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Beschlussvorlage (Luftverkehrliches Gutachten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
2,2 MB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08

Inhalt der Datei

Luftverkehrliches Gutachten zur Frage der Vereinbarkeit von vier auf der Halde Nierchen geplanten Windkraftanlagen mit dem Flugbetrieb an den Militärflugplätzen Nörvenich und Geilenkirchen sowie dem zivilen Verkehrsflughafen Köln-Bonn Auftraggeber: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str. 5 28359 Bremen Erstellt am: 18.11.2014 Erstellt durch: Mörz Transport Consult Bergstr. 15 81539 München Tel.: 089-625 9118 Fax: 089-6975 8605 Email: mail@transport-consult.de MÖRZ TRANSPORT CONSULT Bearbeiter: Dr.-Ing. (NCSU) Armin Mörz MÖRZ TRANSPORT CONSULT Anlass und Vorbemerkung Die Energiekontor AG (Vorhabensträgerin) plant, auf der Halde Nierchen im Zuge eines Repowering neun bestehende Windkraftanlagen (WKAs) mit einer Gesamthöhe von 87 m durch vier WKAs mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 m zu ersetzen. Halde Nierchen liegt zwischen der Militärflugplätzen Nörvenich und Geilenkirchen und somit im Anflugbereich dieser Flugplätze. Weiterhin liegt der Standort im erweiterten Anflugbereich des Flughafens Köln-Bonn. Um vorab eine Einschätzung des Vorhabens seitens der Luftwaffe zu erhalten, richtete die Energiekontor AG im Februar 2013 eine entsprechende Anfrage betreffend WKAs einer Gesamthöhe von 150 m an das Luftwaffenamt (LwA), die zunächst die Aussage erbrachte, es sei eine Maximalhöhe von 340 m über Meeresspiegel (ü. NN) nicht zu überschreiten, da Verfahrenshöhen im Luftraum durchstossen würden. In der Folge äusserte sich das LwA dahin gehend, das die Gesamthöhe der WKAs auf maximal 329 m Gesamthöhe begrenzt sei. Als Gründe für diese Höhenbeschränkung wurde angeführt, dass im Bereich der Halde Nierchen eine MRVA1 von 2.100 ft MSL und eine COLD MRVA von 2.300 ft MSL gelte und • eine Anhebung der MRVA in diesem Bereich aufgrund der An- und Abflugverfahren sowie • der Nähe zum Luftraum Köln-Bonn nicht möglich sei. Eine nähere Präzisierung dieser Gründe erfolgte nicht. Veranlasst durch diese negative Aussage beauftragte die Vorhabensträgerin mit Schreiben vom 21.08.2014 die Mörz Transport Consult mit der Erstellung eines luftfahrttechnischen Gutachtens, um • die erforderliche Anhebung der MRVA, • die An- und Abflugverfahren zum und vom Flughafen Köln-Bonn sowie • die Struktur des Luftraums und die Lage der WKAs darin zu überprüfen und die Möglichkeiten sowie Voraussetzungen zur Schaffung einer Vereinbarkeit der Windkraftanlagen mit dem Luftverkehr abzuklären. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammen. 1 MRVA - Minimum Radar Vectoring Altitude (dt.: Radarführungsmindesthöhe) Untersuchung Halde Nierchen 2 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Methodische Vorgehensweise Konkret wird in diesem Gutachten untersucht, ob und inwiefern Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Schaffung einer Vereinbarkeit der Windkraftanlagen mit dem Luftverkehr bestehen. Die hierbei anzulegenden Maßstäbe ergeben sich aus den Verhältnissen vor Ort und den Gesetzen und Richtlinien, die dazu dienen, die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten. Aufbauend auf den Ergebnissen einer Bestandsanalyse werden sodann die Möglichkeiten aufgezeigt, um die Vereinbarkeit der WKAs mit dem Luftverkehr herzustellen. Die WKA-Standorte Die Halde Nierchen ist zwischen der Stadt Eschweiler (ca. 5 km) und der Gemeide Langerwehe (ca. 2 km) gelegen. Die nächstgelegenen Flugplätze sind • der Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück (EDKA) ca. 10 km westlich, • der Militärflugplatz Nörvenich (ETNN) ca. 22 km östlich, • der Militärflugplatz Geilenkirchen (ETNG) ca. 26 m nordwestlich und • der Verkehrsflughafen Köln-Bonn (EDKK) ca. 57 km östlich vom Standort. Weiterhin umgibt in einer Entfernung von ca. 11 km in nördlicher Richtung das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 111 das Forschungszentrum Jülich. Es ist durch einen Radius von 2 nm2 (3,7 km) und eine Vertikalausdehnung von der Erdoberfläche3 bis 2.300 ft.4 (ca. 700 m) NN5 definiert. Wie aus Abb. 2 ersichtlich, befindet sich Halde Nierchen ausserhalb der Kontrollzonen6 aller benachbarten Flugplätze und Flughäfen. Der Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück verfügt über keine CTR. 2 nm - nautische Meile. 1 nm = 1,852 km Erdoberfläche – engl. Ground, Abk.: GND 4 ft. – foot, pl. feet. Engl. Längenmass. 1 ft. = 0.3048 m 5 NN – Normal Null. Höhenangaben mit diesem Zusatz sind auf den mittleren Meeresspiegel bezogen. 6 Kontrollzone – Controlled Area, Abk.: CTR Untersuchung Halde Nierchen 3 von 15 18.11.2014 3 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Abb. 1 Abb. 2 Halde Nierchen mit Blick in Richtung Langerwehe (WKAs beispielhaft) Lage der Standorte für die geplanten WKAs sowie Entfernung zu den nächstgelegenen Flugplätzen. Untersuchung Halde Nierchen 4 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Flugplätze und Flughäfen Wie bereits oben erwähnt, befinden sich im Umfeld von Halde Nierchen mehrere Flugplätze und Flughäfen. Mit Ausnahme des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück wird an den Flugplätzen Nörvenich und Geilenkirchen Verkehr nach Instrumentenflugregeln (IFR) abgewickelt, wobei am Platz Geilenkirchen für Anflüge in Richtung 27 ein Instrumentenlandesystem (ILS) zur Verfügung steht. Am Flughafen Köln-Bonn werden ILSPräzisionsanflüge auf den Landebahnen 14L und 32R sowie 24 abgewickelt. Auf Landebahn 06, deren Anflug westlich des Flughafens und somit näher an Halde Nierchen beginnt, sind Nichtpräzisionsanflüge durchführbar. Flugplatz/Flughafen Start- und Landebahn Länge x Breite, m Seitlicher Abstand der Halde Nierchen zur verlängerten Grundlinie der Startund Landebahn, km Verkehrsart Aachen-Merzbrück 08/26 520 x 20 3 VFR Nörvenich 07/25 2.441 x 45 7 IFR, VFR Geilenkirchen 09/27 3.048 x 45 16 IFR*, VFR 14L/32R 3.815 x 60 46 IFR, VFR 14R/32L 1.863 x 45 45 VFR 06/24 2.459 x 45 20 IFR**/VFR Köln-Bonn * ILS ** ILS auf Landebahn 27 auf Landebahn 24 Tabelle 1 Start- und Landebahnen sowie deren Ausrichtung an den benachbarten Flugplätzen und Flughäfen. Der negative Bescheid des LwA hinsichtlich einer Anhebung der MRVA war mit dem Hinweis auf die Anflugverfahren und die Nähe zum Luftraum Köln-Bonn verbunden. Aus diesem Grunde wird zunächst der diesbezügliche Sachverhalt für alle hier betrachteten Flugplätze und Flughäfen überprüft. Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück Dieser Flugplatz ist ca. 10 km von Halde Nierchen entfernt (s. Abb. 2). Dies ist erheblich mehr als die Länge der An- und Abflugflächen von 2 km sowie des Radius von 3,1 km der äusseren Hindernisbegrenzungsflächen wie sie NfL I 92/13 für einen Verkehrslandeplatz dieser Grösse definiert. Auch ein eventuell bestehender beschränkter Bauschutzbereich von 4 km um den Flugplatzbezugspunkt wird durch das Vorhaben nicht berührt. Hinsichtlich der An- und Abflüge zum und vom Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück bestehen daher keine Konflikte. Untersuchung Halde Nierchen 5 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Verkehrsflughafen Köln-Bonn Bedingt durch die grosse räumliche Distanz von ca. 57 km zum Flughafen Köln-Bonn liegt die Halde Nierchen ausserhalb von sowohl dessen Hindernisfreiflächen nach NfL I 328/01 (s. Abb. 3) als auch des Bauschutzbereiches nach §12 LuftVG. Gleiches gilt für die Anflugflächen und Anflugsektoren des Bauschutzbereiches. Abb. 3 Prinzipieller Aufbau der Hindernisfreiflächen für Flughäfen mit Instrumentenflugbetrieb. Quelle: NfL I 328/01 Hinsichtlich der Anflugverfahren sind durch die Deutsche Flugsicherung im Luftfahrtbandbuch (AIP) Deutschland verschiedene Instrumentenan- und -abflugverfahren veröffentlicht (s. Abb. 4). An- und Abflüge aus und in westlicher Richtung werden über das in ca. 3 km östlich des Militärflugplatzes Nörvenich stehende VOR7 NOR geführt, an dem in 6.000 ft. NN eine Warteschleife eingerichtet ist. Die Entfernung dieser Warteschleife zur Halde Nierchen beträgt ca. 22 km. Luftfahrzeuge verlassen das VOR NOR für Anflüge auf Landebahn 16 in 3.500 ft. NN, für Anflüge auf alle anderen Landebahnen in 4.000 ft. NN. Selbst bei einem unwahrscheinlichen direkten Überflug über WKAs einer Bauhöhe von 170 m auf Halde Nierchen bestünde in einer Flughöhe von 3.500 ft. NN ein vertikaler Abstand von ca. 2.200 ft. (670 m) zwischen dem Luftfahrzeug und den WKAs. Dies entspricht dem mehr als Doppelten des einzuhaltenden Minimalabstandes von 1.000 ft. für Instrumentenflüge. Aufgrund der horizontalen und vertikalen räumlichen Verhältnisse sind keine Konflikte mit den Anflugverfahren auf den Flughafen Köln-Bonn festzustellen. Gleiches gilt für Abflüge über VOR NOR, da die Steigwinkel nach dem Start deutlich grösser sind als die Sinkwinkel beim Landeanflug. Sofern ein Abflug von VOR NOR aus über Halde Nierchen führt, ist daher die dort erreichte Flughöhe weitaus grösser als die oben betrachteten 3.500 ft. 7 VOR – VHF Omnidirectional Radio Range, dt.: Drehfunkfeuer. Funkfeuer für die Luftfahrtnavigation. Untersuchung Halde Nierchen 6 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Abb. 4 Veröffentlichte Anflugrouten über das VOR Nörvenich auf den Flughafen Köln-Bonn. Quelle: AIP Deutschland, MTC Militärflugplätze Die vom LwA auferlegte Beschränkung der Gesamthöhe auf 340 m NN und die spätere weitere Reduzierung auf 329 m NN wurde mit dem Durchstossen von Verfahrenshöhen und damit Verfahrensflächen begründet, die eine Anhebung der MRVA nicht zuliessen. Weitere Einzelheiten zu den betroffenen Flugplätzen, den Verfahrensflächen und den Verfahren selbst wurden nicht mitgeteilt. Es ist daher nicht bekannt, um welche Verfahrensflächen es sich konkret handelt. Wie bereits oben festgestellt, bestehen keine Konflikte mit den An- und Abflugsektoren und den Hindernisfreiflächen für Präzisionsanflüge. Da jedoch nur der Flugplatz Geilenkirchen und dieser nur in Landerichtung 27 - mit einem ILS-System ausgerüstet ist, sind auch andere Anflugverfahren in Betracht zu ziehen. So ist an beiden Plätzen auch ein TACAN8 vorhanden. Die verschiedenen Anflugverfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Anforderungen an die Hindernisfreiheit, insbesondere in Bezug auf den Öffnungswinkel der An- und Abflugflächen. Bezüglich des Gradienten der An- und Abflugflächen stellen die 2% für Präzisionsstart- und Landebahnen für Luftfahrzeuge der Codezahl 4 die untere Grenze dar9. Die Länge der An- und Abflugflächen für Präzisionsanflüge beträgt 15.000 m. Die Projektion des Standorts der Halde Nierchen auf die verlängerte Start- und Landebahnachse jedes der beiden Flugplätze liegt rund 20 km von der jeweiligen Landeschwelle entfernt und somit jenseits des Endes der Anflugflächen. Eine durch die geplanten WKAs verursachte Beeinträchtigung der Anflüge im Instrumentenflugbetrieb auf 8 TACAN – Tactical Air Navigation. Militärisches Drehfunkfeuer mit einer dem VOR ähnlichen Funktion, jedoch höherer Präzision. 9 Siehe NfL I 328/01 Untersuchung Halde Nierchen 7 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT diese Flugplätze kann daher ausgeschlossen werden. Andere An- und Abflugverfahren unterscheiden sich in Ihren Anforderungen an die Hindernisfreiheit zum Teil deutlich von jenen für Präzisionsanflüge. So steigt zum Beispiel die laterale Ausdehnung der An- und Abflugflächen in dem Masse wie die Präzision des Verfahrens sinkt, während die Steigung der An- und Abflugflächen für kleinere Luftfahrzeuge zunimmt. Weiterhin sind auch die Verfahrensflächen für den Fehlanflug zu berücksichtigen. Da unklar ist, auf welche Verfahrensflächen sich die Aussage des LwA bezieht, betrachten wir in dieser Untersuchung die Höhenverhältnisse für eine verlängerte Anflugfläche einer Steigung von 2% für einen Präzisionsanflug. Diese Steigung liegt unterhalb des für Fehlanflugflächen10 in Ansatz gebrachten Steiggradienten von 2,5%11. Wir beschränken die Betrachtung auf den Landeanflug auf Startbahn 07 des Flugplatzes Nörvenich, da Halde Nierchen annähernd 16 km querab der verlängerten Start-und Landebahnachse des Flugplatz Geilenkirchen liegt und somit hinsichtlich der An- und Abflugflächen dort als unkritisch einzuschätzen ist. Zum Vergleich beziehen wir in die Betrachtung zwei weitere Hindernisse ein: den Funkturm bei Grosshau und WKAs östlich von Hürtgenwald. Beide sind südlich, Halde Nierchen nördlich der verlängerten Landebahnmittellinie gelegen. Die jeweiligen geometrischen Verhältnisse sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Daraus ist zu entnehmen, dass die verlängerte Anflugfläche bei unbegrenzter lateraler Ausdehnung ca. 134 m über den mit einer Bauhöhe von 170 m angenommenen WKAs auf Halde Nierchen verläuft. Der vertikale Abstand zum Hindernis ist deutlich grösser als für den Funkturm und die weiter südlich gelegenen WKAs. Diese Zahlen veranschaulichen, dass die WKAs auf Halde Nierchen bei etwa vergleichbarer Entfernung entlang der Start- und Landebahnachse sowohl weiter querab von dieser Achse entfernt als auch weiter unterhalb der verlängerten Anflugfläche liegen als die zwei Vergleichshindernisse. Unter diesem Aspekt ist die Bebauung auf Halde Nierchen daher hinsichtlich der Anflugverfahren unkritischer. Da Verfahrensflächen in aller Regel symmetrisch zu beiden Seiten der verlängerten Start- und Landebahnachse aufgebaut sind und der Funkturm und die WKAs bei Hürtgenwald genehmigt und somit als mit dem Flugbetrieb am Flugplatz Nörvenich vereinbar anzusehen sind, kann die Aussage des LwA auf der Grundlage dieser Betrachtung nicht bestätigt werden. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass möglicherweise nördlich des Flugplatzes gesonderte Verfahren eingerichtet sind, die die Beschränkung der Bebauung von Halde Nierchen auf 340 bzw. 329 m NN begründen. Zur weiteren Klärung ist seitens des LwA eine Konkretisierung seiner Aussagen, insbesondere der einander widersprechenden Angaben zu den möglichen Gesamthöhen, aber auch zu in Anwendung gebrachten militärischen Standards notwendig. 10 Unter der Annahme eines geraden Fehlanflugs. Da es sich dabei um den Steiggradienten handelt, ist hier zusätzlich die minimale Hindernisfreiheit (Minimum Obstacle Clearance) von 50 m zu berücksichtigen. Untersuchung Halde Nierchen 8 von 15 18.11.2014 11 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Hindernis Abstand zur Schwelle der Landebahn 07, km Abstand zur verlängerten Landebahnmittellinie, km Hindernishöhe, m NN* Höhe der Anflugfläche am Ort des Hindernisses, m NN Höhe der Anflugfläche über dem Hindernis, m Halde Nierchen 20,4 7,4 390 524 134** Funkturm bei Grosshau 19,4 2,3 503 504 1 WKAs östlich von Hürtgenwald 21.0 4,9 531 536 5 * Annahme für Halde Nierchen: WKAs mit 170 m Bauhöhe Die mit 2,5% geneigte Fläche des Fehlanfluges liegt an der Stelle von Halde Nierchen in ca. 230 m über den WKAs. Nach Abzug der minimalen Hindernisfreiheit von 50 m verbleiben ca. 180 m. Die Anflugfläche stellt daher den kritischen Fall dar. ** Tabelle 2 Lage und Höhe der WKAs auf Halde Nierchen und vergleichbare Hindernisse zur Schwelle der Landebahn 07 am Militärflugplatz Nörvenich. Luftraum Nach §10 LuftVO ist der Luftraum (LR) über Deutschland in verschiedene Klassen eingeteilt. Die wesentlichen dieser Klassen sind – von der Erdoberfläche ausgehend – die Lufträume G, E, C und D (s. Abb. 5). Flughäfen werden von Kontrollzonen der Klassen C, D oder F umgeben. Nur die Lufträume der Klassen F und G sind unkontrolliert. Weitere Lufträume sind Flugbeschränkungsgebiete (ED-Rs) und Gefahrengebiete (ED-Ds), in die nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen wie z.B. zu festgelegten Tageszeiten eingeflogen werden darf. Weiterhin verläuft innerhalb des Luftraums G das Band für militärischen Tiefflug. Je nach Klasse des beflogenen Luftraums unterliegt der Flug unterschiedlichen Bestimmungen, wobei diese für die Lufträume C und C (CTR) identisch sind. Gleiches gilt für die Lufträume D und D (CTR). Die allgemeine Obergrenze des unkontrollierten Luftraums G, die gleichzeitig die Untergrenze des kontrollierten Luftraums E darstellt, verläuft in 2.500 ft. über Grund (GND). Die Unter- und Obergrenzen aller übrigen Lufträume werden durch Höhenangaben in ft. NN definiert. Ausserhalb und unmittelbar anschliessend an Kontrollzonen ist die Obergrenze von Luftraum G in der Regel auf 1.700 ft. bzw, 1.000 ft NN abgesenkt, um nach Instrumenten anund abfliegende Luftfahrzeuge durchgängig im kontrollierten Luftraum zu führen. Untersuchung Halde Nierchen 9 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Abb. 5 Struktur des Luftraums über Deutschland. Quelle: DFS Luftraumstruktur im Bereich von Halde Nierchen Das westliche Nordrhein-Westfalen weist mit den Flughäfen Köln-Bonn, Düsseldorf, Dortmund und Niederrhein, dem Verkehrslandeplatz Mönchengladbach und den Militärflugplätzen Geilenkirchen und Nörvenich eine grosse Dichte von Flugplätzen mit zum Teil eng beieinander liegenden CTRs auf. Aus diesem Grunde ist die Obergrenze des Luftraums G weiträumig auf 1.000 ft. GND abgesenkt. Dieser Bereich beginnt an der deutsch-belgischen bzw. deutsch-niederländischen Grenze und erstreckt sich bis ca. zur geographischen Länge von Hamm nach Osten. Die nördlichen und südlichen Begrenzungen verlaufen auf der Höhe von Goch (Norden) und Simmerath (Süden). Weiterhin ist die Untergrenze von Luftraum C12 östlich einer grob beschrieben von Erkelenz über Jülich und Euskirchen nach Remagen verlaufenden Linie auf 4.500 ft. NN abgesenkt (siehe auch Abb. 6)13. Die Halde Nierchen liegt ca. 10 km westlich dieser Linie inmitten des Bereiches mit einer Obergrenze von 1.000 ft. GND für den Luftraum G. Ein mit der Bebauung mit WKAs von bis zu 170 m Bauhöhe verbundener Konflikt ist nicht erkennbar, zumal sich in diesem Bereich bereits ein Funkmast bei Stolberg mit einer Bauhöhe von ca. 230 m befindet. 12 Gleichbedeutend mit der Obergrenze von Luftraum E Die Höhe dieses Luftraums ist weiter östlich nochmals auf 2.500 ft. NN reduziert. Im Bereich der CTR Nörvenich verläuft dessen Untergrenze an der CTR-Obergrenze von 2.900 ft. NN. Untersuchung Halde Nierchen 10 von 15 18.11.2014 13 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Minimum Radar Vectoring Altitude In einer der Stellungnahmen des LwA wird Bezug genommen auf die Minimum Radar Vectoring Altitude (MRVA) und darauf, dass diese nicht angehoben werden könne. Zum Verständnis: "Die MRVA ist die niedrigste Höhe über NN, die für die Radarführung von IFR-Flügen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmindesthöhe (1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km) und der Luftraumstruktur (Untergrenze des kontrollierten Luftraumes plus eines Puffers von 500 ft) genutzt werden kann. Unterhalb der MRVA können IFR-Flüge grundsätzlich nur auf veröffentlichten IFRVerfahren freigegeben werden."14 Oberhalb der MRVA ist in jedem Fall Hindernisfreiheit und Radarkontakt gewährleistet. Oben stehende Definition enthält zwei Bedingungen, die durch die MRVA erfüllt werden müssen: 1. Ein garantierter vertikaler Mindestabstand Luftfahrzeug – Hindernis von 1.000 ft innerhalb einer Entfernung von maximal 8 km zum Hindernis und 2. Eine Höhe über NN, die mindestens 500 ft. über der Untergrenze von Luftraum E (hier 1.000 ft. GND) am Standort des Hindernisses liegt. Die jeweils grössere der mit (1.) und (2.) für den jeweiligen Standort ermittelten Höhen ist für die MRVA massgebend. MRVA-Sektoren MRVAs werden in Abhängigkeit von der Höhe bestehender oder zukünftiger Hindernisse für Sektoren festgelegt. In Abb. 6 ist die derzeitige Einteilung des Gebiets um die Militärflugplätze Geilenkirchen und Nörvenich in Sektoren dargestellt. Die in den weiss umrandeten MRVA-Sektoren unter den Sektorbezeichnungen eingetragenen Zahlen stellen die MRVA in Hunderten ft. sowie, in eckigen Klammern, die MRVA COLD15 dar, die in jedem Fall höher liegt. Für unsere Betrachtung bezüglich der Hindernisse am Boden ist die jeweils erste Zahl ausschlaggebend, da kritischer. Ebenfalls in Abb. 6 eingetragen ist ein Radius von 8 km um Halde Nierchen sowie um den 1.693 ft. (516 m) NN hohen Funkmast bei Stolberg. Durch letzteren wird die MRVA von 2.700 ft. NN in Sektor NG2 definiert. Die WKAS auf Halde Nierchen mit einer Gesamthöhe von knapp über 1.000 ft. NN und weitere WKAs in NG1 mit einer Gesamthöhe zwischen ca. 1.010 und 1.030 ft. NN bedingen die derzeit gültigen MRVAs von 2.100 ft. NN in den Sektoren NG1 und NN1. In Sektor NN4, innerhalb dessen sich der Funkmast und Halde Nierchen befinden, liegt die MRVA in 2.900 ft. NN. Alle MRVAs bleiben unberührt, sofern die WKAs auf Halde Nierchen eine Bauhöhe von ca. 110 m nicht überschreiten. Für eine Bebauung mit 150 m und 170 m hohen WKAs ist die Anhebung der MRVA für die Sektoren NN1 und NG1 bzw. von Teilen derselben auf 2.300 ft. NN erforderlich. 14 Quelle: MRVA-Chart der DFS, Stand 19.04.01 Diese MRVA findet bei kalten Wetterbedingungen Anwendung Untersuchung Halde Nierchen 11 von 15 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT NG1 21 [23] NN1 21 [23] NG2 27 [31] NN2 20 [21] NN4 29 [32] NN3 28 [31] NN5 35 [37] Abb. 6 MRVA-Gebiete, 8-km Hindernisradien, Untergrenzen der Lufträume E und C. Quellen: MIL AIP, DFS Vorschlag zur Anpassung der MRVA-Gebiete Die auf Halde Nierchen geplanten WKAs erfordern die Anhebung der MRVA auf 2.300 ft. NN. Unter der Annahme, dass die MRVA COLD wie im Bestand um 200 ft. höher ist, liegt diese in derselben Höhe wie die Untergrenze des um den Flughafen Köln-Bonn auf 2.500 ft. NN abgesenkten Luftraums C, deren Begrenzung durch NN1 verläuft (s. Abb. 6). Eine Anhebung der MRVA für die Sektoren NG1 und NN1 insgesamt ist jedoch nicht erforderlich. Ein möglicher Konflikt mit Luftraum C kann durch einen zusätzlichen Sektor etwa der Form wie in Abb. 7 dargestellt vermieden werden. Hierdurch verbleiben die MRVA und die MRVA COLD in NN1 unverändert und dadurch unterhalb des auf 2.500 ft. abgesenkten Luftraums C. NG1 21 [23] NN1 21 [23] NG2 27 [31] NN4 29 [32] Abb. 7 Möglicher neuer MRVA-Sektor Untersuchung Halde Nierchen 12 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT An- und Abflugrouten Für die Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen sind verschiedene An- und Abflugverfahren veröffentlicht. Die An- und Abflüge zum und vom Flugplatz Nörvenich führen in der Regel entweder aus/in südlicher Richtung oder aus nordwestlicher Richtung östlich an ED-R 11 vorbei zum/vom Flugplatz. Eine Ausnahme stellt die in Abb. 8 abgebildete Abflugroute nach Nordwesten dar, die über den neuen MRVA-Sektor (hier mit NG1a benannt) führt. Die angehobene MRVA wirkt sich nicht negativ aus, denn bereits vor Verlassen der CTR und des Kurses 240° müssen die Luftfahrzeuge die Mindesthöhe von 3.200 ft. NN, das heisst, 900 ft. über der MRVA bzw. 700 ft. über der MRVA COLD, erreicht haben. NN1 21 [23] NG1a 23 [23+x] NN4 29 [32] Abb. 8 Abflugrouten NN 107 – 125 vom Flugplatz Nörvenich Quelle: CENOR FLIP, Stand 21. 08.2014 Mehrere An- und Abflüge zum und vom Flugplatz Geilenkirchen nutzen den Luftraum im Bereich der anzuhebenden MRVA. In Abb. 9 und Abb. 10 sind beispielhaft eine Anflug- und eine Abflugroute dargestellt. Alle der existierenden Routen führen in Höhen über den Sektor NG1a, die in Folge der Anhebung der MRVA (COLD) unverändert beibehalten werden können. Im Fall der Abflugroute in Abb. 9 führt der Flug bereits heute über ED-R 111 mit einer Obergrenze von 2.300 ft. NN, die der angehobenen MRVA entspricht. Querab von Halde Nierchen ist eine Flughöhe von mindestens 5.500 ft. NN einzuhalten. Die Anflugroute in Abb. 10 führt aus einer Warteschleife in einer Höhe von mindestens 2.500 ft. NN in den Endanflug. Auch hier liegt die Flughöhe über der angehobenen MRVA und in der Höhe der angehobenen MRVA COLD, jedoch nicht darunter. Es ist daher keine Änderung der Flughöhen erforderlich. Untersuchung Halde Nierchen 13 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Circling-Verfahren sind durch die Anhebung der MRVA nicht betroffen, da der Radius von maximal 5,28 nautischen Meilen (9,79 km) um die jeweilige Landebahnschwelle nicht in den Sektor NG1a eindringt. NG1 21 [23] NG1a 23 [23+x] NN1 21 [23] NG2 27 [31] NN4 29 [32] NN5 35 [37] Abb. 9 Abflugrouten NG 86 – 96 vom Flugplatz Geilenkirchen Quelle: CENOR FLIP, Stand 01.05.2014 NG1 21 [23] NG2 27 [31] Abb. 10 NG1a 23 [23+x] NN4 29 [32] Anflugrouten NN 107 – 125 zum Flugplatz Geilenkirchen (Höhe der Warteschleife: 2.500 ft. NN min.) Quelle: CENOR FLIP, Stand 01.05.2014 Untersuchung Halde Nierchen 14 von 15 18.11.2014 MÖRZ TRANSPORT CONSULT Zusammenfassung und Fazit Die Energiekontor AG plant, auf der Halde Nierchen neun bestehende Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 87 m durch vier WKAs mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 m zu ersetzen. Eine Vorabprüfung durch das Luftwaffenamt erbrachte das Ergebnis, dass die Umsetzung des Vorhabens die Anhebung einer MRVA voraussetzt. Dies sei jedoch aufgrund der Nähe zum Luftraum Köln und der Durchdringung von Verfahrenshöhen nicht möglich. Die Überprüfung der Sachverhalte zeigt, dass die Errichtung von WKAs einer Bauhöhe von 150-170 m die Erhöhung der MRVA in den Sektoren NG1 und NN1 um 200 ft. auf 2.300 ft. NN erfordert. Sofern die Bauhöhe 110 m nicht überschreitet, bleibt die bestehende MRVA von 2.100 ft. NN unberührt. Um einen Konflikt mit dem im Bereich des Flughafens Köln-Bonn auf 2.500 ft. NN abgesenkten Luftraum C zu vermeiden empfehlen wir, aus Teilbereichen der MRVASektoren NG1 und NN1 einen neuen Sektor mit der MRVA von 2.300 ft. NN einzurichten. Hinsichtlich der neuen MRVA COLD gehen wir von 2.500 ft. NN aus. Dadurch bleiben alle An- und Abflugrouten von der MRVA-Anhebung unberührt. Eine Untersuchung der zu erwartenden Hindernissituation bezüglich der An- und Abflugflächen legt den Schluss nahe, dass diese durch die höheren WKAs nicht verletzt werden und somit die Flugsicherheit nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für Fehlanflugflächen mit einer Steigung von 2,5%. Die diesbezügliche Aussage des LwA kann daher auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchung nicht bestätigt werden. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass möglicherweise gesonderte Flugverfahren eingerichtet sind oder andere Sachverhalte wirksam sind, die eine Beschränkung der WKA-Höhe auf Halde Nierchen begründen. Zur weiteren Klärung dieser Frage ist seitens des LwA eine Präzisierung seiner Aussagen erforderlich, insbesondere der einander widersprechenden Angaben zu den möglichen Gesamthöhen der WKAs sowie zur Anwendung gebrachter militärischer Standards. München, den 18.11.2014 Dr. Armin Mörz Untersuchung Halde Nierchen 15 von 15 18.11.2014