf die in der Umgebung befindlichen den schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des Kenntnis. Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015). Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus werden die Rotorblätter mit aerodynamischen und ge- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 47 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag die bewohnten Gebiete und führt zu einer Verdichtung der Schallwellen und somit zu einer Intensivierung des Schalldrucks. Infraschall hat andere Eigenschaft als Schall im Hörbereich (20 -20.000 Hz). Es findet nahezu keine Dämpfung des Infraschalls durch die Umgebung statt, da es sich physikalisch bei Infraschall um sehr lange Schallwellen handelt. Es gibt keine wirksamen Schutzmechanismen (Schutzwälle, Bäume, Felsen etc.) dagegen. Durch das geplante Repowering wird dieses Problem noch verstärkt. räuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde gelegt. Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt. Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A). Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40 dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw. Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu legen. Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immission- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 48 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag sorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40 dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten. Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation. Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Immissionssituation ergibt. Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A) erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7 dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 49 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten. Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleistungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend für die jeweiligen Anlagen festgesetzt. Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt. Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Infraschall Aus der Lärmwirkungsforschung ist bekannt, dass tief frequente Geräusche deutlich anders empfunden werden als höher frequente Geräusche; manchmal ist die Wahrnehmungsschwelle bereits die Schwelle, von der an das Geräusch als belästigend empfunden wird. Die Rechtsprechung ist dem Vorhalt, WEA würden nicht hörbaren aber störenden und daher unzumutbaren Infraschall abgeben, bisher nicht gefolgt. Eine Verwaltungspraxis, die nach der Lebenserfahrung davon ausgehe, dass jenseits der Wahrnehmung eine gesundheitsschädigende Wirkung grundsätzlich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit anzunehmen sei, könne nicht beanstandet werden (Bay VGH, BayVBl 2011, 181). 9c Lichtreflektionen/Verschattung/optische Bedrängung Windenergieanlagen verstoßen gegen das in § 35 III 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme, weil von den Drehbewegungen ihrer Rotoren eine "optisch bedrängende" Wirkung ausgeht. Insbesondere die Rotorblätter der Windkraftanlagen verursachen optische Bedrängung. Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung, dass für die Frage der optisch bedrängenden Lichtreflexionen Grundsätzlich ist im Rahmen der Weiterentwicklung Der Ausschuss nimmt Anregung zur der Windenergieanlagen eine Optimierung im Hinblick die auf die Vermeidung von Lichtreflexionen durch den Kenntnis. Einsatz matter, mittelreflektierender Farben für Rotor- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 50 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Wirkung einer Windkraftanlage nicht die Baumasse eines Turms, sondern die in der Höhe wahrzunehmende Drehbewegung des Rotors von entscheidender Bedeutung ist. Die ausgewiesene Fläche für die WEA liegt auf einer Berganhöhe, die im Vergleich zu der betroffenen Umgebung bereits eine Höhendifferenz von mindestens 70 m aufweist. Die geplanten Windkraftanlagen haben laut Planung eine Gesamthöhe von 170 m. Hierdurch treten die Windkraftanlagen topographisch massiv in Erscheinung. Der Umstand, dass die Windkraftanlagen auf einer Berganhöhe errichtet werden, verschärft den Umstand der optischen Bedrängung um ein Mehrfaches, wie es im Urteil vom 8. Januar 2009 1 K 565/08.KO dem Sinn nach festgestellt wird. Der Verwaltungsgerichtshof legt bei der Beurteilung einer optischen Bedrängung den Schwerpunkt mehr auf die Drehbewegung der Rotoren als auf die ausschließliche Höhe der Windkraftanlagen. blätter und Türme erfolgt, so dass davon auszugehen ist, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lichtreflexionen entstehen. Beschlussvorschlag Im Rahmen des Verfahrens wurden u. a. auch Untersuchungen zur Verschattung und optisch bedrängenden Wirkung erstellt. Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in Der Ausschuss beden im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten schließt, die Anregung bzgl. der Berücksichtiberücksichtigt. gung der Haldenhöhe zu folgen. Optisch bedrängende Wirkung Um eine optisch bedrängende Wirkung zu vermeiden, wurde im Rahmen dieses Verfahrens eine Studie zur Im Übrigen nimmt der optisch bedrängenden Wirkung erstellt (ecoda Um- Ausschuss die Anregung zur Kenntnis. weltgutachten, Stand 16.06.2015). Grundsätzlich kann es bei zu geringen Abständen zwischen WEA und Wohngebäuden im Außenbereich zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen. Hierbei ist das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) zu beachten. Nach richterlicher Auffassung kann eine WEA nur unter der Voraussetzung optisch bedrängend sein, unter denen auch Bauwerke als „erdrückend“ einzustufen sind. Eine erdrückende Wirkung kann demnach durch die Höhe und Breite eines hinzutretenden Gebäudes entstehen. Dies anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegele, d.h. dort das Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnissituation entstehen ließe. Nach aktueller Rechtsprechung ist bei einem Abstand von mehr als dem dreifachen der Gesamthöhe der WEA i.d.R. generell nicht mehr von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Dagegen bedarf es bei einem Abstand zwischen einem Wohngebäude u Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 51 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag nd einer WEA von der zwei- bis dreifachen Höhe regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung. Der Abstand wird als horizontaler Abstand vom Turmfuß der WEA zum Wohngebäude ohne Berücksichtigung der Topographie bemessen. Für die Bemessungen wurde der ungünstigste Standort des jeweiligen Turms (geringster Abstand) innerhalb der im Vorentwurf des Bebauungsplanes festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angenommen und somit eine worst-caseBetrachtung durchgeführt. Die zur Offenlage konkretisierte Lage der WEA ermöglichte eine Präzisierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Da sich die für den Turm festgesetzten überbau-baren Grundstücksflächen innerhalb der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen befinden, stellt die Annahme in der Studie nach wie vor eine worst-caseBetrachtung dar. Bei den zu untersuchenden Wohnbereichen (Vorprüfung) handelt es sich um die Randbereiche des Eschweiler Stadtteils Weisweiler Wilhelmshöhe sowie um die im Außenbereich gelegenen Wohnbereiche Gut Merberich, Sofienhof und Gut Kammerbusch im Gemeindegebiet Langerwehe. Für diese Bereiche erfolgte eine Darstellung und Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA anhand der in der Rechtsprechung genannten Kriterien. Über die oben beschriebenen verbindlich zu prüfenden Bereiche hinaus wurden in Abstimmung mit der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe weiter entfernte Wohnbereiche unter Berücksichtigung der Topographie untersucht, um auch dort eine Betroffenheit ausschließen zu können. Infolgedessen erfolgte vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den oben genannten Prüfbereich grenzenden Wohnlagen im Außenbereich und in Weisweiler-Wilhelmshöhe. In dieser überschlägigen Prüfung wurden im Außenbe- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 52 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag reich das Gut Kammerbusch, das Wohngebäude inkl. Werkstatt Langerweher Straße 124 und das Wohngebäude Merbericher Weg 2 betrachtet. Als weiteres Ergebnis der Vorprüfung wurde die Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung für das Gut Merberich und den Sofienhof festgestellt. Im Zuge der Einzelfallprüfung erfolgte eine Begehung der Grundstücke und in Teilen auch der Räumlichkeiten, welche mit Fotos dokumentiert wurden. Im Ergebnis ist insgesamt aus gutachterlicher Sicht festzustellen, dass eine optisch bedrängende Wirkung von keiner der geplanten WEA auf die angrenzenden Wohnlagen ausgeht. 9d Hinzu kommt, dass die geplanten WEA auch eine Beleuchtung mit Blinklicht haben werden, das auch in der Nacht zu einer erheblichen und neuen, d.h. zusätzlichen Bedrängung auch in der Nacht führen wird. Die bisherigen Anlagen waren zumindest in der Nacht unsichtbar. Der Ausschuss nimmt Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen Anregung zur Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den die Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine Kenntnis. oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 53 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 9e Weiterhin führen die neuen, höheren Anlagen mit breiteren Rotorblättern zu einem erheblich größeren Schattenwurf und damit zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität in der Gemeinde Langerwehe. Gerade am späteren Nachmittag, wenn die arbeitende Bevölkerung ihren wohlverdienten Feierabend genießen möchte, werden nach meiner Einschätzung die höheren Anlagen mit den größeren, breiteren Rotorblättern ständig vor der Abendsonne rotieren und damit einen ständigen Wechsel zwischen Licht und Schatten produzieren, der nachgewiesener Maßen krank macht. Der Erholungswert sinkt dabei auf null. Erholung ist nach allgemeiner und offizieller Auffassung ein Grundbedürfnis des Menschen. Nach Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschen- Der Ausschuss nimmt Verschattungen Anregung zur Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger die Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen Kenntnis. wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand 05.06.2015). Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung ein- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 54 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag rechte ist das "Recht auf Erholung und Freizeit" ein elementares Menschen- gehalten werden. recht. Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des Genehmigungsverfahrens sichergestellt. Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen. Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise dem Nikolausberg sichergestellt. 9f Windkraftanlagen verursachen störende und gesundheitsgefährdende Geräu- Siehe zu Lichtreflexionen, Schall und lnfraschall sche und sie lösen unangenehme Lichtreflexe aus. Ihre störende und für das auch unter Punkt 9 b und c. Landschaftsbild entwertende Ästhetik irritiert das menschliche Auge in unangenehmer Weise. Das Rotieren in großer Höhe löst beim Menschen evolutionär bedingt großes Unbehagen aus. Der Mensch findet in einer solchen Umgebung keine Stille Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 55 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag und keine Ruhe, ohne diese ist eine Erholung in seiner Freizeit nicht möglich! 9g Wertminderung Immobilien Es ist allgemein bekannt, dass Windkraftanlagen in aller Regel zu einer deutlichen Wertminderung der Immobilien führen. Im Zusammenhang mit Windkraftanlagen werden verschiedene Störfaktoren auf Mensch und Natur diskutiert. Diese Störfaktoren führen objektiv zu einer Wertminderung der Immobilien. Schon die bloße Annahme solcher Störfaktoren führt, bereits zur Wertminderung der Immobilien. Dies ist wie ein Marktgesetz zur Preisbildung, das es zu beachten gilt, wenn man Windkraftanlagen baut. In Dänemark ist der Wertverlust bei Immobilien, die sich in der Nähe von Windkraftanlagen befinden seit 2009 gesetzlich geregelt. Hier erhalten die Geschädigten eine Ausgleichszahlung! Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass aufgrund Gewinnmaximierungsinteressen der Betreiber (siehe Alternativen) die Bewohner und Anwohner der Gemeinde Langerwehe bewusst geschädigt werden! In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen Der Ausschuss beschließt, sich die von bzgl. entsprechender Ausgleichszahlungen. der Verwaltung erarDarüber hinaus hat die Gemeinde Langerwehe bereits beitete Stellungnahme im Flächennutzungsplan 1996 eine Konzentrationszo- zu Eigen zu machen. ne für die Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen. Es kann diesbezüglich nicht darauf vertraut werden, dass der bestehende Windpark nicht auch weiter bestehen bleibt bzw. die alten Windenergieanlagen nicht gegen neue leistungsstarke Anlagen ersetzt werden. Klimaschutz Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 56 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Repowering Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen) besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a. Vorteile durch • die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern, • eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz, • eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, • die Möglichkeit zur Beseitigung negativer Auswirkungen der Altanlagen, • den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall, Schattenwurf, Rotordrehzahl etc., • höhere Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunen, Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 57 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag • Beschlussvorschlag eine Entlastung für das Landschaftsbild. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. 9h Alternativen Die Änderung des Bebauungsplanes schließt Alternativbetrachtungen auf andere Flächen aus. Auch diesem Punkt möchte ich klar widersprechen! Warum werden nicht alternative Standorte im Norden von Langerwehe in Betracht gezogen, bei denen die Landschaft durch Tagebau und vorhandene neue Windparks eh schon zerstört ist. Im Bereich der rekultivierten Tagebaugebiete wären keine negativen Auswirkungen auf die Anwohner gegeben, da dort niemand wohnt. Außerdem ist die Landschaft eben, was eine ungestörte Anströmung der Rotoren und damit hohe Wirkungsgrade der WEA ermöglicht. Eine weitere Alternative wäre ein Ersatz der alten Generatoren, Rotorblätter und insbesondere Regeleinheiten der bestehenden WEA. Durch ein solches sanftes Repowering der bestehenden neun Altanlagen ließe sich sicherlich ebenfalls eine deutliche Leistungssteigerung der Gesamtanlage erzielen, ohne die zusätzlichen Nachteile für die Landschaft und Anwohner. Die einzige plausible Erklärung für mich ist, dass bei dem geplanten Repowering durch fünf Neuanlagen das Investitionsvolumen für den Betreiber geringer und damit der Gewinn viel höher ist als durch eine "sanfte" Aktualisierung der Technik der Altanlagen. Damit werden höhere Gewinne erzielt, indem die Landschaft und Anwohner geschädigt werden. Der Ausschuss nimmt Standortuntersuchung Anregung zur Die Gemeinde Langerwehe hat im Flächennutzungs- die plan von 1996 bereits eine Konzentrationszone für die Kenntnis. Windenergie von ca. 21,56 ha ausgewiesen und hierfür parallel den Bebauungsplan Nr. F 18 (Halde Nierchen) als Satzung beschlossen. Durch diese Konzentrationszone wird jedoch eine Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet erreicht. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, im Gemeindegebiet die Errichtung weiterer Windenergieanlagen zu ermöglichen und so die regenerativen Energien zu fördern. Hierzu ist die Ausweisung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan erforderlich. Im Hinblick darauf erstellt die Gemeinde derzeit parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes, um geeignete Standorte für die Windenergie zu definieren. Die Konzentrationszone für die Windenergie „Halde Nierchen“ wird darin grundsätzlich bestätigt. Generell ist dem Repowering vor der Ausweisung von Windenergie auf neuen Flächen der Vorrang einzuräumen. Lagevorteile Darüber hinaus weist das Haldenplateau im Vergleich zu anderen Standorten erhebliche Lagevorteile auf. Durch die etwa 70 m höhere Lage über der umgebenden Landschaft sind die Windverhältnisse überdurchschnittlich günstig. Zudem sind bereits alle Versorgungsleitungen vorhanden und der erzeugte Strom kann direkt über das ca. 4 km entfernt liegende Umspannwerk "Zukunft" in Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 58 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag das öffentliche Netz eingespeist werden. Somit hat der Standort auf der Halde Nierchen deutlich mehr Vorzüge vor beispielsweise einem neuauszuweisenden Standort für Windenergie im Wald von Merode. Zudem wäre im Wald bei Errichtung von Windenergieanlagen ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft, Artenschutz etc. die Folge. Hinzu kommt die wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Aus den o.g. und weiteren Gründen wird in der Standortuntersuchung eine Inanspruchnahme von Wald für Windenergie nicht empfohlen. Unter anderem hat aufgrund dessen der Rat der Gemeinde Langerwehe am 10.12.2014 einen Beschluss gefasst, im Wald von Langerwehe die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zuzulassen. Nach Umsetzung der in den Gutachten ermittelten erforderlichen Maßnahmen ist nicht von einer Schädigung der Landschaft und der Anwohner auszugehen. 10 Bürger 9 Wir nehmen die 2. Informationsveranstaltung am Donnerstagabend, 11.12.2014, zum Anlass, unsere bereits vorgetragenen Bedenken nochmals schriftlich festzuhalten. 10 a Im Zeitungsartikel vom 13.12.2014 ist zu lesen, dass zur Zeit 13 Windräder auf der Halde Nierchen stehen. Tatsächlich sind es 9 Windräder, welche vollkommen intakt sind. Hier setzt auch unsere Kritik bereits an. Es wird eine betriebsfähige Anlage mutwillig zerstört und durch eine neue ersetzt. Die Leistungskraft soll hierdurch gedopt werden. Auch wenn es heißt, der Betreiber übernimmt sämtliche Kosten, so ist doch am Ende der Verbraucher, jeder Bürger, der Zahlende. Die Politikverdrossenheit der Bevölkerung wird hierdurch weiter gefördert. Von Zerstörung kann bei einem Repowering nicht die Der Ausschuss nimmt Anregung zur Rede sein. Die alten Anlagen werden abgebaut und an die einem anderen Standort wieder aufgebaut und weiter Kenntnis. betrieben. Klimaschutz Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 59 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. 10 b Unsere weiteren Kritikpunkte: Wir wohnen auf dem Nikolausberg 41 und haben von unserem Wohn- und Esszimmer die gesamte Halde Nierchen im Blick. Mit den vorhandenen Windrädern haben wir uns mittlerweile abgefunden, da der Baumbestand der "Kippe" diese bereits etwas verdeckt. Vom Schattenschlag sind wir jedoch je nach Sonnenstand auch heute betroffen. Die höheren Windräder werden diesen Schattenwurf nochmals verstärken. Verschattungen Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand 05.06.2015). Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden. Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschat- Der Ausschuss beschließt die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer im Durchführungsvertrag zu sichern. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 60 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag tungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des Genehmigungsverfahrens sichergestellt. Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen. Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise dem Nikolausberg sichergestellt. 10 c Die ca. 170 - 200 m hohen Windräder müssen zur Sicherheit in der Dunkelheit Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Der Ausschuss nimmt befeuert werden. Diese Befeuerung wird uns den ganzen Abend belästigen. Anregung zur Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine die oder hohe Gebäude und müssen deshalb entspre- Kenntnis. chend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vor- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 61 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag gesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 62 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 10 d Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt Unser Landschaftsbild wird durch die Überdimensionierung der Räder ge- Natur und Landschaft / Landschaftsbild Anregung zur schändet. Um den durch die Umsetzung der Planung entstehen- die den Eingriff zu ermitteln und zu quantifizieren, wurde Kenntnis. im Rahmen des Verfahrens ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, 12.01.2016) erstellt. Naturhaushalt Der Naturhaushalt wird durch die Errichtung der vier geplanten WEA dauerhaft beeinträchtigt. Die Aufstellung der vier Stahlrohrmaste mit einer Gesamthöhe von 170 m erfordert eine massive Fundamentierung. Darüber hinaus werden Flächen für Zuwegung und Kranstellflächen mit Schotter teilversiegelt. Landschaftsbild Der ästhetisch tatsächlich beeinträchtigte Raum ist der Bereich der Offenlandschaft, von dem aus die geplanten Windenergieanlagen zu sehen sein werden. Ausgenommen davon sind sichtverschattete Flächen, die sich hinter sichtverstellenden, baum- oder gebäudebestandenen, Flächen befinden. Beim Eingriff in das Landschaftsbild ist die Vorbelastung des Landschaftsraumes zu bewerten. Der Eingriff ist umso „geringer“, je stärker die bereits bestehende anthropogene Überformung des Raumes ist. Im landschaftsästhetischen Betrachtungsraum besteht die überwiegende Vorbelastung durch die bereits bestehenden neun WEA, die weithin sichtbar sind. Als weitere Vorbelastung wird das Kraftwerk Weisweiler, der Braunkohletagebau Inden und die Bundesautobahn A 4 gewertet. Eine weitere Vorbelastung, insbesondere des Naturhaushaltes, ist die landwirtschaftliche Nutzung auf dem Haldenplateau. Das Landschaftsbild wird durch den Bau und den Betrieb der WEA ästhetisch beeinträchtigt. Dies bewirkt den Verlust von Vielfalt, Naturnähe und Eigenart Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 63 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag im Eingriffsraum. Grundsätzlich ist hier jedoch zu beachten, dass seit vielen Jahren bereits neun WEA auf der Halde betrieben werden. Der Eingriff wird zwar in Bezug auf die Höhe vergrößert, hinsichtlich der Anzahl der WEA jedoch deutlich reduziert (mehr als halbiert). Gesamtkompensationsbedarf / Ausgleichsmaßnahmen Im Resultat ergibt sich für den Bau der vier neuen WEA ein Kompensationsbedarf für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild von 1,56 ha. Bezogen auf die drei geplanten WEA im Stadtgebiet Eschweiler ergibt sich eine Kompensationsfläche von 1,17 ha und für die eine geplante WEA auf Gemeindegebiet Langerwehe eine Fläche von 0,39 ha. Der Ausgleich soll auf einer gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Fläche im Grenzbereich der Gemeinde Langerwehe (Kreis Düren) und der Stadt Eschweiler (Städteregion Aachen) am Fuß der Halde Nierchen durchgeführt werden. Die als „Merbericher Acker“ bezeichnete Fläche ist eine Entwicklungsfläche der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit einer Gesamtgröße von ca. 79.435 m². Von dieser Fläche werden 15.600 m² (1,56 ha) beansprucht. Der „Merbericher Acker“ befindet sich auf einer Teilfläche des Kreises Düren sowie auf einer Teilfläche der Städteregion Aachen. Auf dieser 1,56 ha großen Fläche ist die „Anlage eines artenreichen, extensiv genutzten Grünlandes mit Gehölzstrukturen (Baumreihen: hochstämmige Obstbäume, Baumgruppen und Gehölzstreifen) sowie die Gestaltung eines Quellbereiches mit Kleingewässern vorgesehen. Von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind für diese Flächen im Rahmen eines Entwicklungsplans entsprechende Bewirtschaftungsauflagen und Pflanzfestsetzungen formuliert worden. Die Sicherung der o.g. Maßnahmen erfolgt im Durchführungsvertrag bis zum Satzungsbeschluss. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 64 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt verbleibt. 10 e Der Ausschuss nimmt Dadurch wird bei einer eventuellen Veräußerung des Grundstückes der Ver- Wertminderung Immobilien Anregung zur kaufswert negativ beeinflusst. Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Flächen- die nutzungsplan 1996 eine Konzentrationszone für die Kenntnis. Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen. Es kann diesbezüglich nicht darauf vertraut werden, dass der bestehende Windpark nicht auch weiter bestehen bleibt bzw. die alten Windenergieanlagen nicht gegen neue leistungsstarke Anlagen ersetzt werden. 10 f Allgemein ist festzuhalten, dass wir auf dem Nikolausberg bereits mehrere Negativeinflüsse zu ertragen haben: Emissionen von RWE und Müllverbrennungsanlage, Staub- und Lärmbelästigung vom Tagebau Inden, Lärmbelästigungen von Eisenbahnlinie, Autobahn, Umgehungsstraße und Fluglinien. Der Ausschuss nimmt Klimaschutz Anregung zur Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderun- die gen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist Kenntnis. eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 65 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 10 g Stellungnahme Abwägungsvorschlag Aufgrund der festgehaltenen Tatsachen, ist ersichtlich, dass wir gegen den Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Austausch der Windräder sind. 11 Bürger 10 11 a Da ich in Heistern Auf der Heide wohne und direkten Blick auf die vorhande- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. nen Anlagen habe, möchte ich im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung meine Anregungen für die geplanten Neuanlagen auf der Halde Nierchen einreichen. Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Der Ausschuss beschließt, die Anregung zu berücksichtigen. Die Gemeinde Langerwehe und Eschweiler haben sich für das Repowering ausgesprochen. Dazu wurde auch klar unterstrichen, „es darf bei den Neuanlagen zu keiner Verschlechterung im Vergleich zu den jetzigen Anlagen kommen“. Bei den neuen Anlagen ist eine deutlich höhere Gesamthöhe zu erwarten. Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Punkte festhalten und habe die Bitte, meine Anmerkungen bei der Planung zu berücksichtigen. 11 b 1. Bei dem Standort unmittelbar am Rande der Hochfläche ist die Haldenhöhe (gemessen vom Haldenfuß mit ca. 150m zur Hochfläche ca. 220m somit ca. 70m) zu berücksichtigen. Diese 70m sollten in die Anlagengesamthöhe eingerechnet werden – es darf aufgrund des besonderen markantem Standortes nicht zu einer bedrückenden Wirkung kommen, gerade die Einwohner der Ortschaft Heistern sind davon betroffen, da der Ort auf dem gegenüberliegenden Bergrücken liegt. Die Höhe der Halde Nierchen wurde grundsätzlich in den im Rahmen des Verfahrens erstellten Gutachten berücksichtigt. Optisch bedrängende Wirkung Um eine optisch bedrängende Wirkung zu vermeiden, wurde im Rahmen dieses Verfahrens eine Studie zur optisch bedrängenden Wirkung erstellt (ecoda Umweltgutachten, Stand 16.06.2015). Grundsätzlich kann es bei zu geringen Abständen zwischen WEA und Wohngebäuden im Außenbereich zu einer optisch bedrängenden Wirkung kommen. Hierbei ist das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) zu beachten. Nach richterlicher Auffassung kann eine WEA nur unter der Voraussetzung optisch bedrängend sein, unter denen auch Bauwerke als „erdrückend“ einzustufen sind. Eine erdrückende Wirkung kann demnach durch die Höhe und Breite eines Der Ausschuss beschließt, die Anregung bzgl. der optisch bedrängenden Wirkung zu folgen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 66 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag hinzutretenden Gebäudes entstehen. Dies anzunehmen komme allerdings erst dann in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegele, d.h. dort das Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnissituation entstehen ließe. Nach aktueller Rechtsprechung ist bei einem Abstand von mehr als dem dreifachen der Gesamthöhe der WEA i.d.R. generell nicht mehr von einer optisch bedrängenden Wirkung auszugehen. Dagegen bedarf es bei einem Abstand zwischen einem Wohngebäude und einer WEA von der zwei- bis dreifachen Höhe regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung. Der Abstand wird als horizontaler Abstand vom Turmfuß der WEA zum Wohngebäude ohne Berücksichtigung der Topographie bemessen. Für die Bemessungen wurde der ungünstigste Standort des jeweiligen Turms (geringster Abstand) innerhalb der im Vorentwurf des Bebauungsplanes festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angenommen und somit eine worst-caseBetrachtung durchgeführt. Die zur Offenlage konkretisierte Lage der WEA ermöglichte eine Präzisierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Da sich die für den Turm festgesetzten überbau-baren Grundstücksflächen innerhalb der im Vorentwurf ausgewiesenen Flächen befinden, stellt die Annahme in der Studie nach wie vor eine worst-caseBetrachtung dar. Bei den zu untersuchenden Wohnbereichen (Vorprüfung) handelt es sich um die Randbereiche des Eschweiler Stadtteils Weisweiler Wilhelmshöhe sowie um die im Außenbereich gelegenen Wohnbereiche Gut Merberich, Sofienhof und Gut Kammerbusch im Gemeindegebiet Langerwehe. Für diese Bereiche erfolgte eine Darstellung und Bewertung der optischen Wirkung der geplanten WEA anhand der in der Rechtsprechung genannten Krite- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 67 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag rien. Über die oben beschriebenen verbindlich zu prüfenden Bereiche hinaus wurden in Abstimmung mit der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Langerwehe weiter entfernte Wohnbereiche unter Berücksichtigung der Topographie untersucht, um auch dort eine Betroffenheit ausschließen zu können. Infolgedessen erfolgte vorsorglich eine überschlägige Prüfung der an den oben genannten Prüfbereich grenzenden Wohnlagen im Außenbereich und in Weisweiler-Wilhelmshöhe. In dieser überschlägigen Prüfung wurden im Außenbereich das Gut Kammerbusch, das Wohngebäude inkl. Werkstatt Langerweher Straße 124 und das Wohngebäude Merbericher Weg 2 betrachtet. Als weiteres Ergebnis der Vorprüfung wurde die Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung für das Gut Merberich und den Sofienhof festgestellt. Im Zuge der Einzelfallprüfung erfolgte eine Begehung der Grundstücke und in Teilen auch der Räumlichkeiten, welche mit Fotos dokumentiert wurden. Im Ergebnis ist insgesamt aus gutachterlicher Sicht festzustellen, dass eine optisch bedrängende Wirkung von keiner der geplanten WEA auf die angrenzenden Wohnlagen ausgeht. Das Dreifache der Gesamthöhe der WEA beträgt ca. 510 m. Der geringste Abstand von der südlichsten Ecke der Halde bis zum nördlichsten Siedlungspunkt Heisterns beträgt ca. 1000 m. Dementsprechend ist eine Betrachtung Heisters im Hinblick auf eine optisch bedrängende Wirkung nach aktueller Rechtsprechung nicht erforderlich. Darüber hinaus befindet sich Heistern, wie bereits vom Einwender angemerkt, auf einer der Halde gegenüberliegenden Erhöhung, so dass die Haldenhöhe bei der Wirkung der WEA nicht von maßgeblicher Bedeutung ist. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 68 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 11 c 2. Ich erwarte bei höheren Anlagen sogenannte „Blinklichter“, diese sind zur Flugsicherung notwendig. Die jetzigen Anlagen besitzen keine Blinklichter, fallen bei Dunkelheit also nicht auf. Blinklichter haben eine sehr störende Wirkung auf das Umfeld – hier ist die Lage und Nähe zur Ortschaft Heistern zu berücksichtigen. Es ist inzwischen technisch möglich, sogenannte „ruhende Blinklichter“ einzusetzen, diese werden erst aktiviert, wenn ein Flugobjekt sich den Windrädern nähert. In der Regel wird ein solches System auch von der Luftfahrtbehörde genehmigt. Bitte die Verwendung dieses Systems vorschreiben, falls Blinklichter erforderlich werden. Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine oder hohe Gebäude und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bzgl. „bedarfsgerechten Befeuerung“ nicht zu folgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehendem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgerä- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 69 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag ten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 12 Bürger 11 12 a Der Einwender gibt im o. g. Bauleitplanverfahren zur Niederschrift, dass er durch die Errichtung der neuen Windkraftanlagen auf der Halde Nierchen einen erhöhten Schattenwurf bzw. Schlagschatten an seinem Wohnhaus Nikolausberg 26 befürchtet. Verschattungen Bezüglich möglicher Verschattungen schutzbedürftiger Der Ausschuss nimmt Anregung zur Nutzungen durch die geplanten Windenergieanlagen die wurde im Rahmen des Verfahrens eine gutachterliche Kenntnis. Untersuchung erstellt (T&H Ingenieure GmbH, Stand 05.06.2015). Im Zuge dieser Untersuchung ist nachzuweisen, dass durch den zu erwartenden Schattenwurf der geplanten WEA die Anforderungen der WEA-SchattenwurfHinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz bei der nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden. Maßgebliche WEA in der Umgebung des Plangebietes, welche als Vorbelastung zu berücksichtigen wären, sind nicht vorhanden. Im Ergebnis zeigen die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Jahr an allen 15 Immissionsorten in der näheren Umgebung der Halde Nierchen überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 70 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Des Weiteren ergaben die Berechnungen, dass die zulässige Beschattungsdauer pro Tag an den Immissionsorten IO1 bis 9 (Eschweiler und Langerwehe) sowie IO11 bis 15 (Eschweiler) überschritten wird. Um die zulässige Beschattungsdauer von 30 Minuten am Tag an allen Immissionsorten sowie an den benachbarten Wohngebäuden einzuhalten, sind die WEA entsprechend abzuschalten. Die Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer wird im Durchführungsvertrag verankert und im Zuge des Genehmigungsverfahrens sichergestellt. Darüber hinaus befinden sich die festgelegten Immissionsorte in unmittelbarer Nähe zur Halde Nierchen. Mit Einhaltung der zulässigen Beschattungsdauer an den Immissionsorten ist gleichzeitig auch die Einhaltung an weiter entfernten Punkten wie beispielsweise dem Nikolausberg sichergestellt. 12 b Weiterhin gibt er an, dass er sich durch eventuelle Blinklichter beeinträchtigt Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen fühle. Windenergieanlagen stellen ein Hindernis für den Der Ausschuss nimmt Anregung zur Flugverkehr dar, genauso wie Türme, Schornsteine die oder hohe Gebäude und müssen deshalb entspre- Kenntnis. chend gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung muss nach der „Allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100 m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit erfolgen. Für die Tag-Kennzeichnung reichen i.d.R. farbige Markierungen an den Rotorblättern, es ist jedoch auch eine Befeuerung möglich. Es sind keine Anlagen vorgesehen, die eine Tag-Befeuerung haben. Für die Nacht-Kennzeichnung wird die Windkraftanlage durch ein rotes Blinklicht befeuert. Das Blinklicht ist doppelt, damit auch bei vorbeiziehen- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 71 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag dem Rotor immer ein Blinklicht sichtbar ist. Bei Anlagen in Windparks ist eine Synchronisation der Blinklichter möglich, welche das Blinken für den Betrachter angenehmer werden lässt. Die sogenannte „bedarfsgerechte Befeuerung“ bezeichnet ein Beleuchtungskonzept, bei der nur bei Anwesenheit von Luftfahrzeugen der Windpark befeuert wird. Derzeit sind verschiedene technische Konzepte in verschiedenen Entwicklungsstufen in der Erprobung. Das einzige aktuell von den Luftfahrbehörden akzeptierte Konzept, beruht auf der Ausrüstung der WEA mit aktiven Radarstationen. Dieses System wird aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes nur in großen Windparks über 10 WEA realisiert. Dementsprechend ist dieses System bei den geplanten vier WEA nicht vorgesehen. Gleichwohl ist zur Reduzierung der Beeinträchtigung durch nächtliche Befeuerung die Installation von Sichtweitenmessgeräten vorgesehen. Hierdurch kann bei Sichtweiten über 5 km die Befeuerung auf 30% der Nennlichtstärke reduziert werden. Bei Sichtweiten über 10 km kann die Befeuerung sogar auf 10% der Nennlichtstärke reduziert werden. Grundsätzlich ist jede Befeuerung nach unten abgeschirmt, so dass davon auszugehen ist, dass nur in sehr geringem Maße Licht nach unten abgestrahlt wird. Gleichwohl kann das Thema Kennzeichnung/Befeuerung von Windkraftanlagen nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. 13 Bürger 12 Zu den bereits auf dem am 11. Dezember 2014 mündlich vorgetragenen Bedenken und Anregungen möchte ich detaillierte schriftliche Ergänzungen für die betroffenen bebauten Grundstücke • Langerwehe, Hans-Böckler-Straße 12 Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 72 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag • Langerwehe, Karl-Arnold-Straße 27 vortragen: 13 a 1. Einladung zur Bürgerversammlung am 11. Dezember 2014 in Langerwehe Die Einladung zur Bürgerversammlung am Donnerstag, den 11. Dezember 2014, ab 18.30 Uhr im Foyer der Kulturhalle in Langerwehe, erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinden Inden und Langerwehe am 12. Dezember 2014Woche 50- Nr. 25 unter ,,AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN LANGERWEHE" sowie im Amtsblatt der Stadt Eschweiler - 30. Jahrgang - Ausgabe Nr. 25 – am 25.11.2014, d.h. die Bürger aus Langerwehe wurden am 12.12.2014 von der Veranstaltung am 11.12.2014 informiert und konnten somit nicht teilnehmen - unter Transparenz darf man wohl etwas anderes verstehen. Informationspolitik Im förmlichen Verfahren des Bebauungsplanes F 18, Der Ausschuss be1. Änderung wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 schließt, die Anregung BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwe- zurückzuweisen. cke der Planung öffentlich unterrichtet. Diese Unterrichtung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurden der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.12.2014 in der Kulturhalle der Gemeinde Langerwehe angeboten. Veranstalter waren die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Eschweiler. Zudem bestand die Möglichkeit, den Bebauungsplan inkl. Begründung bei der Gemeinde Langerwehe im Rathaus der Gemeinde Langerwehe zu den Öffnungszeiten einzusehen. Darüber hinaus sind alle zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht worden. Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9. Darüber hinaus ist neben der Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 73 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde einseh-, speicher- und druckbar. Ferner waren Plakate von der Veranstaltung in den Schaukästen des Rathauses sowie der Kulturhalle ausgehängt. Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen. 13 b 2. Einstufung von Langerwehe-Süd als "Reines Wohngebiet": Im Rahmen der Bauteilplanung • B-Plan Nr. 243 Stadt Eschweiler und • B-Plan F 18 Gemeinde Langerwehe wurde für den betroffenen Ortsteilbereich Langerwehe-Süd durch die beteiligten Behörden • Staatliches Umweltamt Aachen • Kreis Düren • Gemeinde Langerwehe im Jahre 1996-98 die Einstufung als "Reines Wohngebiet" festgelegt. Die entsprechenden lmmissionsmesspunkte wurden durch das StUA Aachen in Verbindung mit den betroffenen Behörden festgelegt. So wurde der lmmissionsmesspunkt IP8 aufgrund der besonderen geografischen Verhältnisse des Gebietes Langerwehe-Süd (dieses Gebiet liegt im Windschatten der Halde) als relevant für das gesamte Wohngebiet angesehen. Die Sicherstellung des einzuhaltenden Immissionsrichtwertes von 35 dB (A) Nachtwert 22.00-6.00 Uhr und 50 dB (A) Tagwert 6.00- 22.00 Uhr wurde in Verbindung mit dem Verwaltungsrechtsstreit 5 K 184/00, 5 L 1637/99, 7 B 957/98, in den Baugenehmigungen des Windparks zu BP 18 von 01.April 1997 10. Sept. 1998, 16. Sept. 1998 sowie Die Bebauungspläne Nr. 243 der Stadt Eschweiler und Der Ausschuss nimmt Anregung zur F 18 der Gemeinde Langerwehe sind 1997 als Sat- die zungen beschlossen und bekanntgemacht worden und Kenntnis. stellen somit jeweils abgeschlossene Verfahren dar. Mit dem geplanten Repowering sind die bestehenden Bebauungspläne zu ändern, da sich die Standorte sowie die Höhe der geplanten Anlagen ändern. Infolgedessen ist die Aufstellung neuer Bebauungspläne erforderlich. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive der Erstellung eines Umweltberichtes. Da es sich um ein neues Verfahren handelt, sind auch alle Grundlagen und alle öffentlichen und privaten Belange neu zu ermitteln und in das Verfahren einzustellen. Schall Die von den geplanten WEA ausgehenden Schallimmissionen auf die in der Umgebung befindlichen schutzwürdigen Nutzungen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens umfassend gutachterlich unter-sucht (Schalltechnisches Gutachten, T&H Ingenieure GmbH, 17.12.2015). Die geplanten WEA sollen nachts im schallreduzierten Betrieb mit der vom Hersteller bereitgestellten niedrigsten Kennlinie betrieben werden. Darüber hinaus wer- Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 74 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag 19. Apr. 1999 (Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung mit Nebenbestim- den die Rotorblätter mit aerodynamischen und gemung Ziff. 22) festgelegt. räuschreduzierenden Anbauteilen ausgestattet. Dies wurde den schalltechnischen Berechnungen zugrunde Diese Auflagen gelten ebenso für das Gebiet der Stadt Eschweiler (Bauge- gelegt. nehmigung der Stadt Eschweiler vom 09.10.1998 unter Ziff. 3.2, worin die Auflage zur Abschaltung der Anlagen zur Sicherstellung des Immissionsricht- Im Ergebnis der Untersuchung wurde festgestellt, dass wertes von 35 dB(A), bezogen auf den IP8, erteilt wurde). die unter Berücksichtigung der oberen Grenze aller Unsicherheiten (oberer Vertrauensbereich) ermittelten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung durch den geplanten neuen Windpark die Immissionsrichtwerte tagsüber an allen Immissionsorten einhalten bzw. unterschreiten. An den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 (Langerwehe) liegt die obere Vertrauensbereichsgrenze des Beurteilungspegels tagsüber um mehr als 6 dB unter dem Immissionsrichtwert, so dass damit der Immissionsbeitrag an diesen Immissionsorten im Sinne der TA Lärm als irrelevant gilt. Nachts halten die ermittelten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO 3 bis IO 10 sicher ein bzw. unterschreiten diese. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 (Eschweiler) beträgt der Beurteilungspegel nachts aufgerundet 38 dB(A). Die Lage dieser Immissionsorte (IO 1 und IO 2) unmittelbar angrenzend an den Außenbereich ist als sogenannte Gemengelage einzustufen. Die bodenrechtliche Situation von Grundstücken, an die sich unmittelbar der Außenbereich anschließt, ist bereits dadurch vorbelastet, dass auf den anschließenden Außenbereichsflächen Nutzungen zulässig sind, deren Immissionsverhalten deutlich über das von reiner Wohnbebauung hinausgehen kann. Die Rechtsprechung ist der Auffassung, dass der Richtwert für reine Wohnbebauung am Siedlungsrand nicht anzuwenden ist, sondern dass der Wert für ein allgemeines Wohngebiet mit 40 dB(A) nachts zumutbar ist. Demnach ist ein gemittelter Wert zwischen reinem Wohngebiet und Dorf- bzw. Mischgebiet bei den o.g. Immissionsorten zugrunde zu legen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 75 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Aufgrund dieser Gemengelage wird an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 nachts ein Zwischenwert von 40 dB(A) zugrunde gelegt. Dieser Wert wird durch die geplante gewerbliche Zusatzbelastung um 2 dB unterschritten. Im Vergleich mit den vorhandenen WEA ergibt sich durch das geplante Repowering tags an allen Immissionsorten eine deutliche Verbesserung (2 bis 5 dB) der Schallimmissionssituation. An den Immissionsorten IO 1 und IO 2 ergibt sich nachts, auch unter Berücksichtigung der heutigen nächtlichen Abschaltung, ebenfalls eine deutliche Verbesserung der Schallimmissionssituation. Aufgrund der oben beschriebenen Verbesserungen liegen gemäß Nr. 3.2.2 TA Lärm besondere Umstände vor, die bei der Regelfallprüfung nach TA Lärm keine Berücksichtigung finden, nach Art und Gewicht jedoch wesentlichen Einfluss auf die schalltechnische Beurteilung haben können. Nach TA Lärm Nr. 3.2.2 ist ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig, wenn sich eine sichere Verbesserung der Emissions- oder Immissionssituation ergibt. Darüber hinaus werden an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 durch den vorhandenen Schienenlärm der Bahnstrecke Köln-Aachen auch nachts rechnerisch Beurteilungspegel zwischen 74 dB(A) und 76 dB(A) erzeugt. Durch die geplanten WEA mit einem nächtlichen Immissionsbeitrag von ≤ 35,2 dB(A) bzw. ≤ 37,7 dB(A) würde sich dieser Mittelungspegel durch die Geräuschimmissionen der geplanten WEA nachts rechnerisch maximal um 0,01 dB erhöhen. Pegelunterschiede von weniger als 1 dB sind in der Regel durch den Menschen nicht wahrnehmbar. Pegelunterschiede von weniger als 0,1 dB sind durch den Menschen sicher nicht als schädliche Umwelteinwirkung wahrnehmbar. Demzufolge sind durch die geplanten WEA Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 76 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag am IO 1 und IO 2 sowie dem angrenzenden Bereich keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten. Gutachterlich wurde für die einzelnen WEA ein maximaler Schallleistungspegel ermittelt. Diese Schallleistungspegel werden im Bebauungsplan entsprechend für die jeweiligen Anlagen festgesetzt. Die Einhaltung der maximalen Schallleistungspegel wird im nachfolgenden Genehmigungsverfahren sichergestellt. Nach Umsetzung der oben beschriebenen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. 13 c Weiterhin hat sich der Betreiber Energiekontor schriftlich dazu verpflichtet, die Siehe hierzu unter Punkt 13 b. Werte "Reines Wohngebiet" einzuhalten. Umso verwunderlicher ist die Aussage des Planers Jahnen vom Büro Heinz Jahnen - Pflüger - Stadtplaner und Architekten Partnerschaft, nicht die durch das Umweltamt und gerichtlich bestätigten geltenden Schutz-lmmissionswerte • Reines Wohngebiet 35 dB (A) Nacht /50 dB (A) Tag sondern die Werte des • Allgemeinen Wohngebietes: 40 dB (A) Nacht /55 dB (A) Tag anzuwenden. Eine solche Höherstufung der Schallintensität (Schallleistung) um 5 dB(A) bedeutet eine Erhöhung der Schallenergie um den Faktor 3 (300 %). Für den Schalldruck (Wirkung) bedeutet diese Erhöhung um 5 dB(A) des SchallfeldFaktors eine Erhöhung um den Faktor 2 (200 %). Diese dann weitere mögliche Erhöhung der Lärmdauerbelastung geht wieder zu Lasten der betroffenen Langerweher Bürger und deren Gesundheit. Die TA Lärm ist ein Bundesgesetz und dient dem Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Der Beschluss des OVG Münster 7 B 956/98 bestätigt, dass gemäß § 34 Abs. 2 BauGB das Gebiet im unbeplanten Innenbereich nach der Eigenart seiner näheren Umgebung einem "Reinen Wohngebiet" entspricht. Dieser Beschluss bestätigt die Vorgabe und Festlegung des (damaligen) StUA Aachen, der Gemeinde Langerwehe und des Kreises Düren, sowie die Festlegung der lmmissionsmesspunkte - insbesondere des für das Gebiet Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 77 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Langerwehe-Süd charakteristischen Referenzmesspunktes IP8. Wir fordern die Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Werte für ein "Reines Wohngebiet" nach der Vorgabe TA Lärm: •35 dB (A) Nachtwert 22.00 - 6.00 Uhr und •50 dB (A) Tagwert 6.00- 22.00 Uhr für den Ortsteilbereich Langerwehe-Süd, wie bereits im gültigen Bebauungsplan ausgewiesen, ebenfalls zum Schutz der Anwohner in den neuen Bebauungsplänen •B-Plan F 18, 1. Änderung- Gemeinde Langerwehe •B-Plan Nr. 243, 1. Änderung -Stadt Eschweiler festzulegen. 13 d 3. Repowering Neu aufgenommen wurde im WKA-Erlass das Thema Repowering. Wird dieses sachgerecht durchgeführt, so trägt Repowering auch dem Schutz der Anwohner Rechnung. Wichtig hierbei ist, dass nicht trotzdem Anlagen genehmigt werden, welche die Richtwertüberschreitung festschreiben und somit eine Sanierung nicht mehr möglich machen. Prinzipiell werden nach dem Erlass zum Repowering Empfehlungen abgegeben. Exemplarisch sind dies: Bestimmung des Schallleistungspegels aller Anlagen des Windparks, so dass die Immissionsrichtwerte Nacht von 35 dB (A) und 50 dB (A) Tag an allen Immissionsorten sicher eingehalten werden. Desweiteren wurde der von Energiekontor beauftragte Planer gebeten, den Istzustand des bestehenden Windparks darzustellen, beispielsweise: Ist-Zustand: • Permanente Nachtabschaltung 22.00- 6.00 Uhr • Verbot einer Befeuerung (keine rote Wambeleuchtung) • keine Flügel- bzw. Rotorenmarkierung • Abschaltung der WKA bei jeglichem Schattenschlag. Diese, durch Gutachten belegte Betriebseinschränkungen des Windparks Eschweiler / Langerwehe, wurden zur Grundlage der Baugenehmigung vom 10.09.1998 gemacht. Die Firma Energiekontor hat diese Betriebseinschränkungen im Wege einer Selbstverpflichtung anerkannt. Diese Auflagen sind auch von der Baugenehmigungsbehörde der Stadt Eschweiler für das Gebiet der Stadt Eschweiler Das besagte Planungsbüro ist beauftragt, die Bebau- Der Ausschuss nimmt Anregung zur ungspläne F 18, 1. Änderung, Gemeinde Langerwehe die und Nr. 243, 1. Änderung, Stadt Eschweiler zu erstel- Kenntnis. len. Im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren werden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in das Verfahren eingestellt. Siehe hierzu unter Punkt 13 b. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 78 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag umgesetzt worden. Zustand nach Repowering: Aufstellung über die Verbesserungen - was wird verbessert: • ???? • ???? • ???? • ???? Wir erwarten nun durch das Planungsbüro eine Aufstellung und Auflistung, unter welchen Kriterien eine Verbesserung bei der Repowering des Windparks Halde Nierchen sichergestellt werden kann. 13 e Prof. Dr. Bernhard Stüer vertritt die Auffassung, dass der Abstand zur Wohnbebauung zwecks Sicherung des Allgemeinwohls 5 - 8 x der Gesamthöhe der Anlagen betragen sollte. Solche Abstände sieht auch der Windenergieerlass von lanuv NRW für einen Windpark vor. 13 f Siehe hierzu unter Punkt 13 b. 4. Windenergieanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Ist ein qualifizierter Bebauungsplan für die Windenergieanlage bereits vorhanden und rechtskräftig, so ist eine Veränderung nicht erforderlich. Im Gegenteil - der weitere Ärger zu Lasten der Anwohner ist vorprogrammiert! Abstände Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss nimmt Anregung zur lassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- die gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen Kenntnis. Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbebauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind, hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand gibt es nicht. In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen. Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen. Repowering mit modernen Anlagen ist auch im Rahmen der bisherigen Be- Ein Repowering durch gleichhohe Anlagen ist nicht schränkungen des bestehenden rechtkräftigen B-Planes möglich und zuläs- realistisch, da der aktuelle Stand der Technik für Anlagen mit deutlich größerer Höhe ausgelegt ist. sig. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 79 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag 13 g Auch diesmal wird die Aufstellung der B-Planänderung durch die Betreiberfirma Energie-Kontor veranlasst und in Eigenregie durchgeführt. Man sollte davon ausgehen, dass man aus den Fehlern der ersten BPlanaufstellung (fehlerhafte Gutachten des TÜV, falsche Berechnungen, erhebliche Grenzwertüberschreitung) Lehren gezogen hat und qualifizierte Ingenieurbüros, die Erfahrungen im Windenergiebereich besitzen (wie z.B. Kötter Consulting Engineers aus Rheine), mit der Durchführung dieses Planungsvorhabens durch die beteiligten Verwaltungen beauftragt und diese Kosten dann abschließend dem Investor Energiekontor in Rechnung stellt. Der Rat benötigt Planer, die neutral und kompetent eine Gemeinde beraten – sonst laufen wir erneut Gefahr, dass für das Fiasko der wirtschaftlichen Fehlplanung des Investors Energiekontor wieder die Langerweher Bürger mit erheblichen Vermögensverlusten ihrer Grundstücke und Häuser die Zeche zahlen. Wie drückte sich ein Mitarbeiter des RP Köln auf der Tagung "Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen" am 09.10.2013 aus: "Dieser Windpark hätte nie durch den Kreis Düren genehmigt werden dürfen." Diese Aussage ist selbstredend. Die Gemeinde Langerwehe stellt im Rahmen ihrer Der Ausschuss nimmt Anregung zur Planungshoheit den Bebauungsplan für Halde Nier- die chen für das Gemeindegebiet auf und führt dieses Kenntnis. Verfahren durch. Vom Betreiber des Windparks Halde Nierchen ist nur das Repowering geplant. Klimaschutz Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. Repowering Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 80 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromerzeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen) besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a. Vorteile durch • die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern, • eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz, • eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, • die Möglichkeit zur Beseitigung negativer Auswirkungen der Altanlagen, • den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall, Schattenwurf, Rotordrehzahl etc., • höhere Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunen, • eine Entlastung für das Landschaftsbild. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 81 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 13 h Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Anmerkungen: Die Gemeindeverwaltung ist im Besitz aller relevanten Der Ausschuss nimmt die Anregung zur • Wir gehen davon aus, dass die Gemeindeverwaltung im Besitz aller relevan- Unterlagen. Kenntnis. ten Unterlagen aus dem Flächennutzungs-, dem Bebauungsplan und den Baugenehmigungsverfahren bezüglich des Windparks "Halde Nierchen" ist, ansonsten sind wir bereit, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Im ersten Bauleitverfahren Windpark "Halde Nierchen" wurden die Bedenken der Bürger auf anraten des Planers der Firma Energiekontor, Herr Lohmann, durch den Rat der Gemeinde abgewiesen. Man ließ die Bürger mit ihren Sorgen alleine und schenkte ihren Bedenken keinerlei Gehör. Nach dem Beschreiten des Rechtsweges und mit Hilfe von neuen, durch die Bürger in Auftrag gegebenen Gutachten, musste die Firma Energiekontor ihre fehlerhaften Auftragsgutachten zurückziehen und ersetzen. Auf sämtlichen Kosten des Verfahrens blieben die Bürger sitzen, von Rat und Verwaltung kam keinerlei Unterstützung für die Bürger. Lediglich Kommentare von Ratsmitgliedern wie: "Das haben wir alles nicht gewusst", waren zu hören. 13 i Die Folge ist allen bekannt: Bauland wurde wertlos, erhebliche Beeinträchtigungen der Anlieger durch permanente Lärmeinwirkungen und in Folge dessen auch erhebliche lmmobilienverluste. 13 j Von Ihnen, Herr Bürgermeister Göbbels, wurde angeboten, im Vorfeld ein Gespräch mit den Betroffenen aus Politik und Verwaltung zu vereinbaren. Hierzu ist es leider noch nicht gekommen. Wir halten dieses Gespräch aber weiterhin für erforderlich und stehen hierfür zur Verfügung. Wertminderung Immobilien / Bauland Die Gemeinde Langerwehe hat bereits im Flächen- Der Ausschuss nimmt Anregung zur nutzungsplan 1996 eine Konzentrationszone für die die Windenergie auf der Halde Nierchen ausgewiesen. Es Kenntnis. kann diesbezüglich nicht darauf vertraut werden, dass der bestehende Windpark nicht auch weiter bestehen bleibt bzw. die alten Windenergieanlagen nicht gegen neue leistungsstarke Anlagen ersetzt werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Eine Kopie des Schreibens wurde allen Mitgliedern Der Ausschuss stellt • Weiterhin dürfen wir Sie bitten, eine Kopie dieses Schreiben allen Mitglie- des Rates der Gemeinde Langerwehe zur Verfügung fest, dass der Anregung, das Schreiben dern des Rates der Gemeinde Langerwehe zur Verfügung zu stellen. gestellt. allen Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen, gefolgt wurde. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 82 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 13 k Anlagen: • Höhenprofile geplante WKA 3 u. 4 Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 14 Bürger 13 Zu den bereits auf dem am 11.Dezember mündlich vorgetragenen Bedenken und Anregungen möchte ich detaillierte schriftliche Ergänzungen für die betroffenen bebauten Grundstücke: • Langerwehe Karl-Arnold-Straße 15 vortragen: 14 a 1. Die Einladung zur Bürgerversammlung am Donnerstag, den 11. Dezember 2014, ab 18.30 Uhr im Foyer der Kulturhalle in Langerwehe, erfolgte im Mitteilungsblatt der Gemeinden Inden und Langerwehe am 12. Dezember 2014Woche 50- Nr. 25 unter "AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN LANGERWEHE" sowie im Amtsblatt der Stadt Eschweiler- 30. Jahrgang- Ausgabe Nr. 25am 25.11.2014, d.h. die Bürger aus Langerwehe wurden am 12.12.2014 von der Veranstaltung am 11.12.2014 informiert und konnten somit nicht teilnehmen - unter Transparenz darf man wohl etwas anderes verstehen… Informationspolitik Im förmlichen Verfahren des Bebauungsplanes F 18, Der Ausschuss be1. Änderung wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 schließt die Anregung BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwe- zurückzuweisen. cke der Planung öffentlich unterrichtet. Diese Unterrichtung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurden der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 11.12.2014 in der Kulturhalle der Gemeinde Langerwehe angeboten. Veranstalter waren die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Eschweiler. Zudem bestand die Möglichkeit, den Bebauungsplan inkl. Begründung bei der Gemeinde Langerwehe im Rathaus der Gemeinde Langerwehe zu den Öffnungszeiten einzusehen. Darüber hinaus sind alle zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung ortsüblich durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Str. 4, vollzogen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 83 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag über neue Bekanntmachungen zu informieren, werden diese zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht worden. Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sowie des Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der hierbei vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Langerwehe Nr. 24. auf Seite 9. Darüber hinaus ist neben der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt die Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde einseh-, speicher- und druckbar. Ferner waren Plakate von der Veranstaltung in den Schaukästen des Rathauses sowie der Kulturhalle ausgehängt. Die Gemeinde Langerwehe ist ihrer gesetzlichen Informationspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen. 14 b 2. Einstufung von Langerwehe-Süd als "Reines Wohngebiet": Im Rahmen der Bauteilplanung B-Plan Nr. 243 Stadt Eschweiler und B-Plan F 18 Gemeinde Langerwehe wurde für den betroffenen Ortsteilbereich Langerwehe-Süd durch die beteiligten Behörden: • Staatliches Umweltamt Aachen • Kreis Düren • Gemeinde Langerwehe im Jahre 1996-98 die Einstufung als "Reines Wohngebiet" festgelegt. Die entsprechenden lmmissionsmesspunkte wurden durch das StUA Aachen in Verbindung mit den betroffenen Behörden festgelegt. So wurde der lmmissionsmesspunkt 8 aufgrund der besonderen geografischen Verhältnisse des Gebietes Langerwehe-Süd (dieses Gebiet liegt im Windschatten der Halde) als relevant für das gesamte Wohngebiet angesehen. Die Sicherstellung des einzuhaltenden Immissionsrichtwertes von 35 dB (A) Die Bebauungspläne Nr. 243 der Stadt Eschweiler und Der Ausschuss beF 18 der Gemeinde Langerwehe sind 1997 als Sat- schließt die Anregung zungen beschlossen und bekanntgemacht worden und zurückzuweisen stellen somit jeweils abgeschlossene Verfahren dar. Mit dem geplanten Repowering sind die bestehenden Bebauungspläne zu ändern, da sich die Standorte sowie die Höhe der geplanten Anlagen ändern. Infolgedessen ist die Aufstellung neuer Bebauungspläne erforderlich. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive der Erstellung eines Umweltberichtes. Da es sich um ein neues Verfahren handelt, sind auch alle Grundlagen und alle öffentlichen und privaten Belange neu zu ermitteln und in das Verfahren einzustellen. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 84 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Nachtwert 22.00-6.00 Uhr und 50 dB (A) Tagwert 6.00-22.00 Uhr wurde in Verbindung mit dem Verwaltungsrechtsstreit 5 K 184/00, 5 L 1637/99, 7 8 957/98, in den Baugenehmigungen des Windparks zu BP 18 von 01.April 1997 10. Sept. 1998, 16. Sept. 1998 sowie 19. Apr. 1999 (Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung mit Nebenbestimmung Ziff. 22) festgelegt. Diese Auflagen gelten ebenso für das Gebiet der Stadt Eschweiler (Baugenehmigung der Stadt Eschweiler vom 09.10.1998 unter Ziff. 3.2, worin die Auflage zur Abschaltung der Anlagen zur Sicherstellung des Immissionsrichtwertes von 35 dB(A) bezogen auf den IP8 erteilt wurde). 14 c Weiterhin hat sich der Betreiber Energiekontor schriftlich dazu verpflichtet, die Siehe hierzu unter Punkt 14 b. Werte "Reines Wohngebiet" einzuhalten. Umso verwunderlicher ist die Aussage des Planers Jahnen,( Büro Heinz Jahnen Pflüger - Stadtplaner und Architekten Partnerschaft ) nicht die durch das Umweltamt und gerichtlich bestätigten geltenden Schutz- Immissionswerte Reines Wohngebiet 35 dB (A) Nacht / 50 dB (A) Tag sondern die Werte des Allgemeinen Wohngebietes: 40 dB (A) Nacht / 55 dB {A) Tag anzuwenden??? Eine solche Höherstufung der Schallintensität (Schallleistung) um 5 dB(A) bedeutet eine Erhöhung der Schallenergie um den Faktor 3 (300 %). Für den Schalldruck (Wirkung) bedeutet diese Erhöhung um 5 dB(A)- des Schallfeld-Faktors eine Erhöhung um den Faktor 2 (200 %). Diese dann weitere mögliche Erhöhung der Lärmdauerbelastung geht wieder zu Lasten der betroffenen Langerweher Bürger und deren Gesundheit Die TA Lärm ist ein Bundesgesetz und dient dem Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Der Beschluss des OVG Münster 7 B 956/98 bestätigt, daß gemäß § 34 Abs. 2 BauGB das Gebiet im unbeplanten Innenbereich nach der Eigenart seiner näheren Umgebung einem "Reinen Wohngebiet" entspricht. Dieser Beschluss bestätigt die Vorgabe und Festlegung des (damaligen) StUA Aachen, der Gemeinde Langerwehe und des Kreises Düren, sowie die Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 85 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Festlegung der lmmissionsmesspunkte- insbesondere des für das Gebiet Langerwehe-Süd charakteristischen Referenzmesspunktes IP8. Haben Sie Verständnis für unsere Forderung, dass die damals zugesagten Werte des "Reinen Wohngebietes“ 35 dB (A) Nacht / 50 dB (A) Tag auch heute im aufzustellenden B-Plan zum Schutz der Wohnbevölkerung bestätigt und durchgesetzt werden 14 d 3. Repowering Neu aufgenommen wurde im WKA-Erlass das Thema Repowering. Wird dieses sachgerecht durchgeführt, so trägt Repowering auch dem Schutz der Anwohner Rechnung. Wichtig ist, dass nicht trotzdem Anlagen genehmigt werden, welche die Richtwertüberschreitung festschreiben und somit eine Sanierung nicht mehr möglich machen. Prinzipiell werden nach dem Erlass zum Repowering Empfehlungen abgegeben. Diese sind exemplarisch: Bestimmung des Schallleistungspegels aller Anlagen des Windparks, so dass die Immissionsrichtwerte Nacht von 35 dB (A) und 50 dB (A) Tag an allen Immissionsorten sicher eingehalten werden. Desweiteren wurde der von Energiekontor beauftragte Planer gebeten, den Ist-Zustand des bestehenden Windparks darzustellen, wie z.B.: Ist-Zustand: - Permanente Nachtabschaltung 22.00- 6.00 Uhr - Verbot einer Befeuerung (Keine rote Warnbeleuchtung) - Keine Flügel- bzw. Rotorenmarkierung - Abschaltung der WKA bei jeglichem Schattenschlag Diese, durch Gutachten belegte Betriebseinschränkungen des Windparks Eschweiler / Langerwehe, wurden zur Grundlage der Baugenehmigung vom 10.09.1998 gemacht. Die Firma Energiekontor hat diese Betriebseinschränkungen im Wege einer Selbstverpflichtung schriftlich anerkannt. Diese Auflagen sind auch von der Baugenehmigungsbehörde der Stadt Eschweiler für das Gebiet der Stadt Eschweiler umgesetzt worden. Das besagte Planungsbüro ist beauftragt, die Bebau- Der Ausschuss nimmt Anregung zur ungspläne F 18, 1. Änderung, Gemeinde Langerwehe die und Nr. 243, 1. Änderung, Stadt Eschweiler zu erstel- Kenntnis. len. Im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren werden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt und in das Verfahren eingestellt. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 86 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Zustand nach Repowering: Aufstellung- Was wird verbessert: ???? ???? Wir erwarten nun durch das Planungsbüro eine Aufstellung und Auflistung, unter welchen Kriterien eine Verbesserung bei der Repowering des Windparks Halde Nierehen sichergestellt werden kann. 14 e Prof. Dr. Bernhard Stüer vertritt die Auffassung, dass der Abstand zur Wohn- Abstände bebauung zwecks Sicherung des Allgemeinwohls 5 - -8 x der Gesamthöhe - Die notwendigen Abstände zu den Siedlungsbereichen Der Ausschuss nimmt Anregung zur der Anlagen betragen sollte. lassen sich pauschal sehr schwer festlegen. Sie hän- die gen sehr stark mit den immissionsschutzrechtlichen Kenntnis. Solche Abstände sieht auch der Windenergieerlass von lanuv NRW für einen Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, Windpark vor. etc.) zusammen. In welcher Entfernung zur Wohnbebauung Windenergieanlagen genehmigungsfähig sind, hängt unter anderem von deren Größe, Typ und Anzahl ab. Einen rechtlich definierten Mindestabstand gibt es nicht. In dem aktuellen Windenergieerlass NRW werden keine Abstandsempfehlungen mehr beziffert. Stattdessen sind die Planungsträger angehalten, solche Abstandswerte festzulegen. Diese festzulegenden Abstände sind jeweils in Einzelfallbetrachtungen zu untersuchen. 14 f 4. Windenergieanlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Siehe hierzu unter Punkt 14 b. Ist ein qualifizierter Bebauungsplan für die Windenergieanlage bereits vorhanden und rechtskräftig, so ist eine Veränderung nicht erforderlich. Im Gegenteil - der weitere Ärger zu Lasten der Anwohner ist vorprogrammiert! Repowering mit modernen Anlagen ist auch im Rahmen der bisherigen Beschränkungen des bestehenden rechtkräftigen B-Planes möglich und zulässig. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 87 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 14 g Stellungnahme Abwägungsvorschlag Auch diesmal wird die Aufstellung der B-Planänderung durch die Betreiberfirma Energie-Kontor veranlasst und in Eigenregie durchgeführt. Man sollte davon ausgehen, dass man aus den Fehlern der ersten BPlanaufstellung (fehlerhafte Gutachten des TÜV, falsche Berechnungen, erhebliche Grenzwertüberschreitung) Lehren gezogen hat und qualifizierte Ingenieurbüros, die Erfahrungen im Windenergiebereich besitzen (wie z.B. Kötter Consulting Engineers aus Rheine), mit der Durchführung dieses Planungsvorhabens durch die beteiligten Verwaltungen beauftragt und diese dann abschließend dem Investor Energiekontor in Rechnung stellt. Wir laufen erneut Gefahr, dass für das Fiasko der wirtschaftlichen Fehlplanung des Investors Energiekontor wieder die Langerweher Bürger mit erheblichen Vermögensverlusten ihrer Grundstücke und Häuser die Zeche zahlen. Auf der Tagung "Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen" an der ich am 09.10.2013 in Duisburg teilnahm, äußerte sich der Vertreter des RP Köln : "Dieser Windpark hätte nie durch den Kreis Düren genehmigt werden dürfen." Die Gemeinde Langerwehe stellt im Rahmen ihrer Der Ausschuss nimmt Anregung zur Planungshoheit den Bebauungsplan für Halde Nier- die chen für das Gemeindegebiet auf und führt dieses Kenntnis. Verfahren durch. Vom Betreiber des Windparks Halde Nierchen ist nur das Repowering geplant. Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen. Klimaschutz Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Das Land Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland verbindliche Klimaschutzziele in Form eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 % und bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Dies bedingt u.a. eine Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach dem Stand der Wissenschaft ist diese Reduzierung erforderlich, um die vorhandenen Ökosysteme zu erhalten und somit die Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen zu sichern. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie können jedoch die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen nicht erreicht werden. Dabei kommt dem Repowering besondere Bedeutung zu, denn damit können die bereits bestehenden Flächen für die Windenergie effizienter genutzt werden. Repowering Es ist ausdrückliches Ziel des Landes NordrheinWestfalen (NRW), die Entwicklung regenerativer Energien, insbesondere die Errichtung von Windkraftanlagen, zu fördern. Im Windenergieerlass von 2015 wurde das landespolitische Ziel formuliert, den Anteil der Windenergie in NRW von heute 4% an der Stromer- Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis GEMEINDE LANGERWEHE Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Repowering Halde Nierchen“ Seite 88 von 88 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Abwägungsvorschlag zeugung auf mindestens 15% im Jahre 2020 auszubauen. Dabei kommt dem Repowering (das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl neuer, leistungsstärkerer Windenergieanlagen) besondere Bedeutung zu. Ein Grundsatz des Entwurfes des Landesentwicklungsplans (2013) legt dar, dass Regional- und Bauleitplanung das Repowering unterstützen sollen. Diesem Grundsatz entspricht die Gemeinde Langerwehe mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist bei Aufstellung sowie Änderung von Bauleitplänen insbesondere auch „die Nutzung erneuerbarer Energien“ (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) zu berücksichtigen. Der Einsatz moderner Windenergieanlagen bringt u.a. Vorteile durch • die Möglichkeit, die Anzahl der bisherigen Anlagen zu verringern, • eine Erhöhung des Beitrags zum Klimaschutz, • eine Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, • die Möglichkeit zur Beseitigung negativer Auswirkungen der Altanlagen, • den Einsatz neuer Technologie bzgl. Schall, Schattenwurf, Rotordrehzahl etc., • höhere Gewerbesteuereinnahmen für die Kommunen, • eine Entlastung für das Landschaftsbild. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis